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Johannes Münder, Rüdiger Ernst u.a. (Hrsg.): Familienrecht für die Soziale Arbeit

Rezensiert von Prof. Nils Volkersen, 23.12.2021

Cover Johannes Münder, Rüdiger Ernst u.a. (Hrsg.): Familienrecht für die Soziale Arbeit ISBN 978-3-8487-5976-7

Johannes Münder, Rüdiger Ernst, Wolfgang Behlert, Britta Tammen (Hrsg.): Familienrecht für die Soziale Arbeit. Lehrbuch. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2021. 8., aktualisierte und erweiterte Auflage. 290 Seiten. ISBN 978-3-8487-5976-7. 26,00 EUR.

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Thema

Die Autoren behandeln die zivilrechtlichen Regelungen, die für das Aufwachsen und und die Erziehung von Kindern und Jugendlichen von besonderer Bedeutung sind, insbesondere das Abstammungsrecht, das Unterhaltsrecht, die elterliche Sorge und das Umgangsrecht. Außerdem werden die Beistandschaft, die Pflegschaft, die Vormundschaft, die Adoption sowie das Betreuungsrecht behandelt.Das Lehrbuch wendet sich besonders an Studierende der Sozialen Arbeit und der Rechtswissenschaft sowie an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, an Verfahrensbeistände und an Sachverständige.

Autoren und Autorin

Prof. Dr. Johannes Münder, emeritierter Professor für Sozialrecht und Zivilrecht an der Technischen Universität Berlin,

Prof. Dr. Rüdiger Ernst, Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin,

Prof. Dr. Wolfgang Behlert, Professor am Fachbereich Sozialwesen der Ernst-Abbe-Hochschule Jena,

Prof. Dr. Britta Tammen, Professorin am Fachbereich Soziale Arbeit der Hochschule Neubrandenburg.

Entstehungshintergrund

Das Lehrbuch basiert auf den Texten einschließlich der 5. Auflage von Johannes Münder. Ab der 6. Auflage hat Rüdiger Ernst mitgearbeitet, ab der 7. Auflage kam Wolfgang Behlert dazu und an der erweiterten und aktualisierten 8. Auflage hat Britta Tammen mitgearbeitet.

Aufbau

Das Lehrbuch gliedert sich in ein Vorwort, Hinweise auf Lern- und Arbeitsmaterialien (4 Seiten) und 14 Kapitel (190 Seiten). Dazu kommt ein Anhang mit der aktuellen Düsseldorfer Tabelle (7 Seiten), einem Literaturverzeichnis (3 Seiten) und einem Stichwortverzeichnis (11 Seiten).

Inhalt

Im ersten Kapitel (8 Seiten) findet sich in drei Punkten ein Überblick über das Familienrecht, seinem Kernbereich das Eltern-Kind-Verhältnis und seiner Begrifflichkeiten. Erklärt wird das

  • materielle Recht,
  • das Verfahrensrecht
  • und ausführlicher das Internationale und das Europäische Familienrecht mit den Fragen welche deutschen Gerichte jeweils zuständig sind und welches Recht dann anzuwenden ist.

Das zweite Kapitel (7 Seiten) beschäftigt sich in zwei Punkten mit Ehe, Familie, Kindern und Verfassung.

  • Ausgehend vom Grundgesetz wird der Schutz von Ehe und Familie behandelt, Art. 6 Abs. 1 GG. Einmal als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, zum zweiten die Ableitung für eine Förderungspflicht des Staates und drittens als Institutionengarantie.
  • Dann werden etwas ausführlicher die Elternrechte, die Kinderrechte und das Kindeswohl nach Art. 6 Abs. 2, 3; Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG dargestellt. So besonders das Spannungsfeld Eltern-Kind-Verhältnis, wobei das Elternrecht als fremdnütziges Recht im Interesse des Kindeswohls verstanden wird und besonders auf die Pflichtgebundenheit des Elternrechts und die jeweils zu respektierende Menschenwürde der Kinder hingewiesen wird.

Ergänzend kommt dazu das Wächteramt des Staates nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG mit den Stichworten Verhältnismäßigkeit, vorrangiges Anbieten von Hilfemöglichkeiten, Trennung des Kindes von der Familie und letztendlich Entzug der elterlichen Sorge.

Im dritten Kapitel (28 Seiten) geht es in vier Punkten um die Partnerschaftsbeziehungen.

  • Zuerst wird die Ehe behandelt. Dabei gehört zu den ausführlicher behandelten Bestimmungen einmal das Eheschließungsrecht, danach die Wirkungen der Ehe und dann das internationale Eherecht.
  • Dann werden Trennung und Trennungsfolgen bearbeitet. Anschließend kommen Scheidung und Scheidungsfolgen, insbesondere der Unterhalt der geschiedenen Ehegatten und als weitere Scheidungsfolgen das Namensrecht, der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich. Es folgt das Internationale Scheidungsrecht, wo geregelt ist welches Recht und welche Gerichte in den vielfältigen Konstellationen zur Anwendung kommen.
  • Die eingetragene Lebenspartnerschaft aus dem Jahre 2001 hat inzwischen an Bedeutung verloren, da jetzt die „Ehe für alle“ gilt, aber es sind ja zahlreiche Partnerschaften geschlossen worden, die bis heute Bestand haben.
  • Zum Schluss wird auf die eheähnliche Gemeinschaft eingegangen, die während der letzten Jahrzehnte an Bedeutung gewonnen hat und zahlreiche Probleme aufwirft.

Das vierte Kapitel (16 Seiten) beschäftigt sich in sechs Punkten mit der Abstammung.

  • Zuerst werden die Bedeutung und Funktion des Abstammungsrechts auch mit Unterstützung einer Abbildung dargestellt.
  • Danach werden die Abstammungsregeln im Einzelnen erläutert. Z.B. wer ist Mutter, wer Vater. Danach die verschiedenen Möglichkeiten der Feststellung der Vaterschaft und ihre Anfechtung.
  • Dann das Verfahrensrecht nach dem FamFG. Die DNA-Analyse.
  • Von spezieller Bedeutung ist das Recht auf Kenntnis der Abstammung mit seinen rechtlichen Problemen, § 1598a BGB.
  • Vielfältige neue Familienformen und die Fortschritte der Reproduktionsmedizin und der dadurch steigende rechtliche Reformbedarf werden dargestellt.
  • Und abschließend wird auf das internationale Abstammungsrecht eingegangen.

Das fünfte Kapitel (9 Seiten) behandelt in vier Punkten die allgemeinen Regelungen zum Unterhalt und dann den Verwandtenunterhalt.

  • Es wird auf die Grundstrukturen des privaten Verwandtenunterhalts eingegangen – also auf die Verwandtschaft in gerader Linie, die Bedürftigkeit der Unterhaltsberechtigten und die Leistungsfähigkeit der Unterhaltsverpflichteten.
  • Nicht nur Kinder haben Unterhaltsansprüche gegen ihre Eltern auch die (alten) Eltern können Unterhaltsansprüche gegen ihre Kinder haben.
  • Der Betreuungsunterhalt zwischen nicht miteinander verheirateten Eltern – nur in besonderen Situationen, § 1615 l BGB, und zeitlich begrenzt.
  • Das internationale Unterhaltsrecht, insbesondere die europäischen Regelungen und das Auslandsunterhaltsgesetz.

Im sechsten Kapitel (11 Seiten) geht es mit vier Punkten um den Unterhalt der Kinder.

  • Unterhalt der Eltern für ihre minderjährigen Kinder. Dazu die allgemeine Unterhaltspflicht zwischen Verwandten in gerader Linie, was praktisch wohl in erster Linie auch noch die Großeltern betreffen kann.
  • Allgemeine Unterhaltsansprüche von volljährigen unverheirateten Kindern.
  • Spezielle Unterhaltsansprüche von Kindern gegen ihre Eltern wie Erziehungs- und Ausbildungskosten.
  • In dem letzten Punkt geht es dann um die besondere Situation minderjähriger Kinder in Einelternfamilien, insbesondere um den Mindestunterhalt, Verfahren über den Unterhalt und die Anrechnung von Kindergeld und kindbezogenen Leistungen auf den Unterhalt.

Das siebte Kapitel (8 Seiten) behandelt in vier Punkten die Berechnung, Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhalt.

  • Zuerst wird an Hand mehrerer Beispiele die Düsseldorfer Tabelle dargestellt.
  • Danach folgen Erläuterungen über die Durchsetzung und praktische Realisierung mit einigen Verfahrenshinweisen.
  • Der dritte Punkt behandelt das Unterhaltsvorschussgesetz.
  • Letztlich kommen die Beratungs- und Unterstützungsaufgaben bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch die Kinder- und Jugendhilfe.

Im achten Kapitel (17 Seiten) wird in sechs Punkten das Rechtsverhältnis Eltern-Kind dargestellt, insbesondere die Personensorge als wichtiger Teil der elterliche Sorge in der Sozialen Arbeit.

  • Allgemeine Rechtsbestimmungen wie Geburtsname, Namensänderung, Beistands- und Rücksichtpflichten.
  • Wer ist Inhaber der elterlichen Sorge.
  • Inhalt und rechtliche Bedeutung der Personensorge: das Recht auf gewaltfreie Erziehung, die Erziehungsziele. Erläutert werden die zwei konkreten Einzelfälle,wo der Gesetzgeber das elterliche Personensorgerecht eingeschränkt hat: die freiheitsentziehende Unterbringung des Kindes und die Sterilisation.

Gesetzlich erlaubt wird unter bestimmten Umständen die Beschneidung des männlichen Kindes. Die Bescheidung der Genitalien weiblicher Kinder wird als Verbrechen betraft.

Weiter gehört zur Personensorge das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Herausgabeverlangen und die Verbleibensanordnung. Weiter die Aufsichtspflicht als Erziehung zur Mündigkeit.

  • Minderjährige als eigenständige Rechtssubjekte mit einer Tabelle der Mündigkeitsstufen.
  • Internationales Recht im Eltern-Kind-Verhältnis. Anknüpfungspunkt ist in der Regel der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes.
  • Allgemeine Verfahrenshinweise in Sorgerechtsangelegenheiten. Die persönliche Anhörung, die Gutachten, die Verfahrensdauer dabei das Vorrang- und Beschleunigungsgebot und das Einvernehmen der Beteiligten.

Im neunten Kapitel (14 Seiten) geht es in sieben Punkten um den zivilrechtlichen Kinderschutz – das Wohl des Kindes. Wenn die Eltern ihrem verfassungsrechtlichen Elternrecht nicht nachkommen, kann und muss der Staat sein ebenfalls im Grundgesetz verankertes Wächteramt wahrnehmen.

  • Zuerst werden die Struktur und die Voraussetzungen der gesetzlichen Regelungen( § 1666 BGB geklärt.
  • Danach werden in verschiedenen Unterpunkten die realen Gefährdungslagen bearbeitet, wie Vernachlässigung, seelische Misshandlung, das Kind als Objekt von Erwachsenenkonflikten, körperliche Misshandlung, Autonomiekonflikte und sexueller Missbrauch.
  • Die verschiedenen Entscheidungen des Familiengerichts: von Auflagen und Geboten bis zum gesamten Entzug der elterlichen Sorge und der Bestellung eines Vormundes.
  • Die Stellung des Jugendamtes in diesem Verfahren. Wichtige Aufgaben sind Information, Stellungnahmen, Berichte über die Entwicklung des Minderjährigen und die Ausführung der verschiedenen Entscheidungen bis zur Übernahme einer Amtspflegschaft oder Amtsvormundschaft.
  • Danach werden Verfahrenshinweise bei Anwendung des § 1666 BGB gegeben.
  • Der Verfahrensbeistand als Anwalt des Kindes, § 158 FamFG.
  • Zum Schluss wird auf das internationale Recht zur Kindeswohlgefährdung eingegangen.

Das zehnte Kapitel (11 Seiten) behandelt in fünf Punkten die elterliche Sorge bei Trennung. Wobei die Leitlinie für die elterliche Sorge auch nach Trennung oder Scheidung stets das Wohl der Kinder ist und bleiben muss.

  • Zuerst kommt ein kurzer Abriss der historischen Entwicklung der elterliche Sorge.
  • Das Wohl des Kindes ist auch ausschlaggebend bei Entscheidungen, wenn die Eltern sich nicht einigen können.
  • Im dritten Punkt wird dargestellt, wie die gemeinsame elterliche Sorge und die Erziehung bei Getrenntleben aussieht.
  • Im vierten Punkt werden Verfahrenshinweise gegeben und betont, dass im Verfahren um die elterliche Sorge auf ein Einvernehmen der Beteiligten hingewirkt werden soll.
  • Weiter wird dann das internationale Recht und die elterliche Sorge bei der Trennung und der Scheidung dargestellt.

Im elften Kapitel (12 Seiten) findet sich das Umgangsrecht in fünf Punkten.

  • Erstmal wird festgestellt, ob es sich um ein Recht des Kindes oder ein Recht des jeweiligen Elternteils handelt – auch wenn die überwiegende Zahl der Entscheidungen das Umgangsrecht des abwesenden Elternteils betrifft.
  • Dann wird auf die verschiedenen Aspekte der gerichtlichen Entscheidungen eingegangen, wie z.B. dem Willen des Kindes. Im Anschluss wird der Ausschluss und die mögliche Einschränkung des Umgangs behandelt.
  • Umgangsrechte beschränken sich nicht auf die Eltern. Auch andere Personen wie Großeltern, Geschwister und andere enge Bezugspersonen können ein Umgangsrecht haben. Abschließend wird die besondere Problematik des nicht rechtlichen aber biologischen Vaters erläutert.
  • Im vierten Punkt werden Verfahrenshinweise gegeben.
  • Im fünften Punkt geht es um das internationale Recht in Bezug auf das Umgangsrecht.

Im zwölften Kapitel (11 Seiten) werden in vier Punkten die Vormundschaft, die Pflegschaft für Minderjährige und die Beistandschaft behandelt.

  • Zuerst die Beistandschaft mit den zwei Aufgabenbereichen Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
  • Dann die Vormundschaft, ihre Voraussetzungen, die Auswahl und die Bestellung des Vormunds. Weiter die Funktion und die Rechtsstellung des Vormunds. Dazu die Aufgaben des Familiengerichts, die Aufgaben des Jugendamts und die Amtsvormundschaft.
  • Die Pflegschaft als Ergänzungspflegschaft und die Ersatzpflegschaft. Als neue Form könnte die „zusätzliche Pflegschaft“ in Zukunft kommen.
  • Und als letzter Punkt wird das internationale Vormundschafts- und Pflegschaftssrecht erläutert.

Im dreizehnten Kapitel (10 Seiten) geht es in sechs Punkten um die Annahme als Kind – die Adoption.

  • Zuerst werden die Voraussetzungen der Adoption vorgestellt wie die Ziele einer Adoption: das Wohl des Kindes und die Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses. Danach werden verschiedene Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit einer Adoption geklärt wie Kindeshandel, Leihmutter, Fremdadoption, Stiefkindadoption.
  • Anschließend kommen die erforderlichen Einwilligungen zur Adoption und ihre Ersetzung in besonders aufgeführten Fällen.
  • Dann die rechtlichen Wirkungen der Adoption.
  • Die Adoptionsvermittlung, die Adoptionsvermittlungsstelle, Vorbereitung, Vermittlung und Betreuung. Weiter wird auf die Inkognitoadoption mit ihren besonderen Problemen eingegangen.
  • Nur noch als Ausnahme ist die Volljährigenadoption möglich.
  • Zum Schluss werden unter dem Begriff „Internationale Adoption“ die verschiedenen möglichen Konstellationen bei ausländischer Beteiligung dargestellt und ihre Voraussetzungen durch das Haager Adoptionsübereinkommen.

Das vierzehnte Kapitel (16 Seiten) stellt in sechs Punkten das Betreuungsrecht vor. Vorweg wird auf die historische Entwicklung eingegangen. Wichtig, da in der Bevölkerung noch oft von Entmündigung und Vormundschaft gesprochen wird. Grundsätzliche Veränderungen haben die letzten Reformen bereits geschaffen und weitere neue Regelungen stehen an.

  • Die Voraussetzungen für eine Betreuung nach dem aktuellen Recht mit Hinweisen auf die geplanten Veränderungen im künftigen Recht
  • Die Auswahl des Betreuers – bemerkenswert, dass bei mehr als der Hälfte aller Betroffenen die Betreuung auf einen Familienangehörigen ehrenamtlich übertragen wird.

Weitere Unterpunkte sind die Betreuungsverfügung, die Verpflichtung zur Betreuungsübernahme, Entlassung des Betreuers und der Verhinderungsbetreuer.

  • Die auf den Betreuenden zugeschnittenen Aufgaben des Betreuers. Besonders die für persönliche Angelegenheiten, wo es besonderer Sorgfalt bedarf, um den tatsächlich Betreuungsbedarf festzustellen.

Weiterer Unterpunkt ist die erforderliche richterliche Genehmigung in besonderen Fällen.

  • Die rechtliche Wirkung der Betreuung
  • Die finanziellen Ansprüche des Betreuers. Einmal bei der ehrenamtlichen Betreuung und zum zweiten bei der beruflich durchgeführten Betreuung.
  • Zum Schluss wird noch auf Verfahrensfragen eingegangen, wie z.B. die Stellung des Verfahrenspfleger, die persönliche Anhörung des Betreuten, die Einheitsentscheidung und die Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen.

Im Anhang (7 Seiten) findet sich die Düsseldorfer Tabelle – Stand 1.Januar 2021.

Ein Literaturverzeichnis (2 ½ Seiten) und ein Stichwortverzeichnis (11 Seiten) runden das Lehrbuch ab.

Diskussion

Die Autoren wollen mit ihrem Lehrbuch sehr verschiedene Zielgruppen ansprechen. Einmal soll es ein Lehrbuch für das Familienrecht sein und Personen in der juristischen Ausbildung und Profession ansprechen. Damit steht es in der Reihe juristischer Bücher über das Familienrecht. Anderseits soll es besonders die Studierenden und Handelnden der Sozialen Arbeit ansprechen, was nunmehr in der 8. Auflage deutlicher durch die erweiterte Autorenschaft, die inhaltlichen Überarbeitungen und auch in der Titelergänzung in „Familienrecht für die Soziale Arbeit“ zum Ausdruck kommt.

Etwas überraschend findet sich nach dem Inhaltsverzeichnis für dieses Buch etwas unvermittelt auch das Inhaltsverzeichnis für das ebenfalls im Nomos Verlag erschienene Lehrbuch „Kinder- und Jugendhilferecht“ von Münder, Trenczek, von Boetticher und Tammen. Wobei beide Bücher zusammen einen wichtigen rechtlichen Bereich für die Soziale Arbeit abdecken, der auch häufig in einer Lehrveranstaltung behandelt wird.

In dem Kapitel zur elterlichen Sorge fällt auf, dass zwar auf die für die Soziale Arbeit wichtige Personensorge ausführlicher eingegangen wird, aber die Vermögenssorge nicht einmal erwähnt wird.

Bei der zivilrechtlichen Aufsichtspflicht sollte wenigstens auf die strafrechtliche Garantenpflicht des § 13 StGB für verantwortliche Personen wie z.B. Eltern, Erzieher, Sozialarbeiter oder Vormünder hingewiesen werden, da diese in der Ausbildung der Sozialen Arbeit noch zu wenig behandelt wird.

Fazit

Das Lehrbuch „Familienrecht für die Soziale Arbeit“ bietet einen guten Überblick über die wichtigsten Themengebiete des Familienrechts (siehe oben), erklärt auch historische Entwicklungen, ist auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Regelungen und zeigt die Notwendigkeiten und Möglichkeiten weiterer rechtlicher Entwicklungen auf.

Der Inhalt ist in 14 Kapitel klar gegliedert, wobei bemerkenswert ist, das der jeweils letzte Punkt eines jeden Kapitels sich mit der internationalen, insbesondere der europäischen Rechtslage beschäftigt.

Der Text ist verständlich geschrieben und wird durch 7 Tabellen sinnvoll ergänzt. Am Ende eines jeden Kapitels finden sich kurze Hinweise auf weiterführende Literatur und zu entsprechenden Gerichtsentscheidungen.

Insgesamt: Ein empfehlenswertes Lehrbuch zum Familienrecht.

Rezension von
Prof. Nils Volkersen
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Zitiervorschlag
Nils Volkersen. Rezension vom 23.12.2021 zu: Johannes Münder, Rüdiger Ernst, Wolfgang Behlert, Britta Tammen (Hrsg.): Familienrecht für die Soziale Arbeit. Lehrbuch. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2021. 8., aktualisierte und erweiterte Auflage. ISBN 978-3-8487-5976-7. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/27769.php, Datum des Zugriffs 31.03.2023.


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