Annette Eberle, Uwe Kaminsky u.a. (Hrsg.): Menschenrechte und soziale Arbeit im Schatten des Nationalsozialismus
Rezensiert von Franziska Wächter, 19.03.2021

Annette Eberle, Uwe Kaminsky, Luise Behringer, Ursula Unterkofler (Hrsg.): Menschenrechte und soziale Arbeit im Schatten des Nationalsozialismus. Der lange Weg der Reformen. Springer VS (Wiesbaden) 2019. 266 Seiten. ISBN 978-3-658-19516-8. D: 39,99 EUR, A: 41,11 EUR, CH: 41,50 sFr.
Thema und Aufbau
Der vorliegende Sammelband betrachtet die Entwicklung Sozialer Arbeit nach 1945 aus dem Blickwinkel der Auseinandersetzung um Menschenrechte. Zentral ist hierbei sowohl das Sichtbarmachen von Menschenrechtsverletzungen, wie sie sich auch als Kontinuitäten nationalsozialistischer Sicht- und Handlungsweisen zeigen, als auch die Analyse des Prozesses, in dem sich ein zunehmendes Menschenrechtsbewusstsein und eine Menschenrechtsorientierung in der Sozialen Arbeit entwickelt. Der dabei vollzogene Perspektivwechsel, mit dem eine Person nicht länger als ein Objekt der Hilfe gilt, sondern als Subjekt mit einem Recht auf Hilfe betrachtet wird, wird als „Leitmotiv“ (VII) und zentraler Bezugspunkt der Beiträge sichtbar. Die Autor*innen behandeln die Themenkomplexe der Heimerziehung, Psychiatrie, Behindertenhilfe, Jugendhilfe sowie Flucht und Migration – Kontexte, an denen Fragen der Aufarbeitung des NS-Unrechts diskutiert, Erfahrungen der Gewalt und des Missbrauchs im Fürsorgesystem beschrieben, Entwicklungslinien der Menschenrechtsorientierung aufgezeigt, Wendepunkte dargestellt und Perspektiven für die Gegenwart entwickelt werden.
In drei Teilen werden die Entwicklung der Menschenrechtsorientierung seit 1945 (Teil I), ausgewählte Wendepunkte als Innenperspektiven unterschiedlicher Praxisfelder (Teil II) und gegenwärtige Perspektiven aus Forschungen in der Sozialen Arbeit und Sozialpsychiatrie (Teil III) beschrieben. Den vierten Teil bildet ein Nachwort zur Geschichte und Aktualität der Behindertenrechtsbewegung.
Inhalt
Teil I: Der lange Weg der Reformen – Menschenrechtsorientierung seit 1945
Vom Völkerrecht zu einem Recht der BürgerInnen (Susanne Nothhafft)
Die Autorin problematisiert zu Beginn ihrer Ausführungen ein „monodimensionales“ (5) Verständnis der Bedeutung von Menschenrechten in der Sozialen Arbeit. Dabei werden Menschenrechte lediglich als „moralisch-ethische[r]“ (6) Bezugspunkt professionellen Handelns betrachtet. Nothhafft eröffnet daran anschließend eine weitere Perspektive für die Soziale Arbeit. Diese setzt an der Entwicklung des modernen Völkerrechts an, mit der Individuen als Subjekt des Völkerrechts, ausgestattet mit subjektiven Rechten, verstanden werden. Mit dieser Grundlage kann sich Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession auch im Sinne einer „‚advocacy‘“ (17) verstehen, deren praktische Aufgabe es ist, mit Unterstützung, Beratung und Information die Klient*innen dazu zu ermächtigen, ihre Ansprüche im Sinne der Menschenrechte durchzusetzen.
Recht auf Hilfe versus Hilfe für Rechtssubjekte (Annette Eberle)
In ihrem Artikel analysiert Annette Eberle die Situation der Menschenrechte in der Sozialen Arbeit aus historischer Perspektive für den Zeitraum vom Zweiten Weltkrieg bis in die 1970er Jahre. Ausgehend von einer kritischen Betrachtung des professionsbezogenen Menschenrechtsdiskurses in den 1990er Jahren, stellt die Autorin Überlegungen zur historischen Begründbarkeit eines „konstitutive[n] Mandat[s] der Menschenrechtsorientierung“ (26) an, wobei die Faktoren in den Blick genommen werden, die sich als „hemmend oder fördernd“ (24) für die Durchsetzung des Menschenrechtsbezugs in Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit erwiesen haben. Aufgezeigt wird dies etwa an der Beschreibung der „Parallelwelten“ (30), die in der Jugendfürsorge der Nachkriegszeit sichtbar werden: Fortgeschriebene Kontinuitäten stigmatisierender und repressiver Erziehungskonzepte der NS-Zeit stehen reformorientierten Ansätzen gegenüber, wie sie etwa in den von den Vereinten Nationen betreuten Kinderzentren für familienlose Kinder und Jugendliche, die zu den Displaced Persons zählten, angewendet wurden. Ein weiterer wichtiger Bezugspunkt in der Analyse der Autorin stellt das Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) im Jahr 1962 dar. Eberle beschreibt dies als einen wichtigen Schritt auf dem schwierigen Weg hin zu einer „Orientierung am Recht des Subjekts“ (41), wobei das BSHG durch den darin festgelegten Rechtsanspruch auf Leistungen der Sozialhilfe einen „Paradigmenwechsel in den rechtlichen Voraussetzungen“ (37) vollzog. Sichtbar wird aber auch hier, dass der Reformgedanke des BSHGs oftmals nur schwer den Weg sowohl in die institutionellen Realitäten als auch in die Denk- und Verhaltensmuster der verantwortlichen Personen fand. Die Autorin verdeutlicht dies an Beispielen der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Jugendgerichtshilfe, in denen sich repressive und antidemokratische Strukturen fortschrieben.
Zur historischen Entwicklung der Heimerziehung in der BRD und der DDR (1945-1975) (Uwe Kaminsky)
Einen Vergleich der Heimerziehung in der BRD und der DDR unter besonderer Berücksichtigung der Ähnlichkeiten unternimmt Uwe Kaminsky. Ausgangspunkte des Beitrags stellen die historisch bis in die Kaiserzeit zurückverfolgbare gemeinsame Vorgeschichte der Heimerziehung und die als Ausgangslage beschriebene, in Ost und West ähnlich prekäre Situation Jugendlicher in der unmittelbaren Nachkriegszeit dar. An den Beispielen der jugendrechtlichen Grundalgen, des Umgangs mit „Schwererziehbaren“ und des Alltags in Heimen arbeitet der Autor Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Organisation, den Strukturen und Praktiken west- und ostdeutscher Heimerziehung heraus. Besonders eindringlich verweist der Autor auf die von Heimkindern in beiden deutschen Staaten erlebten physischen wie psychischen Bestrafungen und Übergriffe, die herabwürdigenden Disziplinierungen und autoritären Regeln, welche Traumatisierungen hervorriefen, die für die Betroffenen bis heute gegenwärtig sind.
Die Psychiatrie-Enquete und ihre Auswirkungen auf die Soziale Arbeit (Luise Behringer, Christel Achberger)
Der Beitrag beschäftigt sich mit den zentralen Forderungen der 1975 vorgelegten Psychiatrie-Enquete und ihrem Stand der Umsetzung, wobei besonders die Entwicklung der Rolle der Sozialen Arbeit in der psychiatrischen Versorgung damals wie heute betrachtet wird. Zunächst skizzieren die Autorinnen mit einem „Blick zurück“ (76) die vor der Beauftragung zur Enquete einsetzenden kritischen Auseinandersetzungen um die Missstände in der psychiatrischen Versorgung. Nach der Beschreibung und kritischen Einordnung zentraler Forderungen der Enquete, wenden sich Behringer und Achberger den Auswirkungen auf das Berufsfeld der Sozialen Arbeit zu. Besonders in dezentralen psychiatrischen Versorgungsstrukturen konnte sich Soziale Arbeit als Profession positionieren sowie sozialarbeiterische Ansätze und Perspektiven festgesetzt werden. Abschließend beschäftigen sich die Autorinnen mit dem aktuellen Stand der Umsetzung der Psychiatrie-Enquete und heben Mängel in den bestehenden Versorgungsstrukturen und -konzepten hervor, wobei sie der Sozialen Arbeit besonders bei der Bestärkung und Teilhabe Betroffener einen zentralen Auftrag einer reformierten psychiatrischen Versorgung zuschreiben.
Psychiatriereform in der DDR? (Viola Balz)
Viola Balz befasst sich in ihrem Beitrag für den Zeitraum von 1960 bis 1989 mit der Ausdifferenzierung der psychiatrischen Versorgung in der DDR und geht dabei der Frage nach, wie sowohl sozialpsychiatrische Reformbemühungen als auch fachliche Perspektiven auf gesundheitspolitischer Ebene aufgenommen wurden. Dabei zeichnet sie die „Verflechtungen zwischen fachlichen und staatlichen Akteuren sowie die Steuerungsprozesse der psychiatrischen Versorgung“ (90) nach. So zeigt die Autorin etwa am Beispiel der in Fachkreisen erarbeiteten Rodewischer Thesen auf, wie der Anspruch an sozialpsychiatrische Reformen einerseits auf eine entgegenwirkende Prioritätensetzung in der Gesundheitspolitik sowie den personellen und finanziellen Herausforderungen einer „Mängelverwaltung“ (103) andererseits trifft und damit Reformbemühungen letztlich „zum Erliegen kamen“ (103). Als eine Kompensation fehlender Reformen ordnet Balz abschließend die ab den 1975er Jahren sichtbar werdende Stärkung des Präventionsgedankens ein, im Zuge dessen die Verantwortung für das gesundheitliche Wohlergehen und damit auch für die „Minimierung von Gesundheitsrisiken“ (104) individualisiert wurde.
Teil II: Wendepunkte – Orte, Professionen, Akteure
Die Diagnose „Psychopathie“ in der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Rheinland nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges (Frank Sparing, Silke Fehlemann)
In ihrem Beitrag beschäftigen sich die Autor*innen am Beispiel der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Rheinland mit der Diagnose Psychopathie und deren Anwendung als „Instrument zur Ausgrenzung psychisch auffälliger Kinder und Jugendlicher“ (109 f.) noch nach dem zweiten Weltkrieg, wobei sie auch die Unterbringung der Minderjährigen in psychiatrischen Anstalten erörtern. Nach einer historischen Einordnung des psychiatrischen Diskurses um die Diagnose Psychopathie, beschreiben Frank Sparing und Silke Fehlemann die Praxis jugendpsychiatrischer Begutachtungen, die sie anhand der Patientenakten von 60 Kindern und Jugendlichen, welche sich in der Zeit zwischen 1945 und 1952 in der Rheinischen Landesklinik für Jugendpsychiatrie in Bonn befanden, rekonstruieren. Dabei geben sie Einblicke in erstaunlich gut rekonstruierbare Einzelschicksale, anhand derer die Kriterien, welche beispielsweise traumatische Kriegserlebnisse völlig unberücksichtigt ließen, und der Umfang der getätigten Psychopathie-Diagnosen deutlich werden. Ein weiteres Kapitel des Beitrags beschäftigt sich – aus Berichten aus den Anstalten zurückgreifend – mit den Auswirkungen der Unterbringung als psychopathisch erachteter Kinder und Jugendlicher in den Heil- und Pflegeanstalten und welche Entwicklungen dabei in den rheinischen Anstalten zu verfolgen waren. Abschließend verweisen die Autor*innen auf eine auch im Rheinland Ende der 1950er Jahre feststellbare, zunehmend kritische Haltung unter den Psychiatern gegenüber der Diagnose Psychopathie und damit auch gegenüber Anstaltseinweisungen der Jugendlichen.
Vom „Besinnungsstübchen“ ins „Begegnungsstübchen“? (Ulrike Winkler)
Wie sich der Umgang mit der Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung gewandelt hat, stellt Ulrike Winkler dar. Zunächst verweist sie auf die bis in die 1970er Jahre andauernde Betrachtung von Menschen mit Behinderung als Personen, die über „kein eigenes Erwachsenenstadium“ (139) verfügen würden und denen in diesem Zuge auch ihre Sexualität abgesprochen oder als anormal, triebhaft und gefährlich dargestellt wurde. Erst als sich die Erkenntnis durchsetzte, dass behinderte Erwachsene keine Kinder, sondern erwachsene Personen sind, konnte sich auch der Umgang mit deren Sexualität ändern. Mit dem 1974 vom „Verband evangelischer Einrichtungen für geistig und seelisch Behinderte“ (VeEgsB) beschlossenen „Empfehlungen (Rahmenrichtlinien) für die Pflege, Therapie und Förderung geistig Behinderter in Heimen und Anstalten“ präsentiert die Autorin ein Beispiel für einen Veränderungsprozess im Umgang mit Sexualität in der Behindertenhilfe. Ersichtlich wird einerseits ein Bestreben, sich dem Thema Sexualität zu öffnen und einen positiveren und offeneren Umgang damit in den Einrichtungen zu fördern. Andererseits sprechen daraus aber auch „alte[.] Überzeugungen“ (144), wie etwa eine kritische Haltung gegenüber sexuellen Handlungen oder eine entschiedene Ablehnung gleichgeschlechtlicher Kontakte. Winkler beschreibt auch die „Praxis vor Ort“ (144), wie sie beispielsweise aus einem Protokoll über eine Arbeitstagung der vom VeEgsB eingerichteten Arbeitsgruppe „Sexualität bei Behinderten in Heimen“ aus dem Jahr 1974 hervorgeht. Hier wird besonders die Hilflosigkeit und Unsicherheit der Einrichtungen deutlich, die die ausgesprochenen Empfehlungen als zu wage und allgemein empfunden haben und das Fehlen konkreter Handlungsanweisungen monierten. Abschließend verweist die Autorin auf aktuelle Themen, wie etwa der Kinderwunsch geistig behinderter Paare oder sexuelle Assistenz, die mittlerweile unter der Beteiligung derer „um die es geht“ (150) diskutiert werden.
„Ich kann es nicht vergessen…“ (Stefan Rösler)
Als ehemaliger Leiter der bayerischen Anlauf- und Beratungsstellen des Fonds Heimerziehung West und der Stiftung Anerkennung und Hilfe legt Stefan Rösler mit seinem Beitrag über die Aufarbeitungsprozesse im Kontext der Erziehung in Heimen einen „Bericht aus der Praxis“ (153) vor. Dabei geht es dem Autor um eine Darstellung und kritische Einordnung der unterschiedlichen Aufarbeitungsprozesse sowie ihrer Entwicklungslinien und Hintergründe. Rösler beschäftigt sich mit den vielfältigen Herausforderungen von Aufarbeitungsprozessen und beschreibt die Einrichtung des Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren und die 2012 erfolgte Errichtung der Fonds Heimerziehung Ost und West als „Meilensteine“ (156) der Aufarbeitung. Er betrachtet überblicksartig kirchliche, parlamentarische und gesetzgeberische Initiativen zur Aufarbeitung, Beiträge der Jugendhilfeträger und der medialen Berichterstattung. Einen konkreten Einblick gewährt der Autor in die regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern, deren Aufbau und Entwicklung er darstellt. Ebenso betrachtet Stefan Rösler die 2017 erfolgte Einrichtung der Stiftung Anerkennung und Hilfe, welche sich analog zu den Fonds Heimerziehung Ost und West, mit dem in der stationären Behindertenhilfe und Psychiatrie erfahrenen Leid und Unrecht der Kinder und Jugendlichen beschäftigt sowie Mittel und Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen und Aufarbeitung des Geschehenen bereithält. In seinem persönlichen Fazit verweist der Autor auf die Erfolge der Aufarbeitungsprojekte, betont dabei aber auch die enormen Herausforderungen, vor denen Betroffene in ihrem Kampf um Bewältigung, Rehabilitierung und Entstigmatisierung noch immer stehen.
DDR-Heimerziehung im Spiegel der Arbeit der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau – Ausstellungen, Zeitzeugen- und Bildungsprojekte (Ingolf Notzke)
In seinem Beitrag stellt Ingolf Notzke vor dem Hintergrund des DDR-Heimerziehungssystems die Arbeit der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau vor. Nach einer Einordnung des politischen Stellenwerts von Erziehung in der DDR und einer Skizzierung der grundlegenden Strukturen der DDR-Heimerziehung, beschäftigt sich der Autor mit dem 1964 eingerichteten Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau. Als einziges geschlossenes Heim, in das Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren aufgenommen wurden, galt der Jugendwerkhof als eine „Endstation im Erziehungssystem des SED-Regimes“ (184), in das Jugendliche meistens aufgrund von geäußertem Widerstand gegen erzieherische Repressionen aus anderen Heimen mit dem Ziel überwiesen wurden, ihre „Umerziehungsbereitschaft“ (184) herzustellen. Notzke gibt einen anschaulichen Einblick in den Alltag der Einrichtung, der von militärischer Disziplin, entwürdigenden Bestrafungen, überwachender Kontrolle und physischer sowie psychischer Gewalt gekennzeichnet war. Daran anschließend beschreibt der Autor die 1998 durch den Verein „Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof Torgau“ auf dem ehemaligen Gelände des Jugendwerkhofs eröffnete Gedenkstätte. Ingolf Notzke stellt die Gedenkstätte als einen Ort der Erinnerung und Aufarbeitung des erfahrenen Unrechts und Leids der Jugendlichen dar, an dem auch die repressiven Strukturen des Heimerziehungssystems der DDR dokumentiert und aufgearbeitet werden. Als ein Ort der Bildung lädt die Gedenkstätte in unterschiedlichen Projekten zur Auseinandersetzung mit dem Geschehenen ein und stellt Bezüge zu aktuellen Diskursen her. Besonders betont der Autor die Funktion der Gedenkstätte als einen Ort der Begegnung, an dem Betroffene Anerkennung, Hilfe und Unterstützung erfahren sowie ein Austausch über Erlebtes ermöglicht wird.
Teil III: Perspektiven für die Gegenwart
„Kaum biste drin, bist Du auch schon wieder draußen!“ (Matthias Laub)
Der Beitrag von Matthias Laub setzt sich mit der Partizipation von Menschen mit einer psychischen Behinderung an örtlichen Teilhabeplanungsprozessen auseinander. Zunächst beschäftigt sich Laub mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und beschreibt das dort sichtbar werdende Verständnis von Partizipation. Eine weitere Perspektive bietet der darauffolgende Einblick in den wissenschaftlichen Diskurs der Partizipationsforschung. Eine „wesentliche Handlungsstrategie“ (204), den in der UN-BRK festgehaltenen Teilhabeanspruch vor dem Hintergrund einer sozialräumlichen Perspektive umzusetzen, stellen örtliche Teilhabeplanungsprozesse dar, bei denen unter Beteiligung verschiedener Akteure an der Realisierung eines barrierefreien Sozialraums gearbeitet wird. Bei der Partizipation von Menschen mit einer seelischen Behinderung an solchen Prozessen örtlicher Teilhabeplanung identifiziert und beschreibt der Autor, auf Erkenntnisse einer eigenen Untersuchung zurückgreifend, spezifische Barrieren. Deutlich wird dabei, dass die Perspektive psychischer Behinderung oftmals nicht hinreichend repräsentiert wird, Bedürfnisse unberücksichtigt bleiben und diese Menschen dementsprechend häufig von Partizipationsangeboten nicht „abgeholt“ werden. Im letzten Abschnitt werden Möglichkeiten skizziert, diesen Barrieren entgegenzutreten, beispielsweise indem sich bei der Planung von Partizipationsprozessen konsequent an der Vielfalt der Beteiligten orientiert wird, unterschiedliche Erwartungen an und Vorstellungen von Inklusion in der Prozessgestaltung aufgegriffen oder Zugänge zu Partizipationsmöglichkeiten durch das Einbeziehen bereits vorhandener, etwa aus dem sozialpsychiatrischen Kontext stammender, Netzwerke erleichtert werden.
Teilhaberechte in der stationären Kinder- und Jugendhilfe verbindlich verankern (Kathrin Aghamiri)
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit Machtmissbrauch in Einrichtungen der Jugendfürsorge und der dabei sichtbar werdenden Gefahr eines „willkürlichen Umgang[s] mit Macht im pädagogischen Verhältnis“ (215), setzt sich Kathrin Aghamiri in ihrem Beitrag mit der Frage auseinander, wie Teilhabrechte in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe konkret umgesetzt und Partizipations- und Beschwerdemöglichkeiten strukturell verankert werden können. Dazu führt sie in eine Definition von Partizipation ein, die deren „demokratische Funktion“ (217) sichtbar werden lässt und verortet anschließend Partizipation als ein Kinderrecht, dessen Vermittlung und Realisierung „Aufgabe der Pädagogik“ (218) ist. Nachdem die Autorin die Bedeutung von Teilhaberechten hinsichtlich des pädagogischen Machtverhältnisses im Kontext der Hilfen zur Erziehung reflektiert, zeigt sie am Beispiel der „Verfassungsgebenden Versammlung“ eine Möglichkeit auf, wie im Alltag einer Einrichtung partizipative Prozesse initiiert, Teilhaberechte gemeinsam ausgehandelt und verbindlich festgehalten werden können. Zentral ist dabei, dass die Kinder und Jugendlichen um ihre Rechte wissen, bei deren Wahrnehmung unterstützt werden und einen „sicht- und hörbaren Ort für Kritik und Vorschläge“ (225) haben.
„Cause we come with the spirit of going to school” (Annette Korntheuer)
Auf die Ergebnisse einer eigenen Untersuchung zurückgreifend, setzt sich die Autorin mit den Bildungserfahrungen junger Geflüchteter in München und Toronto auseinander. Nachdem sie sich aus theoretischer Perspektive mit dem Thema Fluchtmigration in der Jugendphase beschäftigt, führt sie in die Anlage der Studie unter Berücksichtigung forschungsethischer Kriterien ein. In der Darstellung der Ergebnisse fokussiert die Autorin Faktoren, die die Bildungsmotivation und Bildungsaspiration der jungen Geflüchteten beeinflussen. Dabei verdeutlicht sie anschaulich an Ausschnitten der geführten Interviews, wie sich einschränkende strukturelle Rahmenbedingungen in den Bildungsbiografien der Befragten auswirken, wie diese wahrgenommen werden und mit welchen Bewältigungsprozessen ihnen begegnet wird. Ein weiterer Aspekt stellt in der Betrachtung der Autorin die Rekonstruktion von Prozessen dar, die die Entstehung, die Aufrechterhaltung und Festigung genauso wie die negative Beeinflussung von Bildungsmotivation betrachtet. Abschließend betont Annette Korntheuer, wie wichtig die Bildungsmotivation und die Bildungsaspiration als Ressourcen für die Bildungsteilhabe junger Geflüchteter sind und formuliert davon ausgehend Vorschläge für die pädagogische Praxis, diese zu stärken und zu erhalten. Gleichzeitig gibt sie kritisch zu bedenken, dass die Ausbildung dieser inneren Potenziale oftmals mit der Präsenz struktureller Diskriminierung und Ausgrenzung verbunden ist, was vor dem Hintergrund eines Menschenrechts auf Bildung nicht als „Vorwand für den Erhalt von marginalisierenden Strukturen“ (242) herangezogen werden darf.
EX-IN Kurse – Teilhabe in der Sozialpsychiatrie (Christel Achberger)
Für eine bewährte Möglichkeit, Teilhabe in der Sozialpsychiatrie umzusetzen, stehen EX-IN (Experienced Involvement) Kurse. In diesen werden Psychiatrieerfahrene zu Genesungsbegleiter*innen und Dozent*innen ausgebildet, die dann mit ihrem Erfahrungsschatz in die psychiatrische Arbeit einbezogen werden. Nachdem Achberger in das Kurssystem der EX-IN Kurse einführt, beschreibt sie Veränderungsprozesse und Wirkungen, die bei den Kursteilnehmenden beobachtbar sind. So wird beispielswese deutlich, dass eine Veränderung der Wahrnehmung der eigenen Erkrankung oder der Bewertung von Krisenerfahrungen stattfindet. Darüber hinaus konnten in einer Nachbefragung von Teilnehmenden weitere positive Effekte festgestellt werden, die etwa eine Steigerung des Selbstwertgefühls und des Selbstbewusstseins oder auch eine Zunahme sozialer Kompetenz umfassen. Wie sich die Beschäftigung von Genesungsbegleiter*innen auf die Nutzer*innen auswirkt und welche Faktoren dabei entscheidend sind, führt Christel Achberger vor dem Hintergrund von Ergebnissen aus der Versorgungsforschung auf. Dabei zeigt sich, dass das Erfahrungswissen der Genesungsbegleiter*innen eine „Zusatzqualifikation“ (250) ist, die sich etwa in der Beziehungsgestaltung zu den Patient*innen positiv bemerkbar macht oder mit einer erhöhten Sensibilität in der Wahrnehmung patient*innenspezifischer Belange einhergeht. Abschließend diskutiert die Autorin die Einsichten aus den EX-IN Kursen bezüglich der Konzepte Recovery, Gesundheitskompetenz/Mental Health Literacy und Handlungsbefähigung/Capability Approach.
Teil IV: Nachwort
Zur Geschichte und Aktualität der Behindertenbewegung (Johannes Messerschmid)
Im Nachwort des Bandes gewährt Johannes Messerschmid den Leser*innen zunächst einen Einblick in seinen eigenen Weg zur Behindertenbewegung. Er berichtet über wichtige Stationen seines Lebens und beschreibt, wie er in Kontakt zur Behindertenbewegung kam und diese später als erster hauptamtlicher Mitarbeiter des 1990 in München gegründeten „Verbunds behinderter Arbeitgeber/-innen – Selbstbestimmt Leben (VbA) e.V.“ und seit 2012 als Vorstandsmitglied im Behindertenbeirat der Stadt München mitgestaltete. Anschließend gibt Johannes Messerschmid einen Einblick in die Entwicklung der Behindertenbewegung in Deutschland, wobei er sich auch mit den „Schatten des Nationalsozialismus“ (262) auseinandersetzt. In einem weiteren Abschnitt ordnet der Autor Herausforderungen und Erfolge der Behindertenbewegung ein und verweist auf die „politisch-rechtlichen Fortschritte[]“ (264), von denen er besonders die UN-Behindertenrechtskonvention hervorhebt. Abschließend beschäftigt sich Messerschmid ausgehend von einer Kritik am „‚Schein-Beteiligungsprozess‘“ (265) im Rahmen des Entwurfs zum Bundesteilhabgesetz mit Fragen der Bedeutung und der Wichtigkeit der Behindertenbewegung auch mit Blick auf gesamtgesellschaftliche Themen.
Diskussion
Der Sammelband liefert einen wertvollen Beitrag zur Auseinandersetzung mit den „Schatten des Nationalsozialismus“ in der Sozialen Arbeit und zur kritischen Analyse des sich anschließenden Reformprozesses. Daraus können Erkenntnisse für neue Konzepte und Ansätze gewonnen werden, die zur Umsetzung einer Menschenrechtsorientierung in der Sozialen Arbeit beitragen. Der Band identifiziert nicht nur Forschungslücken und trägt zu deren Schließung bei, sondern bietet auch für Leser*innen aus der sozialarbeiterischen Praxis bereichernde Perspektiven und interessante Bezugspunkte für eine Auseinandersetzung mit dem Thema Menschenrechte und Soziale Arbeit in den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern.
Fazit
Ausgehend von der Nachkriegszeit mit Einblicken bis in die Gegenwart, setzt sich der von Annette Eberle, Uwe Kaminsky, Luise Behringer und Ursula Unterkofler herausgegebene Band mit dem Verhältnis von Menschenrechten und Sozialer Arbeit in den Themenfeldern der Heimerziehung, Psychiatrie, Behindertenhilfe, Jugendhilfe sowie Flucht und Migration auseinander. In der Gesamtschau zeigt sich der lange Weg der Entwicklung eines Menschenrechtsbewusstseins und einer Menschenrechtsorientierung in der Sozialen Arbeit, wobei nicht nur eine retrospektive Betrachtung im Mittelpunkt steht, sondern auch die Perspektive gegenwärtiger Herausforderungen und Fragestellungen aufgegriffen wird.
Rezension von
Franziska Wächter
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Es gibt 3 Rezensionen von Franziska Wächter.
Zitiervorschlag
Franziska Wächter. Rezension vom 19.03.2021 zu:
Annette Eberle, Uwe Kaminsky, Luise Behringer, Ursula Unterkofler (Hrsg.): Menschenrechte und soziale Arbeit im Schatten des Nationalsozialismus. Der lange Weg der Reformen. Springer VS
(Wiesbaden) 2019.
ISBN 978-3-658-19516-8.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/27737.php, Datum des Zugriffs 29.09.2023.
Urheberrecht
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