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Thomas-Gabriel Rüdiger: Die onlinebasierte Anbahnung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes

Rezensiert von Dr. phil. Gernot Hahn, 24.03.2021

Cover Thomas-Gabriel Rüdiger: Die onlinebasierte Anbahnung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ISBN 978-3-86676-593-1

Thomas-Gabriel Rüdiger: Die onlinebasierte Anbahnung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Eine kriminologische und juristische Auseinandersetzung mit dem Phänomen Cybergrooming. Verlag für Polizeiwissenschaft (Frankfurt am Main) 2020. ISBN 978-3-86676-593-1.

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Thema

Cybergrooming, die online-basierte Anbahnung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes stellt ein schwerwiegendes digitales Risiko für Kinder dar. Thomas-Gabriel Rüdiger fragt nach der Effektivität gesellschaftlicher, v.a. kriminalpolitischer Präventionsmaßnahmen, um Kinder vor derartigen Risiken zu schützen. Schwerpunkte der Publikation liegen in der Phänomenologie, der Täter- und Opferstruktur, den Ursachen für normabweichendes Verhalten im digitalen Raum aus Sicht der Cyberkriminologie und der strafrechtlichen Einordnung des Cybergrooming in Deutschland. Der Autor verfolgt dabei einen interdisziplinären Ansatz, der rechtswissenschaftliche, (cyber)kriminologische und medienwissenschaftliche Herangehensweisen integriert. Am Ende stehen kriminalpolitische Forderungen bzw. Handlungsempfehlungen, „die in der Gesamtheit die Keimzelle einer digitalen Generalprävention bilden könnten“ (Umschlagtext).

Autor

Thomas-Gabriel Rüdiger ist ehemaliger Polizeihauptkommissar und Kriminologe. Er arbeitet als Akademischer Rat am Institut für Polizeiwissenschaft der Hochschule der Polizei des Landes Brandburg und hat bereits mehrere Titel zum Themenbereich Cyberkriminalität publiziert.

Aufbau und Inhalt

Der vorliegende Band wurde im April 2020 von der Universität Potsdam als Dissertation angenommen. Das Inhaltsverzeichnis folgt der Struktur wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten und behandelt nach einer Einführung in sechs Kapiteln die Themen

  1. Sexueller Kindesmissbrauch im physischen Raum
  2. Cybergrooming-Prozess
  3. Der digitale Raum
  4. Hell- und Dunkelfeld
  5. Juristische Analyse
  6. Kriminologische und kriminalpolitische Betrachtung.

Darauf aufbauend formuliert Rüdiger im folgenden Kapitel kriminalpolitische Forderungen, bevor im abschließenden Kapitel IX die Schlussbetrachtung folgt.

Daneben finden sich das umfangreiche Abbildungsverzeichnis (im Buch sind 78 Abbildungen enthalten) und das über 100 Seiten starke Literaturverzeichnis.

Einführung

Anhand der Darstellung einer Fallvignette die einen konkret verhandelten Fall onlinebasierter Anbahnung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes (Cybergrooming) dokumentiert, nähert sich Rüdiger dem Phänomen des Cybergrooming und umreist damit den Gegenstand seiner Untersuchung, welche als Onlinekommunikation unterschiedliche Strategien, Methoden, Praktiken und Konsequenzen nach sich zieht. Mit der breiten Verfügbarkeit von Internet und Hardware, die zu einer vergleichsweise neuartigen Ebene von Delinquenz, dem virtuellen oder digitalen Raum geführt hat, in dem sich Kinder frei bewegen und – analog der Situation im öffentlichen Raum der Städte oder ländlicher Gegenden- potenziellen oder realen Tätern begegnen. Als Spezifikum des digitalen Raums benennt der Autor die weitgehende Anonymität und geringe Aufdeckungswahrscheinlichkeit, was -mit Bezug auf die Rational Choice Theorie- zu einer erhöhten Deliktmotivation führen kann.

Entsprechend haben die bekannten Fälle von Cybergrooming in den letzten Jahren zugenommen, von einer erheblich größeren Belastung im Dunkelfeld muss ausgegangen werden. Cybergrooming stellt entsprechend eine gewisse „Normalität“ (7) dar, deren Existenz bekannt ist, deren Bekämpfung allerdings noch am Anfang steht. In diesem Zusammenhang genießt die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit im Zusammenhang mit Delikten rund um § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern) eine besondere Rolle, da vor allem Anbahnungshandlungen als deliktisches Verhalten erfasst und geahndet werden können. Die vorgelegte Studie will an diesem Zusammenhang anschließen, fokussiert auf die (Anbahnungs-)täter und erschließt in diesem Zusammenhang strafrechtliche, kriminologische und kriminalpolitische Aspekte. Als übergeordnete Fragen ist das Forschungsinteresse Rüdigers folgendermaßen formuliert: „1. Sind die aktuellen kriminalpolitischen Maßnahmen dafür geeignet Cybergrooming zu bekämpfen? 2. Welche kriminalpolitischen Handlungsempfehlungen erscheinen geeignet das Phänomen Cybergrooming zu bekämpfen“ (14)? Der Fokus liegt demnach auf einer kritischen Bestandsaufnahme der gegenwärtigen kriminalpolitischen Maßnahmen und der Entwicklung weiterer Handlungsansätze im „Kampf gegen Cybergrooming“.

Sexueller Kindesmissbrauch im physischen Raum

Als Grundlage für das Cybergroomingphänomen werden in Kapitel zwei allgemeine Aspekte sexuellen Kindesmissbrauchs erfasst. Sexuelle Gewalt gegen Kinder erweist sich, auch in der Analyse Rüdigers, als historisch weit zurückreichend, quer durch die gesellschaftlichen Schichten verbreitet, sowohl den Tätern bekannte als auch nicht bekannte Opfer treffend. Die Kontaktaufnahme im physischen Raum verläuft auf den Ebenen Vertrauen-Beziehung-Missbrauch oder direkte Gewaltanwendung. Mit Blick auf Cybergroomingprozesse spielen vor allem der Kontaktaufbau, vertrauensbildende Maßnahmen via allgemeiner Kommunikation eine Rolle, als „strategisch eingeleiteter und lange vorbereiteter Missbrauch, bei dem die Schutzmechanismen um und bei dem kindlichen Opfer sukzessive verringert werden“ (20). Solche Verhaltensstrategien werden als „Grooming-Prozess“ beschrieben, in dessen Phasen Täter unterschiedliche Schritte bewältigen: von der Überwindung innerer und äußerer Hemmung zum Gewinnen des Vertrauens des Kindes, Informationenbeschaffung, ggf. 

Geheimhaltungsverpflichtungen ggü. dem Opfer, bis hin zur Schaffung günstiger Tatgelegenheiten und dem tatsächlichen Aufeinandertreffen von Täter und Opfer. Die Erklärungsmodelle für solche Grooming-Prozesse wurden anhand realer Tatvorbereitungsszenarien im physischen Raum entwickelt, gelten in der Kriminologie allerdings auch für virtuelle Tatanbahnungsprozesse.

Cybergrooming

Der Schwerpunkt dieses Kapitels liegt in der Auseinandersetzung mit den Begrifflichkeiten, i. W. in der Frage, ob der Cybergrooming-Prozess lediglich die Anbahnung eines realen Missbrauchs in der physischen Welt umfasst, oder bereits die Onlineaktivitäten als Deliktverhalten, wenigstens als deliktnahes Verhalten auffasst wird. 

Rüdiger integriert die beiden Ansätze (die er im jeweiligen kriminologischen Diskurs skizziert) und definiert Cybergrooming „als das onlinebasierte Einwirken auf ein Kind zur Einleitung oder Intensivierung eines sexuellen Missbrauchs“ (43). Im Weiteren referiert er unterschiedliche Tätertypen bzw. Täterprofile, deren Vorgehensweise und Motivation, sowie skizzenhaft die Auswirkungen der Viktimisierung durch Cybermobbing (tendenziell geringere Belastung als bei real anwesenden Tätern, bei allerdings schwacher Datenlage).

Der digitale Raum

Kapitel vier beschreibt die Entwicklung des digitalen Raums in den vergangenen 30 Jahren, die für den kriminologischen Bereich wichtigen Neuerungen der Sendung und Platzierung von Bild- und Videodateien und die Möglichkeit von Chat-Gesprächen, die Vergrößerung von Online-Netzwerken und die Etablierung von Social Media, sowie die Entwicklung im Bereich der Endgeräte (v.a. Smartphones). Zu den einzelnen Aspekten (u.a. Soziale Netzwerke, Messenger und Chat-Räume) findet sich jeweils eine kurze überblicksartige Darstellung. 

Zusammenfassend stellt Rüdiger fest, dass „es in allen Programmen, die die Möglichkeit einer onlinebasierten Kontaktaufnahme und Kommunikation zwischen Nutzern biete, es prinzipiell auch zu Cybergrooming-Tathandlungen kommen kann“ (75), was angesichts des Umfangs jugendlicher Mediennutzung das Gefährdungspotenzial für derartige Straftaten verdeutlicht. Ein Umstand, der auch dadurch eine erhöhte Relevanz erfährt, dass bereits Kinder -spätestens- ab dem Schulalter das Internet nutzen. Das Gefährdungspotenzial ergibt sich hier aus der oft naiven, weniger vorsichtigen Mediennutzung von Kindern und weiteren Persönlichkeitsmerkmalen speziell dieser Nutzergruppe.

Hell- und Dunkelfeld

Das mit über 170 Seiten umfangreichste Kapitel erschließt die gesamte Datenlage hinsichtlich Cybergrooming in Deutschland mit starkem Bezug auf die Polizeiliche Kriminalstatistik und die relevanten Studien zur sexuellen Viktimisierung im Internet. Neben Erkenntnissen zur Delikthäufigkeit und -struktur im Hellfeld erschließt Rüdiger hier Fakten zur Tatentwicklung, Auswertung der Tatverdächtigenstruktur (Alter, Geschlecht, Tatmerkmale), Opfermerkmale (auch hier Alter, Geschlecht), das Täter-Opfer-Verhältnis, die Aufklärungsquote und Analysen zum Dunkelfeld (hier auch einige relevante englischsprachige Studien). Aus der Fülle der präsentierten Daten (und der umfangreichen Beschäftigung mit den Stärken und Schwächen der Erhebungsmethoden der präsentierten Statistiken) sticht heraus, dass die Fallzahlen seit über zehn Jahren kontinuierlich ansteigen (126), die Täter vorwiegend männlich sind (wobei der Anteil weiblicher Täterinnen bei einem relativ hohen Wert von ca. 5–6 % liegt, worauf Rüdiger in einem eigenen Kapitel „Erklärungsansatz für weibliche Tatverdächtige“ (142f) gesondert eingeht). Hinsichtlich der Altersstruktur zeigt sich, dass sich die Gruppe der männlichen Tatverdächtigen dahingehend verändert hat, dass der Anteil kindlicher und jugendlicher Tatverdächtiger deutlich zugenommen hat, sich zuletzt fast verdoppelt hat. Ebenso zeigt sich bei weiblichen Tatverdächtigen eine Verjüngung, hier stellen „die kindlichen Tatverdächtigen 2012 und 2014 die größte einzelne Altersgruppe dar“ (163). Die Analysen zum Hell- und Dunkelfeld umfassen auch eine spezielle Auswertung für das Land Brandenburg (wo Rüdiger beruflich angesiedelt ist) und Österreich, was eine zusätzliche Vergleichsebene ermöglicht. Hinsichtlich der Auswertung der Opferstruktur dominiert die Gruppe der 6-14jährigen, die Opfer internetbasierter Übergriffe werden, wobei es sich in der Mehrzahl (ca. 80 %) um Mädchen handelt. Die Täter-Opferbeziehung weist auf einen gewissen Bekanntheitsgrad hin, wobei die Täter meist (zwischen knapp 59 % und maximal über 78 %) aus dem gleichen Wohnort wie die Opfer stammen. Mit Werten von über 70 % (zuletzt 87 % in 2018) ist die Aufklärungsquote relativ hoch, hängt allerdings -wie in allen Deliktbereichen- stark vom Anzeigeverhalten und -aufkommen ab.

Hinsichtlich des Dunkelfelds referiert Rüdiger die einschlägigen Studien zum Mediennutzungsverhalten, in denen mit erhoben wurde, ob Minderjährige schon einmal im Internet belästigt wurden und ob sie von ungewünschten Kontakten mit Fremden berichteten. Die Befunde weisen auf eine hohe Belastungsquote hin, bis zu 48 % der befragten Mädchen und 25 % der Jungen berichteten bereits ungewollt sexuell kontaktiert worden zu sein.

Juristische Analyse

Die Betrachtung der juristischen Aspekte des Cybergrooming ist für den Autor unerlässlich, um die Untersuchungsfragen (s.o.) beantworten zu können. Die Analyse richtet sich zunächst auf die rechtsgeschichtliche Ebene (Einführung der Strafbarkeit internetbasierter Delikte 2001/2008), insbesondere die Einführung des § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB) die vor dem Hintergrund der öffentlichen und fachlichen Diskussion um Chatrooms in denen Kinder zu sexuellen Begegnungen aufgefordert worden waren. „Im Ergebnis sah der Gesetzgeber … die Notwendigkeit, Kinder v.a. vor mutmaßlich erwachsenen Tätern zu schützen, die das Internet nutzen, um einen sexuellen Missbrauch anzubahnen“ (281). Im Weiteren nimmt Rüdiger Abgrenzungen zu den sonst in § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern) formulierten Tatbeständen vor und beschreibt weiter die Reform des § 176 StGB ab dem Jahr 2015, wodurch der neben der Strafverfolgung wichtige Schutzzweck des Gesetzes betont wurde. Die Analyse geht dann differenziert auf die im Gesetzestext zu Grunde liegenden Rechtsbegriffe, Tatbestandsmerkmale, die Erheblichkeitsschwelle sexuell motivierter Einwirkungshandlungen und Tatmittel ein. In einem eigenen Abschnitt folgen dann Ausführungen zur Versuchsstrafbarkeit, insbesondere den definierten Einschränkungen hinsichtlich der Strafbarkeit des Tatversuchs. Derzeit gilt in Deutschland, dass „der Versuch nur in den Fällen strafbar [ist], in denen eine Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, sein Einwirken beziehe sich auf ein Kind“ (§ 176, 6), wodurch die strafrechtliche Verfolgbarkeit -in Fachkreisen besteht die Auffassung: erheblich- eingeschränkt wird. Die aktuellen Regelungen in § 176 StGB werden als nicht ausreichend eingeschätzt (372), entsprechend fordert der Autor hier vorsichtig und unter Abwägung der unterschiedlichen Folgen einer solchen Reform eine Anpassung, bzw. Ausweitung, was auf jeden Fall eine Ausweitung der polizeilichen Möglichkeiten (Struktur, Personal etc.) nach sich ziehen würde.

Kriminologische und kriminalpolitische Betrachtung

Der Abschnitt nähert sich dem Phänomen Cybergrooming zunächst unter kriminologischer Perspektive, u.a. mit Bezug auf die Anomietheorie (Durkheim), sozial-strukturelle Erklärungsansätze (Wilson und Kelling), die Routine-Activity-Theory (Cohen und Felson) oder den Rational-Choice-Ansatz. Computerkriminalität weist das größte Missverhältnis zwischen Hellfeld und Dunkelfeld auf (401) und ist seit jeher Gegenstand kriminologischer Analysen. Rüdiger referiert dazu ausgewählte Studien und Befunde und definiert das Phänomen Cybergrooming u.a. unter dem Begriff des „Broken Web“: „Demnach ist nicht die Frage, ob der digitale Raum ein rechtsfreier Raum sei gemäß der Frage, ob Recht gilt. Eher sei die Frage, ob das Recht in einer so hohen Wahrscheinlichkeit durchgesetzt würde, dass die Nutzer von einem geregelten Rechtsraum ausgehen“ (406). Internet-Täter erleben das Internet als so sicher, dass ungesetzliche Handlungen -in deren Bewertung- meist nicht aufgedeckt werden, was die Handlungsbereitschaft deutlich erhöht. Genau hier setzt Rüdiger mit Präventionsvorschlägen an, z.B. durch Aufklärung und Schulung der NutzerInnen, insbesondere der Kinder (Digitale Bildung, Medienpädagogik, Medienkompetenzförderung), wodurch eine Viktimisierung erschwert werden würde. Andere Präventionsansätze zielen auf die Strukturierung des Cyber-Raums z.B. durch den Einsatz von Moderatoren (442), oder Filtermechanismen (440) und generell durch die Erhöhung der Strafverfolgungswahrscheinlichkeit (Digitale Polizeipräsenz).

Kriminalpolitische Forderungen

Im vorletzten Kapitel formuliert Rüdiger auf Grundlage der zuvor erarbeiteten Analysen 14 kriminalpolitische Forderungen, die von der Forderung nach einer einheitlichen (sprachlichen und inhaltlichen) Definition von Cybergrooming, Anpassung der Altersschutzgrenzen, strafrechtsverschärfenden Maßnahmen, internationaler Harmonisierung, umfassenden Präventionsmaßnahmen bis hin zu Provider-Betreiber-Verpflichtungen, Jugendschutzmaßnahmen und weiterer Forschung zu Täterprofilen reichen.

Schlussbetrachtung

Die umfangreichen Beschreibungen und Analysen zusammenfassend formuliert Rüdiger abschließend: „Man kann überspitzt sagen, dass wir bereits eine Generation Kinder haben heranwachsen lassen, für die sexuelle Übergriffe im Netz eine Selbstverständlichkeit darstellen. Wenn jetzt nicht reagiert wird, wächst eine weitere Generation heran, die dies als einen normalen Bestandteil der digitalen Kultur empfindet“ (478).

Zielgruppe des Buches

Alle Berufsgruppen die beruflich mit Cybergrooming-Phänomenen zu tun haben, interessierte Eltern, die sich differenziert mit der Thematik befassen möchten.

Diskussion

Das Phänomen Cybergrooming ist virulent, täglich geschehen sexuelle Übergriffe in der virtuellen Welt, wovon der Großteil strafrechtlich unentdeckt bleibt. Thomas-Gabriel Rüdiger greift diesen Missstand auf und unterzieht die Problematik einer mehrperspektivischen Analyse, welche die gesamte Bandbreite strafbaren Handelns, die juristischen Aspekte und kriminologische Beiträge zum Phänomen des virtuellen Grooming zusammenführt. Damit gelingt eine differenzierte, gleichzeitig hervorragend strukturierte und übersichtliche Beschreibung der aktuellen Verhältnisse, der Reaktionsformen, vor allem aber der Blindstellen im Umgang mit dieser Form der Internetkriminalität. In einem weiteren Schritt müssten nun die individuellen Merkmale der Täter, die Auswirkungen auf Opferseite und die sozial-strukturellen Verhältnisse dieser Analyse zugeordnet werden, um umfassende Interventions- und Präventionsmaßnahmen entwickeln, erproben und in ihrer Wirksamkeit prüfen zu können. Rüdiger hat mit seiner Studie einen wichtigen Grundstein für eine solche Entwicklungsarbeit geleistet. Dem Buch, dem die Dissertation des Autors zugrunde liegt, ist eine breite Rezeption zu wünschen. Das Thema ist zu wichtig, die Analysen zu brisant, um nicht in der Gesellschaft, in Justiz, Pädagogik, Sozialer Arbeit, Therapieeinrichtungen wahrgenommen zu werden.

Fazit

Eine genaue und äußerst differenzierte Analyse des Phänomens Cybergrooming, das schonungslos die gegenwärtige Situation internetbasierter Kriminalität aufzeigt und äußerst plausible kriminalpolitische Forderungen ableitet. Kriminalwissenschaftliche Studien entfalten dann ihre größte Wirkung, wenn die analysierten Aspekte in Bezug zur gesellschaftlichen Praxis gestellt werden. Thomas-Gabriel Rüdiger ist diese Verknüpfung gelungen, dem Buch ist eine entsprechend große Wahrnehmung zu wünschen.

Rezension von
Dr. phil. Gernot Hahn
Diplom Sozialpädagoge (Univ.), Diplom Sozialtherapeut
Leiter der Forensischen Ambulanz der Klinik für Forensische Psychiatrie Erlangen
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Es gibt 177 Rezensionen von Gernot Hahn.

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Zitiervorschlag
Gernot Hahn. Rezension vom 24.03.2021 zu: Thomas-Gabriel Rüdiger: Die onlinebasierte Anbahnung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Eine kriminologische und juristische Auseinandersetzung mit dem Phänomen Cybergrooming. Verlag für Polizeiwissenschaft (Frankfurt am Main) 2020. ISBN 978-3-86676-593-1. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/27695.php, Datum des Zugriffs 12.09.2024.


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