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Jürgen H. Franz, Karsten Berr (Hrsg.): Menschenrechte und Menschenwürde

Rezensiert von Dipl.-Päd. Dr. Jos Schnurer, 06.10.2022

Cover Jürgen H. Franz, Karsten Berr (Hrsg.): Menschenrechte und Menschenwürde ISBN 978-3-7329-0815-8

Jürgen H. Franz, Karsten Berr (Hrsg.): Menschenrechte und Menschenwürde. Philosophische Zugänge und alltägliche Praxis. Frank & Timme (Berlin) 2022. 286 Seiten. ISBN 978-3-7329-0815-8. D: 29,80 EUR, A: 29,80 EUR, CH: 44,70 sFr.
Reihe: Philosophie, Naturwissenschaft und Technik - 13.

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Wissenschaft – die Wissen schafft!

Im wissenschaftlichen Diskurs ist nicht mehr der isolierte, im stillen Kämmerlein Denkende gefragt, sondern es sind gefordert: Interdisziplinarität, Interkulturalität und Interkontinuität (Christian Bachhiesl, u.a., Hrsg., Zufall und Wissenschaft. Interdisziplinäre Perspektiven, 2020, www.socialnet.de/rezensionen/26177.php). Es haben sich disziplinäre und interdisziplinäre wissenschaftliche Zusammenschlüsse, Vereine und Arbeitskreise gebildet, in denen Zielsetzungen, Projekte und Ergebnisse wissenschaftlichen Schaffens vorgestellt und diskutiert werden. Der im Oktober 2013 gegründete Verein APHIN e.V. (Arbeitskreis philosophierender Ingenieure und Naturwissenschaftler) will natur- und geisteswissenschaftliches Denken und Handeln zusammenbringen. Die zahlreichen, bemerkenswerten Aktivitäten, wie „Spaziergänge“, Symposien und Fachtagungen, werden auf der Homepage des Vereins (https://2020.aphin.de) und in der Schriftenreihe „Philosophie, Naturwissenschaft und Technik“ vorgestellt. Die für November 2020 geplante Arbeitstagung zum Thema „Menschenrechte und Menschenwürde“ musste wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden. Die Referentinnen und Referenten haben ihre vorbereiteten Vorträge schriftlich zur Verfügung gestellt, sodass der Verein sie in dem Sammelband in der Schriftenreihe publizieren konnte.

Herausgeberteam und Aufbau

Der Informatiker und Philosoph Jürgen H. Franz, Vorsitzender von APHIN, und der Landschaftsökologe und Wissenschaftliche Mitarbeiter Karsten Berr von der Karls Universität Tübingen (der jedoch keinen Beitrag liefert und deshalb auch im Autorenverzeichnis nicht aufgeführt ist), geben den Sammelband heraus. Neben dem Vorwort, der Inhaltsangabe und der Einleitung durch Jürgen H. Franz gliedern die Herausgeber den ( ) Tagungsbericht in fünf Teile. Im ersten Teil setzen sich Autorinnen und Autoren auseinander mit „Menschenrechte(n) und Menschenwürde aus philosophischer Sicht“ auseinander. Im zweiten werden „Menschenrechte und Menschenwürde aus ethischer und praktischer Perspektive“ thematisiert. Im dritten geht es um „Menschenrechte und Menschenwürde im Kontext technischer Entwicklung“. Im vierten um „Menschenrechte und Menschenwürde aus beruflicher und institutioneller Perspektive (Archäologie, Medizin, Pädagogik, Psychologie, Theologie)“. Und im fünften Teil um „Historisches, Kontextuelles, Grundsätzliches“.

Inhalt

Es sind die vielfältigen, grundlegenden, individuellen, lokalen und globalen Ansprüche und Menschengesetzgebungen, die in der historischen und ethischen, anthropologischen Entwicklung entstanden sind und sich als „globale Ethik“ in der allgemeingültigen, nicht relativierbaren „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ (1948) postulieren. Es ist „die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte, die (die) Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt bildet“. Der Philosoph, Informatiker und IT-Berater Alfred Berlich setzt sich in seinem Beitrag „Das Recht, Rechte zu haben“ mit Hanna Arendts Positionen zu Menschenrechtsfragen auseinander. Es ist die Pluralität und Vielfalt des Daseins, die deutlich macht, dass das Recht, Rechte zu haben, immer verbunden ist mit der Pflicht gegenüber der Gemeinschaft und dem kosmischen Ganzen.

Der Leipziger Philosoph Michael Meyer-Albert hat sich bekannt gemacht durch seine halkyonischen Betrachtungen und Provokationen zum humanistischen Denken. In dem Beitrag „Das Hüten der Verborgenheit“ thematisiert er Heideggers Humanismus. Es sind die Phänomene „Seinsbewusstheit“ und „Seinsvergessenheit“: „Die Würde des Menschen zeigt sich in dem Schönen einer pluralen Verborgenheit, aus der sich relativ wahre imitierbare Variationen von Unverborgenheiten entwickeln lassen“.

Der Göttinger Philosoph Torsten Nieland plädiert mit der Diktion „Der öffentliche Gebrauch der Vernunft muss jederzeit frei sein“ für das Kantische, menschenrechtliche Denken und Handeln. Die Aufforderung „Sapere aude“, nämlich den Mut und die Kraft zu haben, sich seines eigenen Verstandes bedienen zu können, ist ja nicht mehr und nicht weniger als die Kompetenz und die anthropologische, moralische und politische Pflicht, Menschenrechtsbewusstsein und existentielle Menschenwürde zur Geltung zu verschaffen.

Die Philosophin von der Kueser Akademie für Europäische Geistesgeschichte, Johanna Hueck, fragt mit ihrem Beitrag „Die Wandlung des dehumanisierten Menschen“ nach den Argumentationslinien, wie sie der Philosoph und Publizist Günther Anders (1902 – 1992) in seinem strukturalen, historischen und ontologischen Denken benutzt hat und seine Ideologie- und Technikkritik begründete: „Die grundsätzliche Wandlungsfähigkeit des Menschen ist bedingt durch seine Unfestgelegtheit“.

Die Tübinger Philosophin und Ethikerin Karoline Reinhardt fragt: „Gibt es ein Menschenrecht auf Migration?“. In den historischen Theoriebildungen, etwa bei Kant, und den aktuellen kontroversen, philosophischen, staats- und weltbürgerrechtlichen Diskussionen, verbindet sich die gemeinsame Überzeugung, dass Menschenrechte allgemeingültig und nicht relativierbar sind.

Der Trierer Ökonom und Philosoph Michael Feiten fordert: „Ethische Kraft entwickeln“, indem er die Kompetenz der „Selbstverantwortung im Spannungsfeld von Menschenrechten und Menschenwürde“ diskutiert. Es sind die intellektuellen Fähigkeiten – Erkennen, Akzeptieren, Handeln – die es den Homo repetitivus“ (Peter Sloterdijk) ermöglicht. „ethische Kraft zu entwickeln…, (um) den tiefen Nexus von sich zu anderen zu erleben, ihn zu erklimmen“.

Der Berner Umweltwissenschaftler Christoph Leumann reflektiert: „Die menschliche Fähigkeit zur Selbstbestimmung als zentrale(n) Bestandteil der Menschenwürde“ und entwickelt „ein Gegenmodell…, welches die Evolutionsgeschichte der Fähigkeit zur Selbstbestimmung … herausarbeitet, um sie von ihren biologischen Wurzeln her als natürliches Phänomen erklärbar zu machen“.

Der Frankfurter (M.) Politik- und Religionswissenschaftler Michael Roseneck stellt fest: „Nicht nur als Mittel“, indem er auf die Defizite bei interessenbasierten Menschenrechtsbegründungen angesichts medizintechnologischer Entwicklungen verweist. Es gilt zu verhindern, dass „die Idee einer Menschenwürde, die jedem Menschen unmittelbar zukommt… zum ‚Mittel zum Zweck‘ der Interessenslagen Anderer wird“.

Der Essener Bauingenieur und Abwasserwirtschaftler Henning Stahlschmidt tritt ein für „Würde als Gestaltungsauftrag“. Es ist das evolutionäre, ethisch- und technisch-orientierte Würdebewusstsein, das den intellektuellen, faktischen und „normativen Rahmen setzt für die Lösung der drängenden Fragen und Probleme unserer Zeit“.

Jürgen H. Franz beginnt den dritten Teil des Sammelbandes, indem er „Menschenwürde und Nachhaltigkeit“ verbindet. Es sind die Herausforderungen, wie sie sich in der evolutionären und revolutionären Menschheitsentwicklung ergeben, nämlich „den Menschen niemals bloß als Objekt (zu) sehen, sondern stets als Partner, Mitmensch(en), Nachbar(n) oder Freund“ zu erkennen.

Die Karlsruher Physikerin Miriam Ommeln setzt sich mit ihrem Beitrag „Künstliche Intelligenz und Kunstfreiheit“ mit der Frage auseinander: „Wie programmiert man das Grundrecht auf Kunstfreiheit in die Artificial Intelligence?“. Es ist die Balance zwischen Ethik und Ästhetik, die einen Perspektivenwechsel herausfordert: „Den Künsten bzw. der Ästhetik wohnt eine inkorporierte raum-zeitliche Kraft inne, durch die der Mensch sich und seine individuelle Beziehung zum Ganzen sowie seine persönlichen Grenzen ermessen und erfahren kann“. 

Der Physiker und Organisationsberater Norbert Klöcker stellt die Frage: „Der Computer – ein lebendiges Wesen?“. Mit dem als Mischung von Zukunftsvision und -horror aufgebautem Vortrag bezieht er philosophische, humane Positionen und verweist auf die Grenzen von Maschinen, die niemals in der Lage sein würden, „von einem Endzweck aus eine logische Abfolge zu bilden, die zu diesem Entzweck führt“.

Der Wissenschaftsphilosoph und Soziologe Carsten Ohlrogge bezieht mit dem Beitrag „Technische Grenzen des Menschen – Menschliche Grenzen der Technik“ die Phänomene von Technikentwicklung und Macht und fragt nach Koexistenzen und Kontroversen: „Die Grenze, die den Menschen von der Technik trennt, indem sie ihn gleichzeitig mit ihr als sein ureigenes Zeugnis verbindet, versetzt ihn in einen (zu bewältigenden, JS) Zwischenraum“.

Der Hannöversche Philosoph Johannes Müller-Salo thematisiert mit dem Beitrag „Der SUV, das Klima und das Problem der Motivation“ Fragen des Klimawandels und der individuellen Verhaltensweisen der Menschen. Seine Nachschau über die Chancen, dass die Menschheit erkennen und schaffen möge, ein gutes, gelingendes, menschenwürdiges, humanes Leben für alle Menschen zu ermöglichen, klingt nicht allzu optimistisch. Sie ist notwendig, und dazu zeigt der Autor Möglichkeiten auf.

Ingo Reiss fragt: „Ist es sehr pietätlos, wenn wir das Zeug entsorgen?“. Er begibt sich auf die Felder der Archäologie, Ethnologie und Anthropologie. An mehreren Fallbeispielen von Sammlungen aus der Kolonialzeit und der europäischen Kulturgeschichte plädiert er für ethische und emische Leitlinien und Werteoptionen.

Der Mediziner Gordon Seitz bringt das Thema „Menschenwürde und Menschenrechte in der modernen Medizin“ zur Sprache. Mit den zwei Grundtypen ethischer Theorie – der deontologischen (Kant) und der utilitaristischen (Bentham) Ethik – diskutiert er Probleme und Konflikte, wie sie sich z.B. in der Gentechnik und dem Recht auf Leben und Sterben ergeben.

Der Pädagoge Achim Jung stellt fest: „Menschenwürde und Bildung gehören ganz selbstverständlich zusammen“. Er untermauert diese Überzeugung mit dem Beitrag: „Bildung und Menschenwürde – Das Projekt der Konstituierung der Menschenwürde in der Schule“. Es sind curriculare, didaktische und methodische Prämissen und gesellschaftliche Anforderungen, die es zu etablieren gilt.

Die Göttinger Psychologin Regine M. Stephan formuliert „Psychologie, Menschenrechte und die Würde des Menschen – Gemeinsam durch zwei Jahrhunderte Deutscher Geschichte“. Mit den skizzierten Stationen und Entwicklungen beim psychologischen Denken und Handeln zeigt die Autorin die Veränderungs- und Wandlungsprozesse auf und spricht vom „Empowerment“ der Psychologie, das sich als Resilienz und Verhaltenssteuerung artikuliert.

Der Techniker und Theologe August Herbst spricht von der „Affirmativen Genealogie der Menschenrechte“ (siehe dazu auch: Hans Joas, Die Sakralität der Person. Eine neue Genealogie der Menschenrechte, 2011, www.socialnet.de/rezensionen/12425.php).

Der Mathematiker und Astronom Harald Gropp sammelt mit dem Beitrag „Missionare, Heilige und Menschenrechtskämpfer“ Aktivitäten und Ereignisse. Der Vergleich der Lebens- und Wirkensweisen des von Papst Franziskus 2015 heilig gesprochenen mallorcinischen Franziskaner-Missionars Junipero Serra (1713 – 1784) und des böhmischen Jesuiten Samuel Fritz (1654 – 1725) bringt zutage, dass geschichtliche Ereignisse für die Frage bedeutsam sind: „Wie sind wir geworden, was und wie wir sind?“.

Die Dresdner Designerin und Technikphilosophin Maria Unger-Büttner fragt: „Kann Meinungsfreiheit auch bedeuten, frei von Meinung sein zu dürfen?“. Es sind philosophische und anthropologische Reflexionen über Meinen, Meinungs- und Gedankenfreiheit, und „bewusst und begründet, auch einmal frei von Meinung sein zu dürfen“.

Die Grazer Wissenschafts- und Rechtstheoretikerin Josephine Papst setzt sich auseinander mit der „Vielgepriesene(n) Menschenwürde!“ und fragt: „Wirst du in der Rechtsprechung und in der Wissenschaftspraxis mit Füßen getreten?“. Die Menschenwürde durchsetzen ist normatives, positives Rechtsprinzip, das als Rechtspraxis Wirklichkeit werden muss. Die Autorin stellt zwei Beispiele aus Österreich vor und erläutert sie mit Rechtsnormen aus der europäischen Rechtsprechung.

Die Dresdner Softwareentwicklerin Anna Sabine Hauptmann beschließt den Sammelband mit der Konnotation: „Haben uns verirrt, kommen aber gut voran!“. Es sind die Anforderungen und Erfahrungen, die sich angesichts der rapide, zufällig oder gesteuert sich vollziehenden technologischen Veränderungsprozesse vollziehen, und auf die „agil“, also beweglich, wendig, flexibel reagiert werden muss.

Diskussion

Trial and error – effektiv und kompetent – stimmig und ausgewogen, das sind Imponderabilien, die gefordert sind, wenn es um Fragen nach der Menschenwürde geht. Menschenrechte sind „Erdrechte“, und zwar für alles Leben und Sein auf dem Planeten. Es ist der sokratische, philosophische Dialog, der in der Erkenntnis gründet, Wissen zu erwerben. Er widerspricht der Chuzpe, alles wissen zu können und alles, was gedanklich gedacht werden kann, auch tun zu können: Ich weiß alles und kann alles machen – sofort, das ist Illusion, nicht Wahrheit und Wirklichkeit! Die intellektuellen, philosophischen Auseinandersetzungen mit dem wünschenswerten Zustand „Menschenwürde“ sind ausgezeichnet geeignet, die Frage: „Wer bin ich?“ menschenwürdig beantworten zu können (vgl. dazu auch: Joachim Bauer, Wie wir werden, wer wir sind. Die Entstehung des menschlichen Selbst durch Resonanz, 2022, www.socialnet.de/rezensionen/29229.php). Der israelisch-deutsche Philosoph Omri Boehm von der New School for Social Research in New York plädiert für einen „radikalen Universalismus“ und bietet damit eine Alternative zum egoistischen, ethnozentristischen, rassistischen und populistischen Denken und Tun an (Omri Boehm, Radikaler Universalismus. Jenseits von Identität. Universalismus als rettende Alternative, 2022, www.socialnet.de/rezensionen/2931.php).

Noch ein Hinweis für den Verlag: Mehrere Produktionsstätte sind mittlerweile dazu übergegangen, auf die umweltschädliche, unnötige Einschweissung von Büchern in Plastikfolie zu verzichten. Ich empfehle das auch dem Frank & Timme Verlag! 

Fazit

Wenn wir der Wittgensteinschen Erkenntnis folgen, dass die Bedeutung eines Wortes sein Gebrauch in der Kommunikation darstellt, ist es sinnvoll und hilfreich, beim Umgang mit den Begriffen „Menschenrechte und Menschenwürde“ auf die vielfältigen Gebräuche im Alltag, im Persönlichen, Sozialen, im lokalen und globalen Gesellschaftlichen zu achten. Der wissenschaftliche Zusammenschluss APHIN thematisiert Fragen, die erst einmal nicht auf der professionellen, philosophischen Agenda stehen, wie z.B.: Zusammenhang von Technik, Naturwissenschaft und Geisteswissenschaft. Die im Sammelband „Menschenrechte und Menschenwürde“ präsentierten Beiträge sind Bausteine für das Gebäude und Konstrukt HFTP („Homo faber – Homo technicus - Homo philosophicus“).

Rezension von
Dipl.-Päd. Dr. Jos Schnurer
Ehemaliger Lehrbeauftragter an der Universität Hildesheim
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Zitiervorschlag
Jos Schnurer. Rezension vom 06.10.2022 zu: Jürgen H. Franz, Karsten Berr (Hrsg.): Menschenrechte und Menschenwürde. Philosophische Zugänge und alltägliche Praxis. Frank & Timme (Berlin) 2022. ISBN 978-3-7329-0815-8. Reihe: Philosophie, Naturwissenschaft und Technik - 13. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/29210.php, Datum des Zugriffs 12.10.2024.


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