Lars Normann: Bedingungsloses Grundeinkommen und Digitalisierung der Arbeit
Rezensiert von Prof. Dr. Dr. Bernhard Irrgang, 12.01.2022
Lars Normann: Das bedingungslose Grundeinkommen und die Digitalisierung der Arbeit.
Duncker & Humblot GmbH
(Berlin) 2021.
82 Seiten.
ISBN 978-3-428-18224-4.
D: 49,90 EUR,
A: 51,30 EUR.
Reihe: Sozialwissenschaftliche Schriften - 52.
Thema
Aufgrund der langjährigen Beschäftigung identifiziert der Autor zwei Teilthemen, die er als besonders relevant für die Bewertung des BGE hält. Es handelt sich zum einen um die Frage nach unerwünschten Auswirkungen auf eine verminderte Bereitschaft zur Erwerbstätigkeit der Menschen, zum anderen um die Auswirkungen der digitalen Transformation der Arbeitswelt, weil dieses Thema die Frage wieder auf die gesellschaftliche Agenda beförderte, denn in der Diskussion um das BGE ging man von einem Ende der Arbeit durch den Computer aus. Die aktuellen Forderungen nach Einführung eines BGE berücksichtigen das Kriterium der arbeitsmarktlichen Erwerbsmotivation für die Zukunft allerdings nicht. Anders als von den Befürwortern des BGE erwartet, wird sich die Digitalisierung der Beschäftigung, unter der Voraussetzung einer breit angelegten digitalen Weiterbildung und Qualifikation der erwerbsfähigen Bevölkerung für Deutschland, arbeitsmarktlich nahezu ausgeglichen entwickeln. Deshalb und auch vor dem Hintergrund allgemeiner Gerechtigkeitserwägungen ist für den Autor das BGE als Alternative zu einem Sozialstaat mit einem aktivierenden Arbeitsmarkt, der ein starkes Anreizsystem beinhaltet, abzulehnen. Für Gerechtigkeitsüberlegungen bleibt die letztlich alles überragende Frage ausschlaggebend, welches Menschenbild Befürworter eines BGE vertreten und ob sich das BGE als Form der sozialen Sicherung mit der sozialen Marktwirtschaft vereinbaren lässt oder nicht vielmehr eine Brücke zu einem anderen Gesellschafts- und Wirtschaftssystem darstellen soll (S. 13–15). In diesem Sinne erhebt die vorliegende Studie den Anspruch, die erste Untersuchung zum BGE zu sein, die versucht, die beiden Kriterien Arbeitsanreiz und Digitalisierung fokussiert und möglichst objektiv in Verbindung mit einer Diskussion zum Arbeitslosengeld II und einem ex post-Vergleich hinsichtlich des BGE zu analysieren (S. 17).
Autor
Seit neun Jahren arbeitet der Verfasser bei der Bundesagentur für Arbeit und lernte zunächst das Grundsicherungs- und später das Versichertensystem gemäß dem Sozialgesetzbuch kennen. In unterschiedlichen Verwendungen war der Verfasser nicht nur in der Organisation tätig, sondern gestaltete sie auch an ihr und bekam so einen ersten Zugang zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) als Thema. Als Katalysator einer weiteren Beschäftigung mit dem Thema trat seit 2010 verstärkt die Auseinandersetzung mit den Auswirkungen einer Digitalisierung der Arbeitswelt hinzu, die weitestgehend mit der Berufung zum Pressesprecher der Bundesagentur für Arbeit einherging (S. 13).
Inhalt
Der erste Argumentationsschritt: Untersuchung unterschiedlicher Modelle von Grundeinkommen
Die diskutierten Reformvorschläge zur Grundsicherung weisen eine breite Spreizung auf. Sie reichen von einer moderaten Weiterentwicklung des geltenden Rechts über eine Abschaffung wesentlicher Grundprinzipien bis hin zu Alternativen wie die eines BGE. Die bisherigen Strategien gehen von dem grundsätzlichen Prinzip des Förderns und Forderns aus, welche die Eigenverantwortung und Eigeninitiative im Sinne einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik voraussetzen, um eine nachhaltige Integration ins Erwerbsleben zu erreichen. Ziel der bisherigen Arbeitsmarktpolitik ist daher der Ausbau der Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung und die Neuausrichtung der Grundsicherung, um soziale Teilhabe und Respekt in unterschiedlichen Lebenslagen zu verwirklichen (S. 23). Das solidarische Grundeinkommen (SGE), welches von dem Berlin regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) 2017 als Vorschlag eingebracht wurde, richtet sich ausschließlich an erwerbslose Arbeitslosengeld II-Empfänger, die freiwillig eine geförderte gesellschaftlich relevante Tätigkeit bei ausschließlich kommunalen oder landeseigenen Unternehmen aufnehmen (S. 27). Dieses Brückenmodell wäre geeignet, das Arbeitslosengeld II (ALG II) abzulösen und das Ende einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik bedeuten (S. 29). Diskutiert werden dann Varianten der praktischen Umsetzung eines BGE bei Thomas Straubhaar und Götz W. Werner. Aus dieser Analyse gewinnt der Verfasser seine Definition von BGE als Einkommenstransfer in bestimmter Höhe, der regelmäßig, permanent, ohne Verhaltensauflagen – besonders hinsichtlich einer Erwerbstätigkeit – und ohne eine Bedürftigkeits- oder Vermögensprüfung an jeden Bürger vom Staat ausgezahlt wird (S. 35).
Zweiter Argumentationsschritt: BGE als Kompensation eines digitalisierten Arbeitsmarktes?
Betrachtet man das Substituierbarkeits-Potenzial des Personals nach Anforderungsniveau, wird das Automatisierungs-Potenzial von Digitalisierung in den medizinischen und nichtmedizinischen Gesundheitsberufen überschätzt. Auch wenn der Einfluss auf Fachkraftebene größer sein könnte, gibt der Verfasser zu bedenken, dass der Einfluss der Digitalisierung auf die Beschäftigungsentwicklung nur einen Faktor darstellen würde und die tatsächliche Umsetzung der technischen Machbarkeit weit später nachfolgen könnte (S. 41). Entscheidend für das Substituierbarkeits-Potenzial durch Digitalisierung sei der Grad der Weiterbildungsbeteiligung je nach Art der Tätigkeit der Beschäftigten. Auch wenn zum gegenwärtigen Zustand, in dem die Beschäftigten von ihren Arbeitgebern noch ausreichende und hochwertige Weiterbildungsangebote vermissen, besteht bei den Beschäftigten eine erhöhte Bereitschaft zu derartigen Maßnahmen. Dadurch kann das Substituierbarkeits-Potenzial durch Digitalisierung in Zukunft eingeschränkt werden (S. 45). Da die Weiterbildungsbereitschaft von gering Qualifizierten und Beschäftigten wie auch von Unternehmen in Bezug auf die Digitalisierung ausbaufähig ist, muss hinsichtlich eines ausgeglichenen Beschäftigungssaldos dies als Risikoanzeige für den Transformationsprozess bezeichnet werden (S. 46). Falls eine solche Weiterbildung nicht in ausreichendem Maße erfolgt, so schließt der Rezensent über den Verfasser hinausgehend, werden bestehende Tendenzen einer Plattformökonomie verstärkt und einer Digitalisierung wie autonomen Formen von KI Vorschub geleistet, was keineswegs im Sinne der Weiterentwicklung von Demokratie sein kann. Dann wären – so Lars Normann – die Veränderung des Sozialstaates durch ein BGE so weitreichend, dass eine andere Gesellschaftsform geschaffen würde, die von so manchen der Protagonisten des BGE als Postwachstumsgesellschaft erträumt werden (S. 49). Verdächtig ist in diesem Zusammenhang, dass gerade Vordenker im Silicon Valley für ein BGE plädieren. Sie berufen sich auf zwei ideengeschichtliche Traditionen. Die eine, im weitesten Sinne sozialistische Tradition nach Thomas Paine und Bertram Russell, tut dies aus Gründen der Gerechtigkeit, und die andere neoliberale Tradition nach Friedrich Hayek und Milton Friedmann, die im BGE einen Ersatz für den Sozialstaat sehen (S. 50), um weitermachen können wie bisher. Die dahinterliegende Logik erscheint dem Rezensenten klar: unter den Bedingungen des BGE kann sich der Überwachungs-Turbokapitalismus des Silicon Valley ungestört weiterentwickeln mit den bekannten ökosozialen Auswirkungen einer dementsprechenden Globalisierung, die sich insbesondere in den letzten zehn Jahren in dramatischer Form zu zeigen begonnen haben.
Schlussfolgerungen des Autors: Spannungsfeld Grundeinkommen im Spiegel der digitalen Transformation der Arbeitswelt
Seit fünfzehn Jahren sichert das ALG II erfolgreich den sozialen Frieden in Deutschland und zeigt sich trotz einer überraschenden Reformwilligkeit als reformbedürftig. Der Reformeifer war auf die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit und zuletzt die sich beschleunigenden Wandelphänomene zurückzuführen, die sich auf den Arbeitsmarkt auswirken. Sie haben aber nichts mehr mit der Massenarbeitslosigkeit Ende der 1990er Jahre zu tun (S. 65). In den letzten zehn Jahren erwies sich die Diskussion um die arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen der Digitalisierung der Arbeit als Diskurstreiber für das BGE. Als Quintessenz der Diskussion, wie sie durch den Verfasser nachgezeichnet wurde, ergab sich, dass ein BGE kein Verstärker für den strukturellen (technologischen) Wandel der Arbeitswelt sein wird, auch wenn sich viele Befürworter eines BGE im digitalen Raum organisieren und sich wohl auch weiter für diesen Begründungszusammenhang einsetzen werden. Viel wichtiger in dem Kontext der Transformation der Arbeitswelt ist die Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten, die sich als weitgehend blinder Fleck darstellte. Hier müssten eigentlich ehr die Bemühungen und Intentionen bisheriger sozialstaatlicher Strategien intensiviert und verstärkt werden als für eine Abschaffung der sozialen Sicherung im bisherigen Sinne zu plädieren (S. 68 f.). Ein BGE müsste zudem auch gerade deshalb abzulehnen sein, weil sich die Bedingungslosigkeit insbesondere auf die Bildungs- und Erwerbstätigkeit von Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen negativ auswirkt. Bereits jetzt wachsen Generationen von Kindern bei langzeitarbeitslosen Menschen auf, die keine Tagesstruktur kennenlernen, nur geringen Zugang zum Bildungsangebot haben und deren beruflicher Weg im Helferbereich, der charakterisiert ist von Unterbrechungen des Erwerbslebens, vorgezeichnet ist. Dringlichste Aufgabe einer Gesellschaft ist die Durchbrechung dieses Transferkreislaufs. Denn Menschen in Arbeit zu vermitteln ist auch ethisch geboten, weil es um Würde geht. Am Ende einer digitalisierten Weiterbildungsstrategie müsste geprüft werden, ob die Konfliktlinie zwischen formeller und informeller Arbeit gerade aufgrund der Digitalisierung nicht aufgehoben wird. Erst dann würde die Digitalisierung der Arbeit als Verstärker auch einen Beitrag zu einem nachhaltigen gesellschaftlichen Wandel im Sinne einer neuen Arbeit leisten (S. 70).
Diskussion
Berücksichtigt man, dass neben der Digitalisierung der Arbeitswelt durch Covid-19 neue Faktoren für die Umgestaltung der Erwerbsarbeit entstehen, die nicht zuletzt aus der an dieses Virus noch völlig unangepassten Struktur der digitalisierten Globalisierung im Zeichen des Neoliberalismus resultieren, dass angesichts von politischen Gemeinschaftsstrukturen wie der EU und Migrantenströmen die Frage nach Bezugsberechtigten für ein BGE praktisch nicht mehr national gelöst werden können, darüber hinaus ein gewaltiger Finanzierungsbedarf für den ökosozialen Umbau der sozialen Marktwirtschaft besteht und die Schuldenberge angesichts der Epidemie weiter gewachsen sind, Katastrophenschutz und Instandhaltung der kritischen Infrastrukturen ebenfalls enorme finanzielle Bedarfe für den Staat (und neue Arbeitsplätze) entstehen lassen, sind die Forderungen nach einem BGE in den letzten Jahren noch utopischer geworden, als sie dies schon vorher waren. In erstaunlicher Nüchternheit, Kompetenz hat der Verfasser dieser Studie zentrale Probleme einer wohl unter gegenwärtigen Bedingungen nicht realisierbaren gesellschaftlichen Utopie herausgearbeitet.
Das BGE rüttelt zudem an den Grundfesten einer ökosozialen Marktwirtschaft und an einer liberal-demokratischen Zivilgesellschaft. Denn wenn wir die technologische Entwicklung im Kontext von Digitalisierung und KI unter menschlicher und demokratischer Kontrolle behalten wollen, brauchen wir kein BGE, sondern Weiterbildung und Qualifizierung im Umgang mit neuen Technologien. Jedenfalls sollten wir uns nicht an die Vision eines autonom-technologischen Schlaraffenlandes gewöhnen. Wir sollten lieber zur Verfügung stehende ökonomische Mitteln in eine gemeinwohlorientierte Förderung von kostenlos zugänglichen nichtökonomisch interessierten Plattformen durch den Staat investieren, und zwar nicht nur in ökologischer Sicht. Insgesamt brauchen wir mehr Staat in der Setzung von Rahmenbedingungen für eine ökosoziale Transformation der bisherigen ökonomischen und gesellschaftlichen Strukturen. Erforderlich ist eine Vorsorge, welche aktive menschliche Kompetenzen fördert und nicht ein BGE passiv in Anspruch nimmt. Denn für die zukünftige Entwicklung benötigen wir mehr Anpassungsleistungen an eine Umwelt mit nicht nur technologisch-ökonomisch induzierten Katastrophen.
Fazit
Vorliegendes Buch ist dadurch besonders interessant, da es nicht wie sonst üblich aus der Perspektive der durch das BGE zukünftig Begünstigten verfasst ist und verbreitete Erwartungen hinsichtlich der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt durch Digitalisierung und dadurch bedingte Automatisierung infrage stellt. Herr Normann erwartet die Lösung der mit der Umstrukturierung des Arbeitsmarktes verbundenen Probleme durch einen anderen Umgang mit den durch die Digitalisierung transformierten neuen Technologien. Eine Kontrolle der entstehenden Welt von Technologien braucht eigentlich mehr (differenziert ausgebildete) Arbeiter*innen und nicht weniger. Diese würde durch die Einführung eines BGE eher verhindert. Höchst bedenkenswert und als Lektüre empfehlenswert!
Rezension von
Prof. Dr. Dr. Bernhard Irrgang
Der Rezensent lehrte Technikphilosophie und angewandte Ethik an der TU Dresden
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Zitiervorschlag
Bernhard Irrgang. Rezension vom 12.01.2022 zu:
Lars Normann: Das bedingungslose Grundeinkommen und die Digitalisierung der Arbeit. Duncker & Humblot GmbH
(Berlin) 2021.
ISBN 978-3-428-18224-4.
Reihe: Sozialwissenschaftliche Schriften - 52.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/28445.php, Datum des Zugriffs 13.12.2024.
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