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Stefan Pohlmann (Hrsg.): Alter und Devianz

Rezensiert von Dr. phil. Gernot Hahn, 08.09.2022

Cover Stefan Pohlmann (Hrsg.): Alter und Devianz ISBN 978-3-17-038773-7

Stefan Pohlmann (Hrsg.): Alter und Devianz. Ein Handbuch. Kohlhammer Verlag (Stuttgart) 2022. 376 Seiten. ISBN 978-3-17-038773-7. 46,00 EUR.

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Thema

Alterskriminalität stellt für eine alternde Gesellschaft eine Herausforderung dar und ist gleichzeitig ein wenig untersuchtes Thema. Der Herausgeberband versammelt aktuelle Erkenntnisse aus den Bereichen Strafrecht und Strafvollzug und gibt einen umfassenden und differenzierten Einblick in das Thema Alter und Devianz, bzw. Alter und Delinquenz und bietet damit eine gut fundierte Grundlage zur Auseinandersetzung mit dem Thema Straffälligkeit und Langzeithaft lebensälterer Menschen.

Herausgeber und Autor*innen

Prof. Dr. phil. Dipl. Psychologe Stefan Pohlmann ist Professor für Gerontologie an der Hochschule München, wo er die Abteilung für interdisziplinäre Gerontologie leitet und als Dekan die Fakultät für angewandte Sozialwissenschaften vertritt.

Die Einzelbeiträge wurden von 26 Autor*innen verfasst, allesamt Expert*innen aus den Bereichen Kriminologie, Gerontologie, (angewandte) Sozialwissenschaften, Pflegewissenschaften, Strafvollzug, Rechtswissenschaften/​Justiz und Psychiatrie.

Aufbau und Inhalt

Der über 375 Seiten starke Band ist neben einer Einführung (Das Phänomen der Devianz im Alter) mit seinen 23 Einzelbeiträgen in vier Abschnitte unterteilt. Diese behandeln die Aspekte

  • Alterswissenschaft und Kriminalitätsforschung
  • Altersrelevante Strafverfolgung und Strafverurteilung
  • Ältere Menschen in Haft
  • Wege aus und Umgang mit der Alterskriminalität.

In einem abschließenden Ausblick erfolgt die Zusammenfassung der zentralen Inhalte und die Formulierung eines Fazits, das den Entwicklungs- und Handlungsbedarf zum behandelten Thema umfasst.

Einführung

„In diesem Sammelband soll nicht der Eindruck vermittelt werden, dass von älteren Personen eine gravierende oder neuartige Gefahr ausgeht“ (14), stattdessen besteht das Anliegen des Herausgebers und der Autor*innen in der Differenzierung des Phänomens Alterskriminalität bzgl. Tatmotiven und -hintergründen, der Deliktstruktur, der Umgangsformen unserer Gesellschaft mit älteren straffällig gewordenen Menschen und alten Menschen in Haft. Das zentrale Anliegen ist, die „Straftaten älterer Menschen in all ihren Facetten zu begreifen und ihnen mit unterschiedlichen Maßnahmen altersgerecht zu begegnen“ (15). Neben dieser Hinführung, die auch einen ersten Einblick in die dürftige Forschungs- und Theorielage zum Thema gibt, enthält der Abschnitt Hinweise zur Struktur des Sammelbands und zu den Inhalten der einzelnen Abschnitte und Kapitel.

Alterswissenschaft trifft Kriminalitätsforschung

Als Grundlagenabschnitt vertieft der erste Abschnitt die Einführung in das Thema Alter und Devianz. Grundlage sind einige theoretische Bezugspunkte zu alterssensiblen Normabweichungen, Hinweise zu methodischen Anforderungen altersdifferenzierter Kriminalitätsstatistiken, ein Überblick zur Delinquenzverteilung älterer Menschen, Überlegungen zur Notwendigkeit eines alterssensiblen Strafrechts und eine knappe Einführung in „Altersbilder und Alterskriminalität“ vor dem Hintergrund kriminologischer Forschung und Erklärungsansätze. Die Autor*innen stellen dar, dass Devianz im Alter kein einheitliches Phänomen ist. „Die“ Alterskriminalität existiert nicht. Stattdessen bestehen unterschiedlichste Motive, Aspekte und Formen abweichenden und strafrechtlich relevanten Verhaltens älterer Menschen, über deren Struktur und Bedingungen (zu) wenig bekannt ist, denen über die bekannten kriminologischen Ansätze nur bedingt beizukommen ist und vor allem den Vorstellungen in der breiten Gesellschaft über Alter, Norm, Normvarianz und Normabweichung eine besondere Bedeutung (Normerwartung) zuzukommen scheint. Zeitgleich bilden die bekannten statistischen Auswertungen zur Kriminalität das Bild und die Struktur einer Alterskriminalität nur unzureichend ab, wobei gilt, dass der Anteil lebensälterer Menschen ab dem 60. Lebensjahr deutlich abnimmt, ebenso die Deliktschwere. Ebenso ist die Senior*innenkriminalität insgesamt rückläufig. Die Überlegungen zu einer alterssensiblen Strafpraxis (ob als gesonderter Strafrechtsbereich wie z.B. das Jugendstrafrecht, oder als angepasste Strafpraxis der Gerichte) erscheinen insgesamt noch wenig ausgereift, bzw. wenig entwickelt, wobei sich Hinweise auf ein „milderes Strafrecht für ältere Straftäter identifizieren“ (91) lassen: individuelle (kognitive) Förderung, Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit, Bewährungsentscheidungen mit verknüpften rückfallpräventiv ausgerichteten Unterstützungsansätzen und ggf. Beschränkungen (z.B. Weisungen, Meldeauflagen, Fahrverbote etc.).

Altersrelevante Strafverfolgung und Strafverurteilung

Abschnitt zwei beschäftigt sich mit der Strafverfolgung und-verurteilung im höheren Lebensalter. Die Annäherung erfolgt über die Typologisierung von Devianzformen hinsichtlich verschiedener Deliktbereiche, Suchtmittelkonsum im Kontext von Delinquenz bei Lebensälteren und verschiedenen Deliktbereichen wie z.B. Sexualstraftaten. Eine andere Perspektive nimmt ein Beitrag zur medialen Aufbereitung von Straftaten im Alter ein, hier ist eine Zunahme entsprechender Formate (Spielfilm, „Sensationspresse“ etc.) zu verzeichnen, was mit einem erhöhten gesellschaftlichen Interesse an der Thematik korreliert. Das Alter als biografischer und biologischer Marker, aber auch die dominierenden Altersbilder beeinflussen die Rechtsprechung welche aus professioneller Perspektive, aber auch aus Laiensicht die Besonderheiten Lebensälterer besonders berücksichtigt. Dieser Aspekt wird in einem entsprechenden Beitrag dargestellt, wobei ethische Fragestellungen (z.B. die Verhängung mehrjähriger Haftstrafen bei hochbetagten Menschen), die Möglichkeiten einer alterssensiblen Strafpraxis (mildere Bestrafung, alternative Strafformen etc.) diskutiert werden. Ein weiterer Beitrag beschäftigt sich schließlich mit der Frage der Schuldfähigkeit älter Straffälliger; Schwerpunkt ist hier die Darstellung der Zusammenhänge v.a. altersspezifischer Erkrankungen (z.B. Demenz), störungsspezifischer Delinquenz und die hiermit assoziierten Einschränkungen hinsichtlich Einsichts- und Steuerungsfähigkeit.

Ältere Menschen in Haft

Bei alternder Gesellschaft steigt auch die Zahl von Verurteilungen in der Gruppe der ab 60jährigen und die Zahl der Inhaftierten dieser Altersgruppe in den Strafvollzugsabteilungen. Zwar liegt der Anteil dieser Gruppe bei unter fünf Prozent, die Vollzugsbedingungen in den Anstalten werden diesen Menschen allerdings in den wenigsten Fällen gerecht, der deutsche Strafvollzug hat -auch- hier einen deutlichen Reformbereich. Der dritte Abschnitt liefert in fünf Beiträgen die empirischen Belege zu dieser Situation, wobei die Schwerpunkte auf den Fallzahlen und deren Entwicklung, dem Gesundheitsstatus Inhaftierter (der im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung deutlich schlechter ist), Beschreibungen der Inhaftierungssituation in Bayern und Nordrhein-Westfalen. Die Versorgungsstruktur zeigt sich hier sehr unterschiedlich. Während in NRW spezielle Haftplätze für ältere Inhaftierte vorgehalten werden und teilweise spezialisierte Versorgungsformen bestehen, werden für Süddeutschland Handlungsbedarf und Modellprojekte angemahnt, was derzeit noch aussteht. Ein an den Bedarfen Lebensälterer orientierter Haftalltag betrifft die Ebenen der gesundheitlichen Betreuung, bauliche Aspekte, Beschäftigungs- und Freizeitangebote, soziale Integration, Wiedereingliederungsangebote, sowie die Hospiz- und Palliativversorgung, was in einem zusammenfassenden Beitrag überblicksartig dargestellt und mit Lösungsvorschlägen ergänzt wird.

Wege aus und Umgang mit der Alterskriminalität

Der letzte Abschnitt des Herausgeberbandes zeigt auf, wie komplex die Thematik der Alterskriminalität unter dem Blickwinkel des Strafvollzugs, störungs- bzw. altersspezifischer Delinquenz und der Wiedereingliederung/​Resozialisierung Lebensälterer ist. Drei Beiträge gehen auf diese Aspekte ein, darunter ein Text von Liane Meyer, der auf der ausführlichen Arbeit der Autorin „Strafvollzug und Demografischer Wandel“ (https://www.socialnet.de/rezensionen/​28984.php) beruht. Ansatzpunkte zur Gestaltung von Lösungsmöglichkeiten im Umgang mit Alterskriminalität und Inhaftierung Lebensälterer liegen auf den Ebenen Strafrecht (hier v.a. alternative Strafformen jenseits von Inhaftierung), Strafvollzugsrecht (v.a. in Bezug auf Haftlockerungen, vorzeitige Entlassung etc.), Strafvollzugsgestaltung (organisatorisch, baulich, versorgungsbezogen) und eine konsequent(ere) Anwendung der Haftfähigkeitsprüfung. Hier findet sich auch der für den Rezensenten zentrale Satz der Publikation, der die aktuelle Rechtssystematik unter dem Blickwinkel alterssensibler Rechtspraxis hinterfragt: „… nach dem Prinzip der Äquivalenz der gesundheitlichen Versorgung im Vollzug ist gerade bei älteren Inhaftierten zu prüfen, ob der Strafvollzug den besonderen gesundheitlichen … Bedarfen gerecht werden kann. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland höchstens 30 Prozent aller Inhaftierten gefährliche Täter sind (…) könnte bei hochbetagten und schwer erkrankten Gefangenen … über die Angemessenheit der hohen gesetzlichen Hürden für eine Haftunterbrechung diskutiert werden“ (303‘).

Zwei weitere Beiträge gehen auf das Phänomen der Kriminalitätsfurcht bei älteren Menschen (wodurch der Blick weg von der reinen Täterzentrierung geöffnet wird) und auf eine spezielle Gruppe älterer Straftäter ein, die Subgruppe delinquenter Alt-Rocker, deren Verhaltensabweichungen als Zusammenwirken von Lebensstil und Stigmatisierung diskutiert werden.

Ausblick

Mit dem Herausgeberband wird ein Überblick zu aktuellen Fachdiskursen zur Alterskriminalität gegeben. Das Abschlusskapitel fasst die zentralen Ergebnisse der Einzelbeiträge noch einmal zusammen, wobei auch deutlich wird, welche Lücken im Wissen über die Struktur der Alterskriminalität, den Strafvollzug, vor allem die Gestaltung altersgerechter oder wenigstens alterssensibler Vollzugsformen und alternativer Sanktionsformen bestehen. Der zentrale Befund lautet hier: „Die zurzeit vorliegenden Datenquellen [zur Altersdelinquenz, d. Verf.] weisen … massive blinde Flecken auf und erschweren die konzeptionelle Entwicklung nachhaltig wirksamer Maßnahmen im Bereich der Alterskriminalität“ (359). Insgesamt reklamiert Herausgeber Stefan Pohlmann einen erheblichen Reform- und Entwicklungsbedarf, den er zusammenfassend neben den Bereichen der Sanktionspraxis, des Strafvollzugs und der Resozialisierung auch im Bereich der Kriminologischen Grundlagen sieht, deren „Theorien zur Kriminalität … sich nur bedingt auf eine Alterskriminalität anwenden (lassen)“ (368). Für den strafrechtlichen Bereich erfolgt eine klare Absage an ein spezielles Altersstrafrecht (analog dem Jugendstrafrecht), da ein kausaler Zusammenhang zwischen Alter und Delinquenz nicht vorliegt, vielmehr fordert der Herausgeber die sensibel gestaltete Anwendung des Strafrechts für die Gruppe älterer und alter Straftäter*innen. Als „wenig ermutigend“ (370) erscheint dabei (auch), dass es gegenwärtig kaum Ansätze zu schlüssigen Resozialisierungs- (oder weitergedacht) Präventionsprogrammen im Bereich der Alterskriminalität gibt. Folgerichtig erscheint dann auch der Schlussbefund, den der Herausgeber auch im Namen der Einzelautor*innen formuliert: „Will man in den genannten Bereichen einen echten Fortschritt erzielen, darf die Alterskriminalität nicht weiterhin von so vielen Stellen ignoriert werden. Eine solche Ausblendung kann nicht im Sinne einer handlungsfähigen und zugleich alternden Gesellschaft sein“ (370).

Zielgruppe des Buches

Alle Berufsgruppen, die in Strafvollzugsanstalten mit älteren Inhaftierten konfrontiert sind oder arbeiten, Verantwortliche in Leitung, Verwaltung und Politik, denen eine besondere Fürsorgepflicht für die Gruppe lebensälterer Menschen im System des Strafvollzugs zukommt.

Diskussion

Stefan Pohlmann gelingt mit dem von ihm herausgegebenen Band ein Überblick und in den Einzelbeiträgen tiefer Einblick in das Thema Alter und Devianz. Die aktuellen relevanten Studien, kriminologischen Grundlagen, statistischen Befunde und praktischen Ansätze im Bereich der Alterskriminalität werden damit erfasst und erstmals zusammengeführt, was das zentrale Verdienst der Publikation ist. Für den/die eilig Lesende erweisen sich die in den Einzelbeiträgen als Fazit formulierten Zusammenfassungen als Erleichterung, wobei sich die Texte insgesamt, auch bei komplexen Zusammenhängen und Inhalten durchweg als lesbar darstellen. Damit erweist sich die Publikation tatsächlich als „Handbuch“, wie es im Untertitel des Buchs auch aufgegriffen wird. Einige Blindstellen sind in dem Werk allerdings festzustellen, so fehlt eine ausführlichere Auseinandersetzung mit ethischen Aspekten und der grundsätzlichen Frage, wozu Bestrafung im höheren Lebensalter dienen soll: der Begriff der Resozialisierung stößt bei Lebensälteren schnell an logische Grenzen, die durch Vollzugs- und Strafmaßnahmen nicht aufgelöst werden können; die Verhängung mehrjähriger Haftstrafen bei z.B. über 80jährigen kommen mit Blick auf das hohe Lebensalter einem „lebenslänglich“ gefährlich nahe; der Strafvollzug schwer kranker und pflegebedürftiger Täter*innen fordert eine Überprüfung nach vollzugslimitierenden Entscheidungen; die ungleiche gesundheitliche Versorgung bei älteren Inhaftierten im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung bei gleichzeitig schlechterem Gesundheitsstatus erfordern eine Diskussion entlang der Argumentationslinie Menschenwürde- Chancengleichheit-Menschenrechte.

Im Kapitel zur Schuldfähigkeit älterer Straffälliger werden zwar die strafrechtlichen Grundlagen (und gutachterliche Konsequenzen) der Frage der Schuldfähigkeit älterer Straftäter*ìnnen erörtert, die Darstellung der Situation im Maßregelvollzug (wo schuldunfähige bzw. vermindert schuldfähige gefährliche Täter*innen untergebracht werden) unterbleibt allerdings. Ebenso fehlt die Darstellung weiblicher Kriminalität im Alter. Hier ergeben sich erfahrungsgemäß geschlechterbedingte Unterschiede (im Deliktverhalten, in der Haftsituation, in der sozialen Situation, Lebenslage etc., vgl. Kawamura-Reindl, Weber 2021; https://www.socialnet.de/rezensionen/​28015.php), deren Darstellung das Thema Alterskriminalität weiter differenzieren würde.

Für ein „Handbuch“ kommt auch die Darstellung der weiter gefassten Grundlagen des Phänomens Alter zu kurz. Zusammenhänge der ökonomischen Struktur, Leistungsorientierung, der sozialen Einbettung und der Perspektivenentwicklung (im Alter), sowie die konsequentere Einbeziehung aktueller Alterstheorien/​Altersbilder (jenseits von Defizitorientierung und limitierter Funktionalität) sollten in einer 2. Auflage (stärker) berücksichtigt werden.

Fazit

Stefan Pohlmann legt als Herausgeber einen ersten Überblick zur Alterskriminalität vor. Die Struktur der Delinquenz, kriminologische Grundlagen, rechtssystematische Überlegungen, die Praxis des Strafvollzugs bei Lebensälteren und Fragen der Ausgestaltung der Vollzugspraxis werden umfangreich und differenziert durch ausgewiesene Expert*innen dargestellt. Neben den vielfältigen Bezugspunkten für Praxis und Forschung zeigt der Band auf, welche Forschungslücken in diesem Feld bestehen – eine Aufforderung Praxis und Wissenschaft.

Literatur

Meyer, L. (2022). Strafvollzug und demografischer Wandel. Herausforderungen für die Gesundheitssicherung älterer Menschen in Haftanstalten. Weinheim und Basel: Beltz Juventa.

Kawamura-Reindl, G., Weber, L. (2021). Straffällige Frauen. Erklärungsansätze, Lebenslagen und Hilfeangebote. Weinheim und Basel: Beltz Juventa.

Rezension von
Dr. phil. Gernot Hahn
Diplom Sozialpädagoge (Univ.), Diplom Sozialtherapeut
Leiter der Forensischen Ambulanz der Klinik für Forensische Psychiatrie Erlangen
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Es gibt 177 Rezensionen von Gernot Hahn.

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Zitiervorschlag
Gernot Hahn. Rezension vom 08.09.2022 zu: Stefan Pohlmann (Hrsg.): Alter und Devianz. Ein Handbuch. Kohlhammer Verlag (Stuttgart) 2022. ISBN 978-3-17-038773-7. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/29060.php, Datum des Zugriffs 25.01.2025.


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