Wolfgang Kaleck: Die konkrete Utopie der Menschenrechte
Rezensiert von Dipl.-Päd. Dr. Jos Schnurer, 16.05.2022

Wolfgang Kaleck: Die konkrete Utopie der Menschenrechte. Ein Blick zurück in die Zukunft. S. Fischer Verlag (Frankfurt am Main) 2021. 171 Seiten. ISBN 978-3-10-397064-7. D: 21,00 EUR, A: 21,60 EUR.
Menschenrechte = Globale Ethik
Als am 26.06.1945 die Vereinten Nationen gegründet wurden, standen die Völker vor den schockierenden Eindrücken, dass in neuerer Zeit zwei Weltkriege Leid, Unrecht, Zerstörung und Tod über viele Menschen und Güter gebracht haben. Mit der „Charta der Vereinten Nationen“ drückten sie ihren „Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oderklein“ aus, und sie vereinbarten, „Bedingungen zu schaffen, unter denen Gleichberechtigung und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können“. Am 10. Dezember 1948 proklamierten die Vereinten Nationen die „globale Ethik“, indem sie die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ beschlossen, und mit der Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte, die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt festlegten. Gäbe es diese Vereinbarung nicht, und gäbe es die UNO nicht, müsste man sie dringend Hier und Heute, in den Zeiten des Unfriedens, von Krieg und Diktatur, gründen (Marc Engelhardt, Weltgemeinschaft am Abgrund. Warum wir eine starke UNO brauchen, 2018, www.socialnet.de/rezensionen/24143.php).
Entstehungshintergrund und Autor
Die UNESCO, die Bildungs-, Kultur- und Wissenschaftsorganisation der Vereinten Nationen, hat in ihre Verfassung vom 16. 11. 1945 geschrieben: „Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Friede im Geist der Menschen verankert werden“. Gewaltsame, kriegerische Auseinandersetzungen zwischen Völkern und Volksgemeinschaften und Menschenrechtsverletzungen gibt es bis heute; Bemühungen und Anstrengungen zur globalen Friedensfindung auch (Klaus Hüfner, u.a., Menschenrechtsverletzungen. Was kann ich dagegen tun?, 2004, www.socialnet.de/rezensionen/1792.php). Es ist das Bewusstsein, „dass das In-der-Welt-Sein des Menschen durch eine Verbindung von Individualität und Sozialität geprägt ist“ und auf den Grundlagen des Rechts beruht (Christof Peter, Existenz und Recht. Perspektiven existenzorientierten Rechtsdenkens, 2019, www.socialnet.de/rezensionen/26532.php).Es sind Visionen und Utopien, die durch die Fähigkeit zum Perspektivenwechsel zustande kommen und verwirklicht werden können. Es sind die Kompetenzen zum kritischen Denken, die Widersprüche erkennbar machen, verborgene oder manipulierte „Wahrheiten“ sichtbar werden lassen – und zum eigenen Denken anregen.
Der Berliner Anwalt für Menschenrechte, Wolfgang Kaleck, gründete 2007 das „European Center for Constitutional and Human Rights“ ((ECCHR), das sich lokal und global für die uneingeschränkte, vollständige Verwirklichung der „Globalen Ethik“ einsetzt und juristische und rechtliche Schritte und Interventionen dafür einleitet und durchführt. Er vermittelt Einblicke in Strukturen, die vielfach im Alltags- und Öffentlichkeitsdiskurs nicht sichtbar sind, und er zeigt Alternativen auf.
Aufbau und Inhalt
Neben dem Prolog gliedert der Autor seine Analyse in sieben Kapitel, deren Inhalte sich bereits in den Überschriften artikulieren:
- „Von Retrotopia zu Utopia“
- „Die konkrete Utopie der Menschenrechte und die Realität nach 1945“
- „Das große Ganze in den Blick nehmen: Diese Krisen kommen nicht aus dem Nichts“
- „Umkämpfte Felder: Widerstand allenthalben. Von Utopien und Heterotopien“
- „Die Menschenrechtsbewegung als (Teil der) Lösung?“
- „Juristische Menschenrechtsarbeit: Kämpfe um das Recht“
- „Das Unvorstellbare vordenken und Möglichkeitsräume öffnen“.
Die anthropologische, humane Grundannahme, dass der anthrôpos danach strebt, als Individuum und als Menschheit, ein gutes, gelingendes Leben zu führen, liegt nicht automatisch in den Genen, und soll auch nicht von außen vermittelt werden; vielmehr kommt es darauf an, es in intellektuellen Bildungs- und Aufklärungsprozessen zu erwerben und wirksam werden zu lassen(siehe dazu auch: Jan Eckel, die Ambivalenz des Guten. Menschenrechte in der internationalen Politik seit den 1940ern, 2014, www.socialnet.de/rezensionen/17721.php). Dazu ist der Blick über den eigenen Gartenzaun, mit den Fragen „Wer bin ich?“ und „Wie sind wir geworden, was wir sind?“, gefordert, und Selbst- und Weltvergewisserung gefragt (vgl. auch: Joachim Bauer, Wie wir werden, wer wir sind. Die Entstehung des menschlichen Selbst durch Resonanz, 2022, www.socialnet.de/rezensionen/29229.php). Es sind die feststehenden Grundrechte, wie z.B. das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit die Person (Art. 3 der Menschenrechtsdeklaration), und es sind die zivilisatorischen Rechte, die kulturell entstehen und sich verändern können, möglichst hin zu besseren, menschenwürdigen Rechten. Die Habhaftwerdung eines menschenwürdigen Rechtsverständnisses lässt sich erreichen mit der historischen Nachschau: Wie sind die Menschenrechte entstanden? Aus revolutionären und evolutionären Entwicklungen? Aus Einsicht oder Zwang?
Das in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ausgewiesene Recht – „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ -bleibt Utopie, solange das politische, demokratische Recht nicht verwirklicht wird, solange kapitalistische, ökonomische Strukturen die einen reicher und die anderen ärmer machen (vgl. dazu: Thomas Piketty, Kapital und Ideologie, 2020, www.socialnet.de/rezensionen/26783.php). „Im Namen des Rechts“, national und international, individuell und kollektiv, wird Recht gesprochen, von legitimierten, demokratisch und freiheitlich eingerichteten Institutionen. Das Völkerrecht soll vom, von den Vereinten Nationen eingerichteten Internationalen Strafgerichtshof (ICC) beachtet und besorgt werden -eine juristische und ethische Einrichtung, die bisher nicht von allen Staaten anerkannt und bestätigt wird (bisher haben von den 193 Mitgliedsstaaten der UNO erst 124 das Abkommen ratifiziert, u.a. nicht Israel, Russland und die USA; siehe dazu: Benjamin Dürr, Im Namen der Völker. Der lange Kampf des Internationalen Strafgerichtshofs, 2016, www.socialnet.de/rezensionen/21079.php).
Diskussion
Der Menschenrechtsaktivist und Anwalt Wolfgang Kaleck schildert in seiner kritischen Analyse eigene Erfahrungen und Aktivitäten zur „konkreten Utopie“ der Menschenrechte. Er bietet Einblicke hinter die offiziellen und offiziösen Politiken. Er reißt damit nicht Kulissen ein, auch nicht Vorhänge herunter, sondern lüftet spaltweise und manchmal auch radikal die ideologischen Verschläge und Zäune. Die Versuche gestalten sich beinahe als „positive Subversion“, mit der der Schweizer Umwelt- und Menschenrechtsaktivist Hans A. Pestalozzi (1929 – 2004) Mut machte zum positiven, aktiven Denken und Tun: „Wo kämen wir hin/wenn alle sagten/wo kämen wir hin/und niemand ginge/um einmal zu schauen/​wohin man käme/wenn man ginge“(1979). Beim Spagat zwischen Erfahrung und Expertise bleibt zum einen die historische und momentane Reflexion über den Menschenrechtsdiskurs, zum anderen der Appell, dass Menschenrechts- und ethisches Bewusstsein nicht entsteht ohne das individuelle und kollektive, aktive humane Denken und Tun.
Fazit
„Es gilt, eine neue Arbeitsteilung und bessere Kooperationsformen zu finden. Die Verklammerung heterogener Kämpfe könnte, jedenfalls diskursiv, durch die konkrete Utopie der Menschenrechte geleistet werden… Deshalb sollte das Wechselspiel zwischen lokalen wie globalen als auch zwischen institutionellen und außerhalb der Institutionen agierenden Akteuren neu bedacht und eingeübt werden“. Der Erfahrungsbericht und die Reflexionen über die existentiellen und humanen Werte der Menschenrechte machen Mut, im Alltag und im gesellschaftlichen Leben, individuell und gemeinschaftlich für eine globale Ethik einzutreten. Die Mischung aus Biografie, Berichterstattung und Erzählung bietet die Möglichkeit, das Buch bei schulischen und außerschulischen Gelegenheiten einzusetzen.
Rezension von
Dipl.-Päd. Dr. Jos Schnurer
Ehemaliger Lehrbeauftragter an der Universität Hildesheim
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