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Christian Grafl, Monika Stempkowski et al. (Hrsg.): „Sag, wie hast du’s mit der Kriminologie?“

Rezensiert von Prof. Dr. Helmut Kury, 28.07.2021

Cover Christian Grafl, Monika Stempkowski et al. (Hrsg.): „Sag, wie hast du’s mit der Kriminologie?“ ISBN 978-3-96410-018-4

Christian Grafl, Monika Stempkowski, Katharina Beclin, Isabel Haider (Hrsg.): „Sag, wie hast du’s mit der Kriminologie?“. Die Kriminologie im Gespräch mit ihren Nachbardisziplinen. Forum Verlag Godesberg GmbH (Mönchengladbach) 2021. 1007 Seiten. ISBN 978-3-96410-018-4. D: 78,00 EUR, A: 80,20 EUR.
Neue Kriminologische Schriftenreihe der Kriminologischen Gesellschaft e.V. - 118.

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Thematische Einführung

Die Kriminologie ist ein relativ junger Wissenschaftsbereich, kann etwa auch in Deutschland erst seit wenigen Jahren und nur als weiterführender Masterstudiengang belegt werden. Die wichtigste Grundlage für das Studium der Kriminologie stellt ein grundständiges Studium der Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften oder Psychologie dar. Inzwischen hat sich die Kriminologie mehr und mehr zu einem eigenen Fachbereich verselbstständigt, beinhaltet etwa zunehmend empirisch-soziologische und -psychologische Aspekte. Die Forschung zu Kriminalität, etwa deren Hintergründe, Prävention und die Behandlung von Tätern, wurde intensiviert, es wurde eine Fachgesellschaft gegründet, die in Zusammenarbeit mit schweizerischen und österreichischen Fachvertretern jährlich eine große Fachtagung veranstaltet. Die 16. Wissenschaftliche Tagung der Kriminologischen Gesellschaft – KrimG fand vom 5. – 7. September 2019 in Wien statt. Thema der Veranstaltung war der Kontakt mit den Nachbarsdisziplinen, „um nicht nur neue Forschungsergebnisse kriminologisch relevanter Themenbereiche vorzustellen, sondern diese auch interdisziplinär zu beleuchten“ (S. V). Der umfangreiche Band enthält die Beiträge des Treffens, spricht unterschiedlichste Aspekte des Bereichs Kriminologie an, zeigt dadurch auch die inzwischen erreichte enorme Bandbreite des Faches, vor allem auch die internationale Vernetzung der empirischen Forschung.

Aufbau und Überblick – Inhalt

Der Band enthält einschließlich eines Vorworts und zwei Laudationes am Ende insgesamt 59 Beiträge von Vertretern unterschiedlicher Fachdisziplinen, wie (Straf-)Recht, Psychologie oder Soziologie, davon 5 Plenarbeiträge und 51 Panelbeiträge, die in zahlreiche unterschiedliche Themenbereiche gegliedert sind. Aufgrund der Fülle der Beiträge und des Umfangs des Bandes kann hier nur auf einige Beiträge und wenige ausgewählte Aspekte eigegangen werden.

In den Plenarbeiträgen geht es vor allem etwa um „Schuld, Gefährlichkeit und Verantwortlichkeit“ aus Sicht des Strafrechts (S. 3–10; Henning Radtke), um die Entwicklung von Regeln und Kontroversen zur Zweispurigkeit im polnischen Strafrecht (S. 11–38; Krzysztof Krajewski), um die Rolle der Kriminologie hinsichtlich Schuld, Gefährlichkeit und Verantwortlichkeit (S. 39–55; Anna-Maria Getos Kalac), um empirische Faktoren, welche die Legalbewährung psychisch kranker Straftäter unterstützen (S. 57–80; Monika Stempkowski) bzw. eine Bestandsaufnahme zu dem Thema „differentielle Abschreckbarkeit als Evidenzgrundlage negativer Generalprävention“ (S. 81–104; Helmut Hirtenlehner)

Radtke, bis zu seiner Pensionierung u.a. Richter am Bundesverfassungsgericht, betont, dass nach deutschem Recht eine Kriminalstrafe nur gegen einen Täter verhängt werden dürfe, „der strafbares Unrecht in einer ihm als persönliches Fehlverhalten vorwerfbaren Weise, also schuldhaft, verwirklicht hat“ (S. 3). Das Ausmaß der Schuld des Täters begrenze auch die Höhe der Strafe. „Ob der Täter bei Begehung der Tat und in Zukunft als gefährlich bewertet wird, ist im Schuldstrafrecht weder für die Zulässigkeit des Ob der Verhängung einer Strafe noch für Art und Ausmaß der zulässig zu verhängenden Strafe von Bedeutung“ (S. 3). Um einer prognostizierten Gefährlichkeit eines Straftäters entgegenzuwirken, bedürfe es einer zweiten Form strafrechtlicher Sanktionen, den Maßregeln der Besserung und Sicherung. Hierbei gehe es um Gefährlichkeit und Gefährlichkeitsprognose. „Bei der Anwendung der Vorschriften über die strafrechtlichen Maßregeln der Besserung und Sicherung besteht eine der wesentlichen Schwierigkeiten in der Gefährlichkeitsprognose als solcher“ (S. 8). Der Autor spricht die Problematik kurz anhand der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Besondere Bedeutung komme der Rückfallprognose, vor allem im Hinblick auf die Gefährlichkeit zukünftigen straffälligen Verhaltens, zu.

Stempkowski diskutiert anhand von Ergebnissen empirischer Untersuchungen zum österreichischen Maßnahmenvollzug Faktoren, welche die Legalbewährung psychisch kranker Straftäter unterstützen. Wie die Autorin betont, ist in Österreich der Anteil psychisch kranker zurechnungsfähiger Straftäter die nach einer Unterbringung nach § 21 StGB erneut straffällig wurden, über viele Jahre deutlich zurückgegangen. In einer empirischen Untersuchung wurden die Hintergründe untersucht. Dabei zeigte sich, „dass neben einer über die Zeit besseren Selektion bereits entlassungsbereiter Personen primär Verbesserungen in der Betreuung während der Unterbringung sowie im Zug der bedingten Entlassung für die positive Entwicklung ausschlaggebend waren“ (S. 57). Eine besondere Bedeutung komme somit der Kriminalprognose zu, damit einer qualifizierten Ausbildung der forensischen Gutachter und einer konsequenten Qualitätskontrolle der Gutachten, ferner einer guten Nachbetreuung nach Entlassung. Vorteilhaft wäre eine Begutachtung durch ein „multidisziplinäres Team von ExpertInnen“, da vielfach Aspekte aus unterschiedlichen Disziplinen berücksichtigt werden müssten.

Hirtenlehner stellt kriminologische Ergebnisse zu „Abschreckbarkeit als Evidenzgrundlage negativer Generalprävention“ dar. Der Abschreckungsgedanke setze auf eine Reduzierung straffälligen Verhaltens durch harte Strafandrohung. So naheliegend der Gedanke auch sein mag und Sanktionen auf kriminelles Verhalten auch international und seit Beginn der Menschheit immer wieder eingesetzt wurden stellt der Autor zurecht kritisch fest: „Empirische Forschung zeichnet ein eher ernüchterndes Bild von den kriminalpräventiven Erträgen angedrohter gerichtlicher Bestrafung“, es entfalte „allenfalls die Sanktionierungswahrscheinlichkeit einen mäßigen Verhaltenslenkungseffet“, ein Ergebnis, dass auch in der internationalen kriminologischen Forschung immer wieder bestätigt wird (S. 81) [1]. Die Effekte von Sanktionierungen würden allerdings über Personen, Situationen und Delikte hinweg variieren, einzelne Teilgruppen der Bevölkerung würden deutlicher auf Sanktionsandrohungen ansprechen, man müsse von einer „differentiellen Abschreckbarkeit“ ausgehen (S. 83). Die Fragestellung müsse deshalb präzisiert werden, wann und bei wem unter welchen Bedingungen Sanktionsrisiken kriminalpräventiv wirken. In der Öffentlichkeit würde Abschreckung durch Strafandrohung meist generell als wirksame Strategie zur Reduzierung von Kriminalität angesehen. Die vorliegenden Ergebnisse kriminologischer Abschreckungsforschung würden „auf eine große Asymmetrie zwischen dem, was vom Strafrechtssystem in Sachen ‚Deterrence‘ erwartet wird, und dem, was es realiter liefert“ verweisen. „Zumindest im Hinblick auf die negative Generalprävention übersteigen die erhobenen Ansprüche die tatsächliche Leistung des Kriminaljustizsystems bei weitem“ (S. 97). Strafandrohungen hätten lediglich einen geringen kriminalpräventiven Effekt, bei Hochrisikogruppen könnten sie allerdings „eine nicht unerhebliche Menge von Straftaten verhindern“ (S. 98).

Die 51 Panelbeiträge beschäftigen sich mit so unterschiedlichen Themen wie Wildlife Trafficking, Hasskriminalität, Menschenhandel, Übergriffe auf Minderjährige im Rahmen einer Betreuung, Opferempathietraining, quantitative Methoden in der Kriminologie, Dialog statt Hass, Ausgrenzung und Stigmatisierung, Jugendstrafvollzug, Radikalisierung im digitalen Zeitalter, Gewaltprävention, Sicherungsverwahrung, Wiedereingliederung Strafgefangener, Jugendliche als Opfer und TäterInnen, Kriminalitätsfurcht und Cyberkriminalität. Nur wenige Aspekte können im Folgenden kurz angesprochen werden.

Dreißigacker u.a. berichten wesentliche Ergebnisse der Dunkelfeldstudien der Landeskriminalämter Niedersachsen und Schleswig-Holstein 2017 zu Vorurteilskriminalität (S. 125 ff.). Der Aspekt der Vorurteilskriminalität, der Straftaten umfasst, „die mit einer bestimmten vorurteilsgeleiteten Motivation der Täter und Täterinnen verbunden sind“, werde in Deutschland erst in neuerer Zeit vermehrt beachtet. In der Öffentlichkeit spreche man in dem Zusammenhang oft von Hasskriminalität. Es gehe hierbei vor allem um Gewaltstraftaten im Kontext von Vorurteilen gegenüber ganzen Gesellschaftsgruppen. Klare Definitionen und Abgrenzungen der Straftatengruppe würden bisher fehlen, vor allem aber auch empirische Forschungsergebnisse. Die Autoren berichten nach einer stichwortartigen theoretischen Einordnung die Resultate zweier mit demselben Fragebogen durchgeführter Dunkelfeldstudien der Landeskriminalämter Niedersachsen und Schleswig-Holstein von 2017. Die Ergebnisse zeigen, dass vor allem Opfer mit Migrationshintergrund sich belastet fühlen, sich stärker vor Wiederholungstaten fürchten und sich deshalb in der Öffentlichkeit vermehrt zurückziehen. Diese Opfergruppe zeige auch signifikant höhere Furchtwerte. Für die Bewältigung von Taten seien vor allem die Reaktion des sozialen Umfeldes und das Vertrauen in Institutionen, wie der Polizei, wichtig.

Haider berichtet über Hate Crimes gegen Frauen und die Strafverfolgungspraxis in Österreich (S. 151 ff.). Als Hate Crimes würden auch gegenwärtig in der Praxis der Strafverfolgungsbehörden weitgehend nur Rechtsextremismus und Hass im Netz betrachtet. Eine „Prüfung und Anwendung des Erschwerungsgrundes“ erfolge kaum (S. 164). Buchner diskutiert die Thematik Männer als Betroffene von Menschenhandel, geht vor allem auf die Aspekte Opferschutz, Belastungsfaktoren im Strafverfahren und die Bedeutung einer Prozessbegleitung für die Betroffenen ein (S. 187 ff.). Menschenhandel sei eines der „schlimmsten Verbrechen und gröbsten Menschenrechtsverletzungen in der globalisierten Welt“, die Fallzahlen würden steigen, die Täter schwer zu fassen, deren finanzielle Einnahmen seien vielfach hoch (S. 187). Der Autor berichtet Ergebnisse aus der in Österreich lokalisierten Opferschutzeinrichtung MEN VIA, die seit 2013 aktiv ist. Insbesondere werden auch psychosoziale Belastungsfaktoren im Gerichtsverfahren dargestellt.

Der Beitrag von Sander (S. 201 ff.) geht auf sexuelle Ausbeutung nigerianischer und chinesischer Betroffener von Menschenhandel ein. Österreich gelte als Transit- und Zielland des Menschenhandels. Betroffene würden „zur Ausbeutung durch Österreich in ein anderes Land transportiert oder werden in Österreich selbst ausgebeutet“ (S. 202). Opfer würden vielfach nicht aussagen wollen, etwa weil MenschenhändlerInnen drohen, den ihnen bekannten Familien im Herkunftsland Schaden zuzufügen. Der Polizei in den Heimatländern werde vielfach nicht vertraut, da diese korrumpierbar sei. Es werden Empfehlungen für eine positive Weiterentwicklung diskutiert.

Dölling u.a. (S. 219 ff.) berichten über wesentliche Resultate der breit bekannten Studie über den sexuellen Missbrauch an Minderjährigen in der deutschen katholischen Kirche, der MHG-Studie. Der mehr und mehr offenkundig gewordene sexuelle Missbrauchs in der katholischen Kirche ist in den letzten Jahren zunehmend zu einem international breit diskutierten Thema geworden, das vor allem in Deutschland bis zur Gegenwart heftige Reaktionen auslöst und nach wie vor zu zahlreichen Kirchenaustritten führt. Die im Rahmen der MHG-Studie durchgeführte Analyse der Personalakten zeigte, dass gegen 1.670 Kleriker der katholischen Kirche Beschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs von 3.677 Minderjährigen erhoben wurde, wobei das Dunkelfeld als erheblich eingeschätzt wird. Die Betroffenen waren beim ersten Missbrauch im Durchschnitt 12 Jahre alt. Schwere kirchenrechtliche Sanktionen gegenüber den Tätern waren eher selten. „Die erhebliche Zahl der Fälle zeigt, dass es sich bei den Taten nicht nur um ein Fehlverhalten Einzelner handelt, sondern die Delinquenz katholischer Kleriker mit strukturellen Problemen der katholischer Kirche im Zusammenhang steht“ (S. 227).

Welther (S. 245 ff.) geht anhand der Beschreibung eines einschlägigen Fortbildungsseminars auf die besondere Problematik sexuell motivierter Übergriffe auf das weibliche Personal im Strafvollzug ein, eine Thematik, die gerade auch in Deutschland vor Jahren aufgrund eines einschlägigen Vorfalles große Aufmerksamkeit erreichte. Seidensticker u. Stoffel thematisieren Probleme in Zusammenhang mit der zunehmenden Menge an Daten, auch im kriminologischen Bereich, und einem rationalen Umgang damit. Um die Daten nutzbar zu machen bedürfe es zunehmend hilfreicher Visualisierungs- und Analysetechniken. Möglichkeiten eines Umgangs mit großen Datenmengen werden kurz dargestellt, etwa in Form einer Kriminalitätsmatrix.

Priechenfried u.a. (S. 277 ff.) stellen einen Modellversuch des Vereins NEUSTART dar, der sich gegen Verhetzung wendet. Die Zahl der Anzeigen wegen Verhetzung in der Gesellschaft sei in den letzten 30 Jahren dramatisch angestiegen. Das geschaffene Programm „Dialog gegen Hass“ sei hinsichtlich einer Verarbeitung einschlägiger Delikte erfolgreich. Social Media in Zusammenhang mit Straffälligkeit erörtern Biron u.a. (S. 293 ff.). „Gruppierungen äußerer politischer Lager“ gewännen in den Sozialen Medien und einschlägigen Plattformen immer mehr an Bedeutung (S. 293). Die AutorInnen betonen dass zweifelsfrei festgestellt werden könne, „dass Hasspostings mittlerweile ein Teil unserer digitalisierten Gesellschaft“ seien (S. 308). Sich daraus ergebende Problemfelder werden kurz dargestellt.

Amesberger u. Halbmayr (S. 313 ff.) und Rajal u.a. (S. 327 ff.) gehen in ihren Beiträgen vor allem auf die Stigmatisierung von Frauen und die Verfolgung von „Asozialen“ im Dritten Reich und den Jahren danach insbesondere in Österreich ein. Winter (S. 343 ff.) berichtet entgegen der im Fernsehen vielfach dargestellten harten „Knastrealität“ in den USA vom Vorgehen der „Oregon Youth Authority“, die mit „sehr viel Herz und Liebe die Arbeit im Jugendstrafvollzug derart optimiert und auch schon optimiert hat, dass die Jugendlichen während ihrer Haftzeit eine bestmögliche Entwicklung vollziehen können“ (S. 343). Vergleichszahlen zur Rückfallquote für die einzelnen Bundesstaaten liegen nicht vor, allerdings betragen diese meist bis zu 80 %. Neßeler (S. 361 ff.) weist in ihrem Beitrag auf Hürden einer Resozialisierung Jugendlicher hin, wie etwa finanzielle Probleme, so etwa auch bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, die „eine Gefahr für die spezialpräventive Zielsetzung im Jugendstrafrecht darstellen können“ (S. 373).

Weitere Beiträge beschäftigen sich mit dem aktuellen und in letzter Zeit vermehrt untersuchten Thema der Radikalisierung. So berichtet Leimbach (S. 377 ff.) über die Resultate einer Studie zu rechtsextremistischer und islamistischer Radikalisierung, geht vor allem auch auf methodische Fragen qualitativer Forschung ein. Schröder u.a. (S. 389 ff.) diskutieren Ergebnisse zu kriminologischen Risikofaktoren für eine Radikalisierung Jugendlicher. Meier (S. 405 ff.) erörtert Ansätze und Ergebnisse einer Extremismusprävention. Sokol (S. 421 ff.) berichtet Ergebnisse zur Kriminalprävention bei jugendlichen Intensivtätern aus Russland, stellt auch einen Vergleich mit Deutschland dar. Eine wesentliche Rolle bei einer Radikalisierung gerade auch bei Jugendlichen spielen inzwischen die digitalen Medien, was in mehreren weiteren Beiträgen angesprochen wird. So berichtet Fischer (S. 899 ff.) die „Ergebnisse einer Rezeptionsanalyse zu Wahrnehmungen, Deutungen und Bewertungen medialer Gewaltpräsentationen“ und stellt ein empirisch fundiertes theoretisches interaktionales Modell vor. Kontakte spielen bei einem Radikalisierungsprozess gerade auch bei extremen politischen Gruppierungen eine zentrale Rolle, wie Höffler u.a. (S. 437 ff.) herausarbeiten.

Inhaftierung als härteste Sanktion in Deutschland und vielen anderen westlichen Industrieländern steht als wesentlicher Bereich kriminologischer Forschung auch hier in mehreren weiteren Beiträgen im Vordergrund. Guéridon u. Strecker (S. 503 ff.) diskutieren die Bedeutung des sozialen Klimas und die Rolle von Bediensteten und Inhaftierten in sozialtherapeutischen Einrichtungen. Das soziale Klima kann als „universeller Faktor für das Gelingen oder Scheitern einer Justizvollzugseinrichtung gesehen werden“, das gelte insbesondere für die Umsetzung behandlungsorientierter Maßnahmen (S. 504). Ergebnisse eines Projekts zur Erfassung der spezifischen Bewertung des Anstaltsklimas durch Bedienstete und Inhaftierte werden in dem Beitrag differenziert dargestellt. In den erfassten sozialtherapeutischen Abteilungen wurde das soziale Klima insgesamt mittelmäßig/durchschnittlich bis eher überdurchschnittlich bewertet. Schäfer (S. 527 ff.) berichtet Resultate aus einer Aktenanalyse zur Überweisung von Gefangenen und Untergebrachten aus der Sicherungsverwahrung in den psychiatrischen Maßregelvollzug. Zur Vermeidung von Sicherungsverwahrung müssten bereits während des Vollzugs der Freiheitsstrafe Angebote gemacht werden, was vielfach vernachlässigt werde.

Schalast (S. 541 ff.) berichtet Resultate einer Evaluation zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, die vielfach problematisch verlaufen würden, die gesetzlichen Regulierungen würden ständig kritisch diskutiert. Die relativ günstigen Ergebnisse zum Maßregelvollzug in Deutschland seien insbesondere auf ein „hervorragendes Übergangsmanagement mit den Abstufungen ‚Lockerung des Vollzugs‘, ‚Dauerbeurlaubung aus der Unterbringung‘ und ‚Nachsorge‘ zurückzuführen“ (S. 550). In Zusammenhang mit der Zunahme älterer Menschen ist auch die Zahl älterer Insassen im Strafvollzug in Deutschland, aber auch international, deutlich gestiegen. Verhülsdonk (S. 553 ff.) diskutiert in diesem Zusammenhang auftauchende Problemfelder. Die eigene Studie kommt zu dem Ergebnis, „dass eine anteilig erhebliche Gruppe lebensälterer Gefangener kognitive Einschränkungen aufweist, die deutlich über das Altersmaß hinausgehen“ (S. 569).

Tetal (S. 573 ff.) berichtet differenzierte Ergebnisse zur Rückfallquote unterschiedlicher Tätergruppen und diskutiert kritisch die Wirkung strafrechtlicher Sanktionen. Die Rückfallwahrscheinlichkeit werde deutlich von der Art der begangenen Straftat beeinflusst, aber auch von der Reaktion auf das abweichende Verhalten. Nach einer Haftstrafe sei ein Rückfall wahrscheinlicher als nach einer Bewährungsstrafe. Eine wesentliche Rolle spiele die Zahl der Vorverurteilungen, die Vorgeschichte der Täter, ferner deren Alter und Geschlecht. Dünkel u. Pruin (S. 587 ff.) geben einen Überblick über die „Wiedereingliederung von Strafgefangenen im europäischen Vergleich“. Die Integration von Straftätern in die Gesellschaft sei das zentrale Ziel der Freiheitsstrafe.

Suhling u. Prätor (S. 605 ff.) widmen sich in ihrem Beitrag zu „Gewalterfahrungen im Jugendstrafvollzug“ einer international wenig bearbeiteten Thematik. Ergebnisse einer Befragung von Inhaftierten werden von den Autoren dargestellt und diskutiert. Im Vergleich zu 2014 ging 2018 die Gewalt im Strafvollzug mit Ausnahme bei sexueller Gewalt zurück. Die weitaus meisten Gewaltereignisse würden den Bediensteten überhaupt nicht bekannt. Besonders im Jugendstrafvollzug sei Gewalt unter den Insassen weit verbreitet, was auch internationale Studien belegen. Mangold u.a. (S. 625 ff.) gehen auf die Thematik Frauen in Vollzugseinrichtungen ein. Da international der Großteil der Inhaftierten Männer sind, gibt es auch deutlich weniger Studien zu Frauen in Haft. Gerade bei der Inhaftierung von Frauen sind negative Nebeneffekte auf die eigene Familie, etwa kleine Kinder, zu beachten [2].

Weitere Beiträge beschäftigen sich mit so unterschiedlichen Bereichen wie der polizeilichen Identitätsfeststellung, einer Thematik die bisher kriminologisch kaum untersucht wurde (Fährmann, S. 643 ff.), mit Tatorten und Tatbegehungsmustern von organisierter Kriminalität und Wohnungseinbruch, ein Delikt das enorme Ängste in der Öffentlichkeit auslöst (Isenhardt u.a. S. 661 ff.), mit Entwicklungen in der deutschen Rockerszene (Klopp u.a. S. 679 ff.), einem in Deutschland bisher einmaligen Projekt, ferner dem gesellschaftlichen und (straf-)rechtlichen Umgang mit Einwanderung in Deutschland, einem vor allem in den letzten Jahren im Kontext wachsender Flüchtlingszahlen zunehmend bedeutender gewordenen Bereich (Graebsch, S. 697 ff.) oder der Prävention von Vandalismus (Stiebellehner, S. 729).

In dem umfangreichen Band werden darüber hinaus Themenbereiche angesprochen wie Motive, Hintergründe und Umgang mit Verschwörungstheorien, die in den letzten Jahrzehnten eine Renaissance erleben, gerade etwa auch in den USA (Brenner, S. 745 ff.). Nach einigen US-Autoren würde über die Hälfte der Amerikaner an eine Verschwörungstheorie glauben. Prokop (S. 825 ff.) geht auf Fakten und Hintergründe expressiver Gewalttaten ein, wie sie in den letzten Jahrzehnten etwa auch in Deutschland, so in Erfurt, Winnenden oder München geschehen sind. In westlichen Gesellschaften werde „Gewaltverzicht zumeist als hohes Gut betrachtet“ (S. 826). Umso erschreckender wirken Gewaltexzesse, denen sich auch die Kriminologie stellen musste. Psychiatrische Konzepte zur Erklärung würden keine Eindeutigkeit liefern.

Dem auch kriminalpolitisch wichtigen Thema der Sanktionseinstellungen in der Öffentlichkeit, vor allem punitiven Tendenzen, widmet sich der Beitrag von Kamenowski u. Baier (S. 855). Punitivität ist multidimensional [3]. Bisher besteht kaum Einigkeit darüber, wie punitive Einstellungen empirisch erfasst werden sollen. Aufgrund der unterschiedlichen Operationalisierung überraschen auch teilweise deutlich divergierende Resultate nicht [4]. Die Autoren stellen die Ergebnisse einer schriftlich postalischen Befragung in der Schweiz dar. Die Resultate unterscheiden sich deutlich je nach eingesetzter Befragungsmethode. Die Bedeutung von Einflussfaktoren, wie Medienkonsum wird vor dem Hintergrund der gefundenen Resultate diskutiert. Seel (S. 871 ff.) setzt sich mit der Thematik der „punitiven Sanktionierungspraxis bei armutsbedingter Devianz“ auseinander.

Eine wesentliche Rolle in Zusammenhang mit Kriminalität spielt die Angst, Opfer einer Straftat zu werden. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der Beitrag von Pehle (S. 919 ff.) mit der „bürgerschaftlichen Beurteilung von Sicherheitsakteuren im öffentlichen Raum“. Die Auswirkungen unterschiedlicher Strategien von Polizei und Ordnungsdiensten auf das Gefühl der Sicherheit der Bürger wird diskutiert. Der umfangreiche und thematisch ausgesprochen breit gefächerte Band schließt u.a. mit zwei Beiträgen zu Cyber-Kriminalität sowie Laudationes und einem Verzeichnis der Atorinnen und Autoren ab.

Zielgruppen

Der Band gibt auf der Basis der Beiträge auf der 16. Wissenschaftlichen Tagung der Kriminologischen Gesellschaft, die im September 2019 in Wien stattfind, einen detaillierten internationalen Überblick über wesentliche Diskussionspunkte und Erträge gegenwärtiger kriminologischer Forschung unter Einbeziehung der Nachbarwissenschaften. Die Teilnehmer kamen vor allem aus Österreich, Deutschland und der Schweiz, entsprechend wurden vor allem Ergebnisse aus diesen europäischen Ländern vorgetragen und veröffentlicht. Wesentliche kriminologische Themenbereiche werden angesprochen, der Bogen spannt sich, wie im Vorwort von den Herausgebern zurecht betont (S. VI) von Dunkelfeldforschung, Polizeigewalt, Wildlife trafficking, soziales Klima im Strafvollzug und Sozialtherapie, Participatory Justice, Hasskriminalität, Radikalisierung in der Gesellschaft, insbesondere im Bereich Jugend, Menschenhandel, Rückfallkriminalität, Gewalt in der Familie und Präventionsansätze, Opferforschung, Kriminalitätsfurcht, um nur ausgewählte Bereiche anzusprechen. In den einzelnen Beiträgen werden methodische Konzepte zu unterschiedlichen kriminologischen Fragestellung präsentiert und vor allem eine Fülle von empirischen Forschungsergebnissen zu Einzelfragen berichtet. Der Band bietet vor diesem Hintergrund für alle an Ergebnissen der modernen Kriminologie Interessierte eine Fülle von Informationen. Mehrere Beiträge berichten etwa auch Ergebnisse zu Kriminalprävention, die gerade auch in der Kriminalpolitik Ansprechpartner finden sollten.

Diskussion

Aufgrund der Breite der Darstellungen wesentlicher kriminologischer Bereiche aus unterschiedlicher Perspektive bieten die zahlreichen Beiträge des Bandes eine Fülle von Anregungen zu einem konstruktiveren Umgang mit Kriminalität und betroffenen Opfern, nicht nur für Fachleute, sondern auch für interessierte Nicht-Kriminologen, vor allem auch Kriminalpolitiker. Kriminalpolitik wird von den in dem Bereich Tätigen und oft wenig spezifisch Informierten insofern vielfach als „einfache“ Politik verstanden, als ein Versprechen, härter gegen Täter vorzugehen von einer im Wesentlichen nur über die Medien informierten breiten Öffentlichkeit in aller Regel begrüßt und unterstützt wird. Hierbei wird übersehen, dass die Hintergründe von straffälligem Verhalten, insbesondere schwereren Straftaten, in aller Regel ausgesprochen komplex sind und vor allem auch gesellschaftliche Aspekte eine wesentliche Rolle spielen. Dem Täter einfach die alleinige Schuld für sein abweichendes Handeln zuzuschreiben greift deutlich zu kurz und trägt letztlich kaum zu einem konstruktiven Umgang mit der Problematik bei. Das zeigen etwa deutlich die Erfahrungen aus den USA, wo ein hartes Vorgehen gegen Straftäter insbesondere in den Südstaaten keineswegs den erwarteten Erfolg zeigt [5]. Die Ausgestaltung der Freiheitsstrafe ist international ausgesprochen unterschiedlich [6], wobei Länder mit einem harten sanktionsorientierten Vorgehen keineswegs diejenigen mit einer geringen Kriminalitätsbelastung sind. Vielmehr kommt es etwa darauf an, wieweit soziale Ungleichheiten in einer Gesellschaft reduziert und Randgruppen konstruktiv angesprochen, unterstützt und so integriert werden können.

Die internationale empirische kriminologische Literatur zeigt deutlich, dass die auch in der Bevölkerung weit verbreitete Ansicht, dass harte Strafen straffälliges Verhalten in einer Gesellschaft reduzieren könnten, weitgehend verfehlt ist. Wie auch Hirtenlehner (S. 81 ff.) in seinem Beitrag deutlich herausarbeitet, zeigt die Strenge von erwartbaren Strafen auf kriminelles Verhalten „keinen nennenswerten Einfluss auf das Legalverhalten der Bürger“ (S. 97). Eine Resozialisierung im Strafvollzug, vor allem etwa bei Jugendlichen, sollte insbesondere mit „viel Herz und Liebe“ betrieben werden, wie etwa Winter (S. 343) in seinem Beitrag betont. Es kommt auf ein Verständnis der Betroffenen an, die sich in aller Regel vor dem Hintergrund erheblicher Sozialisationsdefizite zu Straftätern entwickelt haben. Das bedeutet nicht, dass es auch um die Einhaltung von Regeln und Absprachen gehen muss. Gesellschaftliche Veränderungen, insbesondere die Ausbreitung der sozialen Medien, des Internets und vermehrter Kommunikationsmöglichkeiten haben vor allem bei Jugendlichen zu neuen Möglichkeiten, auch im Bereich Kriminalität, geführt. Auch hierzu finden sich in dem Band mehrere Beiträge. Die Autoren des Bandes greifen klassische kriminologische Themen auf, wie etwa Strafvollzug und Resozialisierung, daneben aber auch neue und mehr und mehr aufkommende Bereiche, wie Cyberkriminalität, oder auch die breite und international wachsende Problematik von Flucht und Vertreibung.

Fazit

Die Beiträge des Bandes, herausgegeben von Grafl Stempkowski, Beclin und Haider, geben auf der Basis der Vorträge bei der internationalen Tagung der Kriminologischen Gesellschaft 2019 in Wien einen breiten Überblick über die Themen gegenwärtiger kriminologischer Diskussion und Forschung. Die einzelnen Beiträge gehen unterschiedlich intensiv auf die angesprochenen Problematiken ein. Gerade in den letzten Jahren und Jahrzehnten haben sich neue gesellschaftliche Problembereiche aufgetan, wie etwa die Zunahme der Zahl der Flüchtlinge oder rechtsextremistischer Einstellungen, die in einzelnen Beiträgen diskutiert werden. Es wird auch eine Fülle von Forschungsergebnissen aus unterschiedlichen Bereichen mitgeteilt welche auch die inzwischen erreichte Bedeutung der Kriminologie belegen, vor allem auch zeigen, dass diese sich zu einer bedeutenden empirischen Wissenschaft entwickelt hat [7]. Der Band bietet in seinen zahlreichen Beiträgen mit unterschiedlichen Schwerpunkten einen sehr guten Zugang zu den unterschiedlichen Facetten des Fachgebietes.

Das Gesamturteil ist vor diesem Hintergrund: Sehr empfehlenswert.


[1] Vgl. Kury, H. (2013). Zur (Nicht-)Wirkung von Sanktionen. Ergebnisse internationaler empirischer Untersuchungen. Soziale Probleme 24, S. 11–41; Kury, H., Obergfell-Fuchs, J. (2011). Punitiveness – Impacts and Measurements. In: Kury, H., Shea, E. (Eds.), Punitivity. International Developments. Vol. 2: Insecurity and Punitiveness. Bochum: Universitätsverlag Dr. Brockmeyer, 165–209.

[2] Vgl. Kury, H., Kern, J. (2003). Frauen und Kinder von Inhaftierten. Eine vergessene Gruppe. Kriminologisches Journal 35, 97–110; Kury, H. (2004). Frauen und Kinder von Inhaftierten: Eine vergessene Gruppe oder: Die hinzunehmenden Kollateralschäden. Informationsdienst Straffälligenhilfe 12, H. 1, 39–43; Kury, H. (2020). Frauen und Kinder von Inhaftierten. Eine internationale Perspektive. Forum Strafvollzug 69- 31–35. 

[3] Vgl. Kury, H., Kania, H., Obergfell-Fuchs, J. (2004). Worüber sprechen wir, wenn wir über Punitivität sprechen? Versuche einer konzeptionellen und empirischen Begriffsbestimmung. In: Lautmann, R., Klimke, D., Sack, F. (Hrsg.): Punitivität. 8. Beiheft des Kriminologischen Journals. Weinheim: Juventa, 51–88; Kury, H., Shea, E. (Eds.)(2011). Punitivity. International Developments. 3 Vols., Bochum: Universitätsverlag Dr. N. Brockmeyer.

[4] Vgl. Kury, H., Obergfell-Fuchs, J. (2008). Methodische Probleme bei der Erfassung von Sanktionseinstellungen (Punitivität) – Ein quantitativer und qualitativer Ansatz. In: Grönemeyer, A., Wieseler, S. (Hrsg.): Soziologie sozialer Probleme und sozialer Kontrolle. Wiesbaden: VS Verlag, 231–255.

[5] Vgl. Kury, H., Ferdinand, T. (Eds.)(2011). International Perspectives on Punitivity. Bochum: Universitätsverlag Dr. Brockmeyer; Kury, H., Shea, E. (Eds.)(2011). Punitivity – International Developments. 3 Vols., Bochum: Universitätsverlag Dr. Brockmeyer.

[6] Vgl. etwa Cock, J. de (2005). Hotel hinter Gittern. Von Knast zu Knast. Tagebuch einer außergewöhnlichen Weltreise. München: Kunth. 

[7] Vgl. Kaiser, G. (1980). Kriminologie. Ein Lehrbuch. Heidelberg: C.F.Müller, S. 3 ff.

Rezension von
Prof. Dr. Helmut Kury
Universität Freiburg, Max Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht (pens.)
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Es gibt 17 Rezensionen von Helmut Kury.

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Zitiervorschlag
Helmut Kury. Rezension vom 28.07.2021 zu: Christian Grafl, Monika Stempkowski, Katharina Beclin, Isabel Haider (Hrsg.): „Sag, wie hast du’s mit der Kriminologie?“. Die Kriminologie im Gespräch mit ihren Nachbardisziplinen. Forum Verlag Godesberg GmbH (Mönchengladbach) 2021. ISBN 978-3-96410-018-4. Neue Kriminologische Schriftenreihe der Kriminologischen Gesellschaft e.V. - 118. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/27831.php, Datum des Zugriffs 25.01.2025.


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