Johannes Münder, Thomas Meysen et al. (Hrsg.): Frankfurter Kommentar SGB VIII
Rezensiert von Prof. Dr. jur. Dr. phil. Reinhard Joachim Wabnitz, 06.07.2022
Johannes Münder, Thomas Meysen, Thomas Trenczek (Hrsg.): Frankfurter Kommentar SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2022. 9. vollständig überarbeitete Auflage. 1150 Seiten. ISBN 978-3-8487-7192-9. 74,00 EUR.
Thema
Das Werk stellt eine umfassende Kommentierung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder und Jugendhilfe dar, das insbesondere aufgrund des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) mit dessen Inkrafttreten im Wesentlichen zum 10.06.2021 weitgehende Änderungen erfahren hat.
Herausgeber, Autorinnen und Autoren
Herausgegeben wird der Kommentar weiterhin von Prof. Dr. Johannes Münder, ehemals Professor an der TU Berlin, seit der 6. Auflage zusammen mit Dr. Thomas Meysen, Heidelberg, und Prof. Dr. Thomas Trenczek, Professor an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena. Dem Autorenteam, in dem sowohl juristische als auch sozialpädagogische/sozialwissenschaftliche Kompetenzen vertreten sind, gehören außerdem derzeit an: Dr. Janna Beckmann, Prof. Dr. Arne von Boetticher, Diana Eschelbach, Prof. Dr. Birgit Hoffmann, Gila Schindler, Lydia Schönecker, Angela Smessaert, Norbert Struck, Prof. Dr. Britta Tammen, Dr. Eric van Santen sowie Dr. Gabriele Weitzmann, nachdem andere Autorinnen und Autoren der Vor-Auflagen sukzessive ausgeschieden sind.
Entstehungshintergrund und Aufbau
Der hervorragend eingeführte und nunmehr seit 45 Jahren bestehende Kommentar liegt nach zahlreichen Vorauflagen (zuletzt: 8. Aufl. 2019) in 9. Auflage 2022 vor. Begründet wurde er seit 1978 zunächst in vier Auflagen zum damaligen Gesetz für Jugendwohlfahrt (JWG) von einem der "Großen" des deutschen Kinder- und Jugendhilferechts: von Dr. Johannes Münder, ehemals Professor für Sozialrecht und Zivilrecht an der TU Berlin.
Das Werk folgt, wie allgemein üblich bei Gesetzeskommentaren, dem Aufbau des SGB VIII mit dessen inzwischen ca. 160 Paragrafen in 11 Kapiteln in chronologischer Reihenfolge. Das Werk ist erneut im Nomos-Verlag herausgegeben worden (und nicht mehr zusammen wie früher mit dem Juventa-Verlag). Nachdem die Druckseitenzahl des Kommentars in der 6. Auflage von 1203 auf 870 erheblich verringert worden war, wurde sie seit der 8. Auflage 2019 auf 1197 und nunmehr mit der 9. Aufl. 2022 auf 1389 Seiten und damit wieder deutlich erhöht. Der Kommentar ist gleichwohl „handlich“ geblieben.
Inhalt
Das Werk hat sich zum Ziel gesetzt, eine verlässliche Orientierung für Recht und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe zu geben. Die Praxis soll dadurch unterstützt werden, die im Kinder- und Jugendhilferecht angelegten Möglichkeiten sozialpädagogischen Handelns fachlich zu nutzen. Den Juristinnen und Juristen soll ein Zugang zu den sozial- und humanwissenschaftlichen Grundlagen und Bezügen der Kinder- und Jugendhilfe ermöglicht werden. Zugleich will der Kommentar dazu beitragen, die interdisziplinäre Fachlichkeit der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken und die im SGB VIII liegenden Potentiale zur Verwirklichung der Rechte und Interessen von jungen Menschen und ihren Familien zu nutzen.
Der „Frankfurter“ verfolgt außerdem explizit das Ziel, „eine rechtsdogmatisch gründliche wie sozialwissenschaftlich/sozialpädagogisch begründete Orientierung für Recht und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe zu geben, die nicht nur Grenzen, sondern auch die Spielräume für fachliches Handeln sowie deren gesetzliche Sicherung aufzeigt“ (Vorwort S. 5). Dies ist dem Werk wie auch schon den Vorauflagen erneut beispielhaft gelungen.
Die Gliederung ist im Wesentlichen unverändert geblieben. Den einzelnen Erläuterungen sind durchgängig kurze Inhaltsübersichten vorangestellt. Das Werk wird ergänzt durch meist recht umfangreiche, einen guten Überblick verschaffende Vorbemerkungen zu den einzelnen Kapiteln – und auch meist zu den jeweiligen Abschnitten – des SGB VIII. Darüber hinaus enthält das Werk die üblichen Inhalts-, Abkürzungs-, Literatur- und Stichwortverzeichnisse sowie vier prägnante und gerade für "Einsteiger" empfehlenswerte Anhänge I. bis IV. zum Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), zum familiengerichtlichen Verfahren, zum (sozialrechtlichen) Verwaltungsverfahren und zum Rechtsschutz (Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren) sowie zu den Rechtsfolgen bei der Verletzung fachlicher Standards.
Einen besonderen Schwerpunkt der 9. Auflage stellen die Neu-Kommentierungen zu den aufgrund des KJSG in das SGB VIII eingefügten Vorschriften sowie die Änderungen zahlreicher weiterer Paragrafen dar, die aufgrund des KJSG erfolgt sind. Die vollständig oder teilweise neuen Vorschriften, etwa § 4a (Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung), § 9a (Ombudstellen), § 10a (Beratung), § 10b (Verfahrenslotse), § 13a (Schulsozialarbeit), § 41a (Nachbetreuung) und insbesondere die umfangreichen neuen Verfahrensvorschriften der §§ 36, 36a, 37, 37a, 37b, 37c, und 38 beindrucken sowohl von ihrem Inhalt als auch von ihrem bereits erreichten Umfang her. Zahlreiche weitere Kommentierungen sind neu bearbeitet, teilweise gestrafft, aber auch in Schwerpunkten vertieft worden, um den Bedürfnissen der Praxis noch besser gerecht zu werden.
Aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts werden diese beiden großen Rechtsgebiete mit Wirkung ab dem 01.01.2023 neu gestaltet, einschließlich der damit korrespondierenden geänderten §§ 53 bis 58 SGB VIII, die ebenfalls bereits in der 9. Aufl. kommentiert werden – mit sehr hilfreichen synoptischen Übersichten zum alten und neuen Recht.
Diskussion
Selbstverständlich kommt es bei der Besprechung eines Kommentars nicht darauf an, ob dort auch die eigenen Auffassungen geteilt werden, wie dies auch hier naturgemäß nicht immer der Fall ist (vgl. z. B. § 74 Rz. 16 ff, wo ich der Meinung bin, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch eines Trägers der freien Jugendhilfe auf Förderung dem Grunde nach besteht - sowie ggf. auf befristete, degressiv zu gestaltende Fortsetzungs- oder „Auslauf“-Förderung aus Gründen des Vertrauensschutzes).
Auch bei der Abgrenzung von objektiven Rechtsverpflichtungen und subjektiven Rechtsansprüchen (Münder VorKap 2, Rz. 7 ff) nehme ich einige etwas anders akzentuierte dogmatische Abgrenzungen vor (Wabnitz, Rechtsansprüche gegenüber Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Berlin 2005, z. B. S. 119 ff). Schließlich habe ich ein wenig vermisst, dass in dem sonst sehr umfangreichen Literaturverzeichnis nicht auch meine Monografie: „25 Jahre SGB VIII. Die Geschichte des Achten Buches Sozialgesetzbuch von 1990 bis 2015, Berlin 2015“ aufgeführt ist, die detaillierteste historische Darstellung des Rechtsgebiets für den gekennzeichneten Zeitraum.
Was ist grundsätzlich kritisch anzumerken? Nicht viel, wenn man akzeptiert, dass die Autorinnen und Autoren den eindeutigen Schwerpunkt ihrer Erläuterungen im Leistungsrecht gesetzt haben. Akzeptiert man dies und möchte man zugleich den seitenmäßigen Umfang des Werkes begrenzt halten, so muss man in Kauf nehmen, dass die Erläuterungen zu nicht wenigen Paragrafen im "hinteren" Teil des SGB VIII (etwa zu §§ 82 bis 84, 85 ff) mitunter recht knapp ausgefallen sind.
Fazit
Der Frankfurter Kommentar reiht sich in eine inzwischen stattliche Zahl von am Markt befindlichen kürzeren, längeren oder sehr umfangreichen, mitunter auch mehrbändigen Kommentaren ein, die - wie hier - als gebundenes Werk oder in Loseblattform ediert werden. Der "Frankfurter" nimmt in diesem Spektrum vom Umfang her einen „gehobenen mittleren“ Platz ein, besticht jedoch nach vielen Vorauflagen und damit immer wieder vorgenommenen Überarbeitungen durch wirklich „konsolidierte“ Erkenntnisse, grundsätzliche Sichtweisen „aus einem Guss“, ausgereifte Formulierungen sowie durchgängig präzise Informationen auch im Detail.
Er ist deshalb, nicht zuletzt auch wegen seines günstigen Preises, sowohl Praktikern als auch Studierenden sowie allen wissenschaftlich Interessierten uneingeschränkt zu empfehlen. Der "Frankfurter Kommentar“ ist unverändert eines derjenigen Erläuterungswerke zum SGB VIII, zu denen ich besonders häufig greife. Ich bin ganz sicher, dass der Frankfurter Kommentar auch künftig seinen besonders prominenten Platz in der Kommentarlandschaft zum SGB VIII haben wird.
Rezension von
Prof. Dr. jur. Dr. phil. Reinhard Joachim Wabnitz
Assessor jur., Magister rer. publ., Ministerialdirektor a. D.
Er war Professor für Kinder- und Jugendhilferecht und Familienrecht an der Hochschule RheinMain, Wiesbaden. Zuvor war er u.a. Leiter der Abteilung Kinder und Jugend im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Vorsitzender der Sachverständigenkommission für den 14. Kinder- und Jugendbericht sowie Schiedsstellenvorsitzender. Er ist Autor von ca. 500 wissenschaftlichen Abhandlungen und Fachveröffentlichungen, darunter 51 Buchpublikationen, sowie Lehrbeauftragter an mehreren Hochschulen und Fachbereichen für Soziale Arbeit.
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Es gibt 8 Rezensionen von Reinhard Joachim Wabnitz.
Zitiervorschlag
Reinhard Joachim Wabnitz. Rezension vom 06.07.2022 zu:
Johannes Münder, Thomas Meysen, Thomas Trenczek (Hrsg.): Frankfurter Kommentar SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe. Nomos Verlagsgesellschaft
(Baden-Baden) 2022. 9. vollständig überarbeitete Auflage.
ISBN 978-3-8487-7192-9.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/29231.php, Datum des Zugriffs 10.10.2024.
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