Wolfgang Krüger: 50 Jahre Strafvollzug
Rezensiert von Prof. Dr. Helmut Kury, 09.06.2021
Wolfgang Krüger: 50 Jahre Strafvollzug. Hamburger Gefängnisalltag zwischen 1960 und 2010 aus Sicht eines Gefangenen.
Waxmann Verlag
(Münster, New York) 2021.
134 Seiten.
ISBN 978-3-8309-4371-6.
29,90 EUR.
Reihe: Kriminologie und Kriminalsoziologie - 22.
Thematische Einführung
Die härteste Sanktion für straffälliges Verhalten ist in Deutschland wie in vielen anderen, vor allem westlichen Ländern, die Freiheitsstrafe. Im Jahre 1949 wurde in Westdeutschland die Todesstrafe abgeschafft, Artikel 102 des Grundgesetzes hält kurz und bündig fest: „Die Todesstrafe ist abgeschafft“, die letzte Hinrichtung auf westdeutschem Boden gab es 1949, in der früheren DDR 1981, dort wurde die Todesstrafe erst 1987 abgeschafft. Die Freiheitsstrafe, eine Inhaftierung des Täters, ist ein gravierender Eingriff in das Leben eines Menschen. Dabei ist die Praxis der Umsetzung von Freiheitsstrafen international ausgesprochen unterschiedlich [1].
Der kriminalpräventive Erfolg von Freiheitsstrafen wird in der Kriminologie auch international immer wieder kritisch hinterfragt [2]. Die internationale empirische kriminologische Forschung zeigt deutlich, dass die kriminalpräventiven Effekte härterer Kriminalsanktionen hinsichtlich einer Reduzierung von Straftaten deutlich begrenzt sind. Es zeigt sich, dass ein vermehrter Gebrauch von Freiheitsstrafen oder anderen Kriminalsanktionen die Kriminalitätsbelastung in einem Land nicht wesentlich reduzieren können. Es kommt mehr darauf an, die Ursachen straffälligen Verhaltens zu eruieren und dort mit kriminalpräventiven Programmen anzusetzen. Ambulante Maßnahmen etwa, wie Restorative Justice, sind in aller Regel nicht nur deutlich billiger als eine Inhaftierung, sondern zeigen meist auch bessere kriminalpräventive Effekte [3]. Eine Dekriminalisierung der Drogenpolitik in Portugal und mehr Hilfe für Drogenuser ab Anfang dieses Jahrhunderts führte etwa keineswegs zu einer wesentlichen Zunahme des Drogengebrauchs im Lande, erwies sich vielmehr als deutlich konstruktiver hinsichtlich einer Reduzierung der Problematik, vor allem auch was die Zahl der Drogentoten aufgrund etwa einer Überdosis betrifft [4].
Der weitaus größte Teil vor allem von schweren Gewalttaten wird von Männern begangen, entsprechend ist der Anteil inhaftierter Männer deutlich größer als bei den Frauen, liegt bei letzteren etwa bei 6 %. Bei einer Inhaftierung werden in aller Regel die negativen Nebeneffekte der Freiheitsstrafe etwa auf die Familie der Täter, insbesondere vorhandene Kinder, wenig beachtet. Das gilt vielfach auch für Besuchsregelungen [5]. Die Öffentlichkeit ist hinsichtlich der Hintergründe von straffälligem Verhalten in aller Regel nur einseitig durch die Massenmedien, die sich vor allem auf schwere und spektakuläre Straftaten konzentrieren, damit ein deutlich verzerrtes Bild von „Kriminalität“ zeichnen, informiert, weiß vor allem auch wenig über das Leben hinter Gittern [6]. In den Medien wird in der Regel über die Straftaten, weniger über die Täter und deren Hintergründe, warum diese zu Tätern geworden sind, und kaum über die Folgen der Sanktionen, die Strafverbüßung, for allem für die Familien, berichtet. Wie ein Leben in Haft aussieht, ist in der Öffentlichkeit kaum bekannt.
Hier setzt der Band von Wolfgang Krüger an. Der Autor, selbst ehemaliger Straftäter, der immer wieder schwer rückfällig geworden ist und „50 Jahre Strafvollzug“ hinter sich hat, beschreibt den „Hamburger Gefängnisalltag zwischen 1960 und 2010 aus Sicht eines Gefangenen“. Klaus Boers führt in einem kurzen Vorwort aus [7], er habe den Autor 1984 als Rechtsreferendar im Rahmen seiner Ausbildung in der Justizvollzugsanstalt Hamburg-Fuhlsbüttel II kennen gelernt, „jenem Santa Fu, in dem Freiheitsstrafen ab vier Jahre bis lebenslänglich vollstreckt wurden und werden“. Krüger war aus der Haft ausgebrochen, geflohen und hatte erneut Banküberfälle begangen. „Aus diesen Besuchen entwickelte sich ein bis heute bestehendes Gesprächsband“, er wurde im Laufe der weiteren Entwicklung ehrenamtlicher Bewährungshelfer. Im Laufe der fruchtbaren Zusammenarbeit entstand die Idee zur Abfassung des Bandes. Der Band ist einmalig und kriminologisch bedeutsam, „als ein Gefangener über die in fünf Jahrzehnten selbst erlebt und beobachtete Entwicklung des Strafvollzugs in Hamburg berichten kann“ (S. 5). 2012 wurde Krüger aus der Sozialtherapie entlassen.
Aufbau und Inhalt
Der Band enthält neben dem Vorwort insgesamt 20 meist kurze Abschnitte, in denen der Autor auf die Entwicklung des Strafvollzugs in Hamburg eingeht, vor allem auch eigene Erfahrungen und Eindrücke aus seiner langjährigen Haftzeit beschreibt. 40 Jahre seines Lebens, „zwischen dem 23. und 70. Lebensjahr, verbrachte ich im Strafvollzug und in der Untersuchungshaft, ausschließlich in Hamburg“ (S. 9). Er war einmal 12, dann 16 und schließlich nochmals 12 Jahre wegen schwerer Straftaten wie Bankraub inhaftiert. Krüger möchte am Beispiel des Hauses Fuhlsbüttel II über seine Haftzeit von den 1960er Jahren bis 2012 berichten, „insbesondere über die Haftbedingungen, den Wandel und die Veränderungen im Strafvollzug im Laufe eines halben Jahrhunderts“ (S. 9). Er habe unter langen Haftzeiten gelitten, „jedoch im Grunde nichts gelernt“, Selbstironie sei für ihn „ein besonders trefflicher Schutz“ gewesen (S. 11).
Der Bericht beginnt mit dem Aufenthalt in der Untersuchungshaft in Hamburg in den Jahren 1964/1965. Im Alter von 22 Jahren sei er nach mehreren Banküberfällen verhaftet worden (S. 11). Die Beamten seien damals vielfach ehemalige Berufssoldaten gewesen. Das Privatleben sei damals in Haft völlig unmöglich gemacht worden, das Zellenlicht habe rund um die Uhr gebrannt. Für einen Gefangenen spiele „das Kopfkino eine sehr große Rolle. Diese Rolle kann nicht deutlich genug hervorgehoben werden. Träume gaukeln Freiheit vor“ (S. 14). Besondere damals übliche Sanktionsmaßnahmen und deren Praxis, wie die Absonderung in der „Beruhigungszelle“ würde man heute als Folter einstufen.
Eine besonders wichtige Rolle spiele im Knast, wie der Autor immer wieder betont, das Essen und eine Beschäftigung, um so die Tage verbringen zu können. „Das Thema zog sich wie ein roter Faden durch all die Jahre und Jahrzehnte“ (S. 17). Nach 13 Monaten Untersuchungshaft wurde Krüger 1965, im Alter von 23 Jahren, nach einer Sanktion von 15 Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung in das Zuchthaus Fuhlsbüttel verschubt (S. 18). Die Haft hier schildert der Autor zur damaligen Zeit als ausgesprochen restriktiv, die Zeit verbrachte er weitgehend mit Zellenarbeit, wobei gern gearbeitet worden sei, auch um ein Einkommen zu haben, um so an die „Goldwährung“ Tabak zu gelangen. „Die Tätigkeit glich einem Betäubungsmittel, und das Alleinsein gehörte zu unserem Leben“ (S. 21). Erst in Zusammenhang mit der Abschaffung der Zuchthausstrafe im Rahmen der großen Strafrechtsreform von 1969 und einem Häftlingsaufstand 1972 habe sich der Vollzug grundlegend verändert. Nur wenige Insassen hätten Besuche erhalten. Der Autor betont und unterstreicht immer wieder, „die Haft als solche bessert keinen Menschen, sie hinterlässt vielmehr vielfältige Spuren, vertieft und verstärkt diese und fördert das Negative – negatives Lernumfeld, Prisonisierung – schlechthin“ (S. 22).
Schon damals habe es „keinen tabak-, alkohol- und drogen- oder tablettenfreien Knast“ gegeben (S. 28). Teilweise hätten einzelne Beamte, eventuell selbst mit Problemen behaftet, den illegalen Handel mit Gewinn unterstützt bzw. illegale Aktivitäten geduldet, hätten weggesehen. „Wo Menschen auf engem Raum zusammenleben und arbeiten, jeder auf seine Weise über die Runden kommen muss, ergeben sich Symbiosen der besonderen Art: Abhängigkeiten entstehen“ (S. 29). Auch unter den Beamten habe es „Neid und Denunziantentum“ gegeben (S. 33). Die „Obrigkeit“ habe auch die Beamten teilweise wie „Leibeigene“ behandelt.
Ab Ende der 1970er Jahre sei es zu einer deutlichen Zunahme strafbarer Handlungen unter den Inhaftierten gekommen, die der Autor zurückführt auf eine „allmähliche Entsolidarisierung, der wachsenden Respektlosigkeit und die steigende Zahl der Drogenabhängigen“ (S. 34). Langsam sei es zu einer Modernisierung im Strafvollzug gekommen, die sich über Jahre hingezogen habe. Immer wieder wird deutlich, welch zentrale Rolle für die Insassen die Qualität des Essens gespielt hat. 1972 sei es dann in der JVA Fuhlsbüttel, Haus II, zu einer „Bambule“ gekommen, indem ein junger Häftling an Abwasserleitungen und Blitzableitern auf das Dach der Haftanstalt geklettert sei. In der Folge habe das zu Verbesserungen im Strafvollzug in Hamburg geführt, so habe man etwa eine Insassenvertretung wählen können. „In jenen, heut so fern erscheinenden Tagen wurde Knastgeschichte geschrieben“, die Anstalt habe die Ehrenbezeichnung „Santa Fu“ erhalten (S. 46).
Deutlich wird vor allem auch, wie sehr Fortschritte in der Entwicklung der Anstalt von der jeweiligen Anstaltsleitung geprägt wurden. In der Folge wurde den Insassen mehr Freiheit gewählt, so konnten sie sich etwa gegenseitig auf ihren Zellen besuchen, sich später im ganzen Haus bewegen, Entwicklungen, wie sie es „zuvor in keiner vergleichbaren deutschen Strafvollzugsanstalt gegeben hatte“ (S. 48). Allerdings sorgten die Insassen in der Folgezeit selbst für wachsende Probleme, etwa in Form eines wachsenden Drogenkonsums, welche die Fortschritte in Frage stellten, wobei es jedoch in all den Jahren von 1973 bis 2003 nie zu einem schweren Vorfall gekommen sei. Anfang der 1970er Jahre sei auch die erste sozialtherapeutische Anstalt in Hamburg-Bergedorf eröffnet worden, ferner sei eine Übergangseinrichtung in die Freiheit eingerichtet worden. „Hamburg galt als das bundesdeutsche Flaggschiff für modernen wie humanen und nach außen gerichteten Strafvollzug“ (S. 50).
Ab 1973 seien auch vermehrt Besucher/​innen, auch mit Kindern, zugelassen worden, ein ausgesprochen wichtiger Aspekt zur Aufrechterhaltung der Kontakte nach außen, gerade auch hinsichtlich einer späteren Entlassung. Ab 1972 sei es auch möglich und erwünscht geworden, einen Schul- bzw. Berufsabschluss zu erlangen. „Ein Teil dieses neuen Daseins kam Lebensformen, wie sie in der Freiheit existierten, nah oder glich ihnen. Das nach innen offene Haus war eine einzige große Wohn- und Lebensgemeinschaft. Ich bin überzeugt, diese Lebens- oder Daseinsform hat uns Insassen am wenigsten deformiert“ (S. 54). Zunehmend wurden auch Ausgänge oder Urlaub aus der Haft oder auch Strafunterbrechungen relativ großzügig gewährt, Maßnahmen, die teilweise auch Probleme mit sich brachten, da die Inhaftierten nach teilweise langer Haft die Lebenstüchtigkeit verloren hatten, allerdings hätten Versagen bei Hafturlauben, etwa erneute Straffälligkeit oder eine Flucht, die Ausnahme gebildet.
Drogen und Alkohol würden in Haft mal mehr, mal weniger, aber stets eine deutliche Rolle spielen. Alkohol sei durchgehend gegen Bares relativ leicht zu bekommen gewesen, teilweise auch über Beamte. Zum Teil sei Alkohol auch durch Ansetzen von Früchten selbst hergestellt worden. Dadurch würden die Gefangenen versuchen, die seelische Belastung der Inhaftierung zu reduzieren, denn auch in Haft ginge „das Sehnen nach der Freiheit, nach Selbstbestimmung, nach Liebe und Anerkennung“ nicht verloren (S. 64).
Der Autor wurde selbst mehrfach rückfällig, kehrte somit nach Entlassungen wieder nach Santa Fu zurück, bemerkte dabei, dass sich der Vollzug über die Jahre nicht zum Positiven entwickelt habe, mit einer Ausnahme, seit 1980 wurde der Privatbesitz von TV-Geräten erlaubt. „Das Medium Fernsehen spielt in der Haft eine besondere Rolle: Es verbindet direkt mit der großen weiten Welt. Und es ist zugleich eine Art Beruhigungsmittel“ (S. 71). Es sei in den Jahren auch zu einer steigenden Zahl von Drogenabhängigen und einem Anstieg von Alkoholmissbrauch gekommen. Wenn die Konsumenten kein störendes Verhalten gezeigt hätten, habe man teilweise auch weggesehen, bis Anfang der 2000er Jahre sei es diesbezüglich selten zu einer Anzeige gekommen. Der Vollzug in Hamburg habe als der liberalste in Deutschland gegolten. Das Motto des damals liberalen Anstaltsleiters sei gewesen: „Größtmögliche Sicherheit nach außen bei größtmöglicher Freiheit nach innen“ (S. 86). Wertvoll seien vor allem die Freiheiten im Haus und auf dem Hof gewesen. Spätestens ab Mitte der 1970er Jahre habe jeder Insasse einmal pro Woche einen Besuch empfangen können, es seien pro Gefangenem bis zu vier Besuchern zugelassen gewesen. Es habe im Hamburger Knastdasein ein „humanes Miteinander“ zwischen Beamten in Insassen geherrscht (S. 87).
Wie Wolfgang Krüger in einem kurzen Exkurs (S. 75 ff.) ausführt, fühle er sich heute in Freiheit teilweise in seinem Wohnumfeld von Bewohnern, die seine Vergangenheit kennen würden, zurückgewiesen, was sich bei ihm zu einer Phobie entwickelt habe. So wage er es etwa nicht, sich einem Verein in der Kleinstadt anzuschließen. Weder die „seelisch-geistigen Verwerfungen noch die vielen Jahre Haft, darunter etliche harte Jahre, haben aus mir einen ‚besseren‘ Menschen gemacht. Mit Sicherheit nicht. Das Gegenteil könnte vielmehr der Fall sein“ (S. 75). Lediglich seiner Frau habe er mit zunehmendem Alter mehr und mehr Vertrauen schenken können. Nach seiner Verurteilung und Inhaftierung habe man sich nicht mehr um ihn gekümmert, bei seiner ersten Einweisung in das Zuchthaus Fuhlsbüttel sei er dort der jüngste Gefangene gewesen. Für konstruktive Veränderungen im Vollzug habe vielfach der politische Wille gefehlt.
Wie bereits 1972 sei es dann 1990 wieder zu einer Auffälligkeit gekommen, indem zwei Inhaftierte auf das Dach eines Werkgebäudes geklettert seien. Unruhe im Hafthaus habe es im Kontext erheblicher Drogenprobleme zu der Zeit durchgehend gegeben, auch sei es zu Suiziden gekommen. Obwohl weitere Insassen auf das Dach kletterten, habe der Konflikt friedlich beendet werden können. Man habe sich von Seite der Anstaltsleitung mit den Insassen zusammengesetzt, habe gemeinsam versucht, die Konflikte zu lösen, was auch gelungen sei. Allerdings sei der Knast in der Öffentlichkeit mehr und mehr in Verruf geraten, der Widerstand gegen positive Veränderungen sei stärker geworden. Keine der „Revolten“ habe letztlich etwas Positives gebracht.
Für die eigene Stellung unter den Inhaftierten, die „Knasthierarchie“, spiele das begangene Delikt eine wesentliche Rolle. Bereits Anfang der 1990er Jahre sei die Zahl ausländischer Gefangener gestiegen. Er selbst sei zu Beginn der 2000er Jahre zum dritten Mal in Haft gekommen, 12 Jahre Freiheitsstrafe für einen Bankraub. Er habe nun, auch vor dem Hintergrund des gestiegenen Alters, verspürt, „wie unsäglich schwer mir das Einleben in die inzwischen arg veränderten Knastverhältnisse und in die gesamte dortige Atmosphäre fiel“ (S. 96). Erneut betont der Autor die enorme Drogensucht unter den Inhaftierten und in diesem Zusammenhang vermehrt Zellenaufbrüche um an Drogen oder Geld zu gelangen. „… vor allem die harten Drogen haben Leid und Unheil im Gefolge“ (S. 97). Ab 1973/1974 habe es in Hamburg die Möglichkeit des „Umschlusses“ gegeben, man habe sich zusammen mit anderen Gefangenen für begrenzte Zeit in einer Zelle unterbringen lassen können. Ab den 1970er Jahren habe sich der Strafvollzug in Hamburg, vor allem vor dem Hintergrund liberaler Justizpolitiker und gegen die konservative ortsansässige Boulevardpresse deutlich verändert. „Glaubte man den Gazetten, dann war Santa Fu ein fideles Gefängnis“ (S. 99). Seit 1972 habe sich eine frei gewählte Insassenvertretung für die Gefangenen eingesetzt, die Anstalt habe im deutschen Strafvollzug häufig eine Vorreiterrolle übernommen.
Im Jahre 1994 sei es dann in der Anstalt zu einem brutalen Mord gekommen, ein Insasse sei von zwei weiteren Gefangenen, die schwer drogenabhängig gewesen seien, getötet worden. Bereits davor, 1979 und 1989, sei es zu Tötungsdelikten gekommen. Um die Jahrhundertwende hätten sich in Haus 2 teilweise chaotische Zuständen entwickelt: „… brutale Rücksichtslosigkeit und eine Dreistigkeit, die kaum noch zu toppen gewesen wäre“ (S. 104). Es habe im Knast Santa Fu kaum noch eine „zivile Gemeinschaft“ gegeben. Der an sich liberale Strafvollzug habe „unter der zunehmenden Verwahrlosung, zum Teil auch Rücksichtslosigkeit und Enge“ gelitten (S. 106). Man habe vor allem auch zunehmend ausländische Gefangene aufnehmen müssen, was zu einer teilweisen deutlichen Gruppenbildung unter den Inhaftierten beigetragen habe. Auch hier habe die Drogenproblematik eine erhebliche Rolle gespielt.
Mit zunehmendem Alter habe sich bei ihm die Erkenntnis durchgesetzt: „Du bist endgültig zu alt für den Knast“ (S. 109). Die Anstalt Santa Fu habe sich um die Jahrhundertwende grundlegend verändert, es habe ein „Rollback von oben“ eingesetzt, es hätten sich in diesem Kontext teilweise Zustände wie zur Zuchthauszeit entwickelt (S. 119). Die seit den 1970er Jahren sich entwickelten therapeutischen Freiräume seien wieder eingeschränkt worden. Dabei seien Besuche, ein möglichst nicht reglementiertes Telefonieren, ein unzensierter Briefverkehr für die Insassen ausgesprochen wichtig gewesen. Mehr und mehr Freiräume seien in Zusammenhang mit einem neuen Anstaltsleiter zurückgenommen worden. Trotz verstärkter Kontrolle habe jedoch der Drogenmarkt auch so nicht wirklich gestoppt werden können. Drogenabhängige gehörten nicht in den Knast, sondern in eine Behandlungseinrichtung. Der Autor setzt sich für eine Freigabe von Marihuana oder Cannabis für Erwachsene ein, Alkohol und Medikamente würden deutlich mehr Schaden anrichten als illegale Drogen.
Vor allem der differenzierte Stationsvollzug in Haus II der JVA Santa Fu sei ein deutlicher Rückschritt gewesen. Die Gefangenen seien in Gruppen eingeteilt worden, was zu Pingeligkeiten und Frustration geführt habe. Er selbst habe mit Gutachtern, die über ihn zu entscheiden gehabt hätten, Glück gehabt. Er sei schließlich wegen seines fortgeschrittenen Alters zu seiner Familie entlassen worden.
Abschließend stellt der Autor vor dem Hintergrund seiner eigenen Erfahrungen drei Thesen auf. Als Erstes betont Krüger: „Strafvollzug ‚bessert‘ nicht, mag er auch noch so intensiv auf Härte ausgelegt sein“ (S. 129). Als zweites hebt der Autor hervor: „Strafvollzug macht krank, kränker, kaputt, und dies umso intensiver, desto länger der Vollzug andauert. Er verstärkt überdies eine bereits vorhandene Dissozialität“. Schließlich: „Der geschlossene Strafvollzug, zumal der für Langstrafler, macht über die Jahre lebensfremd, verstärkt ohnehin negativ besetzte Denk- wie Handlungsweisen, lässt den Zyniker zynischer, den allgemein sozialfeindlich Eingestellten noch feindlicher werden usw.“ (S. 131). Mit dem Wegsperren würden auch nahezu alle Lebensbereiche beeinträchtigt, vielfach zerstört, ein Aspekt, der auch in zahlreichen einschlägigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen zurecht immer wieder betont wird [8].
Insbesondere der geschlossene Strafvollzug mache über die Jahre hinweg krank, wirke sich negativ auf die Entwicklung der Inhaftierten aus. So verliere der Gefangene vor allem auch den Kontakt zur Arbeitswelt, ein ausgesprochen wichtiger Aspekt hinsichtlich der Lebensgestaltung in Freiheit. „Langstrafler leiden besonders unter dem Zerbrechen und dem Wegbröckeln der Partnerschaft, der sozialen Kontakte schlechthin … Familienverbände lösten sich auf, Freundschaften zerbrechen, oftmals geht der Wohnraum verloren, und nicht eben selten kommt Hab und Gut abhanden“ (S. 132). Der Autor stellt sich die Frage, „wie groß das Interesse der Öffentlichkeit an der Entlassung eines möglichst geläuterten ehemaligen Straftäters ist“.
In einem kurzen Fazit betont Krüger (S. 133 f.), „der geschlossene Strafvollzug sollte die Ausnahme bilden, der offene Vollzug die Regel sein“, wie etwa auch im Strafvollzugsgesetzt von 1977 ausgeführt. Im geschlossenen Vollzug müsse „von Anfang an auf die Entlassung hingearbeitet werden, egal, wie weit entfernt dieser Zeitpunkt auch liegen mag“. So betont etwa § 3 Abs. 3 (Gestaltung des Vollzugs) des Strafvollzugsgesetzes: „Der Vollzug ist darauf auszurichten, dass er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern“ [9].
Die Regeln müssten zwar streng, jedoch auch sinnig und nachvollziehbar sein. Um Müßiggang vorzubeugen müsse „ein volles Programm gefahren werden – bis an den Rand der Erschöpfung“. Die Entlassung müsse genau vorbereitet und begleitet werden, wichtig sei vor allem eine Arbeitsaufnahme. Männerwohnheime seien keine geeigneten Unterkünfte für Haftentlassene. Die Bewährungshilfe müsse frühzeitig vor einer Entlassung eingebunden werden. Eine Strafaussetzung zur Bewährung sollte „nahezu stets gewährt werden“. „Es sollte sich kein Inhaftierter alleingelassen fühlen“.
Zielgruppen
Der Band gibt, kompetent beschrieben von einem „Insider“, einen plastischen Eindruck vom Leben als Gefangener in einer Vollzugsanstalt, vor allem auch von den Veränderungen im Strafvollzug über die letzten Jahrzehnte. Dabei beschreibt Krüger die im Bundesländervergleich relativ liberale Vollzugspraxis in Hamburg. Am 31. März 2020 verbüßten in Deutschland 39.409 Männer und 2.492 Frauen eine Freiheitsstrafe, im Jugendstrafvollzug befanden sich 3.439 männliche und 125 weibliche Personen, in der Sicherungsverwahrung waren 588 Männer und 1 Frau. Dabei ist die Zahl der Inhaftierten in den letzten Jahren deutlich gesunken [10]. Inzwischen ist fast jeder dritte Häftling in Deutschland ein Ausländer, deren Anteil ist in den letzten Jahren in Zusammenhang mit einer gestiegenen Zuwanderungsquote erheblich angestiegen. Die zunehmende Zahl ausländischer Gefangener schafft für die Vollzugspraxis zusätzliche Probleme, etwa auch hinsichtlich der sprachlichen Verständigung, aber auch aufgrund unterschiedlicher gesellschaftlicher Einstellungen.
Über den Strafvollzug, das Leben in einem Gefängnis, ist in der Öffentlichkeit relativ wenig bekannt. Die Öffentlichkeit wird von den Medien vorwiegend über einzelne Aspekte spektakulärer Straftaten informiert, wenig über die zentrale Frage der Hintergründe straffälligen Verhaltens. Über das „Leben hinter Gittern“ wird kaum differenziert berichtet. Ziel des Strafvollzuges ist nach dem Strafvollzugsgesetz die Wiedereingliederung der Inhaftierten nach Haftentlassung. Diese kann nur gelingen, wenn die Öffentlichkeit informiert mitwirkt. Gerade auch vor diesem Hintergrund kommt dem Band eine besondere Bedeutung hinsichtlich einer qualifizierten Aufklärung zu.
Diskussion
Der gut gelungene und informative Band stellt eine qualifizierte und verdienstvolle Information über die Praxis der Freiheitsstrafe dar, die der Autor selbst über Jahrzehnte am eigenen Leibe erfahren hat. Dabei wird vor allem die relativ liberale Vollzugspraxis in Hamburg dargestellt, die teilweise deutlich von anderen Bundesländern abweicht. Bedeutsam ist vor allem auch die Diskussion der Strafvollzugspraxis und des politischen Einflusses hierauf über die letzten Jahrzehnte. Je nach politischer „Wetterlage“, nach Sichtweise der zuständigen Vorgesetzten, kann sich die Vollzugspraxis in kurzer Zeit ändern, wobei wahlpolitische Überlegungen eine wesentliche Rolle spielen. Gerade auch deshalb spielt eine qualifizierte Aufklärung der Öffentlichkeit eine zentrale Rolle. Nach schweren Straftaten nehmen punitive Einstellungen verständlicherweise in der Bevölkerung in der Regel zu. Wirksame Kriminalprävention wird dann umso mehr vor allem in der Verhängung von harten Sanktionen gesehen, obwohl die kriminologische Forschung zeigt, dass etwa die Sanktionswahrscheinlichkeit und eine schnelle Reaktion einen deutlich höheren Einfluss auf die Kriminalitätsbelastung hat als die Höhe der ausgesprochenen Sanktionen.
Haftstrafen sind vergleichsweise teuer, auch vor diesem Hintergrund würden sich primärpräventive Maßnahmen in der Regel „auszahlen“. Die entwicklungspsychologische und kriminologische Forschung liefern inzwischen eine Fülle von Informationen über die Hintergründe späteren straffälligen Verhaltens, etwa was die familiäre Situation oder die Einbindung in Jugendgruppen betrifft, die auf wirksame Präventionsmaßnahmen hinweisen [11]. Vor dem Hintergrund der in der Öffentlichkeit weit verbreiteten Einstellung, dass härtere Sanktionen die beste Kriminalprävention darstellen und der Unterstützung einer entsprechenden Politik, sehen sich Kriminalpolitiker vor allem auch in Konkurrenz mit weiteren „Problemthemen“ vielfach wenig aufgefordert, differenzierter über die Problematik nachzudenken. Man richtet wich vor allem danach, wie Entscheidungen in der Öffentlichkeit ankommen. Dabei hat die Forschung deutlich gezeigt, dass je mehr die Öffentlichkeit über Kriminalität, die Ursachen straffälligen Verhaltens und qualifizierte Möglichkeiten einer Reduzierung informiert ist, die Punitivität deutlich abnimmt und eine erhöhte Bereitschaft für alternative Reaktionsformen entsteht. Dabei spielen vor allem auch die negativen Auswirkungen einer Haftstrafe, etwa auf die Familie, eine wesentliche Rolle. Diversionsprogramme sind in der Regel nicht nur billiger, sondern hinsichtlich einer Rückfallvermeidung ebenso effektiv [12].
Fazit
Die detaillierte Beschreibung der Strafvollzugspraxis auf der Basis der selbst erlebten jahrzehntelangen Inhaftierung durch den Autor spielt für die Diskussion des Themas Freiheitsstrafen und deren Wirkung eine zentrale Rolle. Hierbei stellt der Autor deutlich die Abhängigkeit der Strafvollzugswirklichkeit von politischen Bedingungen dar. Dabei ist zu beachten, dass die Umsetzung von Freiheitsstrafen in Hamburg im bundesdeutschen Vergleich relativ liberal war, der Strafvollzug in anderen Bundesländern teilweise deutlich restriktiver gehandhabt wurde. Der Autor weist vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen deutlich auf die Dynamiken innerhalb einer Vollzugsanstalt hin, die vielfach dem definierten Ziel einer Resozialisierung zuwiderlaufen. Deutlich wird, dass der geschlossene Strafvollzug erhebliche Nachteile, nicht nur für die Inhaftierten, sondern vor allem auch für die Angehörigen, mit sich bringt. Sicherheit vor (schweren) Straftaten spielt in der Öffentlichkeit zurecht eine wesentliche Rolle und begründet die Inhaftierung gefährlicher Straftäter. Inhaftierte haben in aller Regel eine geringe Beschwerdemacht was vielfach bewirkt, dass in Bezug auf Maßnahmen zur Wiedereingliederung in die Rechtsgemeinschaft im Zweifelsfall eher zu ihren Ungunsten entschieden wird, gerade etwa auch was Vollzugslockerungen betrifft. Bei Maßnahmen zur Entlassungsvorbereitung und Nachbetreuung wird oft gespart, wobei unberücksichtigt bleibt, dass gerade die Freiheitsstrafe die teuerste Sanktion darstellt. Um eine Änderung der Sanktionspolitik zu erreichen, sich etwa mehr an die liberalere Praxis in den nordischen Ländern anzugleichen, bedarf es vor allem auch einer Aufklärung der Öffentlichkeit. Hierzu kann der Band einen wesentlichen Beitrag leisten.
Das Gesamturteil ist vor diesem Hintergrund: Sehr empfehlenswert.
[1] Vgl. Cock, J. de (2005). Hotel hinter Gittern. Von Knast zu Knast. Tagebuch einer außergewöhnlichen Weltreise. München: Kunth.
[2] Vgl. etwa Kury, H., Redo, S. (Hrsg.)(2021). Crime Prevention and Justice in 2030. The UN and the Universal Declaration of Human Rights. Cham/CH: Springer Nature Switzerland.
[3] Vgl. Kury, Obergfell-Fuchs, J. (2011). Punitiveness – Impacts and Measurements. In: Kury, H., Shea, E. (Hrsg.), Punitivity. International Developments. Vol. 2: Insecurity and Punitiveness. Bochum: Universitätsverlag Dr. Brockmeyer, 165–209.
[4] Vgl. Kury, H., Quintas, J. (2010a). Zur Wirkung von Sanktionen bei Drogenabhängigen – Argumente für eine rationale Drogenpolitik. Polizei & Wissenschaft Heft 1, 32–56. Kury, H., Quintas, J. (2010b). Drogenpolitik. Sanktionen oder Hilfe? Kriminalistik 64, 403–409.
[5] Vgl. Kury, H. (2020). Frauen und Kinder von Inhaftierten. Eine internationale Perspektive. Forum Strafvollzug. Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe 69, 31–35. Löw, M., Kury, H. (2020). Frauen im Maßregelvollzug. Zur Unterbringung von straffälligen Frauen im Zusammenhang mit einer Suchtproblematik nach § 64 StGB. Forum Strafvollzug. Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe 69, 342–347.
[6] Dettmer-Finke, R., Hauser, T., Schilling, B. (Hrsg.)(2020). Strafraum. Absitzen in Freiburg. Freiburg: Herder. Roberts, J.V., Stalans, L.J. (1997). Public Opinion, Crime, and Criminal Justice. Boulder/Co.: Oxford. Kerner, H.-J., Feltes, T. (1980). Medien, Kriminalitätsbild und Öffentlichkeit. Einsichten und Probleme am Beispiel einer Analyse von Tageszeitungen. In: Kury, H. (Hrsg.), Strafvollzug und Öffentlichkeit, Freiburg: Rombach 73–112.
[7] Boers, K. (2021). Vorwort. In: Krüger, W., 50 Jahre Strafvollzug. Hamburger Gefängnisalltag zwischen 1960 und 2010 aus Sicht eines Gefangenen, S. 5.
[8] Vgl. zum negativen Einfluss auf die Familien der Inhaftierten oben, s.a. Kury, H., Kern, J. (2003). Frauen und Kinder von Inhaftierten. Eine vergessene Gruppe. Kriminologisches Journal 35, 97–110; Light, R. (1993). Why Support Prisoners‘ Family-Tie Groups? The Howard Journal 32, 322–329; Feige, J. (2019). Kontakt von Kindern zu ihren inhaftierten Eltern: Einblicke in den deutschen Justizvollzug. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention; Hagan, J., Dinovitzer, R. (1999). Collateral Consequences of Imprisonment for Children, Communities, and Prisoners. Crime and Justice 26, 121–162; Hermann, D., Dölling, D. (2016). General Prevention: Does It Work? In: Kury, H., Redo, S. (Eds.), Women and Children as Victims and Offenders: Background, Prevention, Reintegration. Suggestions for Succeeding Generations. Cham/CH: Springer, Vol. 2, 3–22.
[9] Vgl. hierzu die Ausführungen von Calliess, R.-P., Müller-Dietz, H. (2000). Strafvollzugsgesetz. Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung mit ergänzenden Bestimmungen. München: Beck, S. 34 ff.
[10] Vgl. statista 2021.
[11] Vgl. etwa: Kaplan, A., Roos, S. (2021). Delinquenz bei jungen Menschen. Ein interdisziplinäres Handbuch. Festschrift zur Emeritierung von Prof. Dr. Philipp Walkenhorst. Wiesbaden: Springer Fachmedien.
[12] Vgl. etwa Kury u. Obergfell-Fuchs, FN 3; Heinz, W. (2009). Zunehmende Punitivität in der Praxis des Jugendkriminalrechts? Analysen aufgrund von Daten der Strafrechtspflegestatistiken. In: Bundesministerium der Justiz (Hrsg.), Das Jugendkriminalrecht vor neuen Herausforderungen? Jenaer Symposium, 9.-11. September 2008. Mönchengladbach: Forum Verlag Godesberg, 29–80; Heinz, W. (2009). „Wegschließen, und zwar für immer!“ Das deutsche Strafrecht auf dem Weg zum Sicherheitsstrafrecht? – Rechtsfolgensystem, Sanktionierungspraxis und kriminalpolitischer Diskurs im Wandel. In: Derschka, H., Hausmann, R., Löhnieg, M. (Hrsg.), Festschrift für Hans-Wolfgang Strätz zum 70. Geburtstag. Regenstauf: Edition Rechtskultur, 233–269; Kury, H., Obergfell-Fuchs, J. (2012). Rechtspsychologie. Forensische Grundlagen und Begutachtung. Ein Lehrbuch für Studium und Praxis. Stuttgart: Kohlhammer.
Rezension von
Prof. Dr. Helmut Kury
Universität Freiburg, Max Planck-Institut für ausländisches
und internationales Strafrecht (pens.)
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Es gibt 17 Rezensionen von Helmut Kury.
Zitiervorschlag
Helmut Kury. Rezension vom 09.06.2021 zu:
Wolfgang Krüger: 50 Jahre Strafvollzug. Hamburger Gefängnisalltag zwischen 1960 und 2010 aus Sicht eines Gefangenen. Waxmann Verlag
(Münster, New York) 2021.
ISBN 978-3-8309-4371-6.
Reihe: Kriminologie und Kriminalsoziologie - 22.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/28375.php, Datum des Zugriffs 25.01.2025.
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