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Andreas Hänlein, Rolf Schuler (Hrsg.): Sozialgesetzbuch V

Rezensiert von Hans-Joachim Dörbandt, 12.05.2022

Cover Andreas Hänlein, Rolf Schuler (Hrsg.): Sozialgesetzbuch V ISBN 978-3-8487-4180-9

Andreas Hänlein, Rolf Schuler (Hrsg.): Sozialgesetzbuch V. Gesetzliche Krankenversicherung. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2022. 6. Auflage. 2756 Seiten. ISBN 978-3-8487-4180-9. 188,00 EUR.

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Thema

Die Bundesrepublik Deutschland ich nach Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Entsprechend diesem Auftrag des Grundgesetzes ist das soziale Netz in der Bundesrepublik Deutschland so dicht geknüpft wie in kaum einem anderen Land. Mit seiner Hilfe soll kein Bürger wegen Krankheit, Unfall, Alter, Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Arbeitslosigkeit in soziale Not geraten. Alle diese Bereiche betreffenden Regelungen sind in den dreizehn Sozialgesetzbüchern zu finden. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die überwiegende Mehrheit der Bundesbürger (mehr als 70 Millionen) gesetzlich oder auf freiwilliger Basis krankenversichert. Sie ist ein wesentlicher Teil der Sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Die sie betreffenden maßgeblichen gesetzlichen Regelungen sind im fünften Sozialgesetzbuch zu finden, das Hauptgegenstand dieser Kommentierung ist. Beachtlich ist, dass auch Verweise zu parallelen oder angrenzenden Rechtsgebieten, wie u.a. die Renten-, Arbeitslosen- oder Unfallversicherung in die Kommentierung aufgenommen wurden, soweit sie die Krankenversicherung berühren oder ergänzende Ansatzpunkte darstellen. So angelegt hilft dieser Kommentar allen in der täglichen Praxis mit der gesetzlichen Krankenversicherung befassten Personen.

Die gesetzliche Krankenversicherung stand vor dem Hintergrund einer ungünstigen demographischen Entwicklung und finanzieller Prognosen schon immer und wird sicher auch in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen stehen, die sich insbesondere im Spannungsfeld zwischen den Leistungsansprüchen der Versicherten und den Interessen der Krankenkassen und der Leistungserbringer ergeben werden. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass der Gesetzgeber regelmäßig gefordert ist, die gesetzlichen Grundlagen den Anforderungen anzupassen. Das wiederum erschwert es den Kommentatoren, die gesamte Materie aktuell darzustellen. Der neue Kommentar zum SGB V als sechste Auflage erläutert das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung eingehend und fundiert anhand praxisbezogener Themen.

Herausgeber

Prof. Dr. Andreas Hänlein ist im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Fachgebiet Wirtschafts- Arbeits- und Sozialrecht, der Universität Kassel tätig.

Dr. Rolf Schuler ist Vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgericht a.D.

Mitautorinnen und Mitautoren

Die insgesamt 27 Autorinnen und Autoren des Werkes stehen für eine gehaltvolle, praxisnahe und auch verschiedene Rechtsansichten berücksichtigende und damit ausgewogene Kommentierung des SGB V ein. Im Einzelnen haben folgende Autoren an der Kommentierung mitgearbeitet:

  • Prof. Dr. Arne v. Boetticher, Fachhochschule Potsdam
  • Dr. Laura Buhr, Universität Trier
  • Ekkehard Ellmann, AOK Bayern, München
  • Rita Engelhart-Au, Richterin am HessLSG, Darmstadt
  • Nikolaus Goldbach, LL.M., Deutsche Forschungsgemeinschaft, Bonn
  • Charlotte Guckenmus, LL.M., FAin für MedR u. SozR, Frankfurt a.M.
  • Prof. Dr. Andreas Hänlein, Universität Kassel
  • Christine Hellkötter-Backes, Richterin am SG, Marburg
  • Tamara Henle, RAin, Weilheim
  • Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M., Universität Kassel
  • Frank-Peter Kimmel, LL.M., RA, AOK-Bundesverband, Berlin
  • Dr. Christine Knigge, Hamburg
  • Petra Kraftberger, GKV-Spitzenverband, Berlin
  • Yvonne Kuhlmann, LL.M., RAin u. FAin für MedR u. VersR, Bonn
  • Georg Legde, Vors. Richter am HessLSG, Darmstadt
  • Benjamin Lehr, GKV-Spitzenverband, Berlin
  • Dr. Felix Lubrich, LL.M., GKV-Spitzenverband, Berlin
  • Anette Moritz-Ritter, Richterin am HessLSG, Darmstadt
  • Dr. Henning Müller, Direktor des SG, Darmstadt
  • Rita Murawski, Justiziarin, AOK Bayern, München
  • Marie-Luise Schiffer-Werneburg, GKV-Spitzenverband, Berlin
  • Dr. Matthias Schömann, RA, Justitiar im AOK-Bundesverband, Berlin
  • Dr. Rolf Schuler, Vors. Richter am HessLSG a.D., RA, Pfungstadt
  • Dr. Thomas Spitzlei, Universität Trier
  • Stefanie Vogl, Richterin am HessLSG, Darmstadt
  • Peter Wiercimok, GKV-Spitzenverband, Berlin
  • Dr. Elisabeth Wimmer, Justiziarin, Syndikusrechtsanwältin, AOK Bayern, München.

Entstehungshintergrund

In ihrem Vorwort weisen die Autoren darauf hin, dass dieser Kommentar zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung in der Reihe der Lehr- und Praxis-Kommentare vor über zwanzig Jahren (1999) zum ersten Mal erschienen ist. Seit dem Erscheinen der 5. Auflage sind sechs Jahre vergangen, in denen sich in der Gesundheitspolitik wieder sehr viel getan hat: In der im Herbst 2021 zu Ende gegangenen 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages sind noch mehr Gesetze verabschiedet worden, die das SGB V geändert haben, als in der vorangegangenen 18. Legislaturperiode. Besonderes Gewicht hatten dabei Reformgesetze, die auf die Digitalisierung der gesetzlichen Krankenversicherung abzielen. Und auch die Covid-19- Pandemie, die Deutschland Anfang 2020 erreichte, führte ab März 2020 zu vielfältigen Reaktionen des Gesetzgebers, darunter auch zahlreiche Änderungen des SGB V. In die nunmehr vorgelegte 6. Auflage des Kommentars sind notwendiger Weise alle Änderungen des SGB V aus der 19. Legislaturperiode eingearbeitet. Der Kommentar erscheint mit dem am 01.03.2022 maßgeblichen Gesetzesstand. Er berücksichtigt auch Rechtsprechung und Literatur der vergangenen Jahre, insbesondere die Rechtsprechung des BSG. Auf Änderungen des SGB V, die bereits verkündet wurden, aber erst zu späteren Zeitpunkten in Kraft treten, wird jeweils bei den davon betroffenen Vorschriften hingewiesen.

Wie immer man die Reformen politisch beurteilen mag – Leistungserbringer und ihre Verbände, Krankenkassen, Beratungsstellen sowie Anwaltschaft und Gerichte müssen das neue Recht bewerten und anwenden.

Aufbau

Bei dem Buch handelt es sich wie bei der Vorauflage wiederum um einen klassischen juristischen Kommentar der entsprechend aufgebaut ist. Jeder einzelne Paragraf des SGB V wird zunächst in fetter Schrift zwecks Abhebung vom restlichen Text gesetzt. Jeder einzelnen Vorschrift folgt ein kurzes Übersichtsverzeichnis mit Angabe der Randnummern, um sodann im Anschluss daran die Kommentierung dieses Paragrafen folgen zu lassen. Ein Vorwort, ein Bearbeiterverzeichnis, ein Inhaltsverzeichnis, ein Abkürzungsverzeichnis und ein Literaturverzeichnis sowie eine Einleitung zu den Grundlagen und zur historischen Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung sind dem Buch vorangestellt.

Das SGB V gliedert sich in insgesamt fünfzehn Kapitel mit gegenwärtig 416 Paragrafen, die in den folgenden Kapiteln sehr ausführlich kommentiert werden:

  1. Allgemeine Vorschriften
  2. Versicherter Personenkreis
  3. Leistungen der Krankenversicherung
  4. Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
  5. Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
  6. Organisation der Krankenkassen
  7. Verbände der Krankenkassen
  8. Finanzierung
  9. Medizinischer Dienst
  10. Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz
  11. Telematikinfrastruktur
  12. Förderung von offenen Standards und Schnittstellen; Nationales Gesundheitsportal
  13. Straf- und Bußgeldvorschriften
  14. Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
  15. Weitere Übergangsvorschriften

Den Schluss bilden Ausführungen zu den europarechtlichen Einflüssen auf das Recht der GKV und zum Verfahren und zum Rechtsschutz. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis folgt dann.

Wie bereits dargestellt handelt es sich bei dem Werk um einen klassischen juristischen Kommentar. Dem zunächst vorangestellten Gesetzestext eines jeden einzelnen Paragrafen des SGB V folgt seine Kommentierung. Das Zitieren einschlägiger Kommentarstellen erfolgt mittels eines Randnummernsystems, welches der hergebrachten Kommentierungstechnik im Bereich der Jurisprudenz folgt. Den Text selbst durchziehen in fetter Schrift gesetzte wichtige einzelne Stichworte, sodass auch insofern eine Orientierung und ein Auffinden bestimmter Textstellen möglich sind. Zusätzlich ist den Paragrafen eine Inhaltsübersicht zur Kommentierung vorangestellt, sodass die Systematik der Kommentierung sofort deutlich wird. Darüber hinaus folgen in zahlreichen Kommentierungen auch Literaturangaben, sodass darüber weitere Literatur erschließbar ist.

Diskussion

Im Hinblick auf die Fülle der Kommentierung sollen hier speziell die Neuerungen zur Telematikinfrastruktur (Kapitel 11) sowie zur Förderung von offenen Standards und Schnittstellen und zum Nationalen Gesundheitsportal näher betrachtet bzw. angesprochen werden (hinsichtlich weiterer Schwerpunkte wird auf die Rezension zur 5. Auflage verwiesen).

Das Thema Telematikinfrastruktur wurde 2020 im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens in das SGB V aufgenommen. Die Telematikinfrastruktur soll die Akteure im Gesundheitswesen vernetzen, wie beispielsweise Patienten, Apotheken, Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser. Für eine vereinfachte Kommunikation, Interaktion und den Datenaustausch existieren einige verpflichtende und einige freiwillige Dienste und Anwendungen. Die Fachleute in den Praxen und Krankenhäusern bieten dabei auch Dienste an, die Versicherte nicht in Anspruch nehmen müssen, aber können. Ziel der Telematikinfrastruktur ist es, durch die bestmögliche Information aller Beteiligten auch die bestmögliche Behandlung für den Patienten zu erreichen. Hierfür soll das elfte Kapitel die rechtliche Grundlage darstellen. Folgende Anwendungen stehen dafür zur Verfügung:

  • Versichertenstammdatenmanagement (VSDM),
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES),
  • Elektronischer Medikationsplan (eMP),
  • Notfalldatenmanagement (NFDM),
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM).

Die Autoren schildern sehr detailliert, wie sich diese Vorgaben rechtlich gestalten und in die tägliche Praxis umsetzen lassen. Vordergründig sind dabei insbesondere die datenschutzrechtlichen Aspekte, auf die besonders eingegangen wird. Der Nutzen und der Wert eines Handbuchs erweisen sich am ehesten in speziellen Bedarfs- und Arbeitssituationen. So kann gerade die unmittelbare Nähe von Vorschriften und Begründungen wertvolle Informationen und Anregungen bringen. Dabei kann sich der Kommentar insofern auch für jemanden aus einer nicht primären Zielgruppe als wichtige Arbeitshilfe erweisen.

Datenaustausch im Gesundheitswesen ist kein banaler Vorgang. Medizinische Daten sind sensibel und dürfen keinesfalls in falsche Hände geraten. Sich auf ganz normale E-Mails oder auf gängige Cloud-Speicher von Anbietern aus anderen Ländern zu verlassen, ist somit keine Option. Diese Entwicklung war bereits vor dem Einzug von Smartphones in den Alltag abzusehen, weswegen bereits zu Beginn des Jahrtausends gesetzlich festgelegt wurde, dass für die elektronische Kommunikation zwischen den Angehörigen der Heilberufe ein eigener sicherer Rahmen vorhanden sein muss. Die Entwicklung der Telematikinfrastruktur wurde durch § 291b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt – den Gesetzestext, der reguliert, wie gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland arbeiten und was ihr Auftrag ist.

Da das Gesundheitswesen „sich selbst verwaltet“, also die oberste Entscheidungsinstanz von den so genannten Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens gebildet wird, wurden diese damit beauftragt, die Anforderungen dieses Gesetzes umzusetzen. In der Folge haben diese Spitzenorganisationen bereits 2005 gemeinsam die gematik gegründet. Die Aufgabe der gematik liegt dabei insbesondere in der Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur und in der Koordination und Überwachung des Betriebs – mit der Entwicklung von Komponenten und Anwendungen der Telematikinfrastruktur beauftragt die gematik einschlägig spezialisierte Unternehmen. So soll die Telematikinfrastruktur ein möglichst offenes Grundgerüst bilden, in das bereits bestehende Systeme und Softwarelösungen eingebunden werden können. Wesentliche Kernanwendung der Telematikinfrastruktur zur Unterstützung der medizinischen Versorgung der Versicherten ist die elektronische Patientenakte.

In Deutschland hatten laut dem Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze vor allem Vertragsärzte/Vertragspsychotherapeuten und Krankenkassen bis zum 1. Juli 2018 die für die Telematik notwendige Infrastruktur einzurichten, um als erste Anwendung das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen zu können. Das Versichertenstammdatenmanagement betrifft die Routinedaten der Versicherten (Geschlecht, Name, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und Versichertenstatus) sowie auch seine Diagnosedaten. Die ICD-Diagnosen sowie eventuelle Notfalldaten oder Medikationen können mit Einverständnis der Versicherten freigeschaltet und gespeichert werden. Durch die Online-Prüfung können die entsprechenden Daten in der Patientenakte des Arztes und auf der eGK aktualisiert werden. Außerdem kann geprüft werden, ob der Patient aktuell ein versichertes Pflichtmitglied, ein freiwilliges Mitglied, ein Mitglied der Krankenversicherung der Rentner oder ein beitragsfrei mitversichertes Familienmitglied (mitversicherte Person im Rahmen der Familienversicherung) seiner angegebenen Krankenkasse ist. Eine Identitätsfeststellung ist jedoch nicht vorgesehen. Nach dem Digitale-Versorgungs-Gesetz mussten sich Apotheken bis zum 30. September 2020 und Krankenhäuser bis zum 01. Januar 2021 an die Telematikinfrastruktur anschließen.

Nach eigenen Erfahrungen besteht kein Zweifel daran, dass das Handbuch vor diesem Gesamt-Hintergrund der umfassenden SGB V-Vorschriften ein wichtiges Hilfsmittel für alle darstellt, die täglich aus der juristischen Sicht mit dem SGB V arbeiten müssen. Für alle die sich im Rahmen von Studium, Aus- und Fortbildung mit dem SGB V beschäftigen müssen, ist der hier in der Neuauflage 6 gewählte Zugang zum Recht sicherlich deutlich zielführender, als die Beschäftigung alleine mit dem Gesetzestext.

Fazit

Bei diesem Lehr- und Praxiskommentar zum SGB V handelt es sich trotz des klein gehaltenen Formats keinesfalls um einen gut mobil zu nutzenden Kurzkommentar. Vielmehr kann das Werk als Nachschlagewerk ohne jede Abstriche den Anspruch eines „Großkommentars“ erheben. Alles in allem ist es den Herausgebern gelungen, ein umfassendes, aktuelles und letztlich auch preiswertes Handwerkszeug zur Verfügung zu stellen, das ohne Wenn und Aber als praxisbezogenes Standardwerk zum SGB V zu bezeichnen ist.

Der Lehr- und Praxiskommentar ist insgesamt betrachtet vollumfänglich zu empfehlen. Er erläutert das SGB V verständlich, praxisnah und auf einem hohen fachlichen Niveau. Die Ausführungen sind breit angelegt und gehen in die Tiefe. Er ist daher jedem Praktiker der gesetzlichen Krankenversicherung zur Anschaffung zu empfehlen. Die Zielgruppe des Buches sind Sozialrichter, Fachanwälte für Sozialrecht, Krankenkassen und Aufsichtsbehörden für die Nutzung in der täglichen Praxis, aber auch in der Aus- und Fortbildung. Ihnen ist der Kauf des Buches ohne jeden Zweifel zu empfehlen.

Rezension von
Hans-Joachim Dörbandt
Fachautor in den Bereichen Pflege, gesetzliche Pflegeversicherung, gesetzliche Krankenversicherung
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Es gibt 132 Rezensionen von Hans-Joachim Dörbandt.

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Zitiervorschlag
Hans-Joachim Dörbandt. Rezension vom 12.05.2022 zu: Andreas Hänlein, Rolf Schuler (Hrsg.): Sozialgesetzbuch V. Gesetzliche Krankenversicherung. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2022. 6. Auflage. ISBN 978-3-8487-4180-9. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/27791.php, Datum des Zugriffs 14.12.2024.


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