Oliver Elzer (Hrsg.): Stichwortkommentar Wohnungseigentumsrecht
Rezensiert von Hans-Joachim Dörbandt, 23.06.2021
Oliver Elzer (Hrsg.): Stichwortkommentar Wohnungseigentumsrecht. Alphabetische Gesamtdarstellung. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2021. 1611 Seiten. ISBN 978-3-8487-5902-6. 128,00 EUR.
Thema
Anfang der 50-er Jahre wurde das Wohnungseigentumsgesetz eingeführt und enthält unter anderem die Bestimmungen zur Entstehung von Wohneigentum und zur Verwaltung sowie zur Aufteilung der Immobilie in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Zudem enthält es Vorschriften rund um die Wohnungseigentümerversammlung und die Beschlussfassungen, die dort getroffen werden.
Zum 1. Dezember 2020 ist eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft getreten, die für Wohnungseigentümer und Verwalter umfassende Veränderungen mit sich gebracht hat. Diese, durch das „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften“ (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) geschaffenen Neuerungen handelte der Autor gemeinsam mit seinem Mitautor, Herrn Prof. Dr. Stefan Hügel, Weimar, bereits in einem neuen eigenen klassischen juristischen Kommentar zum WEG ab (2021; Näheres hierzu kann der Rezension zu diesem Werk entnommen werden: socialnet Rezensionen: Stefan Hügel, Oliver Elzer u.a.: Wohnungseigentumsgesetz | socialnet.de).
In den Stichwortkommentar wurde das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodemisierungsgesetz – WEMoG) vollständig eingearbeitet. Da es grundsätzlich hierzu noch keine aktuelle Rechtsprechung gibt, orientierten sich der Autor und die Bearbeiter maßgeblich an den Gesetzesmaterialien und den bisherigen Stellungnahmen aus dem Schrifttum.
Autor
Dr. Oliver Elzer ist Richter am Kammergericht, Mitglied des 1. Senats des Berliner Anwaltsgerichtshofs.
Die Mitautorinnen und Mitautoren
Kai Achenbach, Justizrat, Bad Münstereifel
Kai-Uwe Agatsy, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin
Dr. Florian Bartels, Richter am Landgericht, Essen
Kai-Peter Breiholdt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin
Dr. Carsten Brückner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin
Dr. Patrick Bruns, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Baden-Baden
Marcus Choynacki, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, München
Dr. Oliver Elzer, Richter am Kammergericht, Berlin
Dr. Thomas Fraatz-Rosenfeld, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Bad Doberan
Martin Gast, Rechtsanwalt, Berlin
Dr. Julia Güther, Rechtsanwältin, Berlin
Dr. Thomas Hansen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
Carsten Herlitz, Rechtsanwalt, Berlin
Barbara Hoeck-Eisenbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin
Johannes Hofele, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Berlin
Carsten Küttner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Hamburg
Dr. Sascha Lambert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Saarlouis
Sandra Lang-Lajendäcker, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin
André Leist, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Dresden
Anett Marquardt, Rechtsanwältin, Berlin
Tom Martini, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Mediator, Berlin
Dr. Kai Mediger, Rechtsanwalt, Norderstedt
Annekatrin Mehle, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin
Maximilian A. Müller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Landau
Dr. Maximilian Müller, Richter am Landgericht, Berlin
Johanna Neumann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin
Dr. Moritz Nissen, Richter, Freiburg
Reinhold Okon, Sachverständiger für Hard- und Software, Externer Datenschutzbeauftragter, Karlsfeld
Matthias Pauli, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Koblenz
Dr. Martina Rothermel, Notarassessorin, Leuna
Dr. Niki Ruge, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Buchholz
Susanne Tank, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Hannover
Dr. Marco Tyarks, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Hamburg
Aufbau und Inhalt
Diese erste Auflage ist nicht wie ein üblicher juristischer Kommentar aufgebaut. Vorangestellt sind ein Vorwort, ein Inhaltsverzeichnis mit Fundstellenhinweisen auf 285 Stichworte, ein Bearbeiterverzeichnis und ein Literaturverzeichnis. Sehr zweckmäßig ist, dass der vollständige Gesetzestext des WEG mit seinen 49 Paragrafen der eigentlichen stichwortartigen Kommentierung vorangestellt ist. Suchende, die nur schnell eine bestimmte Vorschrift des WEG suchen, werden so schnell fündig. Das Buch ist dann den Stichworten alphabetisch folgend sachbezogen aufgebaut.
Der Stichwortkommentar befasst sich selbstverständlich mit dem grundsätzlichen WEG-Recht nach bisherigem Muster, informiert aber auch ferner über die Neuerungen durch die umfassende Reform des Wohnungseigentumsrechts 2021. Die Änderungen ziehen sich dabei durch das gesamte WEG und sind von enormer praktischer Bedeutung, so z.B. in den folgenden Bereichen:
- Erleichterung baulicher Maßnahmen,
- Förderung von Elektromobilität, Glasfaseranschluss, Barrierefreiheit, Einbruchschutz,
- Stärkung der Rechte der Wohnungseigentümer,
- Stärkung des Verwaltungsbeirats,
- Stärkung der Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft,
- Neustrukturierung der Beziehungen zwischen Verwalter, Eigentümern und Verband,
- Mehr Rechtssicherheit in der Begründungsphase,
- Sondereigentumsfähigkeit von Freiflächen,
- Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung,
- Harmonisierung von Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht,
- Modernisierung des Verfahrensrechts.
Den Schluss bildet sodann ein umfassendes Stichwortverzeichnis.
Diskussion
Da bereit eine (vermeintlich) vergleichbare Publikation vorliegt (s.o.), stellt sich die Frage zur Notwendigkeit des hier vorliegenden neuen Stichwortkommentars. Hierzu führt der Autor in seinem Vorwort aus, dass mit diesem Kommentar neue Wege beschritten werden sollen. Der Stichwortkommentar hat den selbstbewussten Anspruch, den Zugriff auf das Wohnungseigentumsrecht neu zu denken. Hierin sieht er seine Rechtfertigung und Chance. Rund 300 Fragen des Wohnungseigentumsrechts werden nicht anhand einer Vorschrift, sondern stets normübergreifend dargestellt. Jedes Problem wird nicht nur unter einem Aspekt behandelt, sondern umfassend, und es wird dort, wo es geboten ist, auch seine prozessuale Umsetzung in die Darstellung einbezogen. Auf diese Weise soll es dem Praktiker über das Stichwort leichter als bisher gelingen, Verflechtungen der Regelungsbereiche zu erkennen und eine Frage präzise und schnell einer sachgerechten Lösung zuzuführen.
Um dieses Ziel zu erreichen, haben sich Autorinnen und Autoren zusammengefunden, die Praktiker des Rechts und in ihrer täglichen Arbeit mit den Problemen, die sie darstellen, unmittelbar befasst sind. Sie verfolgen stets das Ziel, jede Frage grundsätzlich nur an einem Ort zu erörtern. Um den Sinnzusammenhang nicht zu zerstören und möglichst an einer Stelle die Probleme zusammenzutragen, finden sich Erörterungen aber auch an mehreren Stellen. Auch diese Darstellung soll es dem Nutzer wiederum erleichtern, alles Nötige schnell zu finden.
Die Stichworte wurden gezielt ausgewählt und zusammengestellt, um den Alltag in der anwaltlichen Arbeitspraxis, für Verwalter bei der Verwaltung einer Wohnungseigentumsanlage und im richterlichen Dezernat abzubilden. Es werden daher nicht ohne Grund nicht nur die WEG-Normen abgedeckt, sondern auch viele praktische Fragen, die das WEG selbst nicht behandelt, sowie umfassend ferner solche des Nachbar- und öffentlichen Rechts. Auch wenn es ein „Buch des Rechts“ ist, dürften im Übrigen die Wohnungseigentümer mit ihm eine reiche Quelle haben, um ihre Fragen selbst zu beantworten und am besten einvernehmlich lösen zu können.
Fazit
Der neue Stichwortkommentar Wohnungseigentumsrecht behandelt in seiner alphabetischen Gesamtdarstellung mit fast 300 alphabetisch sortierten Stichworten alle WEG-typischen Fragestellungen nach neuem Recht und ermöglicht so den schnellen und gezielten Zugriff auf die Rechtslage nach der Reform. Sowohl juristische Sachverhalte (Beispiel: „Sondernutzungsrecht“) als auch konkrete Lebenslagen aus der Praxis (Beispiel: „Kinderspielplatz“) werden in den richtigen juristischen Kontext gesetzt und verständlich und praxisnah erläutert. Fachanwälte, Hausverwalter, Beiräte, Notare und Bauträger erhalten ein umfassendes Nachschlagewerk von höchster Aktualität.
Als weiteres Fazit kann abschließend festgehalten werden, dass sich die Kommentierungen in den einzelnen Stichworten durchweg auf einem sehr hohen Niveau bewegen, ohne in eine unverständliche Mengenerweiterung der Materie abzugleiten. Der o. g. Zielgruppe ist dringend anzuraten, dieses Werk anzuschaffen, um auf dem Laufenden zu sein und sich mit den Neuregelungen sehr gut auseinandersetzen zu können. Aufgrund der handlichen Größe ist der Kommentar nicht nur als Nachschlagewerk, sondern auch sehr gut mobil einsetzbar.
Literatur
Stefan Hügel, Oliver Elzer: Wohnungseigentumsgesetz. Verlag C. H. Beck (München) 2021. 3. Auflage.
Rezension von
Hans-Joachim Dörbandt
Fachautor in den Bereichen Pflege, gesetzliche Pflegeversicherung, gesetzliche Krankenversicherung
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Zitiervorschlag
Hans-Joachim Dörbandt. Rezension vom 23.06.2021 zu:
Oliver Elzer (Hrsg.): Stichwortkommentar Wohnungseigentumsrecht. Alphabetische Gesamtdarstellung. Nomos Verlagsgesellschaft
(Baden-Baden) 2021.
ISBN 978-3-8487-5902-6.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/27814.php, Datum des Zugriffs 15.01.2025.
Urheberrecht
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