Jan Kepert, Andreas Dexheimer: Praxishandbuch Kinderschutz für Fachkräfte und insoweit erfahrene Fachkräfte
Rezensiert von Dipl. Soz. Päd. Detlef Rüsch, 17.01.2023
Jan Kepert, Andreas Dexheimer: Praxishandbuch Kinderschutz für Fachkräfte und insoweit erfahrene Fachkräfte. Der Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII - Rechtliche, psychologische und pädagogische Aspekte - Strukturen - Prozesse - Ergebnisse. Erkennen - Beurteilen - Handeln. Reguvis Fachmedien GmbH (Köln) 2021. 212 Seiten. ISBN 978-3-8462-1105-2. D: 44,00 EUR, A: 45,30 EUR.
Thema
Bei diesem Werk geht es vor allem um juristische Aspekte, die Auslegung von rechtlichen Vorgaben und die Definition von wesentlichen Begriffen, die bei der Einschätzung von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung von Bedeutung sind. Neben den juristischen Kenntnissen und der Beachtung wichtiger Aspekte im Verfahren und beim Datenschutz werden zahlreiche Checklisten, Arbeits- und Orientierungshilfen dargestellt und eingeordnet.
Autoren/​-innen
- Prof. Dr. jur. Jan Kepert, lehrt öffentliches Recht mit Schwerpunkt im Kinder- und Jugendhilferecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl.
- Dr. phil. Andreas Dexheimer ist Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl.
- Monika Feist-Ortmanns (Master Sozialmanagement) und ist geschäftsführende Direktorin des Instituts für Kinder und Jugendhilfe in Mainz.
- Diplom-Psychologin und psychologische Psychotherapeutin Susanne Kepertist Referentin beim Freiburger Zentrum für Kinder- und Jugendhilfe und den Vinzenz von Paul Kliniken.
- Prof. Dr. Michael Macsaenere ist geschäftsführender Direktor am Institut für Kinder und Jugendhilfe und übt Lehrtätigkeiten an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, der Universität Köln und der Hochschule Niederrhein aus.
Entstehungshintergrund
Das Werk verfolgt einen multiprofessionellen Ansatz und ist gedacht für Mitarbeitende der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie für Rechtsanwälte und Richter/​-innen.
Aufbau
Das Buch ist in 8 Kapitel eingeteilt:
- Das Jugendamt als Sozialleistungs- und Polizeibehörde
- Begriffe des Kindeswohls
- Handlungsaspekte beim Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte nach § 8a SGB VIII
- Handlungsmöglichkeiten nach § 8a SGB VIII beim Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung
- Inobhutnahme
- „Schutzvereinbarungen“ und „Kontrollaufträge“
- weitere wichtige Regelungen beim Schutzauftrag
- Datenschutz
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
Zunächst ist hervorzuheben, dass das Inhaltsverzeichnis äußerst kleinschrittig eingeteilt ist und so wichtige Punkte sogleich erfasst werden können, auch wenn viele Begriffe über das Stichwortverzeichnis am Ende des Buches erfassbar sind.
Kapitel 1: Das Jugendamt als Sozialleistungs- und Polizeibehörde
Hier geht es kurz und knapp darum, dass das Jugendamt keine Erziehungsbefugnis besitzt, sondern lediglich mit dem staatlichen Wächteramt für die Abwehr einer Gefährdungslage eines Kindes zuständig ist. Es wird auf die Möglichkeit einer Inobhutnahme hingewiesen sowie auf die sozialpädagogische Diagnostik als Gefährdungseinschätzung.
Kapitel 2: Das zentrale Element des Schutzauftrags – die Kindeswohlgefährdung.
Hier werden zentrale Begriffe des Kindeswohls bzw. seiner Gefährdung aus der polizeilichen Sicht und aus dem Aspekt des § 1666 BGB erläutert und insbesondere auf die Gefahrenabwehr, einen prognostischen Schadenseintritt eingegangen sowie die Unterscheidung von Anscheins- und Scheingefahr vorgenommen.
Kapitel 3: Das Handeln bei Bekanntwerden von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII
Dieses zentrale Kapitel stellt heraus, wie sorgfältig eine verpflichtende Sachverhaltsaufklärung vorgenommen werden muss und wie eine Gefährdungseinschätzung beim Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte von statten zu gehen hat. So bedeutsame Aspekte wie die Hinzuziehung mehrerer Fachkräfte, die Einbeziehung Erziehungsberechtigter oder auch die Beteiligung von Berufsgeheimnisträgern werden erörtert. Ebenso werden fundiert unterschiedliche fachliche Diagnoseinstrumente beurteilt und auch deren Grenzen aufgezeigt. In diesem Kapitel werden ausgesprochen viele statistische Daten und Erfahrungswerte einbezogen sowie differenziert erörtert, was nach welchen Meldungen an Unterstützung bzw. Maßnahmen geschieht.
Kapitel 4: Handlungsmöglichkeiten nach § 8a SGB VIII bei Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung
Bedeutsam ist dieses umfassende Kapitel, da hier grundlegende Rechtsauffassungen detailliert erläutert werden, wie beispielsweise die Geeignetheit, Erforderlichkeit bzw. Angemessenheit eines Sorgerechtsentzugs oder auch die Effektivität von Hilfen zur Erziehung bei einer Kindeswohlgefährdung sowie die Anrufung des Familiengerichts bei Nichtwirken bei der Gefährdungseinschätzung. Außerdem wird exemplarisch das Verfahren im Umgang mit einer (vermuteten) Kindeswohlgefährdung in der Jugendhilfe Oberbayern der Diakonie Rosenheim dargestellt und die besondere Bedeutung der Fachberatung durch eine insofern erfahrene Fachkraft beschrieben.
Kapitel 5: Die Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII
Rechtlich sauber zu arbeiten ist gerade bei dem einschneidenden Schritt einer Inobhutnahme obligatorisch. So bezieht das gut 30-seitige Kapitel unterschiedliche Aspekte ein und hebt u.a. hervor, dass dem Familiengericht keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Inobhutnahme obliegt, sondern lediglich sich damit zu befassen hat, welche etwaigen notwendigen sorgerechtlichen Maßnahmen nötig sind. Außerdem wird sich mit der Effektivität bzw. den Effekten von Inobhutnahmen sowie deren Dauer und die Altersstruktur der Betroffenen auseinandergesetzt.
Kapitel 6: Zulässigkeit und Reichweite von „Schutzvereinbarungen“ sowie „aufsuchende Hilfen mit Kontrollauftrag“
Dies ist für die Praxis ein sehr interessantes Kapitel, da die Zulässigkeit von Kontrollaufträgen und Schutzvereinbarungen hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit differenziert erörtert wird und zu dem Schluss gekommen wird, dass „die…,aufsuchende Hilfe mit Kontrollauftrag‘…de lege lata (sich) im rechtsfreien Raum…“ (S. 149) bewegt. Hinreichende Unterstützung für die Praxis gibt aber die Darstellung von Kernelemente von Schutzkonzepten, wie sie sich zum Beispiel bei der Untersteilung in Hilfe-, Sicherheits- und Kontrollkonzept zeigt.
Kapitel 7: Weitere wichtige Regelungen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Schutzauftrags
Die oftmals in der Praxis relevante Frage nach der notwendigen Einbeziehung der Personensorgeberechtigten wird hier juristisch deutlich beantwortet wie auch die Beratung durch eine insoweit erfahrende Fachkraft. Zudem geht es hier um die Information des Jugendamtes und die neuere Regelung der Rückmeldung durch das Jugendamt, wonach nur darüber informiert werden darf, „ob sich die Anhaltspunkte hinsichtlich einer Kindeswohlgefährdung bestätigt haben und ob das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung des Wohls des Kindes oder Jugendlichen tätig geworden ist und ob die ergriffenen Maßnahmen noch andauern“ (S. 162).
Kapitel 8: Datenschutz
In diesem über 40-seitigen und damit recht umfangreichen Kapitel werden wesentliche Gesichtspunkte bezüglich des Datenschutzes erörtert. Schon zu Beginn wird die oftmals in der Praxis gemachte Äußerung „Kinderschutz bricht Datenschutz“ als rechtlich unzutreffend deklariert. Vielmehr brauche Kinderschutz den Datenschutz. Es wird bei der Datenverarbeitung differenziert zwischen Datenerhebung, -speicherung,– übermittlung und -nutzung. Außerdem wird erläutert, inwieweit eine Weitergabe von Daten zum Beispiel in einem Amt oder einer anderen Institution zulässig ist.
Diskussion
Dieses Buch bietet einen fokussierten Blick auf die rechtlichen Aspekte im Kinderschutz, ohne dabei die Abläufe in der praktischen Arbeit hintan zu stellen. Das Autorenquintett brilliert durch ausgewiesene Expertise und schafft es, sehr vielschichtig und breit insbesondere psychologische und pädagogische Aspekte einfließen zu lassen. Da es sich um einen sehr differenten Adressatenkreis für die Lektüre handelt, wäre ein Glossar für spezifisch juristische Begriffe noch hilfreich gewesen.
Fazit
Ein fundamental wichtiges Buch, das nicht nur aufgrund der Aktualität durch die Veränderungen in der Gesetzgebung beim Kinderschutz relevant ist. Vielmehr schaffen es die Autorinnen und Autoren in sprachlich zugänglicher Weise kompliziertere Sachverhalte klar zu benennen und zu verdeutlichen, wie diffizil Handlungsschritte beim Kinderschutz begangen, dokumentiert und erörtert sowie reflektiert werden müssen. Für alle im Kinderschutz agierenden Fachkräfte als Lektüre unbedingt zu empfehlen!
Rezension von
Dipl. Soz. Päd. Detlef Rüsch
Dipl.Soz.päd., systemischer Familientherapeut, Jugendsozialarbeiter an einer Mittelschule, Kinderschutzfachberater
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