Thomas Thalmann: Freier Wille und Therapie
Rezensiert von Dr. Ulrich Kobbé, 21.09.2022
Thomas Thalmann: Freier Wille und Therapie. Erörterungen zu Sprachspiel und Handlungslogik in der Straftäterbehandlung. Pabst Science Publishers (Lengerich) 2022. 270 Seiten. ISBN 978-3-95853-747-7. D: 25,00 EUR, A: 25,70 EUR.
Thema
Dass Täter in Strafvollzug und Sicherungsverwahrung den Vorgaben von Straf- und Strafvollzugsgesetz entsprechend im Freiheitsentzug kriminaltherapeutisch behandelt werden (sollen), mache dies zu einem „eigentümlichen Spannungsfeld“: Einerseits seien die Täter, so das Gericht zum Tatzeitpunkt schuldfähig, also frei willensbestimmt gewesen, andererseits wiese ihnen die kriminaltherapeutische Praxis „die Rolle psychotherapeutischer Patienten zu, die lernen müssen, ihre ‚verhaltenssteuernden‘ Denkschemata, emotionalen Reaktionen und Handlungsmuster zu modifizieren“. Die Differenz der strafrechtlichen und therapeutischen „Rollenzuweisungen“ erzeuge zwangsläufig begriffliche und kommunikationspragmatische Widersprüche mit der Kernfrage „Kann er nicht oder will er nicht?“ Die sich daran anknüpfende Fragestellung laute „Was will, macht und kann Kriminaltherapie?“ Ziel der Analyse und Erörterung ist eine Sensibilisierung „für die Gefahr, dass kriminaltherapeutische Bemühungen in leerlaufende Behandlungsrituale ausarten“, mit Ableitung von „Empfehlungen für ein widerspruchsfreies und erfolgversprechendes Präventionskonzept“ (Klappentext U4).
Autor
„Der Autor war mehrere Jahrzehnte als Psychologe im sozialtherapeutischen Justizvollzug tätig“ (Klappentext U4).
Entstehungshintergrund
„Das vorliegende Buch ist die Summe eines 34-jährigen Berufslebens als Psychologe im sozialtherapeutischen Strafvollzug. Im Laufe dieser langen Zeit, und in den letzten Jahren mit steigender Tendenz, kamen mir mehr und mehr Zweifel an dem, was ich da mache. Es fiel mir zunehmend schwerer, auf Fragen, die auf die Sinnhaftigkeit meines Tuns zielten, überzeugende Antworten zu finden. Nach allen Regeln der Kunst erarbeitete ich mit meinen Probanden die kriminogenen Bedingungen ihrer Sozialisation und Biographie, identifizierte Risikofaktoren, leitete Rückfallvermeidungsstrategien ab und kognitive Umstrukturierungen ein – oder versuchte das alles zumindest nach besten Kräften. Mit dem einen konnte man mehr, mit dem anderen weniger erreichen. Mehr und mehr drängte sich mir jedoch der Eindruck auf, was ich da an biographischen Belastungen rekonstruierte, an kriminogenen Einstellungen und Auslösebedingungen identifizierte, waren Spielarten des Normalen, lag im Grunde in der weiten Spanne dessen, was auf unzählige Menschen zutrifft – auch auf die, die nicht straffällig werden. […] Handelt es sich womöglich bei all unseren behandlerischen und prognostischen Bemühungen zu einem großen Teil um Rituale, die eben dieser Bewältigung dienen sollen? Ist das maßgebliche Motiv, solche Rituale zu veranstalten, möglicherweise unser eigener Seelenfrieden – und gar nicht mal so sehr die wissenschaftlich gut fundierte Kriminalprävention? Ich muss gestehen, ich war zuletzt an einem Punkt angelangt, wo ich es nicht mehr eindeutig hätte sagen können. Aber ich war bei meinen Bemühungen um Klärung auch auf einen Schlüsselbegriff gestoßen, der versprach weiterzuhelfen: den freien Willen“ (S. 9).
Aufbau und Inhalt
Thalmann erarbeitet zunächst die oben bereits stichwortartig thematisierten Topoi ab. Seine implizite Voraussetzung geht davon aus, „dass der [in der Kriminaltherapie und der Sozialtherapeutischen Anstalt] beobachtbare soziale Zusammenhang aus sprachlichen ‚Spielzügen‘ besteht“ (Lyotard, 1986, S. 41). Nach einem Exkurs in den Sprachspiel-Begriff Wittgensteins untersucht, expliziert und diskutiert er
- philosophische, juristische und alltagspraktische Implikationen einer Willensfreiheit,
- neurobiologistisch-deterministische Konzepte,
- klinische, störungsspezifische Infragestellungen bzw. sprachspielerische Zuschreibungen eines freien Willens,
- ‚Täterbehandlung‘ in ihrer konzeptionellen, paradigmatischen, manualisierten, modularisierten, evaluierten Anwendungspraxis und Diversität,
- Beziehungen und Interferenzen von ‚freiem Willen‘ und Therapie,
- kriminaltherapeutische Zielvariablen und Interventionen hinsichtlich ihres philosophischen Status‘, ihrer Paradoxien und Risiken,
- Psychopathiekonzepte in ihrer eklektischen Kombination von ‚freiem‘ und zugleich ‚bösem‘ Wollen,
- theoretische Ableitungen und praktische Perspektiven.
Sein Fazit lautet u.a.:
„Das Sprachspiel vom freien Willen droht durch hypertrophe Ausdehnung des Behandlungsgedankens und der Prognosepraxis Schaden zu nehmen. Auf Makro- und Mikroebene kommt es zu paradoxer Kommunikation mit den Insassen, die mal mehr und mal weniger für ihr Tun verantwortlich sein sollen. Voll verantwortlich im Gerichtsprozess und anlässlich intramuraler Disziplinarverfahren, sollen sie in den Behandlungsmaßnahmen Defizite auf kognitiver, emotionaler und interaktioneller Ebene bearbeiten – um sich zukünftig besser im Griff zu haben. Diese Konstellation birgt die Gefahr logischer Unverträglichkeiten [und] eine[s] Aberkennen[s] des Subjekt-Status“ (S. 254).
Was dabei vom Autor herausgearbeitet und am institutionell überspielten Widerspruch belegt wird, ist die Tatsache, dass wissenschaftliche – hier: psychologische – Theorie und Praxis „ihr eigenes Spiel“ spielt, d.h. „die anderen Sprachspiele“ der Rechtsprechung und Vollzugspragmatik nicht zu „legitimieren“ vermag, sodass sich „in dieser Zerstreuung (dissémination) von Sprachpielen […] das soziale Subjekt selbst aufzulösen“ droht (Lyotard, 1986, S. 119) und als freies Willenssubjekt nicht mehr erkennbar ist.
„Die vorliegende Arbeit sollte darlegen, inwiefern Theorie und Praxis der Straftäterbehandlung sich auf [einem] fatalen Weg befinden. Was man in dieser Situation bräuchte – statt der unablässigen Produktion von Behandlungsprogrammen und Prognosechecklisten – wäre eine aktualisierte ‚Philosophie der Straftäterbehandlung‘“ (S. 255).
Diskussion
Ein anspruchsvolles, thematisch sperriges und spezielles, ein ge-/wichtiges Buch, dessen sprachphilosophischer Ansatz ebenso ungewöhnlich wie programmatisch ist, denn:
„Sage mir, wie du suchst und ich sage dir, was du suchst“ (Wittgenstein, 1970, S. 67).
Wichtig an diesem Buch ist, dass Thalmann jene zur Sprache bringt, die in Publikationen über Strafvollzug und Tätertherapie gemeinhin als Subjekte des Diskurses nicht auftauchen – die PsychologInnen des Fachdienstes. Liest man das vermeintlich primär rechts- und erkenntnisphilosophische Feinheiten abhandelnde Buch gegen den Strich, offenbart es die prekäre Situation dieser Berufsgruppe: In ihrer professionellen Identität einer Handlungs- und Behandlungsethik, zugleich fachlichen Standards verpflichtet, setzen – mitunter konfligierende – An-/Forderungen diverser Institutionen (der JVA, der StVK, des Ministeriums als Aufsichtsbehörde) eben diese Kriterien, z.B.
- der Kontra-/​Indikationsstellung,
- des Respekts (anstelle oktroyierter/übergestülpter Maßnahmen),
- der Differenzierung (dass auch delinquentes Handeln mitnichten einfach, sondern mehrfach determiniert ist)…
außer Kraft. Dies führt zu dem im Eingangszitat benannten Selbstzweifel und zu einer – mitunter verzweifelten – Berufung auf den ‚freien Willen‘ als „Grundpfeiler menschlichen Zusammenlebens“, den diese institutionelle Pragmatik „durch noch so gut gemeinte, aber naive Praxis aus[zu]höhlen bzw. aus den Augen [zu] verlieren“ droht (S. 9). Die existenzielle Situation der TherapeutInnen ist aber zugleich dadurch gekennzeichnet, dass diese im Allgemeinen verbeamtet, mithin zu Loyalität und Verschwiegenheit gegenüber dem Dienstherrn verpflichtet sind. Dieses Top-down lässt offenen Diskurs, kritische Diskussion und eigenständige, dem rechts-/​politischen Dogma ggf. widersprechende Fachmeinung nicht zu. [1] Umso wertvoller ist diese Selbstreflexion eines ebenso vollzugserfahrenen wie nach wie vor unbeirrt subjektinteressierten Psychologen. Nicht unwichtig ist dabei der Ansatz des Autors, wenn man zunächst ein Wittgenstein-Zitat berücksichtigt:
„Was ist dein Ziel in der Philosophie? Der Fliege den Ausweg aus dem Fliegenglas zeigen“ (Wittgenstein, 1969, § 309).
Die Fliege ist – indem sie sich von dem Licht (rechtsphilosophischer Konzepte) in die Irre führen lässt – gefangen in ihrer Art, den Ausweg zu suchen. [2] Kreativ wählt Thalmann einen sprachphilosophischen Denkansatz, um die institutionellen und therapeutischen Dilemmata als Effekte einer weder rechtsphilosophischen noch behandlungspraktischen, sondern vollzugspragmatischen Falle zu identifizieren. Er geht jenen philosophischen Gang, wie ihn Lyotard (1984, S. 44) ebenso nüchtern wie selbst-bewusst beschreibt:
„Der philosophische Gang bearbeitet, was Realität genannt wird. Er häutet sie und setzt ihre Kriterien außer Kraft. […] Dass man ertragen muss, nicht (in berechbarer, scheinbarer Weise) voranzuschreiten, dass man wieder von vorn anfangen muss, läuft den herrschenden Werten zuwider, die Vorausschau, Entwicklung, Zielgerichtetheit, Effizienz, Geschwindigkeit, vertragsgemäße Ausführung, Genuß fordern.“
Gewichtig ist dieses Buch wegen seiner Beschreibung und Kritik der ver-/waltenden Rechtsverhältnisse: Was Tätertherapie im Freiheitsentzug sein könnte, nämlich die Erweiterung eines Repertoires der Selbst-/​Fremd-/​Situations-Wahrnehmung, der Erlebnisverarbeitung, der Konfliktbewältigung…, gerät zur entmündigenden, die Täter auf reine Rechtssubjekte reduzierenden, sie letztlich verobjektivierenden Pragmatik. Diese Merkmale (a) der Reduzierung auf spezifische Eigenschaften und (b) der Verobjektivierung/​Entindividualisierung entsprechen den Kriterien einer Perversion. Grund für die Pervertierung der nicht nur innovativen, sondern auch humanistisch gebotenen sozialtherapeutischen Idee könnte nicht der Widerspruch von ‚freiem Willen‘ und ‚Therapieanspruch‘ sein, sondern die unerbittliche Nötigung von Strafvollstreckungskammern, den Einrichtungen der Sozialtherapie und der Sicherungsverwahrung auch in den Fällen fortgesetzt und wiederholt ‚Behandlung‘ abzufordern, in denen die Täter von den therapeutischen Angeboten nicht profitieren, die Voraussetzungen nicht mitbringen, nicht ‚motivierbar‘ oder generell unkooperativ sind … und eben dies namentlich in der Sicherungsverwahrung engagierte BehandlerInnen – zu Recht! – an dem Sinn dieses leerlaufenden Behandlungsdogmas, nicht zuletzt dann auch an ihrer eigenen, sehr wohl sinn- und verantwortungsvollen Be-/Handeln zweifeln lässt.
Wichtig ist dieses Buch, weil Thalmann darin – wider alle Zweifel – darum bemüht ist, die sozialtherapeutische Idee und die Behandlungsprogrammatik zu ‚retten‘, eine „aktualisierte ‚Philosophie der Straftäterbehandlung‘“ zu initiieren. Dafür müssten die Beteiligten (in Justiz, Politik, Verwaltung, freiheitsentziehenden Institutionen) zur Kenntnis, ja, hinnehmen lernen, dass Menschen per se nicht umstrukturierbar, sondern eigen- und widerständige Wesen mit besagtem freiem Willen sind. Dass Täter dabei die Konsequenzen ihres konflikthaften Willens (als u.U. protektiven Widerwillen gegen Veränderung, Anpassung, Integration) [3] nicht aushalten/​ertragen wollen und die Verantwortung für ihre Situation dem Versagen, der Fehlbeurteilung und/oder Willkür der Institution zuschreiben, also externalisieren, gehört zum Sprachspiel bzw. zur Lebensform. Dies tangiert auch den mitunter juristisch verabsolutierten und strategisch verengten, in praxi funktionalisierten Behandlungsanspruch. Zur Kenntnis genommen werden müsste dabei zunächst, dass sich der ‚freie Wille‘ „nicht zuletzt in seiner Unberechenbarkeit“ manifestiert, nämlich „darin, dass Menschen sich jederzeit umentscheiden können – entgegen allen Erwartungen von außen“ (S. 252). Dies beträfe dann aber auch die Ziele von Behandlung, nämlich dem Subjekt „die Freiheit [zu ver]schaffen, sich so oder anders zu entscheiden“ (Freud, 1923, S. 280).
Wichtig sind die Ausarbeitungen Thalmanns eben auch unter den Aspekten dieser Wahl- und Willensfreiheit: Nachdem er bereits Willensfreiheit und Schuldfähigkeit miteinander diskutiert, voneinander unterschieden, hinsichtlich deterministischer Alternativmodelle erörtert und in ihren (juristischen, philosophischen, psychologischen, therapeutischen…) Sprachspielaspekten untersucht hat, bleibt die Feststellung eines unauflösbaren Grundwiderspruchs:
„Deine Taten unterliegen nicht völlig deinem freien Willen. Deshalb bist du für sie voll verantwortlich“ (S. 136).
Damit verweist der Autor auf einen Aspekt von Therapie, der sonst kaum explizit erörtert wird und hier erst durch den juristischen/​freiheitsentziehenden/​risikoprognostischen Kontext diese Be-Deutung erhält. Deutlich wird, dass es sich um eine Zuschreibung, um ein Konzept handelt, dass idealistisch ist und dem Plan der Aufklärung entspringt, in dem u.a. Kant den freien Willen bzw. die ‚Mündigkeit‘ als ein inneres und äußeres Vermögen zur Selbstbestimmung und Eigenverantwortung voraussetzt. Entsprechend programmatisch fällt seine Auf-/Forderung aus, mit der er den „Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit“ einfordert und dabei definiert:
„Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen“ (Kant, 1784, S. 481).
Hier wird deutlicher, woran sich Thalmann stellvertretend abarbeitet – an dem Dilemma einer idealistischen Setzung, die sowohl strafphilosophisch wie umgangssprachlich Voraussetzung, als Terminus technicus eines ‚freien Willens‘ apostrophiert, im Jedermannswissen assoziativ und überzeugt als Alternativen von frei/unfrei, verantwortlich/​nicht verantwortlich, gesund/​krank fortgesetzt wurde. Indem das Strafrecht diese Dichotomie schuldfähig/schuldunfähig jedoch nicht mitmacht, sondern eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) ‚dazwischen‘ schiebt, deutet sich bereits an, dass es sich ‚eigentlich‘ um ein – juristisch zwar nicht kodifiziertes, psychologisch jedoch plausibles – Kontinuum, um dimensionale Freiheitsgrade handelt.
Wichtig bliebe dies auch als Antwort auf die vom Autor erlebte Infragestellung therapeutischer Täterarbeit, als Zug in einem Kalkül [4]: Geht man von Kants Freiheitskonzept aus und ‚verkantet‘ die zugrunde liegende „Philosophie der Straftäterbehandlung“ im Sinne eines ‚relativen Aprioris‘ dieses Sprachspiels[5]. könnte man dieses Behandlungsengagement ohne Resignation als „Kunst“ verstehen, „langsam und nur nach Maß der Möglichkeit das zerrissene Gewebe der individuell gelebten Geschichte zu flicken. Sie ist eine mühsame Praxis mit einem alltäglichen konkreten Menschen, der spektakuläre Erfolge in der Regel versagt bleiben. Und so hebt sich das Hoffnungslose in der [Tätertherapie] wieder auf; sie ist nämlich die desillusionierte Skepsis, aber gleichzeitig auch eine hartäckige, fast unsinnige Hoffnung darauf, dass der Mensch sich selber dazu aufrufe, mehr Mensch zu werden“ (Caruso, 1972, S. 142).
Auf den Punkt gebracht, legt der Autor eine selbstreflexive Bilanz tätertherapeutischer Arbeit im Freiheitsentzug, genauer: in einer Sozialtherapeutischen Anstalt, vor. Dabei fallen Skandalisierung oder Dramatisierung als sonst gängige, publikumswirksame Stilmittel weg. Nicht um Eklat geht es ihm, sondern um Erkenntnis. Dies in einem anspruchsvollen, etwas sperrigen, philosophischen Gang: Schrittweise arbeitet Thalmann Grundlagen und Widersprüche von Willensfreiheit, Schuldfähigkeit, Behandlungsanspruch und -praxis ab, indem er Sprachspiel-Konzepte Wittgensteins einführt. Und auf subtile Weise die strategischen Instrumentalisierungen von Probanden (Tätern), Therapeuten und Konzepten analysiert. Die Einführung des Sprachspiel-Paradigmas erweist sich dabei als kreativ: Es vermittelt zwischen unterschiedlichen Sprach-Handlungs-Kontexten, ermöglicht die Differenzierung und die Ausklammerung nur vermeintlich ursächlicher Bedingungen. Nicht eine „unablässige Produktion von Behandlungsprogrammen und Prognosechecklisten“ werde „auf diesem fatalen Weg“ benötigt, sondern eine „aktualisierte ‚Philosophie der Straftäterbehandlung‘“. Um eine Revision strategischer Ziele und pragmatisch verkürzter Vorgaben, um eine selbst-/​kritische Überprüfung rechtsdogmatischer, politischer und institutioneller Rahmen- und Zielsetzungen also geht es.
Fazit
Thalmann gibt eine selbstreflexive Bilanz tätertherapeutischer Arbeit im Freiheitsentzug preis. Dieses ungewöhnliche – anspruchs-, praxis- und institutionenkritische – Projekt gelingt ihm durch die Entwicklung und Verknüpfung mehrspuriger Diskurse der Rechtsphilosophie, der Sprachphilosophie Wittgensteins und der forensischen Behandlungskonzepte. Was LeserInnen mitnehmen, ist ein Verständnis der diskursstrategischen Funktionalisierungen von Tätern, Therapeuten und Be-/Handlungskonzepten. Die Innenwelten des Vollzugs und der Täter, die Ethiken, Notwendigkeiten, Möglichkeiten, Hemmnisse und Chancen einer Täterarbeit werden vor der Matrix rechtlicher Voraus-/​Setzungen (Willensfreiheit, Schuldfähigkeit) durchdekliniert und in den Logiken des jeweiligen Sprachspiels ebenso analysiert wie vermittelt. Das kluge, engagierte Buch wird nicht nur Insidern (Juristen, forensischen Psychologen und Psychiatern) anempfohlen, sondern insb. auch mit dem Vollzug befassten Politikern … und Journalisten.
[1] Hiervon zeugt nicht nur der Passus (S. 10), mit dem sich der Autor für die „aufgeschlossene“, „zügige“ und „entschlossene“ Genehmigung der Veröffentlichung als solcher durch die Leiterin der Sozialtherapeutischen Anstalt bedankt, in der er tätig war. Nicht aus Versehen erfolgt die Publikation sicher auch erst nach Ausscheiden aus dem Dienst-, wenngleich nicht aus dem Verschwiegenheitsverhältnis.
[2] https://www.aau.at/blog/von-der-fliege-im-fliegenglas-neue-einsichten-zur-denk-und-arbeitsweise-von-ludwig-wittgenstein/
[3] Die dabei wirksamen Konflikte sind so auffällig nicht, erst recht nicht pathologisch. Es geht um gängige Dominanz-Unterlegenheits-, Autonomie-Abhängigkeits-, Versorgungs-Autarkie, Selbstwert-, Schuld- und/oder Identitäts-Konflikte.
[4] Mit Wittgenstein: als operationale Handlung im Kalkülmodell der Sprache (Fischer, 1991, S. 30).
[5] Fischer (1991, 36)
Literatur
Caruso, I. 1972. Soziale Aspekte der Psychoanalyse. Reinbek: Rowohlt.
Fischer, H.R. 1991. Sprache und Lebensform. Wittgenstein über Freud und die Geisteskrankheit. Heidelberg: Carl Auer.
Freud, S. 1923. Das Ich und das Es. GW XIII (S. 235–289). Frankfurt.M.: Fischer.
Kant, E. 1784. Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? Berlinische Monatsschrift, 2, S. 481–494.
Lyotard, F. 1984. Der philosophische Gang. Lyotard, F. 1985. Grabmal des Intellektuellen (S. 40–52). Graz, Wien: Böhlau/Passagen.
Lyotard, F. 1986. Das postmoderne Wissen. Ein Bericht. Graz, Wien: Böhlau/Passagen.
Wittgenstein, L. 1969. Schriften 1: Tractatus logico-philosophicus. Philosophische Untersuchungen. Frankfurt a.M.: Suhrkamp.
Wittgenstein, L. 1970. Schriften 2: Philosophische Bemerkungen. Frankfurt a.M.: Suhrkamp.
Rezension von
Dr. Ulrich Kobbé
Klinischer und
Rechtspsychologe, forensischer Psychotherapeut, Supervisor und Gutachter
Website
Mailformular
Es gibt 25 Rezensionen von Ulrich Kobbé.
Zitiervorschlag
Ulrich Kobbé. Rezension vom 21.09.2022 zu:
Thomas Thalmann: Freier Wille und Therapie. Erörterungen zu Sprachspiel und Handlungslogik in der Straftäterbehandlung. Pabst Science Publishers
(Lengerich) 2022.
ISBN 978-3-95853-747-7.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/29323.php, Datum des Zugriffs 07.12.2024.
Urheberrecht
Diese Rezension ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt.
Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns.
Gerne steht Ihnen die Redaktion der Rezensionen
für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.