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Johannes Münder, Udo Geiger (Hrsg.): Sozialgesetzbuch II, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rezensiert von Prof. Dr. Eckart Riehle, 18.01.2021

Cover Johannes Münder, Udo Geiger (Hrsg.): Sozialgesetzbuch II, Grundsicherung für Arbeitsuchende ISBN 978-3-8487-6356-6

Johannes Münder, Udo Geiger (Hrsg.): Sozialgesetzbuch II, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Lehr- und Praxiskommentar. edition sigma im Nomos-Verlag (Baden-Baden) 2021. 7. Auflage. 1630 Seiten. ISBN 978-3-8487-6356-6. 69,00 EUR.
Reihe: Nomos Kommentar.

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Thema

SGB II, das ist das Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom 1.1.2005, mit welchem die Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe, auf dem Niveau der Sozialhilfe zusammengefasst, dem Fördern ein zumindest gleichgewichtiges Fordern zur Seite gestellt wurde.

Hinsichtlich der Einarbeitung von Literatur und Rechtsprechung befindet sich der Kommentar auf dem Stand vom Sommer 2020.

Die 7. Auflage wurde notwendig, u.a. wegen Änderungen im SGB II, durch das Teilhabechancengesetz, 10. SGB II Änd.G und das Qualifizierungsgesetz, durch Änderungen beim Bedarf für Bildung und Teilhabe und durch die Ende 2020 erfolge Neufassung des RBEG m.W.v. 1.1.2021.

Herausgeber

Das Bearbeiterverzeichnis führt 18 Autor*innen auf, darunter die beiden Herausgeber, Johannes Münder und Udo Geiger. Bei den Autor*innen handelt es sich fast ausschließlich um Bearbeiter aus dem Bereich der Justiz, und des Rechts, um Hochschullehrer*innen und Rechtsanwälte*innen, nicht zu vergessen die Sozialverwaltung. Die Bearbeiter sind also breit aufgestellt, entsprechend dem Adressatenkreis des Kommentars. 

Der Herausgeber seit der 1. Aufl. Dr. Johannes Münder ist Prof. em. der TU Berlin. Udo Geiger, Richter am SG Berlin, ist mit der 7. Aufl. in die Herausgeberschaft eingetreten.

Aufbau

Der Kommentar folgt in seiner Kommentierung den einschlägigen Paragrafen des SGB II, er ist also durchaus klassisch aufgebaut. Neben einer Kommentierung der aktuellen Regelungen im SGB II führt er auch die Verordnungen an, welche für die Anwendung des SGB II von Bedeutung sind. Diese werden in der Regel am Ende der Kommentierung bei den einschlägigen Paragrafen abgedruckt. Hilfreich für den Nutzer ist weiterhin ein umfangreicher Anhang zum Verfahren 1529 ff.; zum Verwaltungsverfahren, zum Widerspruchsverfahren und zum Klageverfahren. Nicht vergessen wird das einstweilige Anordnungsverfahren, das im Recht der Existenzsicherung eine erhebliche Bedeutung hat. Hilfreich ist weiterhin ein umfangsreiches Stichwortverzeichnis (1577 ff.), auch wenn man nicht immer fündig wird.

Inhalt

Wie erwähnt, der Inhalt folgt den Paragrafen. Fast 80 Seiten werden § 7, also dem Kreis der Leistungsberechtigten gewidmet, womit zugleich die Bedeutung dieser Regelung, wie auch ihre Komplexität und Variabilität seit 2005 deutlich wird.

Für den Praktiker nützlich sind vorhandene Vorbemerkungen zu einzelnen Abschnitten oder Unterabschnitten des Gesetzes – etwa Vorbemerkung zu §§ 44 a ff., zu §§ 33 ff. oder zu §§ 50 ff. Sie ermöglichen eine Orientierung und einen Überblick über die jeweiligen Abschnitte des SGB II. 

Was in der Praxis des SGB II zu vielfältigen Verfahren vor den Sozialgerichten führt, wird im Kommentar ausführlich behandelt.

  • Nach wie vor umstritten ist der Leistungsausschluss von nichtdeutschen Antragstellern, aus der EU oder aus Drittstaaten, nachdem das BVerfG einen Vorlagebeschluss des SG Mainz vom 18.4.2016 als unzulässig verworfen hat. Die Ausschlusstatbestände in § 7 Abs. 1 Satz 2 sind nach Meinung des Kommentars (Geiger) „sehr kompliziert und unübersichtlich gefasst“ (§ 7 Rn 20). 
  • Als Anhang zu § 20 wird das RBEG vom 22.12.2016, zuletzt geändert durch das Starke Familien –G. v.29.4.2019 angeführt und kommentiert.

Rund 122 Seiten widmet der Kommentar den Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22), wiederum eine hochkomplexe und konfliktsensible Regelungen im SGB II, auch wegen der kommunalen Wohnungsbedingungen und Mietgestaltungen, welche dabei zu beachten sind.

Erheblich Bedeutung hat für die 7. Auflage weiterhin das einstimmig ergangene Sanktionenurteil des BVerfG vom 5.11.2019, NJW 2019 3703 ff., mit dem einzelne Reglungen teilweise für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt wurden, und durch welche das gesetzliche Sanktionssystem des SGB II, Unterabschnitt 5, Sanktionen §§ 31 – 32 S. 1023 – 1129 erheblich umgestaltet wurde. Damit setzt sich der Kommentar auf mehr als 100 Seiten auseinander. Auch dies ein Regelungsbereich, der zu vielfältigen Kontroversen geführt hat und – alles andere als eine kühne Prognose – weiterhin führen wird.

Diskussion

Angesichts der Vielzahl der Bearbeiter*innen kann nicht verwundern, dass die Präsentation der Paragrafen unterschiedlich erfolgt. Qualität ist dabei durch die Bearbeiter jeweils garantiert. Im Großen und Ganzen erfolgt die Kommentierung in der, wie man sagen kann, üblichen oder klassischen Verfahrensweise. Der Kommentar stellt jeweils die einfachgesetzliche Rspr. sowie die höchstrichterliche Rspr. dar, aber auch die jeweils relevante rechtswissenschaftliche Literatur, um zu einer eigenen Position zu gelangen. Die Auseinandersetzung mit Rspr. und Literatur, wird nicht vernachlässigt, sie kann, was auch die Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Rspr. oder mit jener des BVerfG betrifft, als zurückhaltend bezeichnet werden, etwa wenn es die Auseinandersetzung mit dem Sanktionenurteil betrifft, wenn man bedenkt, dass jede Interpretation Abwägung und jede Abwägung (rechts-)politisch im weitesten Sinne ist.

Fazit

Nach eigenem Anspruch richtet sich der Kommentar an Berater*innen in Verbänden und Anwälte, an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei den Leistungsträgern, an Richterinnen und Richter, Lehrende und an Studierende. Er ist also für einen breiten Nutzerkreis bestimmt, dem er durch die vielfach mit Fallbeispielen unterlegte Darstellung Rechnung trägt. Das Fazit kann daher nur lauten, wer aus welchen Gründen auch immer, regelmäßig mit Fällen aus dem SGB II arbeiten muss, kommt um diesen Standardkommentar nicht herum, so wenig wie der Zivilrechtler um den Palandt. ­

Rezension von
Prof. Dr. Eckart Riehle
em. Professor für öffentliches Recht und Sozialrecht an der Fachhochschule Erfurt. Rechtsanwalt, Karlsruhe
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Es gibt 55 Rezensionen von Eckart Riehle.

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Zitiervorschlag
Eckart Riehle. Rezension vom 18.01.2021 zu: Johannes Münder, Udo Geiger (Hrsg.): Sozialgesetzbuch II, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Lehr- und Praxiskommentar. edition sigma im Nomos-Verlag (Baden-Baden) 2021. 7. Auflage. ISBN 978-3-8487-6356-6. Reihe: Nomos Kommentar. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/27758.php, Datum des Zugriffs 14.09.2024.


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