Dieter Nohlen, Rainer-Olaf Schultze (Hrsg.): Lexikon der Politikwissenschaft.
Rezensiert von Prof. Dr. Dr. habil. Peter Eisenmann, 14.09.2023

Dieter Nohlen, Rainer-Olaf Schultze (Hrsg.): Lexikon der Politikwissenschaft. Band 2., N-Z. Theorien, Methoden, Begriffe. Verlag C.H. Beck (München) 2019. 5. Auflage. ISBN 978-3-406-73711-4. 24,95 EUR.
Thema der Publikation
In Band 2 des zweibändigen Lexikons werden ebenfalls die Theorien, Methoden und Begriffe wieder aufgegriffen, wie sie erstmals in 'Pipers Wörterbuch zur Politik' aus dem Jahr 1985 abgehandelt worden sind. Dabei geht es um „die Zusammenführung einer großen Zahl von Autorinnen und Autoren der verschiedensten Richtungen und Schulen der Politikwissenschaft zu einer Gemeinschaftsleistung, welche das Fach Politische Wissenschaft zu repräsentieren und eine doppelte Funktion zu erfüllen vermag: nach innen für den wissenschaftlichen Diskurs innerhalb der Disziplin und über die engeren Fachgrenzen hinweg sowie nach außen für eine interessierte Öffentlichkeit in Politik und Verwaltung, Lehre und Ausbildung, Beratung und Publizistik“ (Vorwort zur vierten Auflage, S. VII).
Somit versteht sich das Lexikon als fachwissenschaftliches Nachschlagewerk im Sinne eines lexikalischen Wegweisers durch die Politikwissenschaft.
Herausgeber
Dieter Nohlen lehrte von 1974 bis 2005 als Professor für Politische Wissenschaft an der Universität Heidelberg
Rainer-Olaf Schultze war von 1985 bis zum Eintritt in den Ruhestand Professor für Politikwissenschaft und Geschäftsführender Direktor des Instituts für Kanada-Studien der Universität Augsburg
Entstehungshintergrund
Das Lexikon geht – wie bereits erwähnt – auf das sechsbändige 'Pipers Wörterbuch zur Politik', das bereits 1985von Dieter Nohlen im R. Piper Verlag, München herausgegeben worden ist, zurück.
Aufbau
Der Band 2 des Lexikons wird mit einem Vorwort der beiden Herausgeber zur 4. Auflage vom Juli 2009 eingeleitet; ihm folgt zunächst ein Verzeichnis häufig verwendeter Abkürzungen, sodann ein Verzeichnis verwendeter Abkürzungen von Ortsnamen und schließlich sowohl ein Verzeichnis der Abkürzungen von Zeitschriften wie auch ein Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen. Den Hauptteil des Werkes machen die Stichwörter N-Z aus.
Somit finden sich im Band 2 des Lexikons die noch fehlenden Stichwörter N-Z, welche jene aus dem Band 1 alphabetisch ergänzen; es folgt das Gesamtwerk abschließend ein Verzeichnis der insgesamt 150 Autoren.
Inhalt
Die Herausgeber weisen in ihrem Vorwort darauf hin, dass im Mittelpunkt der lexikalischen Behandlung der einzelnen Gegenstände weniger die Phänomene selbst stehen, sondern dass die vorrangige Perspektive die wissenschaftliche Bearbeitung der Gegenstände innerhalb der verschiedenen Teildisziplinen ist. Dabei sollen als wissenschaftliches Instrumentarium die Theorien, Konzepte, Ansätze, Methoden und Forschungstechniken in den Blick gerückt werden.
Erklärtermaßen geht es einerseits sowohl um den Begriffs-, Methoden- und Theorienpluralismus und um die definitorische Erfassung und wissenschaftliche Leistungsfähigkeit der genannten Erkenntnisinstrumente und -träger, andrerseits um den Zusammenhang von Begriffen, Methoden und Theorien und den damit verbundenen wechselseitigen Einflüssen und Abhängigkeiten, Verbindungen und Erkenntnisinteressen (siehe S. VIIf.). „Den Phänomenen wird schließlich insofern wieder Aufmerksamkeit zuteil, als auch die politischen Ergebnisse und die wissenschaftlichen Erkenntnisse vorgetragen werden, welche die politikwissenschaftliche Forschung über sie gewinnen konnte“ (S. VIII).
Die Herausgeber verstehen ihr Lexikon, das in seiner Gesamtheit mehr als 1000 vielfältig miteinander vernetzter Stichwörter bearbeitet, als alternative Einführung in die Politikwissenschaft und weisen ihm somit eine besondere Funktion im Rahmen dieser Fachwissenschaft in dem Sinne zu, dass man damit das Erzielen einer höchstmöglichen definitorischen Klarheit erreichen will.
Indem die einzelnen Begriffe Erläuterung finden, will man zugleich einer allzu fachsprachlichen Entwicklung der Disziplin, die sich die Gesellschaft zum Gegenstand ihrer wissenschaftlichen Betrachtung zum Ziel gesetzt hat, in gewisser Weise eine Allgemeinverständlichkeit entgegensetzen.
Schließlich legen die Herausgeber noch Wert darauf, dass sie das Lexikon nach dem Bausteinprinzip auf der Basis eines pluralistischen Wissenschaftsverständnisses konzipiert haben.
Da es nicht möglich und völlig unangebracht erscheint, auf alle der in beiden Bänden abgehandelten lexikalischen Begriffe einzugehen, sollen an dieser Stelle exemplarisch die drei Begriffe des zweiten Bandes: 'Parlamentarismus', 'Rechtsstaat' und 'Sozialpolitik ' herausgegriffen werden, anhand derer die Vorgehensweise erklärbar erscheint.
Wenden wir uns zunächst dem Begriff 'Parlamentarismus' zu:
Bevor sich Ulrich von Alemann (Prof. an der Universität Düsseldorf) mit dem Parlamentarismus als solchem beschäftigt, gilt es sowohl bei den knapp gehaltenen Beiträgen von Susanne F. Schüttemeyer (Prof. an der Universität Halle-Wittenberg), wie auch von Dieter Nohlen selbst kurz innezuhalten.
Während Erstere das Stichwort 'Parlamentarisches Regierungssystem' abhandelt, beschäftigt sich Letzterer mit der 'Parlamentarisierung':
Rekurrierend auf Ernst Fraenkel (1975 verstorben und als einer der 'Väter' der modernen Politikwissenschaft geltend) nennt Schüttemeyer die Kennzeichen eines 'Parlamentarischen Regierungssystems', als da zum Beispiel sind: die politische Notwendigkeit der rechtlichen Zugehörigkeit der Regierung zum Parlament, oder die Rücktrittsverpflichtung der Regierung im Falle eines Misstrauensvotums des Parlamentes, wie auch andrerseits das Recht der Regierung auf Parlamentsauflösung (vgl. S. 698).
Nohlen betrachtet die 'Parlamentarisierung' als einen verfassungsgeschichtlichen Vorgang zur Ablösung der konstitutionellen Monarchien und sieht in dem grundlegenden verfassungspolitischen Wandel die 'Geburtsstunde' der 'Parlamentarischen Regierungssysteme', welche sich allerdings über einen Zeitraum von fast 100 Jahren erstreckt habe (ebd.).
Wirft man den Blick auf die Stichwortbearbeitung von Ulrich von Alemann, so wird man mit einer ausführlichen Darlegung der historisch-politischen Entwicklung des Parlamentarismus konfrontiert. Der Verfasser geht zunächst auf das engere Verständnis ein, indem er darauf hinweist, dass ein Parlament durch allgemeine Wahlen gewählt wird, sodann die Regierung bestellt und kontrolliert und die Gesetzgebung ausübt, was wiederum bedeutet, dass eine „gestaltende Kompetenz“ (S. 699) über die bloße Existenz desselben vorausgesetzt wird.
Die Existenz eines Parlaments allein genüge nicht, wie man daran erkennen kann, dass es auch in nicht parlamentarischen Monarchien oder in autoritären Regimen Parlamente geben kann, welche dann in der Regel als Volksvertretungen keine politisch zentrale Rolle spielen und als autoritärer oder totalitärer Parlamentarismus bezeichnet werden kann.
Von Alemann grenzt sodann den im engeren Sinne verstandenen Parlamentarismus vom Präsidentialismus ab, wenngleich auch hier eine Regierung aus dem Parlament hervorgeht, die Amtsführung und die -dauer vom Vertrauen des Parlaments in seiner Mehrheit abhängig ist. Anschließend geht der Autor auf besondere Beispiele ein, indem er etwa drauf hinweist, dass die weit überwiegende Zahl der westlichen Industriegesellschaften parlamentarisch regiert werde, wenngleich auch spezielle Unterschiede bestünden. So handle es sich bei den USA um einen präsidentiellen, bei Frankreich um einen semipräsidentiellen und bei der Schweiz um einen kollegialen Parlamentarismus. Andrerseits dominieren in Lateinamerika Präsidialsysteme oder aber in den postkommunistischen Staaten Mittel- und Osteuropas sind es teilweise parlamentarische, teilweise semipräsidentielle Regime.
Nach dieser Differenzierung und Charakterisierung folgt ein Exkurs über die historische Herausbildung des Parlamentarismus in seinen Entwicklungsstufen vorwiegend im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert, zum einen in England und zum anderen in Frankreich – mit dem Fazit, dass „der politische Parlamentarismus des 19. Jh. [....] überall in Europa auf den wirtschaftl. und polit. Interessen des Bürgertums [fußte]“ (S. 700).
Des weiteren weist von Alemann auf die durchaus beträchtlichen Unterschiede zwischen den parlamentarischen Demokratien der BRD oder Großbritanniens, Kanadas oder Österreichs, Schwedens oder Italiens hin und wendet sich anschließend der bundesrepublikanischen Variante des Parlamentarismus zu. Hier geht es ihm u.a. um die Darlegung der Rückbesinnung auf die Mängel der Weimarer Reichsverfassung und den Konsequenzen für die Erstellung eines Grundgesetzes als „Gegenverfassung zu Weimar“ (S. 701).
Er nennt beispielhaft: Schwächung der Stellung des Bundespräsidenten, Stärkung des Kanzlers durch Richtlinienkompetenz oder aber die Einführung eines Konstruktiven Misstrauensvotums. Schließlich konstatiert der Autor unserem parlamentarischem System in all seiner politischen Entwicklung bis heute Offenheit gegenüber einem politischen Wechsel, Anpassungsfähigkeit und Stabilität – warnt aber zugleich vor Selbstzufriedenheit angesichts politischer Extremismen und Parteienverdrossenheit, fordert mehr Transparenz der politischen Prozesse und Ergänzungen durch Formen direkter Demokratie und Volksentscheide.
Sodann geht es um eine nähere Betrachtung des Begriffs 'Rechtsstaat':
Ernst Benda (verstorben 2009, Prof. em. an der Universität Freiburg und ehem. Präsident des Bundesverfassungsgerichts) hält gleich zu Beginn seiner Darlegung fest, dass sich der Begriff 'Rechtsstaat' „einer einfachen und formelhaften Umschreibung entzieht“ (S. 890), weil sich dies aus einer zielorientierten Rechtsgebundenheit des Staates ergibt und begründet dies mit der Feststellung, dass sich aus dem Verhältnis von Recht und Politik immer nur ein an die jeweiligen zeitlichen Gegebenheiten gebundene und somit nicht abschließend geltende Antwort ergeben kann. Es existiere ein den jeweiligen gesellschaftspolitischen Gegebenheiten und Auffassungen offen (interpretierbarer) Rechtsstaatbegriff. Allein mit der Begründung des politischen Handelns auf das Recht ('rule of law') könnten lediglich die Zielsetzung, aber nicht die hierfür wesentlichen Begriffselemente erfasst werden (vgl. a. O.).
Benda geht sodann auf die historische Entwicklung des Rechtsstaatsbegriffs ein, ausgehend vom zentralen Staatszweck des absolutistischen Staats mit dessen Sorge um das Wohl der Untertanen, wechselt zum liberalen Rechtsstaat und der Bindung des Menschen an eine nicht willkürliche Gesetzlichkeit, der Befreiung von Bevormundung und den ihm von Natur aus zustehenden Grundrechten. Um all die daraus resultierenden Freiheiten gewährleisten zu können, kommt die Trennung und Balance der Gewalten ins Spiel. Es folgen Einlassungen bezüglich staatstheoretischer Bezüge, um sodann auf weitere Ausformungen des Rechtsstaatsverständnisses etwa in der Weimarer Republik, dessen Pervertierung in der nationalsozialistischen Diktatur, bis letztlich zum Rechtsstaatsverhältnis des deutschen Grundgesetzes in gebotener Kürze einzugehen (vgl. S. 890 ff.).
Der Autor schließt seine Darlegungen mit einem Exkurs über den heutigen sozialen Rechtsstaat ab. Zusätzlich zur Begrenzung der Staatstätigkeit zugunsten der individuellen Freiheit trete die Überzeugung hinzu, „daß die tatsächlichen Ungleichheiten bei der Verteilung von Lebenschancen und die gesellschaftlichen Machtverhältnisse des regulierenden Staatseingriffs bedürfen, um die rechtlich allen garantierte Gleichheit herzustellen“ (S. 892).
Schließlich weist Benda noch darauf hin, dass quasi zwischen einem die Bürger steuerlich etc. belastenden Ergebnis daraus und einem überzogenen Wohlfahrtsstaat mit der Gefahr einer Rückkehr zur Unmündigkeit entgegenzuwirken sei.
Im dritten Stichwort, das hier näher betrachtet werden soll geht es um den Begriff 'Sozialpolitik':
Adalbert Evers (Prof. an der Universität Gießen) beginnt mit seinem Beitrag mit einer definitorischen Begriffserklärung. Er beschreibt Sozialpolitik als ein „Politikfeld, das sich in dem Maße entwickelt hat, wie mit der Industrialisierung soziale Sicherung und soziokulturelle Integration mehr und mehr durch die politische Intervention des Staates hergestellt werden mussten“ (S. 991). Dies trifft sicher umso mehr zu, als sich insbesondere bezogen auf Deutschland angesichts einer starken sozialorientierten Komponente innerhalb der jeweiligen Regierungen eine zunehmende Sozialstaatlichkeit ergeben hat.
Der Autor hält drei Phasen der Entwicklung von Sozialpolitik in Deutschland fest:
Als erste Phase nennt er die Epoche gewaltiger sozialer Umschichtungen während des Prozesses der Industrialisierung, als die soziale Sicherung, Sinngebung und Einbindung in der dörflichen Gemeinschaft mehr oder weniger zusammenbricht und durch neue Formen der gesellschaftlichen Integration und Absicherung abgelöst wurden (vgl. S. 991). Beispielhaft gilt hierfür die Etablierung staatlicher Sozialversicherungen unter dem Reichskanzler von Bismarck.
Die zweite Phase entwickelt sich aus der Übernahme politischer Verantwortung durch die Sozialdemokratie während der Weimarer Republik, wo das System der Tarifautonomie, der Ausbau der Sozialversicherungen und die Erweiterung sozialer Dienste und Einrichtungen hinzukamen. Auch seien etwa die Vernetzungen zwischen Wissenschaft und Politik mit deren Auswirkungen auf ein verstärktes sozialpolitisches Gestaltungsbemühen erkennbar.
Für die dritte Phase macht Evers die Neugestaltung sozialer Politik – nach dem Zusammenbruch der sozialen Sicherungssysteme in der Weltwirtschaftskrise nach dem Ersten Weltkrieg und einer fatalen Autoritärisierung im Dritten Reich – in der Nachkriegsentwicklung der jungen Bundesrepublik auf den Weimarer Gegebenheiten fußend, geltend.
Schließlich verweist der Autor zudem auf die Vorgaben und Richtlinien, wie sie sich aus der Entfaltung der EWG bis zur heutigen Europäischen Gemeinschaft ergeben haben (vgl. S. 992). Hier wird beispielsweise auf die 1989 verabschiedete Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer, auf die Bedeutung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hingewiesen oder aber, ob sich aus der fortschreitenden Europäisierung bis hin zur Globalisierung mit deren Herausforderungen neue sozialpolitische Impulse ergeben (haben).
Evers geht schließlich auf die heutige nicht nur in Deutschland erfolgende Thematisierung materialer Problemlagen, wie etwa Arbeitslosigkeit, soziale Ungleichheit und Ausgrenzung, die s. A. nach „von veränderten theoretischen und politischen Aufmerksamkeiten geprägt“ (S. 993) seien, ein, indem er diese in mehreren Punkten abhandelt. Dabei geht es zum einen darum, welche Rolle privatwirtschaftliche Akteure, freie Träger der Wohlfahrtspflege oder neue Formen individueller und kollektiver Selbstorganisation in der Sozialpolitik spielen können. Es geht auch u.a. um die Frage nach „Veränderungen bei den Zielen, dem Leistungsprofil, Selbstverständnis und der gesamten Architektur wohlfahrtsstaatl. Modelle“ (a.a.O.). Letztlich wird auch die Debatte um Fragen sozialer Gerechtigkeit und sozialer Rechte aufgegriffen und abschließend kurz hinterfragt.
Diskussion
Der vorliegende Band gibt auf 621 Seiten Erläuterungen politikwissenschaftlicher Begriffe der elf weiteren Buchstaben des Alphabets. Dabei fallen – wie bereits im ersten Band – die Einzelbetrachtungen der Stichwörter naturgemäß in unterschiedlicher Länge aus. Jedem bearbeiteten Stichwort werden Literaturhinweise angehängt.
Insoweit besteht auch hier eine gewisse Kontinuität in der Präsentation. Wenn man auf die Vielzahl der Beitrags-Autoren und -Autorinnen beider Bände blickt, so gilt auch hier nicht nur eine gewisse Differenzierung hinsichtlich politikwissenschaftlicher Ausrichtungen, sondern auch bezüglich der individuellen Darstellungs- und Betrachtungsweisen im Bezug auf die jeweilige Stichwortbearbeitung, wie auch auf Diktion, Semantik und Schwerpunktsetzung. Allerdings gilt es auch hier wiederum darauf hinzuweisen, dass wohl allen Bearbeitungen gemein ist, ausgehend von einer zunächst etymologischen Begriffsklärung, die historische Entstehung und Entwicklung der Begrifflichkeiten darzulegen. Soweit erkennbar kommt es bei den Abhandlungen zu keinen direkten Überschneidungen von Begriffsbestandteilen anderer Stichwörter, allenfalls zu entsprechenden Verweisen.
Bezogen auf den vorliegenden Band 2 des Lexikons lässt sich – wie schon beim ersten Band – eine wohl umfassende Erfassung aller wesentlichen Theorien, Methoden und Begriffe der Politikwissenschaft feststellen, wenngleich deren inhaltliche Ausgestaltung nicht darüber hinwegtäuschen kann, dass im jeweiligen Einzelfall zum einen die jeweils angegebenen Literaturhinweise zu Rate gezogen werden sollten und zum anderen die vertiefende Befassung mit den Begriffsinhalten, Theorien und Methoden mittels spezieller weiterführender Literatur und nicht zuletzt aktueller Entwicklungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse unumgänglich erscheint.
Fazit
Somit gilt gerade in der Zusammenschau beider Bände, dass das Lexikon der Politikwissenschaft genau das ist, was es sein soll und will: nämlich ein umfassendes Nachschlagewerk zur schnellen Orientierung und Definierung. Es wird somit seinem am Anfang genannten Anspruch, einen wissenschaftlich differenzierten Diskurs führen zu wollen, in vollem Umfang gerecht.
Rezension von
Prof. Dr. Dr. habil. Peter Eisenmann
Professor (em.) für Andragogik, Politikwissenschaft und Philosophie/Ethik an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt, Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften
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