Suche nach Titel, AutorIn, RezensentIn, Verlag, ISBN/EAN, Schlagwort
socialnet Logo

Dominik Bär, Roland Roth et al. (Hrsg.): Handbuch kinderfreundliche Kommunen

Rezensiert von Prof. Dr. Manfred Liebel, 29.10.2021

Cover Dominik Bär, Roland Roth et al. (Hrsg.): Handbuch kinderfreundliche Kommunen ISBN 978-3-95414-146-3

Dominik Bär, Roland Roth, Friderike Csaki (Hrsg.): Handbuch kinderfreundliche Kommunen. Kinderrechte kommunal verwirklichen. Wochenschau Verlag (Frankfurt am Main) 2021. 567 Seiten. ISBN 978-3-95414-146-3. D: 56,00 EUR, A: 57,60 EUR.
Reihe: Kinderrechte und Bildung - [Band 4].

Weitere Informationen bei DNB KVK GVK.
Inhaltsverzeichnis bei der DNB.

Kaufen beim socialnet Buchversand
Kaufen beim Verlag

Thema

Der Aufgabe, Kommunen kinderfreundlicher zu gestalten, widmet sich in Deutschland vor allem der Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V., der im Februar 2012 auf Initiative des Deutschen Komitees von UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerks gegründet wurde. Er greift die von UNICEF ausgehende internationale Child Friendly Cities Initiative (CFCI) auf, die seit 1996 besteht. Sie setzt sich unter Bezug auf die UN-Kinderrechtskonvention weltweit dafür ein, Städte und Gemeinden zu Orten werden zu lassen, in denen Kinder sicher leben können, sich wohlfühlen und in Entscheidungen über die Stadtgestaltung einbezogen werden. Der in Deutschland bestehende Verein zeichnet Städte und Gemeinden aus, die für die lokale Umsetzung der Kinderrechte – unter Beteiligung der in der Kommune lebenden Kinder und Jugendlichen – verbindliche Ziele und einen Aktionsplan entwickeln, und unterstützt sie dabei. Derzeit (Oktober 2021) nehmen 38 Kommunen am Programm teil, von denen bisher 23 für ihre vorbildliche Praxis mit dem Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ ausgezeichnet wurden.

Entstehungshintergrund

Das Handbuch will – mit Schwerpunkt auf der kommunalen Ebene – einen Beitrag zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland leisten. Vor allem will das Handbuch aufzeigen, wie in den verschiedenen kommunalen Handlungsfeldern – von Kinder- und Jugendeinrichtungen bis zur Verkehrspolitik und Stadtentwicklung – Kinderrechte berührt werden und praktisch umgesetzt werden können. Damit soll das Engagement vor Ort für eine kinderfreundliche Kommunalpolitik – über das Netzwerk der beteiligten Kommunen hinaus – unterstützt und gefördert werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den kinderrechtlichen Handlungsmöglichkeiten in den Fachbereichen und Ämtern der Kommunalverwaltung, in kommunalen Diensten und lokalen Einrichtungen.

Herausgeber*innen

Die Herausgeber*innen sind im Rahmen des Vereins Kinderfreundliche Kommunen tätig. Dominik Bär ist Geschäftsführer des Vereins und hat zuvor in der Monitoringstelle für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im Deutschen Institut für Menschenrechte mitgearbeitet. Roland Roth ist Prof. für Politikwissenschaft an der Hochschule Magdeburg-Stendal und einer der Sachverständigen des Vereins. Friderike Csaki hat an der FU Berlin den Master „Childhood Studies and Children’s Rights“ erworben und war an der Redaktion des Handbuchs beteiligt.

Aufbau und Inhalt

Das umfangreiche Handbuch ist in drei Abteilungen gegliedert.

Im ersten Teil werden in fünf Beiträgen aus rechtlicher Perspektive die Rahmenbedingungen kommunaler Kinderrechtspolitik in Deutschland umrissen und die internationale Child Friendly Cities Initiative vorgestellt. Besondere Aufmerksamkeit wird dem Handeln der Kommunalverwaltungen gewidmet und es werden mögliche Wege der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention erörtert.

Der zweite Teil besteht aus einem ausführlichen Beitrag des Mitherausgebers Roland Roth, in dem unter Einbeziehung der internationalen Diskussion Konzepte und Handlungsstrategien für die Realisierung kinderfreundlicher Kommunen vorgestellt werden. Der Autor erläutert den strategischen Ansatz des Vereins, zeigt mögliche Anknüpfungspunkte in der kommunalen Praxis auf und diskutiert schließlich die Herausforderungen und Widerstände auf dem Weg zur Kinderfreundlichen Kommune.

Im Hauptteil des Handbuchs wird in 20 Beiträgen die kinderrechtliche Praxis in ausgewählten kommunalen Arbeitsbereichen vorgestellt. Sie werden kritisch gewürdigt und Defizite ebenso wie mögliche Perspektiven werden aufgezeigt. Neben einer praxisorientierten Darstellung des jeweiligen Handlungsfeldes arbeiten die Autor*innen die Bezüge zu den Kinderrechten heraus, stellen kinderrechtliche Handlungsansätze dar und geben Hinweise auf gelungene lokale Praxis und geeignete Materialien.

Zu den bearbeiteten Themen gehören die klassische kommunale Jugendförderung, aber auch die vergleichsweise neue Herausforderung, einen kommunalen Haushalt aufzustellen, der die Kinderrechte umzusetzen hilft. Die Förderung der Kinder und ihrer Rechte in Familien und anderen Lebensformen sind ebenso Thema wie Kindertagesstätten und Schulen als Orte öffentlicher Erziehung und Bildung. Weitere Themenbereiche sind die berufliche Bildung und Übergänge in die Arbeitswelt sowie die kinderrechtliche Bedeutung von Vereinen und Jugendverbänden. Als Adressatinnen der kinderrechtlichen Praxis wird auf besonders verletzbare und schutzbedürftige Gruppen wie Kinder und Jugendliche mit Behinderung und mit Migrations- und Fluchtgeschichte eingegangen. Ebenso wird die Frage erörtert, worin eine gendersensible Kinder- und Jugendpolitik bestehen kann. Ein weiterer Themenbereich sind die Medien, insbesondere die Bedeutung digitaler Medien im Alltag der Kinder und Jugendlichen. Als klassische Schutzthemen werden Gesundheitsvorsorge, Kinderschutz und Gewaltprävention sowie Ordnung und Sauberkeit in öffentlichen Räumen angesprochen. Lokale Möglichkeiten zur Bekämpfung der Kinderarmut werden beschrieben.

Weitere kommunale Aufgaben werden im Recht auf Spiel und den kulturellen Vorlieben und Praxen von Kindern und Jugendlichen gesehen. Dazu kommen ökologische Fragen, Klima und Naturschutz sowie klassische kommunalpolitische Themen wie die Verkehrs- und Schulwegeplanung sowie die Dorf- und Stadtentwicklungsplanung. Zuletzt wird dargestellt, wie Kinderrechte in die Aus- und Fortbildung des Verwaltungspersonals eingebracht werden können.

Als roter Faden zieht sich durch fast alle Beiträge, wie Kinder und Jugendliche sich einbringen und an kommunalpolitischen Entscheidungen effektiv mitwirken können. Zentraler Orientierungspunkt des Handbuchs sind die Maßgaben der UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland den rechtlichen Rang eines einfachen Bundesgesetzes hat. In der Einleitung der Herausgeber Dominik Bär und Roland Roth sowie in mehreren Beiträgen wird die Notwendigkeit betont, die Kinderrechte nicht nur endlich ins Grundgesetz aufzunehmen, sondern auch „diese rechtliche Klarstellung mit entsprechenden Bundes- und Landesmitteln für die Kommunen umsetzbar zu machen“ (S. 16). Ausdrücklich wird kritisiert, dass die Ausgaben für Kinderbeteiligung bisher noch unter den „freiwilligen Leistungen“ rangieren und die in Artikel 3 der Kinderrechtskonvention postulierte vorrangige Berücksichtigung der „besten Interessen des Kindes“ (im Amtsdeutsch „Kindeswohl“) bisher „noch nicht einmal in den Kinderschuhen angekommen“ sei (S. 16). Als „kommunale Handlungsgrenze“ wird hervorgehoben, „dass es im letzten Jahrzehnt einen deutlichen Trend zu stärkeren räumlichen, regionalen und quartiersbezogenen Ungleichheiten“ gebe, der mit „zunehmend ungleiche[n] Lebenschancen für die nachwachsende Generation verbunden“ sei (S. 16 f.). Zudem gebe es „schwer erträgliche kinderrechtliche Defizitbereiche wie Kinderarmut und Bildungsungleichheit, die einen permanenten Skandal darstellen“ (S. 18). Von „kinderrechtlich gut aufgestellten Kommunen“ wird erhofft, dass sie zu mehr sozialer und generationaler Gerechtigkeit in Deutschland beitragen.

Diskussion

Die Beiträge des Handbuchs geben einen umfassenden Überblick über die Handlungsfelder der Kommunen und die Aufgaben, die angegangen und bewältigt werden müssen, um für Kinder und Jugendliche ein lebenswertes und befriedigendes Umfeld zu schaffen. In sachkundiger Weise wird sowohl auf Defizite als auch auf gelungene Praxis aufmerksam gemacht, wobei immer wieder verdeutlicht wird, welche Bedeutung den Kinderrechten dabei zukommt.

Da der Anspruch der „Kinderfreundlichkeit“ inzwischen zu einem fast nichtssagenden Etikett geworden ist, wird ausdrücklich betont, worin eine kinderrechtliche Perspektive sich auszeichnet. „Mit der Inflationierung der ‚Freundlichkeiten‘ droht die kinderrechtliche Fundierung Kinderfreundlicher Kommunen an Profil zu verlieren, schließlich sind – nach gängigem Verständnis – Kinderrechte nicht nötig, um ‚freundlich‘ zu sein“ (S. 171). Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung „Kind“ für alle unter 18-Jährigen (gemäß der UN-Kinderrechtskonvention) problematisch sein kann, denn sie „entspricht nicht dem Selbstverständnis der 14- bis 18-Jährigen, die sich selbst eher als Jugendliche definieren“ (S. 171).

Erfreulicherweise wird hervorgehoben, dass sich Kinder und Jugendliche in sehr verschiedenen Lebenssituationen befinden, die jeweils bei kommunalpolitischen Schwerpunktsetzungen zu bedenken sind. So müsse der Anspruch von Kinderfreundlichkeit stets daran gemessen werden, „ob Kommunen besonders ihren ‚schwachen‘, von den üblichen Entscheidungsprozessen ausgeschlossenen Bevölkerungsgruppen ausreichend Schutz zu Teil werden lassen und auf ihre besonderen Bedürfnisse und Interessen eingehen“ (S. 109). Hierbei kommt niedrigschwelligen Anlaufstellen oder „anwaltlich engagierte[n] Beschwerdestellen und Ombudspersonen“ (S. 128) für Kinder und Jugendliche besondere Bedeutung zu. Unabhängige Kinderinteressenvertretungen existieren bisher nur in wenigen Kommunen, und ihnen muss gerade in Kommunen, die beanspruchen, kinderfreundlich zu sein, weit stärkere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dies gilt auch für alle Schulformen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Obwohl im Konzept des Vereins Kinderfreundliche Kommunen und in den Beiträgen des Handbuchs immer wieder betont wird, wie wichtig die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist, besteht ein immanentes Dilemma darin, dass die Kinderfreundlichkeit gleichsam „von oben“ realisiert werden soll. Beim Zertifizierungsverfahren, das in der Regel einen Ratsbeschluss erfordert, handelt es sich, wie der Mitherausgeber Roland Roth selbst hervorhebt, „in erster Linie um ein Top-down-Verfahren, das die verstärkte Kinderrechtsorientierung in allen Bereichen der Kommunalverwaltung als zentralen Hebel ansieht, um dem Ziel einer kinderfreundlichen Kommune näherzukommen“ (S. 123). Kinderrechtsgruppen und Initiativen von Kindern und Jugendlichen gelten nicht als „die verantwortlichen Träger dieses Prozesses, auch wenn sie für die Qualität der Umsetzung von Einzelvorhaben oft von zentraler Bedeutung sind“ (S. 123).

Meines Erachtens müsste im Sinne eines Verständnisses von Kinderrechten als subjektiven oder Handlungsrechten den selbstorganisierten Initiativen, informellen Gruppen und Zusammenschlüssen von Kindern und Jugendlichen stärkeres Gewicht zukommen, und die Rahmenbedingungen für ihr Handeln müssten ebenso wie ihre Einflussmöglichkeiten stark verbessert werden. Anregungen dazu kann die Idee der „Kinderstadt“ vermitteln, die auf den italienischen Pädagogen und Künstler Federico Tonucci zurückgeht und inzwischen zu einer internationalen Bewegung geworden ist. Auch die Einführung des allgemeinen Wahlrechts von Kindern (meines Erachtens ohne explizite Altersbegrenzung, sondern ab dem Zeitpunkt, an dem Kinder sich an Wahlen beteiligen wollen) wäre ein wichtiger Schritt, um die Stellung der Kinder und ihren Einfluss in der Kommune (und in der Gesellschaft insgesamt) zu stärken. Kinder- und Jugendparlamente und ähnliche Einrichtungen kindereigener Interessenvertretung bleiben wichtig, aber sie gelangen nur über eine symbolische Rolle hinaus, wenn sie mit einer Erweiterung der politischen Partizipationsrechte verbunden werden.

Im Handbuch wird erfreulicherweise den Lebensräumen der Kinder und Jugendlichen und den Möglichkeit, sie im eigenen Interesse zu nutzen, Aufmerksamkeit geschenkt. Doch es greift meines Erachtens zu kurz, nur fehlende „Ordnung und Sauberkeit“ oder „Sicherheit“ als Problem zu benennen, sondern es müsste auch auf die fortschreitende Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Räume durch behördlich veranlasste Zugangsbeschränkungen und „Privatisierungen“ aufmerksam gemacht und dagegen etwas unternommen werden. Dazu gehört auch, Fragen der Eigentumsordnung und des Umgangs mit lebenswichtigen Gütern wie Wohnraum, Wasser und gesunder Luft anzusprechen. 

Der Mitherausgeber Roland Roth weist dankenswerterweise darauf hin, dass bei den Bestrebungen, Kommunen kinderfreundlicher zu machen, „ökonomische Nutzenargumente […] eine nicht zu unterschätzende Rolle“ spielen (S. 146). Indem Kinderfreundlichkeit als „Zukunftsinvestition“ gelte, werde „Kindheit wesentlich unter sozialinvestiven Vorzeichen“ und als „längerfristige Investitionen in das Humankapital eines Gemeinwesens“ betrachtet (S. 146). Naheliegender Weise werde Kinderfreundlichkeit zum „Standortfaktor“ und „wie andere Freundlichkeitskonzepte wird auch das Zertifikat ‚Kinderfreundliche Kommune‘ zu werblichen Zwecken genutzt“ (S. 154), denn „Kinderfreundlichkeit zahlt sich aus“ (S. 171). Ohne die Legitimität der wirtschaftlichen Interessen einer Kommune in Abrede zu stellen – denn vermehrte Steuereinnahmen können auch Kindern und Jugendlichen zugutekommen – sollte auch auf die möglichen negativen Folge einer solchen Handlungsorientierung geachtet und es sollte ihnen bereits im Zertifizierungsprozess entgegengewirkt werden. Dazu gehört auch, auf die unterschiedlichen und teilweise gegensätzlichen Interessen von Kindern und Jugendlichen einerseits und den privatwirtschaftlichen Interessen mächtiger Unternehmen andererseits aufmerksam zu machen.

Die im Handbuch zu findenden kritischen Hinweise zur Zersplitterung der Zuständigkeiten für Kinder mit Behinderungen sind wichtig. Es sei aber ergänzend darauf verwiesen, dass sie mit dem seit 10. Juni 2021 in Kraft befindlichen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz inzwischen problematisiert werden, auch wenn noch ungewiss ist, inwieweit sich das Inklusionsziel letztlich durchsetzt.

Noch eine letzte Bemerkung zum Sprachgebrauch. An mehreren Stellen des Handbuchs ist – ebenso wie in Gesetzestexten – davon die Rede, dass Kinder „beteiligt werden“ sollen. Diese passivierende Ausdrucksweise mag bei Unternehmen oder Banken angebracht sein, die an der Kompensation der von ihnen angerichteten Schäden zu beteiligen sind, aber bei Kindern und Jugendlichen sollte sie vermieden werden. Hier wäre es angemessen und entspräche dem Gedanken der Kinderrechte, davon zu sprechen, dass Kinder die Möglichkeit haben und die Bedingungen dafür geschaffen werden müssen, sich zu beteiligen und an Entscheidungen in nennenswertem Maße mitwirken zu können.

Fazit

Das Handbuch vermittelt einen umfassenden Überblick über die Aufgaben, vor denen kinderfreundliche Kommunen stehen, sowie wegweisende Beispiele, ohne die bei der Umsetzung auftretenden Hindernisse auszublenden. Es richtet sich vornehmlich an kommunale Autoritäten und Verwaltungen. Der politisch verstandenen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und den dafür erforderlichen Rahmenbedingungen sollte stärkere Beachtung zukommen.

Rezension von
Prof. Dr. Manfred Liebel
Master of Arts Childhood Studies and Children’s Rights (MACR) an der Fachhochschule Potsdam, Fachbereich Sozial- und Bildungswissenschaften
Website
Mailformular

Es gibt 104 Rezensionen von Manfred Liebel.

Besprochenes Werk kaufen
Sie fördern den Rezensionsdienst, wenn Sie diesen Titel – in Deutschland versandkostenfrei – über den socialnet Buchversand bestellen.


Zitiervorschlag
Manfred Liebel. Rezension vom 29.10.2021 zu: Dominik Bär, Roland Roth, Friderike Csaki (Hrsg.): Handbuch kinderfreundliche Kommunen. Kinderrechte kommunal verwirklichen. Wochenschau Verlag (Frankfurt am Main) 2021. ISBN 978-3-95414-146-3. Reihe: Kinderrechte und Bildung - [Band 4]. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/28759.php, Datum des Zugriffs 16.09.2024.


Urheberrecht
Diese Rezension ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt. Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns. Gerne steht Ihnen die Redaktion der Rezensionen für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.


socialnet Rezensionen durch Spenden unterstützen
Sie finden diese und andere Rezensionen für Ihre Arbeit hilfreich? Dann helfen Sie uns bitte mit einer Spende, die socialnet Rezensionen weiter auszubauen: Spenden Sie steuerlich absetzbar an unseren Partner Förderverein Fachinformation Sozialwesen e.V. mit dem Stichwort Rezensionen!

Zur Rezensionsübersicht