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Nadine Jukschat, Katharina Leimbach et al. (Hrsg.): Qualitative Kriminologie, quo vadis?

Rezensiert von Dr. Karsten Lauber, 23.03.2022

Cover Nadine Jukschat, Katharina Leimbach et al. (Hrsg.): Qualitative Kriminologie, quo vadis? ISBN 978-3-7799-6449-0

Nadine Jukschat, Katharina Leimbach, Carolin Neubert (Hrsg.): Qualitative Kriminologie, quo vadis? Stand, Herausforderungen und Perspektiven qualitativer Forschung in der Kriminologie. Beltz Juventa (Weinheim und Basel) 2021. 240 Seiten. ISBN 978-3-7799-6449-0. D: 29,95 EUR, A: 30,80 EUR.

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Thema

Seit inzwischen Jahrzehnten boomt das Genre der Krimis in unterschiedlichen Formaten (Buch, Kinofilm, TV-Serien). Die Kriminologie als interdisziplinäre Wissenschaft, die seit jeher ein Nischendasein in Deutschland fristet, kann auch von diesen populären Impulsen nicht profitieren. Sukzessiv verschwindet die Kriminologie aus den deutschen Universitäten, wie das geplante Aus für den Master-Studiengang für Internationale Kriminologie an der Universität Hamburg zuletzt verdeutlichte (vgl. Engelhardt 2022). An kriminologischen Publikationen mangelt es durchaus nicht, doch offenbart ein präziserer Blick auf die Forschung etliche Defizite der Kriminologie. Als ein Manko lässt sich ein eher geringer methodologischer Diskurs ausmachen. Mit dem hier vorliegenden Tagungsband tragen die Herausgeber/​-innen bzw. Autorinnen und Autoren dazu bei, der Methodendiskussion auf dem Gebiet der qualitativen Forschung mehr Schwung zu verleihen.

Autor*innen

Für die zehn Aufsätze, das Vorwort und die Einführung beteiligten sich insgesamt 16 Autorinnen und Autoren im Schwerpunkt mit soziologischem und kriminologischem Hintergrund. Zum Zeitpunkt der dem Sammelband zugrunde liegenden Onlinetagung „Quo vadis Qualitative Kriminologie?“ waren die Herausgeberinnen wie folgt tätig: Nadine Jukschat am Deutschen Jugendinstitut e.V., Katharina Leimbach an der Universität Kassel und Carolin Neubert am Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KFN).

Entstehungshintergrund

Bei dem vorliegenden Sammelband handelt es sich um einen Tagungsband anlässlich der am 4./5. November 2022 durchgeführten Onlinetagung am Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. Die Veranstaltung zielte angesichts vielfältiger qualitativ-kriminologischer Forschung auf eine Standortbestimmung ab. An der Veranstaltung nahmen rund 40 Personen aus Deutschland und der Schweiz teil.

Aufbau

Der Sammelband beinhaltet 10 Aufsätze, die sich in die drei Kapitel „Standortgebundenheit, Normativität und Reflexivität“, „Repräsentativität und Generalisierbarkeit“ und „Gesellschaftlicher Kontext und Erwartungsstrukturen“ gliedern. Allen Kapiteln ist eine Einleitung vorangestellt, das Nadine Jukschat für das erste Kapitel, Carolin Neubert für das zweite Kapitel und Katharina Leimbach für das dritte Kapitel verfassten. Die Rahmung bildet das Vorwort von Mechthild Bereswill, eine recht umfangreiche Einführung in die qualitative Kriminologie im Sinne eines Konzeptionierungsversuchs durch die drei Herausgeberinnen sowie das abschließende Verzeichnis der Autorinnen und Autoren. Der Sammelband ist sowohl als Printausgabe (29,95 €) als auch als E-Book (27,99 €) erhältlich.

Inhalt

Die Herausgeberinnen eröffnen den Sammelband mit einem Konzeptionierungsversuch der qualitativen Kriminologie. Sie starten zunächst mit einer Bestandsaufnahme, bei der sie zwar eine „vielfältige und rege praktizierte qualitative“ (S. 9) Perspektive wahrnehmen, diese jedoch in ihrer „Sichtbarkeit gegenüber quantitativen Ansätzen“ (S. 9), nicht-empirischen Arbeiten und theoretischen Perspektiven überlagert wird. Dabei sind am ehesten noch qualitative Inhaltsanalysen auszumachen. Die Herausgeberinnen weisen darauf hin, dass diese Bestandsaufnahme nicht vor dem Hintergrund methodologischer Differenzen erfolgt; ihnen geht es vielmehr um eine Analyse dieses Zustands, insbesondere für die deutschsprachige Kriminologie. Ausgehend von dieser Standortbestimmung folgt eine Beschreibung der historischen Entwicklung der qualitativen Kriminologie, ausgehend von der Chicagoer Schule der 1920er-Jahre und über den symbolischen Interaktionismus, dem Labeling Approach bis hin zur Soziologie sozialer Probleme führend. Als Ist-Stand konstatieren die Herausgeberinnen eine fehlende Methodendiskussion in der deutschsprachigen Kriminologie, eine starke Anwendungsorientierung der Kriminologie aufgrund der engen universitären Bindung an die Rechtswissenschaften und die Logik der Drittelmittelförderungen, insbesondere mit Blick auf die großen Geldgeber der Sicherheitsforschung, wie beispielsweise das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Nach der Bestandsaufnahme wird ein zentrales Ziel der Tagung und des Sammelbandes deutlich: der Wunsch nach stärkerer Vernetzung und fachlichem Austausch. Abschließend erläutern die Verfasserinnen ihr Konzept der qualitativen Kriminologie, das sich aus der Soziologie sozialer Probleme, der Kriminologie und der qualitativen Sozialforschung zusammensetzt.

„Wenn Reflexivität die Antwort ist, was war die Frage?“, lautet der Titel des ersten Aufsatzes, verfasst von Holger Schmidt. Der Autor bedient sich eines außergewöhnlichen Schreibstils, in dem er nicht zuletzt kursiv hervorgehobene Text- und Selbstreflexionen in seine Ausführungen integriert, die mitunter launisch kommentierend ausfallen. Inhaltlich widmet sich Schmidt dem Konzept der Reflexivität, um daran eine persönliche Reflexionsgeschichte, basierend auf Interviewpassagen der eigenen Dissertation, anzuschließen.

Im zweiten Aufsatz befasst sich Barbara Sieferle mit dem „Kriminologische[n] Verstehen durch Immersion“. Ausgehend von der Arbeit des Kriminologen Jeff Ferrell beschreibt die Autorin den Forschungsansatz des kriminologischen Verstehens am Beispiel ihrer eigenen Forschung, die sich den Lebenswelten haftentlassener Männer widmet. Methodisch rekurriert der Ansatz eines so verstandenen Verstehens auf ethnografischer Feldforschung bzw. teilnehmender Beobachtung. Unter Immersion versteht Sieferle den „Prozess des Vertrautwerdens mit dem jeweiligen Untersuchungsfeld durch langfristige Präsenz und Teilnahme an den Aktivitäten des Feldes“ (S. 51). Dabei widmet sich die Autorin vor allem der Empathie als „Brückenfunktion“ zwischen Forscher/-in und Forschungsakteurinnen und -akteuren und der Bedeutung der Subjektivität in der Forschung.

Der dritte Aufsatz über „Rockerclubs zwischen Kriminalisierung und Subkultur“ von Philipp Müller beinhaltet im Wesentlichen eine Explikation des methodischen Ansatzes der eigenen Dissertation. Am Beispiel eines moralisch aufgeladenen Forschungsfeldes erläutert der Autor die Eignung narrativer Interviews.

Das zweite Kapitel „Repräsentativität und Generalisierbarkeit“ beginnt mit dem Aufsatz „Ordnungsversuche in einem unübersichtlichen Feld“ von Helen Schüttler und Carolin Neubert, die sich darin mit qualitativen Aktenanalysen befassen. Den Überlegungen liegen zwei Forschungsprojekte des KFN zugrunde (Partnerschaftliche Gewalt, Legalbewährung nach Entlassung aus dem offenen Vollzug). Die Autorinnen befassen sich sowohl mit der Bedeutung der (Verwaltungs-)Akte an sich und bieten einen komprimierten Überblick über methodische Zugänge und stellen angesichts der heterogen ausgestalteten Akteninhalte ein eigenes Modell zur Systematisierung und Analyse an. Vergleichbar den bisherigen (und etlichen noch kommenden Aufsätzen) nimmt der Rekurs auf das eigene Forschungsprojekt in Teilen den Charakter eines Werkstattberichts an.

Dirk Lampe rückt in seinem darauf folgenden Aufsatz „Dispositive in der Sicherheitsgesellschaft“ die soziale Kontrolle in den Fokus seiner methodologischen Überlegungen. Systematisch fällt Lampes Beitrag etwas aus dem bisherigen Rahmen; es handelt sich um einen klassischen Fachaufsatz, der den aus den Ergebnissen abgeleiteten weiteren Forschungsbedarf in den Kontext eines wünschenswerten Methodenpluralismus stellt. Zum Inhalt: Vorgestellt werden drei Forschungsprojekte, die sich der Jugendkriminalität widmen. Einleitend erläutert der Autor Grundlagen des Konzepts der sozialen Kontrolle, von denen er auf das Konzept der sozialen Probleme überleitet, um im Ergebnis mit den Schlagwörtern Prävention, Punitivität und Versicherheitlichung drei aktuelle Begriffe zu extrahieren. Mit diesen Begriffen sollen Ausmaß und Richtung eines möglichen Wandels sozialer Kontrolle analysiert werden.

An diesen quellenreichen Beitrag schließen die Ausführungen von Sträter und Rhein an, die sich inhaltlich dem „Verhältnis zwischen Polizei und Bürger*innen in Deutschland“ widmen, konkret dem Vertrauen, der Wahrnehmung und den Erfahrungen, und methodologisch der qualitativen Analyse von Online-Kommentaren und Diskussions-Threads. Für die Datenanalyse verwendete die Autorenschaft das Verfahren GABEK und die Software WinRelan. GABEK ist eine PC-unterstützte Methode für qualitative Textanalysen.

Der letzte Beitrag dieses Kapitels stammt von Andreas Böttger. Dieser berichtet unter dem Titel „Erkenntnis, Rekonstruktion und Generalisierung“ über Ergebnisse aus älteren Forschungsprojekten der qualitativen Kriminologie. Es handelt sich um zwei Projekte des KFN (Schuldfähigkeitsbeurteilung in Schwurgerichtsverfahren, Jugendgewalt) und ein BMBF-gefördertes Projekt des arpos instituts (Opfer rechtsextremer Gewalt).

Nicole Bögelein eröffnet das dritte Kapitel mit dem Aufsatz „Reziprozitätswunsch als Belastung?“. Sie befasst sich mit den unterschiedlichen Erwartungshaltungen von Forschenden und Beforschten sowie der Rahmung des Forschungsvorhabens in forschungsethische Verpflichtungen und gesellschaftliche Erwartungen. Beispielsweise können sich negative Erlebnisse der Beforschten auf den Feldzugang für künftige Forschende auswirken. Bögelein kann dahingehend auf eine recht umfangreiche eigene empirische Erfahrung zurückgreifen.

Mit dem Titel „Wessen Gebiet es ist, der bestimmt die Religion?“ nehmen Martin Herrnkind und Marschel Schöne Bezug auf eine der sechs Regeln des Augsburger Religionsfriedens. Ihr Beitrag befasst sich mit der „Wissenschafts-Firewall des Feldes Polizei“, was insofern bemerkenswert ist, als dass beide Autoren selbst an einer staatlichen Polizeifachhochschule tätig sind. Der Aufsatz beginnt mit einem Exkurs zur Polizeiforschung in Deutschland, an den eine Modellbeschreibung auf Basis der Sozialtheorie von Bourdieu anschließt, von dem wiederum ein polizeiwissenschaftliches Feld-Habitus-Modell expliziert wird. Zum Ende des Beitrags wird deutlich, dass verschiedene polizeiliche und politische Akteure an der Schließung des Feldzugangs mitwirken. Ein Lösungsansatz könnte darin liegen, polizeiinterne Forschungsstellen als Gatekeeper zu nutzen.

Den Abschluss bildet Folke Brodersen mit „Forschen in ‚absoluten‘ Diskursen“. Es handelt sich um einen Beitrag, der sich der kritischen Kriminologie zuordnen lässt. Den Bezug bildet ein Forschungsvorhaben zur Therapie von Pädophilen zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs. Auch hier handelt es sich um eine Art Werkstattbericht aus einer laufenden Qualifikationsarbeit.

Diskussion

Die Herausgeber/​-innen gehen davon aus, dass die qualitative kriminologische Forschung von quantitativen Ansätzen überlagert ist (S. 9) und nehmen dabei auch Bezug auf die einschlägigen Fachzeitschriften. Als Ausgangsidee für diesen Tagungsband ist dies eine wichtige Feststellung, die durch Inhaltanalysen, zumindest der wenigen kriminologischen Fachpublikationen wie Kriminologisches Journal, Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, Kriminologie – Das Online-Journal oder Kriminalistik für den deutschsprachigen Raum (quantitativ) nachgewiesen werden sollte.

Mit der Einbeziehung abgesetzter Text- und Selbstreflexionen in den Aufsatztext nutzt Schmidt ein gutes Stilmittel für seinen Aufsatz zur Reflexivität. Die recht anschauliche Hin- und Einführung in das Thema wird mit Reflexionen einer Interviewpassage aus der eigenen Dissertationsschrift konkretisiert. Ein Mangel in der kriminologischen Ergebnispräsentation macht der Autor darin aus, dass neben der Präsentation der Befunde zu wenig Methoden reflektiert werden. Diese dann doch etwas zu generalisierende Annahme kommt recht isoliert und unbelegt daher, da man gern näheres darüber erfahren hätte, da auch in der Kriminologie davon auszugehen ist, dass eine Methodendiskussion Bestandteil aller Forschungsberichte und Qualifikationsarbeiten sein sollte. Dennoch bietet der Autor mit seinem kurzweiligen Beitrag eine äußerst gelungenen Impuls für eine Reflexion von Reflexivität an.

Auch der Beitrag von Sieferle lässt sich mit einem Rekurs auf die eigene Forschungsarbeit als reflexiv einordnen, doch liegt ihr Schwerpunkt in der methodischen Erläuterung der Bedeutung von Immersion im Forschungsprozess. Mit der Empathie als einer Form des sozialen Wissens (S. 59) und der Subjektivität gelingt es der Autorin, Aspekte der Standortgebundenheit plausibel erklären, so dass Leser/​-innen am Ende einen guten Eindruck gewinnen, worin der Stellenwert kriminologischen Verstehens liegt – auch wenn mit dem Verstehen die Aufgabe der forschenden Personen noch nicht beendet ist.

Während sich die ersten zwei Aufsätze mit Reflexionen bereits publizierter Forschungsarbeiten befassen, schließt mit dem Beitrag von Philipp Müller ein (offenbar noch) laufendes Dissertationsprojekt an, auf das der Autor nicht selten hinzuweisen vergisst („meine Dissertation“). Nachdem die ersten beiden Autoren die erste Person Singular nutzen, wobei Holger Schmidt explizit auf die Abweichung von den Konventionen akademischen Schreibens hinweist, ist dies auch bei Müller anzutreffen. Anders als bei Schmidt und Sieferle beinhaltet der Aufsatz von Müller keine Reflexion eines bereits abgeschlossenen Forschungsvorhabens, sondern schlichtweg eine Beschreibung seines methodischen Ansatzes in dem noch nicht abgeschlossenen Projekt. Mit der Verwendung des derzeit populären narrativen Interviews fehlt es dem Beitrag allerdings etwas an Nachrichtenwert. Sicherlich liegt die Besonderheit des Forschungsvorhabens am Feldzugang zu Vertretern eines Rockerclubs; selbstreflexiv wäre jedoch beispielsweise (notwendig) gewesen, die Forschungsteilnahme als Mittel der Öffentlichkeitsarbeit für den betreffenden Rockerclub zu diskutieren. Eher banal schließt der Aufsatz mit dem Hinweis, dass das Besondere einer durch sicherheitsbehördliche Diskurse geprägten Subkultur nur dann herausgearbeitet werden kann, „wenn dem Forschungsgegenstand möglichst ergebnisoffen begegnet wird“.

In dem Aufsatz von Schüttler und Neubert über die qualitativen Aktenanalysen ist abermals der angebliche Überhang quantitativer Methoden anzutreffen, so dass auch hier gilt, dass eine (quantitative) Präzisierung wünschenswert gewesen wäre. Gerade qualitative Inhaltsanalysen nach Mayring (2015) sind in der Kriminologie nicht selten anzutreffen. Zudem ist zu konstatieren, dass recht bemerkenswerte Analysemethoden scheinbar in Vergessenheit geraten sind, beispielsweise die auch in diesem Aufsatz leider unberücksichtigt gebliebene ideologiekritische Inhaltsanalyse von Jürgen Ritsert, die (modifiziert) Eingang in die Untersuchungen von Kondron-Lundgreen/​Kodron (1976) und Paul (2004) fand. Zwar weisen die Autorinnen auf die Popularität der Aktenanalyse in der Kriminologie hin, doch fehlt die Problematisierung des eingeschränkten bzw. verweigerten Feldzugangs zur Polizei und damit ein wesentliches Manko in der deutschsprachigen Kriminologie. Darauf werden später allerdings Herrnkind und Schöne intensiv eingehen. Die zutreffende Argumentation in der Unterscheidung zwischen quantitativen und qualitativen Methoden lässt einen wesentlichen Aspekt nur scheinbar außer Acht. Es ist von der Forschungsfrage her zu denken: Was möchte der bzw. die Forscher/-in herausfinden; daran schließt die Auswahl der Methode an. Mit ihrem vorgestellten Modell, das die Potenziale einer Aktenanalyse systematisiert, drehen die Autorinnen den Spieß um, indem sie einen Überblick geben, auf welche Fragen sich Antworten in den Akten finden lassen und auf welcher Analyseebene (Form, Kontext, Inhalt, Bedeutung) der dahingehende Zugang möglich ist. Recht deutlich wird in dem Aufsatz herausgearbeitet, wie weit die qualitative Aktenanalyse über eine bloße inhaltliche Auseinandersetzung mit den Aktenbestandteilen (latente Sinnstrukturen) hinausreichen kann. Nicht plausibel erscheint es, wenn die Autorinnen argumentieren, die Akten würde „noch mehr als die klassischen Funktionen von Max Weber (Dokumentation, Kommunikation, Kontrolle und Legitimation) erfüllen“ (S. 107, Hervorhebung im Original); man hat es hier doch mit einem Perspektivwechsel zu tun, der regelmäßig zu neuen Bedeutungszusammenhängen führt. Gerade die wissenschaftliche Perspektive im Allgemeinen und die qualitative Methode im Besonderen können dazu führen dazu, Sinnstrukturen offen zu legen, die über die administrative Konzeption hinausreichen. Dieser Rezensionshinweis bezieht sich allerdings auf eine Marginalie und soll nicht überbewertet werden. Bei dem hier vorgestellten Analysemodell wird deutlich (aber weniger deutlich ausgesprochen), dass es mit einem recht aufwändigen Untersuchungsdesign verknüpft ist. Eine Empfehlung für die Weiterentwicklung des methodischen Modells ist die Einbeziehung der elektronischen E-Akte in die Überlegungen; dies fehlt (noch) in diesem Aufsatz.

Ein Highlight bietet der Aufsatz von Dirk Lampe, obwohl dieser weniger stark methodologisch im Sinne der vorangegangenen Beiträge ausgerichtet ist. Lampe bietet eine die Makro- und Mikroebene verbindende Analyse der Jugendkriminalität zwischen den 1970er und der ersten Dekade der 2000er Jahren an und hebt einige Schätze hervor; beispielsweis den wichtigen Hinweis auf die geringer werdende Bedeutung der Kriminalätiologie oder die Divergenzen in den Diskursen von Fachzeitschriften, Politik und Praxis.

Etwas zu oft weisen Sträter und Rhein in ihrem Beitrag über das Verhältnis zwischen Polizei und Bürgerschaft auf die allseits bekannte Botschaft hin, quantitative und qualitative Methoden zusammenführen wollen, doch basiert dieser Ansatz nicht selten auf einer vorherigen Fehlanalyse quantitativer Methoden und offenbart dabei methodische Schwächen. Beispielsweise werden die Ergebnisse quantitativer Erhebungen unzutreffend als „Stimmungsbild“ (S. 152) bezeichnet. Die Interpretation von Ergebnissen und nicht näher spezifizierten Korrelationen sollen keine Kausalanalysen zulassen, weshalb qualitative Methoden eine gute Ergänzung darstellen würden. Für diese Feststellungen wird keine einzige Quelle genannt; es fehlt damit jeglicher Hinweis, ob von Querschnitts- oder Längsschnittuntersuchungen die Rede ist, von der Ergebnisdarstellung, die auf deskriptiven Ergebnissen, bivariaten oder multivariaten Analysen beruhen. In der Gesamtbetrachtung beruht die Argumentation auf einer falschen Grundannahme. Was als Kritik an quantitativen Methoden verpackt ist, ist in der Praxis eine Kritik am methodischen Vorgehen einzelner Untersuchungen, beispielsweise dann, wenn auf der Grundlage von Querschnittsdaten oder bivariaten Analysen Kausalaussagen getätigt werden, was (leider) durchaus vorkommen mag. Eine auf quantitative Methoden umgelegte Generalisierung läuft allerdings ins Leere. Positiv hervorzuheben ist die zutreffende Kritik an der Validität quantitativer Untersuchen und zwar im Hinblick auf die Operationalisierung; diese Kritik ist allerdings weder neu noch verschließen sich viele Forscher/​-innen auf dem Gebiet quantitativer Methoden diesem Diskurs. Ein weiteres Manko ist das Fehlen von Literatur zum Polizeivertrauen, insbesondere zur Procedural Justice Theory. Mit der Monografie von Meike Hecker (2019) fehlt eine der wichtigsten deutschsprachigen Quellen der letzten Jahre. Das Plädoyer für qualitative Textanalysen würde ohne den ständigen Rekurs auf (angebliche) Defizite quantitativer Methoden deutlich überzeugender ausfallen, da er an sich eine anschauliche Beschreibung der Methode GABEK enthält. Zu diskutieren wäre jedoch, in welchem Umfang Online-Kommentare und Diskussions-Threads geeignete Datenquellen darstellen. Hier mangelt es der eigenen Methodenkritik der Autorenschaft an analytischer Tiefe, auch wenn sie mit dem Fehlen soziodemografischer Daten einen zentralen Aspekt benennet. Insofern ist es noch nicht angezeigt, die Analyse von Online-Kommentaren und Diskussions-Threads als „wertvoll“ (S. 163) zu bezeichnen. Aktuell ist es (noch) das, was man heutzutage üblicherweise „interessant“ (S. 164) nennt; zumal das Sample aus lediglich 35 Kommentaren und Threads aus dem Zeitraum von 2003 und 2020 (!) besteht.

Der kurze Beitrag von Böttger rekurriert auf drei Forschungsprojekten, die Ende der 1980er, zwischen 1994 und 1997 sowie 2002 und 2006 durchgeführt wurden. Im Allgemeinen handelt es sich um einen (zu) stark verkürzten Beitrag, dessen Mehrwert in den Erläuterungen zur Generalisierbarkeit von Ergebnissen qualitativer kriminologischer Forschung zu finden sind.

Kurz bleiben können ebenso die Anmerkungen zu dem Aufsatz von Nicole Bögelein, die sich den unterschiedlichen Erwartungshalten der am Forschungsprozess beteiligten Personen am Beispiel der Justizforschung widmet. Sie geht dabei auch auf unterschiedliche Sprachen von Forschenden und Beforschten ein bis hin zu divergenten Verständnissen von Rechtswissenschaftlern/​-innen (als Befragte/-n) und Sozialwissenschaftlern/​-innen (als Forschende). Die Autorin bietet eine anschauliche und praxisnahe Beschreibung mit Lehrbuchcharakter, deren Lektüre explizit zu empfehlen ist.

Wer frühere Arbeiten von Herrnkind/Schöne kennt, weiß, dass mit kreativen (und teils unterhaltsamen) Überlegungen zu rechnen ist, bei denen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Bourdieu anzutreffen ist. Der Aufsatz des Duos fällt aus dem Rahmen der bisherigen Aufsätze, da er sich nicht der Methodologie oder kriminologischen Forschungsprojekten widmet. Dadurch bietet er eine schlüssige Ergänzung zu den übrigen Aufsätzen. Im Vordergrund der polizeiwissenschaftlichen Ausführungen steht der Feldzugang zur Institution Polizei. Die Frage qualitativer Forschungsmethoden spielt nur am Rande ein Rolle. Das vorgestellte Feld-Habitus-Modell zeigt, dass unterschiedliche Akteure einen Beitrag dazu leisten, den Feldzugang einzuschränken.

Nach diesem inspirierenden Beitrag von Herrnkind und Schöne folgt mit Folke Brodersen ein Aufsatz aus der kritischen Kriminologie. Vergleichbar wie der Beitrag von Müller wird Bezug auf eine eigene, offenbar noch laufende Qualifikationsarbeit genommen. In der Nennung von Details der Arbeit wird deutlich, dass diese explizit als soziologisch deklariert ist; spätestens an dieser Stelle wird deutlich, dass die interdisziplinäre Kriminologie als Begriff in diesem Band näher auszuführen gewesen wäre. In diesem Text fehlen kriminologische Quellen, die sich angeboten hätten, beispielsweise im Hinblick auf das Prognoseproblem. Ob Erkenntnisse aus laufenden Qualifikationsarbeiten Eingang in ein Methodenbuch finden sollten, erscheint vor dem Hintergrund der Beiträge in diesem Sammelband diskussionswürdig.

Fazit

Die Idee, die nur vereinzelt stattfindende Methodendiskussion in der Kriminologie in einem Sammelband zu bündeln, verdient Anerkennung. Es bleibt zu hoffen, dass sich hieraus eine fruchtbare Diskussion entwickelt, die auch der kränkelnden Kriminologie gut tun wird. Dass die Kriminologie nur im Verbund quantitativer und qualitativer Methoden zu brauchbaren Ergebnissen kommt, ist unbestritten. Insofern tragen die Autoren dazu bei, keine früheren Grabenkämpfe wiederaufleben zu lassen. Der Ankündigung auf Umschlagtext, über „Stand, Herausforderungen und Perspektiven qualitativer Forschung in der Kriminologie“ zu informieren, wurden die Herausgeberinnen gerecht. Es wäre zu wünschen, dass der hier angestoßene Diskurs eine Fortführung erfährt – auf Tagungen und in weiteren Sammelbänden. Was weniger überzeugt, ist die recht starke Einbeziehung von Beiträgen aus noch laufenden Qualifikationsarbeiten.

Verwendete Literatur

Engelhardt, V. (2022): Abgründe erforschen. In Hamburg erforschen Student:innen Verbrechen sozialwissenschaftlich. Das ist in Deutschland einzigartig. Der Studiengang steht vor dem Aus, in: die tageszeitung (taz) vom 24.01.2022.

Hecker, M. (2019): Vertrauen in der Stadt – Vertrauen in die Stadt. Die Wahrnehmungen polizeilicher Legitimität im städtischen Raum. Berlin.

Kodron-Lundgreen, C.; Kodron, C. (1976): 20000000 unterm Regenbogen. Zur Inhaltsanalyse der Regenbogenpresse. München, Wien.

Mayring, P. (2015): Qualitative Inhaltsanalyse. Grundlagen und Technik, 2. Auflage. Weinheim.

Paul, B. (2004): Drogenschmuggel. Hamburger Ansichten einer klandestinen Tätigkeit. Eine Analyse der Außenbetrachtung des Schmuggels legaler und illegaler Drogen seit Mitte des 20. Jahrhunderts. Frankfurt am Main.

Ritsert, J. (1975): Inhaltsanalyse und Ideologiekritik. Ein Versuch über kritische Sozialforschung, Frankfurt am Main.

Rezension von
Dr. Karsten Lauber
M.A. (Kriminologie, Kriminalistik, Polizeiwissenschaft), M.A. (Public Administration)
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Es gibt 24 Rezensionen von Karsten Lauber.

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Zitiervorschlag
Karsten Lauber. Rezension vom 23.03.2022 zu: Nadine Jukschat, Katharina Leimbach, Carolin Neubert (Hrsg.): Qualitative Kriminologie, quo vadis? Stand, Herausforderungen und Perspektiven qualitativer Forschung in der Kriminologie. Beltz Juventa (Weinheim und Basel) 2021. ISBN 978-3-7799-6449-0. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/28950.php, Datum des Zugriffs 03.11.2024.


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