Detlef Aufderheide, Martin Dabrowski (Hrsg.): Digitalisierung und künstliche Intelligenz
Rezensiert von Dr. Christian Geyer, 18.03.2021
Detlef Aufderheide, Martin Dabrowski (Hrsg.): Digitalisierung und künstliche Intelligenz. Wirtschaftsethische und moralökonomische Perspektiven.
Duncker & Humblot GmbH
(Berlin) 2020.
169 Seiten.
ISBN 978-3-428-15963-5.
D: 74,90 EUR,
A: 77,00 EUR.
Reihe: Volkswirtschaftliche Schriften - Band 574.
Thema
Die digitale Transformation verändert das System Wirtschaft radikal. So werden analoge Praktiken der Kommunikation und Interaktion digital gemacht und in den Binärcode umgewandelt. Dadurch steht eine enorme Menge (Volumen) vielfältiger Daten in hoher Geschwindigkeit zur Verfügung. Dieses Phänomen wird mit dem Begriff Big Data beschrieben und bildet das Fundament für eine disruptive Entwicklung auf Märkten und im Hinblick auf Geschäftsprozesse. Ohne die sogenannte Künstliche Intelligenz (KI) wäre der riesige Datenberg ein Haufen Chaos ohne Bedeutung. Mithilfe von Algorithmischen Entscheidungssystemen werden Daten gefiltert, sortiert, aggregiert und gewichtet. Es werden Korrelationen sichtbar und Kausalitäten postuliert, die dazu dienen, entweder Entscheidungen vorzubereiten oder Entscheidungen automatisiert zu treffen. Die ethische Frage, der in diesem Sammelband nachgegangen wird, lautet daher: Wer trägt für diese sozio-technischen Entscheidungssysteme die Verantwortung. Zur Beantwortung der Fragestellung werden ethische, ökonomische und juristische Perspektiven auf die sogenannte Künstliche Intelligenz (KI) im System Wirtschaft entfaltet.
Herausgeber
Dr. Detlef Aufderheide ist Inhaber der Professur für Wirtschaftsethik und strategisches Management an der School of International Business der Hochschule Bremen.
Dr. Martin Dabrowski ist stellvertretender Direktor der Katholisch-soziale Akademie Franz Hitze Haus in Münster. Er verantwortet dort den Fachbereich Wirtschaft, Sozialethik, Medien.
Entstehungshintergrund
Der Sammelband geht auf eine Tagung in der Akademie Franz Hitze Haus im Dezember 2019 zurück und bildet den Tagungsverlauf ab.
Aufbau und Inhalt
Im Mittelpunkt des Tagungsbandes stehen vier Hauptbeiträge, die aus ökonomischer, wirtschafts- und unternehmensethischer sowie juristischer Perspektive unterschiedliche Facetten der KI im System Wirtschaft reflektieren. Die Thesen der Hauptbeiträge werden durch jeweils zwei Korreferate kritisiert, fokussiert oder ergänzt. So kommen in Summe 12 Aufsätze zusammen, die das Themenfeld multidisziplinär vermessen und kritisieren.
Der erste Hauptbeitrag stammt von Raphael Max und Alexander Kriebitz aus München und widmet sich vier ethischen Herausforderungen und deren Lösungsansätzen, die bei der Anwendung von KI zutage treten. Der wirtschaftsethische Beitrag argumentiert weitgehend konsequentialistisch und ganz von den Chancen her, die der Einsatz von KI inkludiert. Zugleich plädieren die Autoren für eine Stärkung der Anreizkompatibilität von Regeln, die „sich mit der Normierung künstlicher Intelligenz beschäftigen“ (S. 22) und die Aspekte Haftung, Standards, Nachvollziehbarkeit, Dringlichkeit und Anreizstrukturen umfassen.
Lukas Brand kritisiert in seinem Korreferat insbesondere, dass Max und Kriebitz von einer wertneutralen Technologie ausgehen und infolgedessen die normative Dimension erst in den Anwendungskontexten verorten. Stattdessen ist es sein Anliegen, die menschliche Verantwortungslücke sichtbar zu machen, die sich auftut, wenn nicht bereits in der Entwicklung von KI auf eine moralisch verantwortliche Programmierung geachtet wird.
Das Korreferat von Christian Müller konstatiert zunächst eine „Unschärfe“ (S. 41) in der zugrundeliegenden Moraltheorie des Beitrages von Max und Kriebitz. Es werden der Konsequentialismus, Aspekte der Anreizethik und auch deontologische Anleihen nachgewiesen. Diese „Unschärfe“ führe dazu, dass Verantwortung nicht eindeutig zugeschrieben werden kann und ethische Ziele im Hinblick auf eine Anreizethik keine Handlungsrelevanz entfalten.
Eric Meyer, der Autor des zweiten Hauptbeitrages, skizziert die „Auswirkungen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz auf verschiedene Märkte“. Nach einer langen Hinführung zum eigentlichen Thema, in der Begriffe und der Forschungsstand zur KI-Entwicklung referiert werden, kommt der Autor im dritten Abschnitt auf unterschiedliche ökonomische Wirkungskanäle von KI zu sprechen, die die Wertschöpfungsprozesse verändern, ohne dass diese Kanäle auf ausgewählte Märkte bezogen werden. So verbleiben sie im Allgemeinen, verdienten aber eine intensivere und anwendungsorientierte Reflexion. Der Autor zeigt schließlich die Auswirkungen von KI anhand empirischer Studien für den Arbeitsmarkt, im Hinblick auf die Folgen für berufliche Tätigkeiten, auf.
Kongenial fasst Ludger Heidbrink im ersten Korreferat die These des zweiten Hauptbeitrags zusammen, um sich dann, losgelöst vom Hauptbeitrag, der Frage nach Verantwortungsnetzwerken zu widmen. In Aufnahme des Modells DMR („distributed moral responsibility“) von Luciano Floridi und ergänzt um ein DSR-Modell (Digital Shared Responsibility) sollen „digitale Agenten- und Netzwerkrisiken durch einen Versicherungs- und Haftungspool aufgefangen [werden], der den markt- und gesellschaftskonformen Einsatz von KI-Systemen ermöglicht“ (S. 75).
Traugott Jähnichen fokussiert im zweiten Korreferat die Veränderungen auf den Arbeitsmärkten durch KI und entwickelt auf der Basis einer theologischen Sozialethik zwei „Sinndeutungen der Erwerbsarbeit im Horizont digitaler Arbeitswelten“ (S. 84). Die eine Sinndeutung ist individualethisch orientiert und beschreibt, wie wichtig es für den Einzelnen ist, dass Erwerbsarbeit 4.0 als sinnstiftend erlebt werden kann, individuelle Risiken absichert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Auf einer sozialethischen Deutungsebene plädiert Jähnichen für eine digitale Weiterentwicklung der Sozialpartnerschaft angesichts von neuer Selbstbestimmung und Selbstorganisation der Beschäftigten.
Der dritte Hauptbeitrag von Nick Lin-Hi und Luca Haensse verhandelt am Beispiel der KI die gesellschaftliche Unternehmensverantwortung im Kontext der digitalen Transformation. Nach Ansicht der Autoren ist dafür ein spezifisches Konzept erforderlich, das von einem Corporate Social Responsibility (CSR) Verständnis ausgeht und über dieses hinausgeht. Angesichts disruptiver Technologien und der massiven Beschleunigung besteht die Verantwortung der Unternehmen darin, „positive Effekte der Digitalisierung für die Gesellschaft zu stärken und negative Effekte zu reduzieren“ (S. 94). Das neue Konzept, Corporate Digital Responsibility (CDR), adressiere die Unternehmen mit der Aufgabe, die „Digitalisierung in den Dienst gesellschaftlicher Interessen zu stellen“ (S. 97) und diene als „regulative Idee“ (S. 98).
Detlef Aufderheide konzentriert sich in seinem Korreferat auf „kritische Aspekte“ (S. 104). Zunächst prüft Aufderheide das Vorsichtsprinzip und vermisst es neu. Die Skepsis, die im dritten Hauptbeitrag diesem Prinzip entgegengebracht wird, teilt er nicht, weil es sowohl den Substitutionseffekt als auch den Produktivitätseffekt sichtbar macht und so auch die ökologischen Folgen in den Blick kommen. Sodann widmet er sich der Frage, inwiefern korporative Akteure als Verantwortungsträger für die Digitalisierung adressiert werden können und kritisiert, dass Lin-Hi und Haensse mit ihrem Postulat der gesellschaftlichen Mitverantwortung „recht weit“ (S. 106) gegangen sind und zugleich nicht den ethischen Zielkonflikt, der angesichts von Gewinnerzielungsabsichten besteht, reflektieren.
Während Aufderheide „zumindest bis auf Weiteres“ (S. 108) das Konzept CDR als plausibel erachtet, wertet es Joachim Wiemeyer im zweiten Korreferat als bloßes Marketing. Aus ordnungspolitischer Sicht vertritt Wiemeyer die Position, dass es die Aufgabe eines gesellschaftlichen Diskurses und letztlich der staatlichen Regulierung ist, die „Restrisiken“ (S. 113) der KI zu regeln und die Verantwortung nicht der Selbstregulation von Unternehmen zu überlassen.
Der vierte Hauptbeitrag stammt von Rüdiger Wilhelmi, der eine juristische Prüfung des außervertraglichen Haftungsrechts im Hinblick auf das Verhalten von KI vorlegt. Der Autor unterscheidet die Adressaten (1) Hersteller und (2) die Gruppe der Eigentümer, Halter und Betreiber. Bezogen auf den Hersteller untersucht Wilhelmi das Produkthaftungsgesetz und die Produzentenhaftung nach § 823 Abs. 1 BGB und kommt zu dem Schluss, dass dadurch „die wesentlichen Fallkonstellationen“ erfasst sind und diese keine Ergänzung im Hinblick auf KI bedürfen. Im Hinblick auf die Eigentümer, Halter und Betreiber von KI werden die Sachhalterhaftung, die gesetzliche Gefährdungshaftung und eine Haftung aus vermutetem Verschulden untersucht. Die Lage stellt sich hier komplizierter dar. Wilhelmi plädiert deshalb für eine „Anknüpfung an die Kombination der KI mit einem der anerkannten Fälle der Gefährdungshaftung“ (S. 134). Die Idee einer gesetzlichen Haftung für die Hersteller und Anwender im Hinblick auf das Restrisiko analog zum Gentechnikgesetz wird kurz skizziert, jedoch nicht diskutiert. Eine Versicherungslösung lehnt Wilhelmi ebenso ab wie die Qualifizierung der KI zum Haftungssubjekt, weil dadurch „die Verantwortlichkeit der Hersteller wie der Anwender in den Hintergrund geriete“ (S. 136).
Manfred Bardmann geht in seinem Korreferat nur insofern auf Wilhelmi ein, als dass er den Beitrag zusammenfasst. Eine kritische Auseinandersetzung findet nicht statt. Stattdessen bietet er eine eigenständige und betriebswirtschaftliche Reflexion der KI aus systemtheoretischer Sicht. KI wird als sozio-technisches System in Unternehmen konzeptualisiert, das ohne psychische Systeme (Menschen) autonom Entscheidungen trifft. Er untersucht den Einsatz von KI in der Realgüter-, der Nominalgüter-, der internen Daten- und der Steuerungssphäre des Unternehmens. Diese kursorische Analyse bietet viele Anknüpfungspunkte und lohnt weiter ausgestaltet zu werden.
Das zweite Korreferat ist von Christian Grimme und perspektiviert das Thema KI aus informationstechnologischer Sicht. Der Autor erdet in luzider Weise das Thema KI und führt eine fundamentale Auswahl von technologischen Grundlagen vor Augen, die für ein Verstehen unerlässlich sind. Diese kurze Einführung ermöglicht die Einordnung der voranstehenden wirtschaftsethischen und ökonomischen Reflexionen. Insofern sollte dieser Beitrag unbedingt zuallererst gelesen werden.
Diskussion
Der Sammelband bildet den Tagungsverlauf ab und die Tagung hat sich der im Grunde unmöglichen Aufgabe gestellt, das Thema KI im System Wirtschaft aus unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen zu reflektieren. So bleibt konzeptionell keine andere Wahl als allgemein, abstrakt und kursorisch zu arbeiten. Eine Fokussierung auf eine Branche, einen Markt oder ein Thema (Personalauswahl; Führung; Ordnungspolitik; CSR/CDR etc.) hätte den angestrebten Diskurs besser ermöglicht. Obwohl es ein Tagungsband ist, der mit Hauptbeiträgen und Korreferaten arbeitet, sind die wenigsten Korreferate explizit als kritische Reflexion und Weiterführung des Hauptbeitrages gestaltet. Angesichts der zum Teil qualitativ hochwertigen Korreferate (insb. Heidbrink; Bardmann; Grimme) ist das ein Gewinn, weil hier relevante Thesen diskutiert werden, die gerne ausführlicher hätten zu Wort kommen dürfen.
Obwohl in jedem Beitrag zunächst Begriffsdefinitionen und Einführungen in das Themenfeld KI erfolgen, verbleiben diese Einführungen häufig abstrakt und aus technologischer Sicht unpräzise. Außer Christian Grimm steigt kein Autor (Autorinnen kommen nicht vor) in den „Maschinenraum“ (Katharina Zweig 2019: Ein Algorithmus hat kein Taktgefühl) der Algorithmischen Entscheidungssysteme hinab, sodass auch die wirtschafts- und unternehmensethische Frage nach der Moral der Algorithmen als sozio-technische Entscheidungssysteme (die meisten Autoren sprechen von KI) in der grammatikalischen Doppeldeutigkeit verbleibt. Im Sinne einer Maschinenethik ist ein „starkes“ ADM System (Algorithmic Decision Making System) als E-Person ein moralischer Akteur. Ein moralphilosophischer Diskurs über die Moralfähigkeit von ADM Systemen ist durchaus spannend und wird auf hohem Niveau bereits betrieben (vgl. Catrin Misselhorn 2018: Grundfragen der Maschinenethik), verbleibt hier jedoch im Ungefähren und lädt zu utopischen oder dystopischen Reflexionen ein. Im anderen Fall wird das ADM System von moralischen Akteuren verantwortet und ist damit auf die aktuelle Praxis wirtschaftlichen Handelns ausgerichtet.
Einen weitreichenden Vorschlag für ein Netzwerk natürlicher und korporativer Akteure (u.a. Researcher, Data Scientists, Produzenten und Besitzer/​Anwender), die im Prozess der Entwicklung und Anwendung von ADM Systemen spezifische Verantwortung übernehmen, schlägt Ludger Heidbrink mit dem „Multi-Agenten-Netzwerk“ (S. 73) vor, das selbstregulierend arbeitet. In Aufnahme der Skepsis, die Joachim Wiemeyer der Selbstregulation von Unternehmen in Bezug auf das Restrisiko entgegenbringt, erscheint es gewinnbringend, der Idee einer gesetzlichen Haftung von Restrisiken für Hersteller und professionelle Anwender analog zum Gentechnikgesetz, und damit einer ordnungspolitischen Regulierung, weiter nachzugehen.
Fazit
Obwohl die Sozialwirtschaft kein expliziter Gegenstand des Sammelbandes ist, findet sich auch eine Ethik der Sozialwirtschaft in der Frage nach der Verantwortung für ADM Systeme wieder. Insofern kann diese Publikation einer sozialwirtschaftlichen Algorithmenethik einen multidisziplinären Einblick in die wirtschafts- und unternehmensethische sowie juristische Debatte eröffnen.
Rezension von
Dr. Christian Geyer
Fachlicher Vorstand Bathildisheim e.V., Bad Arolsen und Lehrbeauftragter der Hochschule Fulda
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Zitiervorschlag
Christian Geyer. Rezension vom 18.03.2021 zu:
Detlef Aufderheide, Martin Dabrowski (Hrsg.): Digitalisierung und künstliche Intelligenz. Wirtschaftsethische und moralökonomische Perspektiven. Duncker & Humblot GmbH
(Berlin) 2020.
ISBN 978-3-428-15963-5.
Reihe: Volkswirtschaftliche Schriften - Band 574.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/27852.php, Datum des Zugriffs 26.01.2025.
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