Dirk H. Dau, Franz Josef Düwell et al. (Hrsg.): Sozialgesetzbuch IX
Rezensiert von RA Isabel Romy Bierther, 22.06.2022
Dirk H. Dau, Franz Josef Düwell, Jacob Joussen, Steffen Luik (Hrsg.): Sozialgesetzbuch IX. Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. SGB IX | BTHG | SchwbVWO | BGG. edition sigma im Nomos-Verlag (Baden-Baden) 2022. 6. Auflage. 2615 Seiten. ISBN 978-3-8487-6360-3. 148,00 EUR.
Thema
Das Sozialgesetzbuch IX hat insbesondere durch das Bundesteilhabegesetz, dessen Änderungen und weiterer Gesetze umfassend Änderungen erhalten, sodass die sechste Auflage einen erheblichen Überarbeitungsbedarf mit sich brachte. Weiterhin war eine erhebliche Zahl an Urteilen in die Kommentierung einzubeziehen.
HerausgeberInnen
Der Nomos Kommentar zum SGB IX wird durch die Herren Dau, Düwell, Joussen und Luik herausgegeben. Allesamt ausgewiesene Experten im Sozialrecht.
Entstehungshintergrund
Mit Blick auf den Umfang des vorliegenden Werkes kann nur der Hut gezogen werden. Den Autoren gelingt es, die umfangreichen Normen und der Änderungen darzustellen. Dazu war es nötig, den gesamten Stoff zu erfassen, einzuordnen und für Lehre und Praxis gleichermaßen aufzubereiten.
Aufbau
Das Buch beginnt mit einer kurzen Einführung in das System der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Im Anschluss werden die drei Teile des SGB IX anhand der einzelnen Paragraphen besprochen. Es schließen sich dann die Wahlordnung der Schwerbehindertenvertretung und das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung an. Das Buch verfügt über ein ausführlichen Inhalts-, Literatur- und Stichwortverzeichnis.
Inhalt
Das Sozialgesetzbuch IX trägt den Untertitel „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“. Es ist in drei Teile untergliedert.
Der erste Teil ist in vierzehn Unterteile gegliedert und regelt in den §§ 1–89 die allgemein geltenden Regelung für Menschen mit Behinderungen und solchen, die von Behinderungen bedroht sind. Das erste Kapitel des ersten Teils enthält die allgemeinen Vorschriften. Es erläutert die trägerübergreifenden Regelungen mit Bedeutung für alle Leistungsgruppen. Es sind die wichtigen Regelungen zur Struktur der Leistungen zur Teilhabe und ihre Einordnung. Die Paragraphen werden in ihrer Gesetzeshistorie, zum Regelungsinhalt und hinsichtlich ihrer Entstehung eingeordnet. Dann wird der Inhalt systematisch erörtert. So zum Beispiel § 8 hinsichtlich der Wunsch- und Wahlleistungen. Hier wird zunächst historisch eingeleitet und festgestellt, dass Vorschrift aus dem BTHG unter Korrekturen übernommen wurde. Dann wird der Regelungsinhalt dargestellt. Durch das Wunsch- und Wahlrecht soll die Selbstbestimmung, die Selbstständigkeit und die Eigenverantwortung der Betroffenen umgesetzt werden. Im Weiteren wird dann auf den Inhalt der Vorschrift umfassend eingegangen. Es wird dargestellt, dass der Träger nach Antrag des Leistungsberechtigten die Voraussetzungen und die Art der Leistungen nach pflichtgemäßem Ermessen prüft und dann durch einen Verwaltungsakt darüber entscheidet. Bearbeitet wurde dieses Kapitel von Prof. Dr. Joussen.
Das zweite Kapitel befasst sich mit den Regelungen zur Einleitung der Rehabilitation von Amtswegen. Hier stellt die Bearbeiterin Prof. Dr. Zinsmeister die Regelungen über die vorrangige Prüfung von Leistungen zur Teilhabe, der Sicherung der Erwerbsfähigkeit und der Förderung von Modellvorhaben vor. Die Darstellung der Regelung ist auch hier übersichtlich gegliedert. Es werden Literaturangaben gemacht, die Gesetzeshistorie dargestellt, die Regelungsinhalte erläutert und Absatz für Absatz besprochen.
Das dritte Kapitel wurde ebenfalls von Prof. Dr. Zinsmeister bearbeitet. Es beschreibt frühzeitige Maßnahmen zur Unterstützung und die Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfes.
Im vierten Kapitel stellt Prof. Dr. Joussen die Koordinierung der Leistungen und die Zusammenarbeit der Leistungsträger dar. Es werden die Zuständigkeiten und die Erstattung von Leistungen unter den Rehabilitationsträgern und der Teilhabeplan besprochen. Daran schließt sich dann die Darstellung der Leistungsformen an. Es werden das persönliche Budget und der Leistungsort besprochen.
Das siebte Kapitel beschreibt die Regelungen hinsichtlich der Leistungserbringer. Im nächsten Kapitel werden die Rechtsgrundlagen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation erläutert.
Im neunten Kapitel geht es um die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Das SGB IX enthält übergreifende Regelungen für alle Rehabilitationsträger.
Das zehnte Kapitel bespricht die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und das elfte Kapitel die unterhaltssichernden Leistungen. Es folgt dann die Darstellung der Leistungen zur Teilhabe an Bildung sowie der sozialen Teilhabe. Die Leistungen werden im Einzelnen dargestellt und anhand von Literatur und Rechtsprechung besprochen. Auch hier erfolgt die Darstellung anhand der Gesetzeshistorie, dem Regelungsinhalt und der Entstehungsgeschichte. Es folgt dann die Auseinandersetzung mit den einzelnen Absätzen der Norm. Wichtige Begriffe werden dabei hervorgehoben.
Im letzten Kapitel des ersten Teils ist dann die Beteiligung der Verbände und Träger geregelt. Dort wird auf das Klagerecht, den Beirat für die Teilhabe und des Verfahrens des Beirates eingegangen.
Der anschließende zweite Teil regelt in den §§ 90–150 das Eingliederungsrecht, also das Recht der besonderen Leistungen für Menschen mit Behinderung. Auch hier beginnt die Darstellung dem Gesetz folgend mit den allgemeinen Regelungen. Es werden die Aufgaben der Eingliederungshilfe, der Nachrang der Selbigen, die Aufgaben der Länder und der Sicherstellungsauftrag erörtert. Dann schließt sich der große Teil über die Leistungen an. Es werden zuerst die Grundsätze der Leistungen dargestellt, bevor dann im Einzelnen die Leistungen besprochen werden. Dargestellt werden die medizinische Rehabilitation, die Teilhabe am Arbeitsleben und der Arbeitswelt und die soziale Teilhabe. Auch die Regelungen zum Gesamtplanverfahren nach dem BTHG werden nachvollziehbar dargestellt. Dann folgt das Vertragsrecht. Es wird dargestellt, wie unter Einbeziehung aller Träger und der Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit Vereinbarungen abgeschlossen werden. Daran schließen sich dann die Regelungen über den Einsatz von Einkommen und Vermögen an. Das Gesetz enthält dann noch Regelung über die Statistik sowie Übergangs- und Schlussbestimmungen. Auch im zweiten Kapitel bleiben die Autoren ihrer übersichtlichen Darstellung der Norminhalte treu. Sie unterteilen die rechtlichen Bereiche der Normen und gliedern die Darstellung durch Zwischenüberschriften. Auch hier werden wichtige Stellen durch Hervorhebungen gekennzeichnet.
Der dritte Teil enthält in den §§ 151–241 besondere Regelungen zur Teilhabe behinderter Menschen sowie Übergangsregelungen.
An dieser Stelle finden sich die Regelungen zum Schwerbehindertenrecht. Es wird der geschützte Personenkreis erörtert und die Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber. Der besondere Kündigungsschutz findet sich hier. Weiterhin sind die Regelungen zur Schwerbehindertenvertretung, wie zum Beispiel Wahlvorschriften und Aufgaben, dargestellt. Es werden die Regelungen zu den Integrationsfachdiensten besprochen sowie das Verwaltungsverfahren. Dann werden die Inklusionsbetriebe und die Werkstätten für behinderte Menschen besprochen. Im Anschluss finden sich die Regelungen zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Zur Durchsetzung der Regelung finden sich am Ende des SGB IX dann Straf- und Bußgeldvorschriften. In diesem Teil werden die Erläuterungen zu den einzelnen gesetzlichen Regelungen wieder durch Teilüberschriften untergliedert und die wichtigen Stellen hervorgehoben.
Im Weiteren werden dann die Wahlordnung der Schwerbehindertenvertretung und das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung kommentiert.
Diskussion
Die Autor*innen führen historisch in den Regelungsinhalt ein, legen die Änderungen dar und erklären die gesetzliche Regelung. Die Erläuterungen sind kurz und bündig und mit entsprechenden Nachweisen versehen. Um die Handlichkeit des Kommentars zu erhalten sind die Buchstaben kleingesetzt und es wurde dünnen Papier genutzt. Auf die typische Vielzahl von Abkürzungen wie in anderen juristischen Kommentaren wurde jedoch verzichtet, was zu einer guten Lesbarkeit führt.
Fazit
Der Kommentar bietet für Lehrende und für Praktiker*innen einen schnellen, umfassenden und aktuellen Überblick zur Rechtslage. Diese wird verständlich und unter Nachweis von Literatur und Rechtsprechung umfassend dargestellt. Es ermöglicht ein schnelles Erfassen der Regelung bzw. einen Abgleich mit dem vorhandenen Wissen. Der Kommentar ist handlich und intuitiv zu gebrauchen. Das Buch ist daher uneingeschränkt zu empfehlen.
Rezension von
RA Isabel Romy Bierther
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Zitiervorschlag
Isabel Romy Bierther. Rezension vom 22.06.2022 zu:
Dirk H. Dau, Franz Josef Düwell, Jacob Joussen, Steffen Luik (Hrsg.): Sozialgesetzbuch IX. Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. SGB IX | BTHG | SchwbVWO | BGG. edition sigma im Nomos-Verlag
(Baden-Baden) 2022. 6. Auflage.
ISBN 978-3-8487-6360-3.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/28974.php, Datum des Zugriffs 08.09.2024.
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