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Maria Alexopoulou: Deutschland und die Migration

Rezensiert von Prof. Dr. Holger Hoffmann, 03.08.2021

Cover Maria Alexopoulou: Deutschland und die Migration ISBN 978-3-15-011311-0

Maria Alexopoulou: Deutschland und die Migration. Geschichte einer Einwanderungsgesellschaft wider Willen. Philipp Reclam jun. Verlag GmbH (Stuttgart) 2020. 281 Seiten. ISBN 978-3-15-011311-0. D: 22,00 EUR, A: 22,70 EUR.

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Thema

Bereits in der Einleitung positioniert sich die Autorin dahingehend, dass insbesondere Rassismus eine Rolle in der „Einwanderungsgesellschaft Deutschland“ spiele. Gemeint sind damit nicht Gewalt oder Hassreden, sondern Erfahrungen, die auf nicht-deutsche Herkunft zurückgehen, d.h. strukturelle, institutionelle und sprachliche Diskriminierungen sowie Alltagserfahrungen, ein höheres Armutsrisiko, schlechtere Zugänge zu Bildung, Arbeits- und Wohnungsmarkt,“racial profiling“ und anderes alltägliches, abwertendes Verhalten, das dazu führt, dass Eingewanderte sich auch in der zweiten oder dritten Generation noch nicht als gleichwertige BürgerInnen in Deutschland fühlen können (S. 11 f). Ihr – vielfach wiederholtes – Memento lautet, man müsse sich mit der Geschichte des Rassismus in Deutschland nicht nur, aber vor allem seit 1945 beschäftigen (S. 9). Rechtsextreme Kräfte und Bewegungen für die alleinige Ursache des Rassismus in Deutschland zu halten, sei „nicht nur historisch falsch, sondern auch gefährlich“ (S. 10). Es gelte, Rassismus historisch in allen Formen und einem viel breiteren zeitlichen Horizont zu erfassen. Der Rassismus während des Nationalsozialismus sei zwar welthistorisch die radikalste Form gewesen, diese sei aber wieder aus dem Nichts erstanden noch nach 1945 dorthin wieder verschwunden.

Autorin

Dr. Maria Alexopoulou ist Habilitandin am Lehrstuhl für Zeitgeschichte der Universität Mannheim und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Antisemitismusforschung an der TU Berlin.

Inhalt

Nach der Einleitung (S. 7–18) in der gleich als Ergebnis konstatiert wird, „Deutschland ist eine Einwanderungsgesellschaft“, werden verschiedene „Geschichten“ erzählt („verflochtene Geschichten“ und „Gegengeschichten“). Dabei verknüpft die Autorin geschickt – wie auch im weiteren Text – durchgehend die nationale Ebene mit der lokalen der Stadt Mannheim. Letztere wird teils anekdotisch, teils durch Lebensgeschichten verdeutlicht und ergänzt durch Dokumente und Verlautbarungen der Stadtverwaltung. Diese Verknüpfung macht einen besonderen Reiz des Textes aus, zumal Mannheim traditionell eine von Einwanderung stark mitgeprägte Stadt ist. 

Ihr Thema hat sie in sechs Hauptkapitel unterteilt:

  • „Von der „Stunde Null“- Migrationen, Herkunftshierarchien und die Geburt der „Volksgemeinschaft“ (S. 19–63),
  • „Die ersten Ausländer der Bundesrepublik“ (S. 64–94),
  • „Die „Gastarbeiter“ sind da!“ (S. 95–122),
  • „Die Geburt des „ausländischen Mitbürgers“ und des „Scheinasylanten“ (S. 123–184),
  • „Konjunktur des Rassismus und der Kampf um Rechte“ (S. 185–227),
  • „Einwanderungsgesellschaft wider Willen“ (S. 228–250).

Die Behauptung der deutschen Politik, man sei „kein Einwanderungsland“ widerlegt sie mit dem Befund (S. 8), Deutschland habe während des 20. Jahrhunderts statistisch gesehen zu den führenden Einwanderungsländern gehört. Im weltweiten Vergleich habe es meistens die zweitgrößte Zahl an Einwandererrinnen nach den USA aufgewiesen.

Sie erörtert Begegnungen Deutscher mit Menschen aus anderen Ländern seit dem Kolonialismus im deutschen Kaiserreich, über Zwangsarbeiter im Ersten Weltkrieg, die Zuwanderung deutschstämmiger nach dem Zusammenbruch des Habsburgerreiches, die Millionen (insbesondere polnischer und russischer) Zwangsarbeiter im „Dritten Reich“, „displaced persons“ nach dem II. Weltkrieg und seit den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts die Anwerbungsphase für „Gastarbeiter“ aus verschiedenen Staaten, mit denen Deutschland bi-laterale Abkommen geschlossen hatte (Italien, Spanien, Griechenland, Portugal, Türkei, früheres Jugoslawien). Die „Lokalgeschichten“ die auf den S. 74 -80 aus Mannheim zu jüdischen Schicksalen und denen von Sinti und Roma nach 1945 erzählt werden, sind instruktiv und bewegend. Gleiches gilt für die Schilderung der Situation von „Scheinasylanten“ (S. 162–66).

Dies führt sie zur These, die vor 1945 eingeübten rassistischen Denkweisen hätten auch danach nahtlos fortbestanden. „Die dominante Haltung der deutschen Nachkriegsgesellschaft zu Ausländern war von einer als legitim empfundenen Feindseligkeit bestimmt“, in Deutschland grassierte ein „weitgehend unhinterfragter Widerwille gegen Einwanderung. Dieser Widerwille wurzelte im rassistischen Wissen über den Deutschen und den Ausländer und äußerte sich konkret in der Weigerung, diese Ausländer Teil des „deutschen Volkes“ werden zu lassen“ (S. 96). Zur Darstellung der von ihr so genannten „Einwanderungs – Obstruktionspolitik bzw. -taktik“ (S. 96 f) nach 1945 referiert sie als drei „Leitprinzipien“: Arbeitsmigration sei nach dem altbekannten Verwertungskalkül zu fördern, um die schon lange avisierte deutsche Konsumgesellschaft zu verwirklichen; Ausländerpolitik sei zu nutzen, um Deutschland nach außen als vom Nationalsozialismus geläutert darzustellen; Einwanderung solle im Rahmen des gesetzlichen Möglichen weitgehend verhindert werden.

Ihre Thesen belegt sie mit Zitaten, Daten und Verlautbarungen aus den Innenministerien des Bundes und der Länder. Interessant beispielsweise, dass der „Inländervorrang“ auf dem Arbeitsmarkt schon 1922 eingeführt wurde (S. 44f) – und für bestimmte Berufsgruppen bis heute gilt. Allerdings ist der Text nicht frei von handwerklichen Fehlern, so etwa, wenn der Beginn des I. Weltkrieges auf August 1913 statt 1914 terminiert wird (S. 49) oder bei den Artikeln des Grundgesetzes von „Asylparagrafen“ geschrieben wird (S. 192). Auch eigentümliche Wortschöpfungen wie „Rassialisierung“ (z.B. S. 77) oder „Transmigrant“ (S. 164), die nicht näher erläutert werden, tragen nicht zum Verständnis bei.

Auf ihr Hauptthema, den aus ihrer Sicht fortdauernden Rassismus im Einwanderungsland Deutschland, kommt die Autorin im Schlusskapitel zurück: „Das über Jahrhunderte angesammelte rassistische Wissen muss entlernt werden. [...] Denn um rassistisches Wissen wirklich unschädlich machen zu können, muss es erst vollständig ausgegraben, enttarnt, benannt und ausgesprochen werden“ (S. 250). Dass Rassismus weiterhin vorhanden sei, und zwar als gesamtgesellschaftliches Phänomen und nicht als Randproblem eines rechtsextremen (ostdeutschen) Milieus, behauptet sie wiederholt ab S. 229 und verweist dazu auf die Mordserie des nationalsozialistischen Untergrundes (NSU), das angebliche Scheitern der multikulturellen Gesellschaft, „Erfolgsbücher“ wie „Deutschland schafft sich ab“ von Thilo Sarrazin. Letztlich behauptet sie, Rassismus habe sich in Deutschland auf dem langen Weg zur Einwanderungsgesellschaft stets mit transformiert und dabei den demokratischen Staat samt seiner Gesellschaft imprägniert (S. 233). Zwar bekenne man sich spätestens seit 2015 zur Einwanderung (S. 247), aber der Prozess des „Entlernens von rassistischem Wissen“ sei noch nicht weit vorangekommen und müsse aktiv beschleunigt werden. „Kultur“ habe sich zum wichtigsten Oberbegriff rassistischen Wissens entwickelt, anhand dessen immer wieder das wesenhaft Andere produziert wurde. Bildungsdefizite und schlechtere Arbeitsmarktbeteiligung von Migranten seien zu kulturellen Merkmalen geworden, genau wie „Abschottung“ und „Parallelgesellschaften“ (S. 235). In interkulturellen Begegnungen würden die Anderen „nicht als Person erlebt, sondern als (folkloristische) Vertreter kultureller Gruppen, einer Art Marionette, die an den Fäden ihrer Kultur hängt und in ihrem Wesen und Verhalten vollständig festgelegt“ sei (S. 238). Zentrale Reizfigur bliebe die Muslima mit Kopftuch (S. 246). Insbesondere muslimischen EinwandererInnen sei zudem „Demokratieunfähigkeit“ attestiert worden (S. 235).

Diskussion

Was ist zu kritisieren?

Leider bleibt es bei bloßen Einzelbeobachtungen (auch in der Mannheimer Stadtkultur) und Behauptungen, auch die im Anhang zitierten Quellen ergeben keine nachprüfbaren Belege für diese Thesen. Die Idee, das Grundgesetz als gemeinsame Grundlage für Einwanderer und Deutsche zu verstehen („Verfassungspatriotismus gleich Leitkultur“- S. 246) sei der – nicht sehr überzeugendende – Konsens nach kontroverser Debatte um Deutschland als Einwanderungsgesellschaft. Anders als in den USA, wo der Sohn eines muslimischen Einwanderers Präsident werden konnte, fehle in Deutschland der Glaube, dass alle, die nach dort kommen, früher oder später in einem „melting pot“ zu einer Nation verschmelzen könnten. Auch gebe es kein Äquivalent zum Konzept des „ethnic American“, mit dem Nachkommen von Einwanderern den vermeintlichen Makel ihrer Herkunft in Stolz auf ihr Erbe umwandelten. Migrantinnen in Deutschland fühlten sich zwar heimisch in den Städten, in denen sie leben, könnten aber das „widerwillige Einwanderungsland Deutschland „… nur schwer als „Heimat“ begreifen“ (S. 249).

Ein Mangel des Buches liegt außerdem darin, dass die Autorin zwar vorträgt, seit 2015 bekenne sich Deutschland als Einwanderungsland, dies aber nicht weiter belegt. Im Schlusskapitel (S. 228–250), wiederholt sie, alles was ab 1990 geschah, sei letztlich auf Rassismus im staatlichen und ordnungspolitischen System der sich zur Einwanderung zunehmend bekennenden Gesellschaft zurückzuführen – ebenfalls unbelegt.

Widerspruch ist auch angezeigt, wenn von „Verwertungskalkül oder „Nützlichkeitsabwägungen“ im Hinblick auf die Einwandererinnen geschrieben wird (S. 237). Ist die Geschichte der Einwanderung nach Deutschland nur eine von Ausbeutung, Abgrenzung, Widerwilligkeit und Rassismus der einheimischen Bevölkerung? Ist jede Fehlentwicklung mit deutschem Rassismus zu erklären? Gab es keine Integrationserfolge, erreicht auch durch Zuwendung und Förderung von EinwandererInnen durch deutsche Staatsangehörige? Gab es vielleicht auch bei denen, die eingewandert sind, falsche Vorstellungen davon, was sie in und von Deutschland erwarten können – und was eben nicht?

Wenn ein Jurist die Arbeit einer Historikerin liest und rezensiert, die sich mit der Zeit vom I. Weltkrieg bis heute befasst, kann es schon aus professionellen Gründen nicht ausbleiben, auch darauf zu achten, was über die Rechtsentwicklung mitgeteilt wird. Zweifellos war und ist der Umgang mit ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland als „Rechtssubjekten“ sehr oft „Auslegungssache“, die Normen sind geprägt von unbestimmten Rechtsbegriffen und Ermessensregeln – und damit bis heute oft nicht frei von behördlicher Willkür. Gerade im Bereich der deutschen Einwanderungspolitik, des Asylrechts und der verschiedenen Phasen der Rechtsentwicklung spielt aber die „Europäisierung des Aufenthaltsrechts“ eine wesentliche Rolle als ein „Strang“, der die Nachverfolgung lohnt, weil das deutsche Ausländerrecht spätestens seit 1990, im Grunde aber schon seit Inkrafttreten der „römischen Verträge“ 1956 und der damit verbundenen Einführung der „Grundfreiheiten“ (Arbeitnehmerfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit, Freizügigkeit für Familienangehörige in der EWG/EU etc) in vielfältiger Weise von EU – Normen geprägt und bestimmt wird – und so Einwanderung insbesondere für Unionsbürger deutlich vereinfacht hat. Fast die Hälfte aller EinwanderererInnen, die Ende 2020 in Deutschland lebten, stammt aus Unionsstaaten (4.895.905). Für sie ist die Einwanderung nach Deutschland rechtlich etwa so einfach wie für Deutsche, von Stuttgart nach Mannheim umzuziehen. Aus europäischen Staaten insgesamt (inkl. EU) stammen fast 8 Mio Einwanderer (7.928.675). Die größte „Einzelgruppe“ von EuropäerInnen außerhalb der EU sind türkische Staatsangehörige (1.461.910). Ca. 1,3 Mio. Menschen leben als anerkannte Schutzberechtigte in Deutschland. Leider findet sich dazu nichts im Buch von Alexopoulou. Das ist insbesondere deswegen misslich, weil z.B. die seit 1990 erfolgte Einwanderungen zahlreicher Gruppierungen z.B. „Kontingentflüchtlinge“ aus Vietnam, Menschen jüdischen Glaubens aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion oder bosnische Kriegsflüchtlinge schlicht nicht erwähnt wird.

Es soll nicht bestritten werden, dass Rassismus und Abwehr des „fremden“, insbesondere islamisch geprägten Lebens immer noch Bestandteil des Denkens weiter Kreise der Bevölkerung ist. Aber nicht nur sie üben Einfluss auf die deutsche Politik gegenüber Eingewanderten aus. So ignoriert der Text z.B. die vielfältigen Aktivitäten der deutschen Zivilgesellschaft, die spätestens seit den frühen achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts zugunsten von Einwanderern und Geflüchteten in organisierter Weise die sechs großen Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, DRK, AWO, ZstW, Paritätischer) ausüben, ebenso „Pro Asyl“, viele regionale und lokale Flüchtlingsräte und -initiativen sowie die evangelische und die katholische Kirche, sowohl auf Bundesebene, als auch in lokalen Gemeinden. Ebenso wenig reflektiert die Autorin die Rolle der Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Verfassungsgerichts, die immer wieder restriktive behördliche Entscheidungen aufgehoben und gesetzgeberische Fehlentwicklung korrigiert haben. Auch diese Aspekte gehören aber zum Mosaik der Einwanderungsgesellschaft Deutschland.

Dass die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahre 2000 nicht zur gewünschten Erhöhung der Einbürgerungsquote geführt hat, trifft zu. Die Behauptung der Autorin, dies könne nicht allein daran gelegen haben, dass die Ausländer „einbürgerungsunwillig“ gewesen seien (S. 225) und enttäuscht darüber, dass nicht generell die doppelte Staatsangehörigkeit eingeführt wurde (S. 227), bleibt aber ohne Belege. Es hätte zum Beispiel erwähnt werden können, dass gerade bei türkischen Staatsangehörigen die Einbürgerung auch erhebliche Nachteile wegen des geltenden türkischen Erbrechts nach sich zog und zum Teil auch deswegen für Türken männlichen Geschlechts nicht möglich war, weil vor einer Ausbürgerung die türkische Regierung zunächst die Ableistung des Wehrdienstes in der Türkei forderte. In diesem Bereich lagen und liegen also die Probleme nicht allein auf deutscher Seite – womit nicht behauptet werden soll, dass das Einbürgerungsverfahren seit 2000 die wünschenswerte und gebotene Vereinfachung tatsächlich gebracht hätte. Nur: die Sachverhalte sind eben komplexer. Das zu erwähnen, wäre kein Fehler gewesen.

Was macht ihr Buch lesenswert? Der Werbetext des reclam- Verlages beschreibt es so: „Deutschland hat sich lange dagegen gesträubt, ein Einwanderungsland zu sein, zum Teil tut es das bis heute. Dabei waren nicht-deutsche und nicht als deutsch wahrgenommene Migrant*innen in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert ständig präsent – von den »Wanderarbeitern« aus Polen und Italien im Kaiserreich über die »Gastarbeiter« in der alten Bundesrepublik bis zu den Schutzsuchenden aus aller Welt heute. Deutschland hat sich über viele Jahrzehnte zu einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft gewandelt und muss sich mit dieser Realität auseinandersetzen. Alexopoulou erzählt diese vernachlässigte und von strukturellem Rassismus durchzogene Facette der deutschen Geschichte, indem sie die Perspektive derjenigen einnimmt, die längst dazugehören und dennoch immer wieder Ausgrenzung erfahren.“

Fazit

Eine anregende Lektüre, manchmal auch eine ärgerliche, wenn sehr zugespitzt formuliert wird und alle Entwicklungen ausschließlich unter dem (in der Wissenschaft z.Zt. sehr modischen) Aspekt „Rassismus“ bewertet werden – ähnlich, wie es in den sechziger Jahren verbreitet war, politische Entwicklungen in Deutschland ausschließlich unter dem Faschismus-Vorwurf und Verhalten als „faschistoid“ zu bewerten. Zur Klärung der Wirklichkeit hat auch das sehr wenig beigetragen. Sprachlich weniger heftige Argumentation und größere Genauigkeit bei den Fakten wäre an mancher Stelle wünschenswert gewesen. Insgesamt aber ein Buch, dem man Verbreitung gerade unter jüngeren Menschen wünscht, die sich über die Geschichte der Einwanderung nach Deutschland informieren wollen.

Rezension von
Prof. Dr. Holger Hoffmann
Pensionierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der FH Bielefeld, Fachbereich Sozialwesen
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Es gibt 12 Rezensionen von Holger Hoffmann.


Zitiervorschlag
Holger Hoffmann. Rezension vom 03.08.2021 zu: Maria Alexopoulou: Deutschland und die Migration. Geschichte einer Einwanderungsgesellschaft wider Willen. Philipp Reclam jun. Verlag GmbH (Stuttgart) 2020. ISBN 978-3-15-011311-0. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/28176.php, Datum des Zugriffs 26.03.2023.


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