Lars Schäfer, Kai Kupka (Hrsg.): Freiheit wagen - Alternativen zur Haft
Rezensiert von Dr. biol. hum. Michael Stiels-Glenn, 03.11.2022
Lars Schäfer, Kai Kupka (Hrsg.): Freiheit wagen - Alternativen zur Haft. Lambertus Verlag GmbH Marketing und Vertrieb (Freiburg) 2021. 204 Seiten. ISBN 978-3-7841-3362-1. D: 24,00 EUR, A: 24,70 EUR.
Thema und Ziel
Der vorliegende Sammelband mit dem programmatischen Titel „Freiheit wagen – Alternativen zur Haft“ beinhaltet Beiträge aus unterschiedlichen Perspektiven auf Zustand, Folgen und Alternativen zum Strafvollzug. Viele Buchbeiträge entstanden auf der Basis von Vorträgen bei der Fachwoche Straffälligenhilfe in Mainz 2019.
In ihrer Einleitung formulieren Schäfer und Kupka als Ziel des Sammelbands, ernsthaft über Alternativen zur Haft nachzudenken (10). Sie sind der Überzeugung, es werde in Deutschland zu viel eingesperrt. Die Herausgeber wünschen ihren Leser*innen für die 13 Beiträge am Ende ihrer Einleitung „eine interessante Lektüre“ (17).
Herausgeber und Autor*innen
Die beiden Herausgeber Lars Schäfer und Kai Kupka sind als Referenten bei der Diakonie beschäftigt. Sie haben den vorliegenden Sammelband im Freiburger Lambertus-Verlag herausgegeben, der u.a. Veröffentlichungen im Bereich der Sozialen Arbeit besorgt.
Inhalt
Frieder Dünkel und Stefan Harrendorf sind Kriminologen und hatten bzw. haben Lehrstühle an der Universität Greifswald, Bernd Geng arbeitet dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Die Autoren legen in ihrem Beitrag (18 - 52) eine umfangreiche Sammlung an Fakten und Zahlen über den Stand des Strafvollzuges international und im Vergleich der Bundesländer vor. Sie berichten dabei nicht nur den derzeitigen Stand freiheitsentziehender Maßnahmen, sondern beschreiben auch Entwicklungen über die Zeit, wodurch man einen Eindruck über Entwicklungen in der Kriminalpolitik, der Strafpraxis der Gerichte und der Vollzugspraxis bekommt. So gab es um die Jahre 2005 - 2010 international besonders hohe Gefangenenraten, danach ist ein Absinken zu verzeichnen (26). Interessant ist die Anmerkung der Autoren, dass in Deutschland Vollzugspolitik „zumeist ohne erkennbaren Willen betrieben wird, Gefangenenraten zu steuern bzw. zu senken.“ (22f). Dass die deutsche Sanktionspraxis (im europäischen Vergleich) relativ moderat sei, habe man auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu verdanken (45).
Ulli Schönrock setzt sich als evangelischer Gefängnisseelsorger in der JVA Meppen mit ethischen Fragen zum derzeitigen Zustand und zu Zukunftsperspektiven im deutschen Vollzugssystem auseinander (53 - 67). Er bezweifelt aus der „ex-zentrischen“ Sicht eines Gefängnisseelsorgers insgesamt die Sinnhaftigkeit des Vollzugs. Der Vollzug erfülle nicht einmal seine selbst gesteckten Ziele. Die Menschenwürde, die auch Inhaftierte besitzen, sei oft nicht im Blick der Vollzugspraxis, die Situation der Angehörigen von Inhaftierten werde oft vernachlässigt, und nicht zuletzt werden strukturelle Mängel auch auf dem Rücken vor allem der Mitarbeiter*innen im Allgemeinen Vollzugsdienst – ausgesessen (61), was deren Umgang mit Gefangenen wiederum prägt.
Franziska Dübgen kritisiert als Philosophin einen Lehrstuhl an der Universität Münster (68 - 80) das Gefängnis aus rechtsethischer Sicht. Freiheitsstrafen träfen vor allem ärmere Menschen und verfestigten deren prekäre soziale Situation. Ausgehend von der Idee eines neoliberal reduzierten Individuums (69f), das für sein Handeln allein verantwortlich sei, würden gesellschaftliche Faktoren bei der Entstehung von Kriminalität systematisch ausgeblendet. Man könne durchaus von einer pönologischen Verbannung von Armen sprechen, während man auf Freiheitsstrafe als medial inszenierte Bestrafung von Normabweichung setze. Die neue Punitivität hänge auch zusammen mit der Instrumentalisierung von Straftaten in Wahlkämpfen. Ein kurzer Exkurs durch die Geschichte von Straftheorien hilft Leser*innen, einen Zugang zu Geschichte und Bedeutung von Straftheorien zu finden. Als Konsequenz ihrer Kritik schlägt Dübgen Entkriminalisierung, Entwicklung bzw. Umsetzung alternativer Formen der Sanktionierung und Wiedergutmachung (75) vor.
Nicole Bögelein arbeitet als wissenschaftliche Assistentin am Institut für Kriminologie der Universität Köln seit langem an Untersuchungen zur Ersatzfreiheitsstrafe. Ihr Beitrag (81 - 93) beschreibt die Folgen von Ersatzfreiheitsstrafe. Sie treffe mehrheitlich ärmere Menschen und sei weder für die Betroffenen noch für die öffentlichen Haushalte sinnvoll, koste doch die Inhaftierung wesentlich mehr als die nicht bezahlte Geldstrafe. Aufsuchende Sozialarbeit (91) bei nicht bezahlten Geldstrafen sei sinnvoller als ein fast automatisiertes Behördenverfahren, dass auf Briefe und Schriftstücke setze. Letztlich konterkariere eine Ersatzfreiheitsstrafe die strafrichterliche Entscheidung, die ja in ihren Urteilen gerade eine Freiheitsstrafe zugunsten einer Geldstrafe für verzichtbar hielten (83). Es sei deshalb an der Zeit, dass man genauer überprüfe, ob eine Zahlungsunfähigkeit oder eine Zahlungsunwilligkeit der Verurteilten vorliege (90). Gemeinnützige Arbeit statt Strafe (89f) werde rückläufig verhängt, zudem sei auch hier die Zahl der abzuleistenden Arbeitsstunden zur Höhe der Tagessätze der uneinbringlichen Geldstrafe oft unverhältnismäßig, zumal gerade die oft desolate Lebenslage der Verurteilten eine tägliche Beschäftigung von sechs Stunden erschwere. Insgesamt sei zu überlegen, Armutsdelikte aus dem Strafrecht ins Zivilrecht (Ordnungswidrigkeitenrecht) zu verschieben (91).
Das Gespräch der Herausgeber mit Rechtsanwalt Thomas Galli aus Augsburg und mit Yvonne Radetzki, Anstaltsleiterin der JVA Neumünster/Schleswig-Holstein und 2. Vorsitzende der Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter (94 - 106) fällt ein wenig aus dem Rahmen der anderen Beiträge des Sammelbandes. Das Interview will unterschiedliche Standpunkte aus der Sicht eines Strafverteidigers und einer Anstaltsleiterin deutlich machen – was nicht besonders gut gelingt. Zu sehr werden die Differenzen zwischen den beiden Protagonisten durch höfliche Formulierungen kleingeredet, ohne dass die Moderatoren hier entschieden nachhaken. Die Interviewer lassen unhinterfragt, wenn die Anstaltsleiterin mehrfach erklärt, es gebe gute Gründe, warum die Insassen in der JVA seien und ihr Alternativen zur derzeitigen Praxis kaum vorstellbar sind. Hier hätte man sich mehr gewünscht.
Ralf Pretz befasst sich als Geschäftsführer der Haftentlassenenhilfe Frankfurt/M in seinem Beitrag mit Lockerungsmaßnahmen und vorzeitiger Entlassung (107 - 112). Ausgehend von Ängsten vor Delikten in der Öffentlichkeit, die durch Medien und Politik befeuert würden, gehe die Zahl der gewährten Vollzugslockerungen erheblich zurück. Der hessische Justizminister (108) rühmte sich gar, den hessischen Strafvollzug zum härtesten in Deutschland machen zu wollen. Dabei dienten Ausführungen und Ausgänge sowie vorzeitige Entlassungen aus der Haft der Verminderung des Rückfallrisikos, weil sie Übergänge von der Haft in die Freiheit schaffen statt abrupter Abbrüche (110). Ein Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung statt Geldstrafe (hier trifft sich Pretz mit Bögelein, weil bei Nichtzahlung ebenfalls zivilrechtliche Folgen wie Mahnbescheid und Vollstreckungsbefehl einträten statt Ersatzfreiheitsstrafen), vor allem aber ein insgesamt anderer Umgang mit Bagatellkriminalität. Pretz fordert deutlich mehr Mut und Zuversicht, um zu einem anderen, liberaleren Umgang z.B. durch vermehrte Einstellungen von Strafverfahren oder Absehen von Strafverfolgung zu kommen.
Heiko Stöver ist Lehrstuhlinhaber, leitet das Institut für Suchtforschung an der UAS Frankfurt/M. (113 - 127) und befasst sich seit vielen Jahren mit Drogendelikten und ihrer Strafverfolgung. Er weist eingangs auf die kurzen Haftzeiten hin, die zu nicht reparablen Brüchen im sozialen Umfeld führen und Interventionen in der Haft erschweren. Am Beispiel europäischer Nachbarländer im Umgang mit Drogendelinquenz weist er nach, dass die Zahl der Drogenkonsumenten dabei nicht unbedingt stark zurückgeht (114), aber auch das Gegenteil nicht der Fall ist; diese Länder wurden nicht zu einem Mekka von Konsumenten. Was drastisch zurückgeht, ist die Zahl der Inhaftierten wegen Drogendelikten. In Deutschland wachse hingegen die Zahl der polizeilich registrierten Drogendelikte kontinuierlich an. Mehr als 13 % aller Inhaftierten verbüßten 2019 eine Strafe wegen Verstoßes gegen das BtmG. Selbst bei der Polizei wachse das Unbehagen angesichts einer Kriminalisierung von Drogenkonsum, die den generalpräventiven Zweck (Abschreckung durch Bestrafung) nicht mehr erfülle (118), aber die polizeilichen Ressourcen stark binde. Stöver plädiert für Harm reduction statt Bestrafung, Entpönalisierung (Absehen von Strafe bei reinen Konsumenten) und Entkriminalisierung, verbunden mit einer Legalisierung von bestimmten Drogen. Damit würde der Schwarzmarkt mit all seinen negativen Folgen rasch zusammenbrechen. In Haft ginge nur noch, wer gewerbsmäßig Handel mit Drogen betreibe.
Rechtsanwältin Nadine Haandrikman-Lampen ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der CVJM-Hochschule in Kassel. Sie (128 - 142) untersucht empirisch Rückfälle bei Alternativen zur Haftvermeidung bei Ersatzfreiheitsstrafen (wobei sie zu ähnlichen Schlüssen wie Bögelein kommt). Ihre Studie zeigt, dass haftvermeidende Maßnahmen die Rückfälligkeit im Vergleich zur Verhängung einer Ersatzfreiheitsstrafe deutlich senken.
Christa Pelikan arbeitet am Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie der Universität Innsbruck und befasst sich seit vielen Jahren mit dem Ansatz der Restorativen Justice, den sie in ihrem Beitrag (143 - 157) beschreibt. Hier geht es darum, Straftaten als soziale Konflikte zu sehen, die aus der justiziellen Bearbeitung herausgelöst werden sollten, um einen Ausgleich zwischen Täter und Geschädigten herbeizuführen. Das erfordere eine aktive Beteiligung beider Konfliktparteien am Aushandlungsprozess (145). Pelikan zeigt den Verlauf eines solchen Prozesses an einem Fallbeispiel auf, der das Geschehen sehr plastisch darstellt (152ff).
Während der deutsche Justizvollzug im Rahmen eines entgleisten Sicherheitsparadigma auf immer höhere Mauern und Zäune, elektronische Überwachungs- und Sicherheitsprozeduren und ein geradezu martialisches Auftreten setzt, zeigt der Beitrag von Thomas Merckle und Axel Jeroma (158 - 172) in der Jugendvollzugsanstalt Seehaus Leonberg (in freier Trägerschaft!), dass Strafvollzug auch anders gestaltet werden kann. Mit familienorientierten Gruppengrößen anstatt der großen Abteilungen im Strafvollzug, mit einer konsequenten Gruppenarbeit („Positive Gruppenkultur“) wird die im Vollzug so bekannte wie störende Subkultur ausgehebelt. Junge Gefangene sind für ihre Mithäftlinge mitverantwortlich. Alle Inhaftierte durchlaufen sowohl konfliktorientierte wie themenorientierte Gruppen, wobei der Haftalltag nicht nur den allgemeinen Lebensverhältnissen draußen so weit wie möglich angepasst ist (was der Gesetzgeber von allen Vollzugsanstalten fordert, was aber dort nur in dürftigen Ansätzen umgesetzt werden kann), das Programm für alle Gefangenen ist konsequent von 5.45 bis 22 Uhr durchstrukturiert – auch mit Schule und Ausbildung. Vom ersten Hafttag bleibt der Blick auf die Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit aktiv im Blick. (Spannend ist, dass in diesem Beitrag ein Hinweis auf die US-Einrichtung Glenn-Mills-School fehlt, die durchaus ein ähnliches Konzept vertritt, allerdings gekoppelt mit einem rigideren Sanktionskatalog bei Regelverstößen)
Johannes Cassellius, Sarah Pieper und Vera Tarakin (173 - 179) arbeiteten beim Sozialdienst der Bodelschwinghschen Anstalt Bethel in der JVA Bielefeld-Brackwede. Sie beschreiben in ihrem kurzen Beitrag die Arbeit eines freien Trägers innerhalb der JVA zur Haftreduzierung. Hierbei geht es – anders als bei den Beiträgen über die Ersatzfreiheitsstrafe – vorrangig um die Reduzierung oder Vermeidung von Untersuchungshaft, Ungehorsamshaft oder Sicherungshaft. Für ihre Aufgabe haben sie Zugriff auf die Software der JVA und haben so täglich Zugang zu Informationen über die neuen Häftlinge. Allein die Überprüfung, ob bei neu Inhaftierten eine Verbüßung der Freiheitsstrafe selbst in diesem Stadium noch verhindert werden kann, sparte im Jahr 2019 Kosten in Höhe von 1,8 Mio. € (bei Personalkosten von 50.838 €) ein. Bezeichnend ist, dass das Justizministerium NRW dieses Projekt auslaufen ließ und nun die Aufgabe mit eigenen Kräften weiterführt.
Hilke Kenkel-Schwartz ist Mediatorin und Geschäftsführerin der Konfliktschlichtung e.V. in Oldenburg und beschreibt in ihrem Beitrag (180 - 188) den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) als eine deutsche Form der angelsächsischen Restorative Justice, der erst 1990 gesetzlich festgeschrieben wurde, zunächst im Jugendstrafrecht, ab 1994 auch bei erwachsenen Angeklagten. Anhand eines (vielleicht untypischen, da hier die Täterin entwicklungsverzögert ist) Beispiels veranschaulicht die Autorin den Verlauf eines solchen TOA; getrennte Gespräche mit Beschuldigten und Geschädigten, die ein Gespräch vorbereiten, in dem neben einem Vorschlag einer Wiedergutmachung – Schadensausgleich wäre hier der angebrachtere Begriff – vor allem die Perspektivübernahme der Konfliktbeteiligten anstrebt. Die positiven psychologischen Wirkungen auf Seite von Geschädigten beruhen vor allem auf der Erfahrung, dass Täter einräumen können, Schaden angerichtet zu haben und dass sie die Verantwortung hierfür übernehmen (184). Der Vorteil dieser außergerichtlichen Konfliktregulierung liege darin, dass sie statt einem hoch formalisierten Verfahren hochgradig individuell angepasst werden – und zwar an die Bedürfnisse von Geschädigten wie von Tätern. Allerdings sei in Deutschland keineswegs eine flächendeckende Anwedung des TOA zu verzeichnen.
Carsten Schraml ist Gefängnisseelsorger in der JVA Köln und schildert am Schluss des Sammelbandes (189 - 197) persönliche Eindrücke einer Studienreise mit evangelischen Gefängnisseelsorgern durch den finnischen Strafvollzug als Tagebuch. In der Schlichtheit seiner Schilderungen dessen, was die Teilnehmer in Finnland gezeigt bekamen und gesehen haben, werden nüchtern und unaufgeregt Unterschiede zum deutschen Strafvollzug deutlich.
Diskussion
Kein einziger Buchbeitrag bleibt ohne z.T. harsche Kritik an der Praxis des deutschen Strafvollzugs: Die große Zahl der Inhaftierten wegen einer uneinbringlichen Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe), die sich zum großen Teil aus Menschen in sozialen und finanziellen Notlagen zusammensetzt, verstopfe deutsche Vollzugsanstalten, ohne dass die Haftzeit irgendwie sinnvoll genutzt werden kann. Die Inhaftierung koste Steuerzahler ein Vielfaches dessen, was durch uneinbringliche Geldstrafen an Einnahmen verloren geht. Viele Menschen säßen wegen Bagatelldelikten ein, Inhaftierungen wegen Drogendelikten zeigten ebenfalls die Ratlosigkeit und die Ineffektivität der deutschen Strafgerichte und des deutschen Strafvollzugs.
Die Ausgestaltung des Entzugs der persönlichen Freiheit als Chance zu Veränderungen der Risikofaktoren, die zu einer Inhaftierung geführt haben, bleibt oft Sonntagsreden, Absichtserklärungen und umfangreichen Konzepten vorbehalten, die dann in der Schublade landen. Wenn dazu noch eine Abnahme von Lockerungen und vorzeitigen Entlassungen kommt, darf sich eigentlich niemand wundern, dass deutsche Vollzugsanstalten weder für die Insassen oder deren soziales Umfeld noch für die Beschäftigten ein guter Ort sind. Modelle für ein zeitgemäßes Übergangsmanagement aus dem Vollzug in die Freiheit sind noch längst nicht die Regel. Die Vorschläge vieler Autor*innen sind (wie zu erwarten war) auf grundlegende Veränderungen im Bereich der Ersatzfreiheitsstrafen und Entpönalisierung bzw. Entkriminalisierung von Bagatellkriminalität gerichtet. Dazu müssen Alternativen nicht erst erfunden werden, es gebe sie längst.
Positiv anzumerken ist die Breite der Beiträge von kriminologischen, juristischen, ethischen, theologisch/seelsorgerischen und pädagogischen Beiträgen. Leser*innen erhalten (zumindest über einen bestimmten Bereich des deutschen Strafvollzugs) einen guten Einblick.
Schade, dass die meisten Abbildungen im ersten Buchbeitrag sich nur schwierig lesen lassen – das führt dazu, dass sich Interessierte nicht mit den Abbildungen befassen – hier müsste ein Lektorat achtsamer sein. Dass es auch anders geht, zeigen die Abbildungen im Beitrag von Haandrikman-Lampen. Als Rezensent wünschte man sich Quellenangaben und weiterführende Literatur zusätzlich gesammelt am Schluss eines Sammelbands. Viele Beiträge, die sich kritisch mit der Praxis des Freiheitsentzuges auseinandersetzen, benutzen immer noch unkritisch den Begriff „Opfer“, der eigentlich dem Strafrecht fremd war (bis zur Einführung des „Täter-Opfer-Ausgleichs“ sprach man stets von „Geschädigten“ und „Verletzten“, ohne dass dadurch der entstandene Schaden bagatellisiert wurde). Der Opferbegriff hat sakral-mythologische Beibedeutungen, er fördert die Moralisierung des Strafrechts und die mediale Tendenz zur Skandalisierung. Hier ist der Beitrag von Franziska Dübgen eine lobenswerte Ausnahme.
Was fehlt: Naturgemäß setzen sich die Beiträge vorwiegend mit leichteren Delikten und mit kürzeren Freiheitsstrafen auseinander. Die desolate Lage von Langzeitgefangenen, Inhaftierten mit lebenslanger Freiheitsstrafe und mit Sicherungsverwahrung hätte einen eigenen Beitrag verdient, auch weil im Umgang mit diesen Tätergruppen die gesellschaftliche Punitivität viel deutlicher wird. Die Rücknahme von Vollzugslockerungen, die Abnahme bedingter Entlassungen und die Zunahme therapeutischer Glaubenssätze/Axiome bei vollzuglichen Lockerungsentscheidungen wird oft nur von internationalen Besuchskommissionen bemängelt, aus deren Berichten aber niemand Schlussfolgerungen zieht. Die Formulierung der Herausgeber, das vorliegende Buch enthalte Beiträge, die das Bestehende kritisch hinterfragen (11), ist sehr optimistisch. Dazu bedürfte es mutigerer Ideen zu grundlegenden Alternativen wie z.B. der Vorschlag von Schmidt-Semisch, viele Eigentumsdelikte über eine Kriminalitätsversicherung absichern zu lassen, ähnlich wie Verkehrsunfälle und Brandschäden auch über Versicherungen reguliert werden (Schmidt-Semisch 2002). Damit wäre der größte Teil der Eigentumsdelikte, die ja den Löwenanteil der Verurteilungen bilden, aus dem Strafrecht heraus. Auch weitergehende Anregungen von Heiko Stöver zur Entkriminalisierung und zur Legalisierung einer Reihe von Drogen sollten Beachtung finden, denn hier zeigen sich die Rechtspolitik und Vollzug sehr schwerfällig. Ich selbst habe 2005 deutlich gemacht, wie eine systemimmanente Logik des Strafvollzugs dafür sorgt, dass Strafgefangene sich bei Missständen im Vollzug kaum durchsetzen können und habe 2010 grundsätzlich bezweifelt, dass der deutsche Justizvollzug zu reformieren ist. Ich regte an, dass Veränderungen im Vollzug nur durch eine Privatisierung der JVAs erreicht werden können. Bevor jetzt ein Aufschrei kommt: Mir ging es nicht um eine Privatisierung im bereits bekannten Format, sondern um eine radikale Reform, die eine private JVA zu konsequenter Resozialisierung und möglichst früher Entlassung zwingt, indem der Träger des Vollzuges bei Strafantritt die Kosten für die Gesamtdauer der verhängten Freiheitsstrafe erhält – sein Gewinn wird größer, wenn er es schafft, möglichst frühe Haftentlassungen zu organisieren (Stiels-Glenn 2010).
Fazit
Wer sich einen kompakten Überblick über die Situation im deutschen Strafvollzug und über die Kritik an dessen Zustand verschaffen will, ist angesichts der Breite von kriminologischen, juristischen, ethischen, theologisch/seelsorgerischen und pädagogischen Beiträgen gut bedient. Die wenigen kritischen Anmerkungen schmälern nicht den Gewinn, den auch der Rezensent aus der Lektüre des Sammelbandes gezogen hat. Eine Verbreitung bei Beschäftigten in der Straffälligenhilfe und im Strafvollzug, auch bei Studierenden wäre zu wünschen. Bei Rechtspolitikern könnte die Lektüre helfen, kontroverse Debatten und Diskurse wieder aufleben zu lassen.
Quellen
Schmidt-Semisch H (2002) Kriminalität als Risiko. Schadensmanagement zwischen Strafrecht und Versicherung, Murmann Publishers
Stiels-Glenn M (2005) Die Würde des Strafgefangenen ist antastbar. in: Rode/Kammeier/Leipert: Die Würde des Menschen ist antastbar? Bd.28 der Schriftenreihe des Instituts für Konfliktforschung
Stiels-Glenn M (2010) Ist das System Strafvollzug veränderbar? in: Forum Strafvollzug
Stiels-Glenn M (2010) Muss Strafe sein? Oder: Das gute Gewissen der Exekutoren. in: Kobbé U: Strafen, Pabst Science Publishers
Endres J; Breuer M (2014) Leugnen bei inhaftierten Sexualstraftätern: Ursachen, Korrelate und Konsequenzen. In: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie 8. Jg., S 263 – 278
Rezension von
Dr. biol. hum. Michael Stiels-Glenn
Kriminologe & Polizeiwissenschaftler M.A.
Integrativer Therapeut M.Sc.
Supervisor (DGSv)
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Es gibt 11 Rezensionen von Michael Stiels-Glenn.
Zitiervorschlag
Michael Stiels-Glenn. Rezension vom 03.11.2022 zu:
Lars Schäfer, Kai Kupka (Hrsg.): Freiheit wagen - Alternativen zur Haft. Lambertus Verlag GmbH Marketing und Vertrieb
(Freiburg) 2021.
ISBN 978-3-7841-3362-1.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/28999.php, Datum des Zugriffs 13.09.2024.
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