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Julika Bürgin: Extremismus­prävention als polizeiliche Ordnung

Rezensiert von Dr. phil. Alexander Akel, 08.04.2022

Cover Julika Bürgin: Extremismus­prävention als polizeiliche Ordnung ISBN 978-3-7799-6580-0

Julika Bürgin: Extremismusprävention als polizeiliche Ordnung. Zur Politik der Demokratiebildung. Beltz Verlag (Weinheim, Basel) 2021. 168 Seiten. ISBN 978-3-7799-6580-0. D: 16,95 EUR, A: 17,50 EUR.

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Thema

Mit der ersten (2015-2019) und zweiten (2020-2024) Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ hat sich in Deutschland eine kaum mehr überschaubare Landschaft von Projekten zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention etabliert. Herzstück des Bundesprogramms sind die sogenannten Partnerschaften für Demokratie, die auf kommunaler Ebene in der Regel bei freien Trägern der politischen Bildung angesiedelt sind und in enger Abstimmung mit der Verwaltung die Zivilgesellschaft für Demokratie und gegen Extremismus empowern sollen. Im akademischen Diskurs zunehmend Aufmerksamkeit erfährt die damit verbundene und nicht ganz unproblematische Landnahme von extremismuspräventiven Normativitätsvorstellungen innerhalb der autonomen Praxis jener freien Träger der politischen Bildungsarbeit. In ihrem Buch untersucht Julika Bürgin diesen „Vorstoß der ‚Extremismusprävention‘ in politische Bildung und demokratische Praxis. Im Mittelpunkt stehen die Strategien staatlicher Förderprogramme, die in die Autonomie freier Träger eingreifen. Gestützt auf Dokumentenanalysen, Interviews und eine interdisziplinäre Literaturstudie wird die These formuliert, dass Bildungsarbeit präventionspolitisch und flankiert durch den Verfassungsschutz in eine polizeiliche Ordnung eingepasst wird. Die Extremismusprävention wird als Element der sogenannten ‚wehrhaften‘ Demokratie kritisiert, die behauptet, Demokratie durch ihre Verkürzung zu verteidigen“ (Buchrücken).

Autorin

Julika Bürgin ist Professorin am Fachbereich Soziale Arbeit an der Hochschule Darmstadt. Ihre Forschungs- und Arbeitsschwerpunkte liegen in der Bildungsforschung und in der politischen Bildung.

Aufbau

Der Band besteht neben einer Einleitung und einem Literaturverzeichnis aus acht inhaltlichen Kapiteln:

  1. Normatives Extremismuskonzept
  2. Extremismusbekämpfung als Bildungsauftrag
  3. Programmierung von Demokratie
  4. „Prävention, gepanzert mit Sicherheit“
  5. Zum vermeintlichen „Neutralitätsgebot“ staatlich geförderter Programme für Demokratieförderung und Extremismusprävention
  6. Von welcher „Demokratie“ wird überhaupt gesprochen?
  7. Welche Ziele verfolgt eine „Extremismusprävention als polizeiliche Ordnung“?
  8. Schluss und Ausblick

Inhalt

Ausgangspunkt sei das Jahr 2010, das als herber Einschnitt für freie Träger der politischen Bildungsarbeit gelte. Das Bundesfamilienministerium entschied unter der damaligen CDU-Familienministerin Kristina Schröder, „Organisationen im Rahmen von Demokratie-Programmen nur noch zu fördern, wenn sie ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ablegen und sich für die Verfassungstreue ihrer Kooperationspartner*innen verbürgen“ (S. 9). Die als „Extremismusklausel“ bekannt gewordene Forderung gelte zwar so nicht mehr, allerdings sei sie nie gänzlich revidiert worden. Nach wie vor sei die politische (Demokratie)Bildung charakterisiert durch Zuwendungsbescheide, Novellierungen von Verfassungsschutzgesetzen, Umschichtungen von öffentlichen Geldern sowie Interventionen von ministerieller Seite. „Das Buch wird [daher] getragen vom Material derer, die sich zu Wort gemeldet haben, teilweise als Betroffene von Sanktionen, Verdächtigungen oder Disziplinierungen“ (S. 10). Im Zeitraum von September 2019 bis Februar 2020 führte Bürgin sechs problemzentrierte Interviews mit Praktiker*innen aus politischer Bildung und Sozialarbeit, die sie inhaltsanalytisch ausgewertet hat.

Im zweiten Kapitel wird das normative Extremismuskonzept behandelt. Julika Bürgin spricht fortfolgend vom „E-Konzept“ oder von „Extremismus“, da sie sich davon ausdrücklich distanziert. Somit verwundert es nicht, wenn der Abschnitt im Großen und Ganzen eine Abrechnung mit der normativen Extremismusforschung darstellt. Der Extremismusbegriff sei eine politische Kampfvokabel, sie „ist nicht in der Lage, Gegner*innen und Gefahren der Demokratie zu lokalisieren und demokratiefeindliches Handeln zu erklären. Die Extremismusforschung übernimmt das politische Konzept des Extremismus als wissenschaftliches Konzept. Sie sieht, was sie selbst als Extremismus konzipiert hat. Die Extremismusforschung generiert empirische Erkenntnisse über ihr eigenes Konstrukt, das sie reproduzieren muss, um es als Forschungsgegenstand zu erhalten“ (S. 27). Für die Praxis sei dabei problematisch, dass der aus dem normativen Extremismuskonzept resultierende Antiextremismus, der in der Ablehnung von Bestrebungen gegen Gewaltenteilung und -kontrolle, Pluralismus und Menschenrechte als fundamentale Werte und Normen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zum Ausdruck komme, diese als extremismuspräventive Normativitätsvorstellungen im Rahmen der staatlich geförderten Demokratieprogramme statisch verankere.

Diese Problematik werde durch sicherheitsbehördliche Überprüfungen von Projektträgern intensiviert. Am Beispiel von Hessen stellt Bürgin dar, welch „drohender Schatten“ (S. 32, Auszug aus einem Interview) über den Mitarbeiter*innen in hiesigen demokratiefördernden und extremismuspräventiven Projekten schwebe. So hielt der hessische CDU-Innenminister Peter Beuth mit Blick auf die Einstellung von Mitarbeiter*innen in Einrichtungen, die im Rahmen des Landesprogramms „Hessen – Aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ gefördert werden, Ende 2017 fest: „Wir müssen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass keine Extremisten bei Projektträgern beschäftigt werden, die aus Mitteln unseres Landesprogramms finanziert werden. Es darf keinen Zweifel an der Zuverlässigkeit derer geben, die sich für Demokratie und gegen Extremismus einsetzen sollen. Sicherheitslücken können wir nicht zulassen“ (S. 32). Dass derartige Verlautbarungen nicht auf dem Papier stehen bleiben, sondern in die Praxis umgesetzt werden, zeige über das Land Hessen hinaus auch die zeitweilige Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) infolge der wiederholten Erwähnung im bayerischen Verfassungsschutzbericht als „linksextremistisch beeinflusst“ (S. 35). Fallen solche Entscheidungen dem Kontroversitätsgebot als eines der drei Grundprinzipien des Beutelsbacher Konsenses zum Opfer? Aus Sicht von Julika Bürgin schon, da sich die Sicherheitsbehörden auf die extremismuspräventiven Normativitätsvorstellungen, die in der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verbrieft seien, berufen würden. Wer sich mit seinen politischen Vorstellungen gegen Gewaltenteilung und -kontrolle, Pluralismus oder Menschenrechte auflehne, werde als „extremistisch“ klassifiziert und damit „von Pädagog*innen nur schwer vorstellbar gleichberechtigt im Sinne des Kontroversitätsgebotes verhandelt werden. Es wird nicht geprüft, sondern vorausgesetzt, dass sich diese Positionen außerhalb des grundgesetzlichen Rahmens befänden. Die Konzepte des Verfassungsschutzes regieren so in ein Kernprinzip der politischen Bildungsarbeit hinein“ (S. 39). Eine Differenzierung anhand des Extremismuskriteriums sei pädagogisch ohne Nutzen. Es hindere die politische Bildung sogar daran, einen tiefschürfenden Blick auf grund- und menschenrechtsverletzende Positionen einzunehmen.

Nach einer kritischen Darstellung und Einordnung der Chronologie staatlich geförderter Demokratieprogramme, an deren Ende die zweite Förderperiode des „Flaggschiff“-Bundesprogramms „Demokratie leben!“ steht, arbeitet Bürgin heraus, inwieweit die Autonomie freier Träger der politischen Bildungsarbeit durch den Vorstoß der staatlich geförderten Demokratieförderung und Extremismusprävention eingeschränkt werde: „Der Staat wünscht inhaltlich bestimmte Tätigkeiten, die er von nichtstaatlichen Trägern ausführen lässt. Die Vorbestimmung von Projektinhalten durch Förderprogramme greift um sich und gerät in Widerspruch zur autonomen Bestimmung der Inhalte durch die freien Träger (Interviews 1, 2, 4). Der Staat nennt dies Förderung, obwohl die Logik einer Auftragsvergabe entspricht. Er macht die Zuwendungsempfänger damit etatistischer“ (S. 67).

Im Abschnitt zu „Prävention, gepanzert mit Sicherheit“ spinnt Julika Bürgin ihren roten Faden weiter, indem sie darin einführt, dass sich aus dem normativen Extremismuskonzept die Kernaufgabe politischer Bildung ableite, extremistische Bestrebungen zu bekämpfen, im besten Fall ihrer Herausbildung vorzubeugen. Politische Bildung könne aber nicht auf diese eine Aufgabe reduziert werden. Es gehe bei politischer Bildungsarbeit nicht in erster Linie um die Bekämpfung oder Vorbeugung von unerwünschten Einstellungen, sondern vor allem um Mündigkeit. „Darauf zu bestehen, dass politische Bildungsarbeit etwas anderes ist als (Extremismus-)Prävention, schneidet Praxis und wissenschaftliche Begleitung von Aufmerksamkeit, Anerkennung und Finanzierungsquellen ab“ (S. 87). Ein Konsens über extremismuspräventive Praxis als Aufgabe der gesamten Gesellschaft könne daher nur zur Disposition stehen, wenn alle hiervon abweichenden Positionen aus dem diskursiven Raum exkludiert seien. Dies wäre, in Anlehnung an Jacques Ranciere, dann der Fall, wenn die Polizei die Politik ersetze.

Besondere Aufmerksamkeit erfahren die Ausführungen zum kontrovers diskutierten, vermeintlichen „Neutralitätsgebot“ in der politischen Bildung. Schon ein Blick auf den Beutelsbacher Konsens, der kein Neutralitäts-, sondern ein Kontroversitätsgebot beinhalte, reiche aus, um diese Behauptung zu widerlegen. Gleichwohl ergebe sich hinsichtlich der staatlich geförderten Programme zur Demokratieförderung und Extremismusprävention, die in der Regel bei freien Trägern der politischen Bildungsarbeit angesiedelt seien, ein komplexes und Konfliktpotenzial aufweisendes Beziehungsgeflecht. Schließlich sei in den „Gesetzen […] das Gebot zu parteipolitischer und weltanschaulicher Neutralität [zu finden], aus dem sich ein zunehmend entgrenztes Neutralitäts-Phantasma entwickelt hat. Mit diesem können Lehrer*innen, Hochschullehrer*innen, Mitarbeiter*innen und Einrichtungen der außerschulischen Bildungsarbeit sowie anderer Vereine auf unterschiedliche Weise konfrontiert sein“ (S. 92). In der Diskussion um Neutralität werde dies daran deutlich, wenn für freie Träger Freiheiten eingefordert werden, da sie zur Zivilgesellschaft gehörten und Schulen jene Freiheiten nicht zugestanden werden, weil sie zum Staat zählten. Bürgin versucht, jenes Geflecht aufzudröseln, indem sie gegen die verbreitete These argumentiert, wonach der Staat von der Zivilgesellschaft zu trennen sei. „Die Zivilgesellschaft ist […] weder unabhängig vom Staat noch identisch mit diesem. Die gesellschaftlichen Verhältnisse formen den Staat und dieser die Gesellschaft“ (S. 94). So „treten weder Lehrer*innen staatlicher Schulen noch Mitarbeiter*innen staatlich geförderter Vereine den Bildungssubjekten mit der Autorität eines Staats entgegen. Je stärker Bildungsarbeit allerdings in etatistische Strategien eingebunden wird, desto wahrer wird, was noch Behauptung ist. So könnte sich eine autoritäre Prophezeiung erfüllen“ (S. 104). In diesem Zusammenhang erläutert Julika Bürgin ihren Demokratiebegriff, der dem statisch-konservativen Verständnis von Demokratie, wie es in den Grundannahmen der normativen Rahmentheorie des politischen Extremismus zum Ausdruck komme, kritisch gegenübersteht. Sie vertritt stattdessen einen dynamisch-progressiven Ansatz: „Demokratie basiert auf politischer Gleichheit und politischen Rechten, die allen die Beteiligung am Entstehungsprozess der Regeln ermöglichen, an die sie sich halten sollen“ (S. 127).

Im vorletzten Kapitel geht Bürgin den möglichen Intentionen einer „Extremismusprävention als polizeiliche Ordnung“ auf den Grund. Hierfür stellt sie folgende Fragen (S. 128):

  • Ist die Exekutive paranoid geworden?
  • Hat sich das sicherheitsbehördliche Denken unter dem Einfluss der Inlandsnachrichtendienste selbstständig gemacht?
  • Ist der deutsche Obrigkeitsstaat tatsächlich nie abgeschafft worden?
  • Ist das demokratische Bewusstsein in der Gesellschaft zu schwach ausgeprägt?
  • Auf welche Ziele steuert diese Politik zu?

Abgesicherte Antworten hierauf gebe es kaum, da der Diskurs um diese komplexe Thematik (noch) schwach ausfalle; künftige Forschungsvorhaben müssten hier ansetzen. Sonderlich viel Optimismus, insbesondere den praxisbezogenen Diskurs voranzubringen, versprüht Julika Bürgin allerdings nicht: „Provozierte die ‚Extremismusklausel‘ 2010 noch einen empörten Aufschrei, wurde 2017 nur noch verhalten gegen die Forderung des Bundesinnenministeriums an alle Bundesbehörden protestiert, alle Zuwendungsempfänger auf ‚verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über Organisationen, Personen und Veranstaltungen‘ zu überprüfen“ (S. 145).

Im Schlusskapitel stellt Bürgin u.a. die Forderung auf, die „repressiven Staatsapparate“ (S. 151) von der (politischen) Bildungsarbeit zu trennen. Dies sei nötig, um die Schaden genommene Basis für fachliche Kooperation zwischen den Mitarbeiter*innen in der politischen Bildung einerseits und den Ministerien sowie Ämtern für Soziales und Bildung andererseits zu revitalisieren. Darüber hinaus plädiert die Autorin für eine „Infrastrukturisierung“ der Programme im Bereich der Demokratieförderung und Extremismusprävention – also weg von der „Projektitis“ und hin zur Regelstruktur: „Viele Ergebnisse von ‚Modellprojekten‘ verpuffen, weil die Umsetzung in den Regelbetrieb mangels stabiler Regelförderung nicht möglich ist. Die Inflation der Programme führt den Zweck von Modellprojekten ad absurdum. Eine Revision der Programmförderung und Umschichtung der Mittel in die Regelförderung ist überfällig“ (S. 153).

Diskussion

Vor dem Hintergrund, dass über das „Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ […] nach jüngsten Aussagen der Regierung im Sommer 2021 bis zum Ende der aktuellen Laufzeit des Bundesprogramms 2024 insgesamt 600 Mio. Euro im Bundeshaushalt“ (Widmaier 2022, S. 13) vorgesehen sind, hat Julika Bürgin mit ihrem kritisch angelegten Buch zum „Vorstoß“ der staatlich geförderten Demokratieförderung und Extremismusprävention in die Autonomie freier Träger der politischen Bildungsarbeit relevante Denkanstöße für eine weiterführende Debatte sowohl in Wissenschaft als auch Praxis geliefert. Wie Benedikt Widmaier jüngst festgestellt hat, ist eine praxisbezogene Auseinandersetzung insbesondere für prekär Beschäftigte im Rahmen jener staatlich geförderten Programme schwierig zu führen. „Denn wer geht schon das Risiko ein, sich mit kritischen inhaltlichen und fachlichen Anfragen wohlmöglich selbst das Wasser abzugraben?“ (Widmaier 2022, S. 9). Daher ist es nur verständlich, wenn erste Impulse für einen kritischen Diskurs zu dieser Thematik zunächst aus der Wissenschaft eingebracht werden. Sie kann dieses Feld allerdings nicht alleine beackern. Ohne die umfassende Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Praxis wäre die Debatte zu weit von ihrem Gegenstand entfernt.

Hierfür ist Bürgin zwar sensibilisiert, indem sie „problemzentrierte Interviews mit sechs Bildungspraktiker*innen und Sozialarbeiter*innen […] zu Aspekten Gemeinnützigkeit, parteipolitische Neutralität, Überprüfung durch den Verfassungsschutz, Extremismusprävention und Versicherheitlichung“ (S. 11) geführt und deren Aussagen in ihre Studie an entsprechenden Stellen über ausgewählte Direktzitate eingebunden hat. Allerdings verwundert es, warum die interviewten Personen nur sehr vereinzelt und äußerst knapp zu Wort kommen, zumal die Interviews jeweils ungefähr zwei Stunden gingen. Wäre es daher nicht sinnvoller gewesen, die Interviews in das Zentrum des Buches zu rücken, um so mehr über die praxisbezogenen Implikationen jenes „Vorstoßes“ zu erfahren? Hierfür hätte beispielsweise auf die langen Ausführungen zum Demokratieverständnis im sechsten Kapitel verzichtet werden können. Was Julika Bürgin unter „Demokratie“ versteht, wird bereits im zweiten „Abrechnungskapitel“ zum normativen Extremismuskonzept deutlich. In diesem Zusammenhang ist es auch fraglich, ob der ausschließliche Fokus auf „Extremismus“ bei der kritischen Untersuchung staatlich geförderter Demokratieprogramme der empirischen Wirklichkeit genug Rechnung trägt. Schließlich ist die Praxis aktuell weniger mit der Frage konfrontiert, wie mit extremistischen Akteur*innen, die hin und wieder populistisch angehaucht sind, umzugehen ist – sondern vielmehr mit der Herausforderung, wie mit populistischen Akteur*innen, die einen extremistischen Einschlag aufweisen, demokratietheoretisch angemessen umgegangen werden kann (siehe Akel 2021, S. 426–430).

Solche äußerst schwierig zu beantwortenden Fragen müssten insbesondere im Rahmen von Evaluationen der kaum überschaubaren Praxisprojekte mehr berücksichtigt werden. Dass es allgemein an ihrer Evaluation nicht mangelt, arbeitet auch Julika Bürgin überzeugend heraus. Wenngleich es – und hier ist ihr zuzustimmen – mehr Anstrengungen auf dem Gebiet der Evaluationsforschung bedürfe, um nicht zuletzt „die Wirkungen der (Extremismus-)Prävention in den betroffenen Feldern von Pädagogik und Bildungsarbeit zu erforschen“ (S. 89). Gleichwohl stellt sich dabei die Frage, ob solche Zielsetzungen, die wissenschaftliche Gütekriterien zu erfüllen haben, ohne die umfassende Berücksichtigung einer „methodologische[n] Metaperspektive auf die Evaluationen der einschlägigen Programme und insbesondere im Rahmen des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘“ (Milbradt/​Greuel/​Reiter/​Zimmermann 2021, S. 13) erreicht werden können.

Fazit

Julika Bürgin hat mit ihrem Buch „Extremismusprävention als polizeiliche Ordnung. Zur Politik der Demokratiebildung“ aus wissenschaftlicher Perspektive bedeutende Impulse für eine vor allem praxisrelevante Debatte geliefert. Mit Blick auf die riesige Landschaft von staatlich geförderten Programmen der Demokratieförderung und Extremismusprävention, die aufgrund ihrer Lokalisation zunehmend in die Autonomie freier Träger der politischen Bildungsarbeit eingreifen, gilt es zu hinterfragen, inwieweit politische Bildung neben Demokratiebildung überhaupt noch eine eigenständige Daseinsberechtigung für sich beanspruchen kann. Der von Bürgin herausgearbeitete „Vorstoß“ der demokratiefördernden und extremismuspräventiven Praxis in die politische Bildungsarbeit hinein deutet zumindest auf den ersten Blick auf eine Verneinung dieser Frage hin. Künftige Studien, die ihren Fokus mehr auf die Empirie richten, sollten hieran ansetzen, um dieser Frage evidenzbasiert auf den Grund zu gehen.

Literatur

Akel, Alexander (2021): Strukturmerkmale extremistischer und populistischer Ideologien. Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Nomos-Verlag: Baden-Baden.

Milbradt, Björn; Greuel, Frank; Reiter, Stefanie; Zimmermann, Eva (2021): Einleitung und Überblick über den Band. In: dies. (Hrsg.), Evaluation von Programmen und Projekten der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention. Gegenstand, Entwicklungen und Herausforderungen. Beltz Juventa: Weinheim/​Basel, S. 13–35.

Widmaier, Benedikt (2022): Extremismuspräventive Demokratieförderung. Eine kritische Intervention. Wochenschau Verlag: Frankfurt am Main.

Rezension von
Dr. phil. Alexander Akel
B.A. Politikwissenschaft/Philosophie, Leitung der externen Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie beim Verein für Völkerverständigung e.V. der Hansestadt Warburg, Lehrbeauftragter für Politik und Soziologie an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) in Kassel
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Es gibt 14 Rezensionen von Alexander Akel.

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Zitiervorschlag
Alexander Akel. Rezension vom 08.04.2022 zu: Julika Bürgin: Extremismusprävention als polizeiliche Ordnung. Zur Politik der Demokratiebildung. Beltz Verlag (Weinheim, Basel) 2021. ISBN 978-3-7799-6580-0. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/28972.php, Datum des Zugriffs 11.09.2024.


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