Rolf Marschner, Dagmar Brosey: Rechtliche Grundlagen psychiatrischer Arbeit
Rezensiert von Dr. Peter Michael Hoffmann, 27.06.2023
Rolf Marschner, Dagmar Brosey: Rechtliche Grundlagen psychiatrischer Arbeit.
Psychiatrie Verlag GmbH
(Köln) 2022.
208 Seiten.
ISBN 978-3-8252-5846-7.
D: 25,00 EUR,
A: 25,70 EUR,
CH: 32,50 sFr.
Reihe: UTB - 5846. Soziale Arbeit.
Thema
Fachkräfte in der psychiatrischen Arbeit benötigen eine Vielzahl differenzierter Maßgaben, um Behandlung, Pflege, Rehabilitation und Teilhabe nach gesetzlich geregelten Rechten und Pflichten zu organisieren. Die vom Gesetzgeber erlassenen relevanten Regelungen verteilen sich auf das gesamte Recht. Vorschriften finden sich deshalb auch in allen Arbeitsfeldern. Hier einige wichtige „Gesetzespakete“: Artikel des Grundgesetzes, Bestimmungen des BGB, StGB, Berufsrechtliche Regelungen und – von besonderem Stellenwert – die umfassenden Regelungen des Sozialgesetzbuches oder auch die Vorschriften der Psychisch-Kranken-Gesetze der Länder und des Maßregelvollzugsgesetzes. Alle diese Vorgaben sind richtungsweisend und von zentraler Bedeutung. Sie sind für die Praxis der ambulanten und stationären Psychiatrie als beruflicher Handlungsrahmen zu verstehen, der als Richtschnur gilt und fallbezogen anzuwenden ist. Für alle Berufsgruppen ist es auch verpflichtend, sowohl in der Ausbildung, als auch in einer berufsbegleitenden Fortbildung, sich mit allen aktuell geltenden rechtlichen Bestimmungen – also vorallem aber auch mit den ständigen Veränderungen in der Rechtssetzung und der Rechtsanwendung – vertraut zu machen. Nur das stete Nachhalten des Wissensstands gibt Sicherheit für das eigene Tätigwerden im Praxisalltag.
Patienten, die in der Psychiatrie durch Prävention, Therapie und Pflege gesund oder gesünder werden wollen, fordern immer selbstbewußter, ihre Rechte auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Es ist also dringlich, gute und umfassende Fachliteratur bereitzustellen, um allen in der Psychiatrie tätigen Personen, die für die Rechtsanwendung beruflichen Qualitätsstandards zu vermitteln. Zwischen der Aneignung von Wissen und der Befähigung zur konkreten fallbezogenen Nutzung bzw. Anwendung dieses Wissens, wirken Bildungseinrichtungen in der Aus-, Weiter- und Fortbildung entscheidend mit. Dies verpflichtet natürlich auch die dort Lehrenden sich entsprechend fort- und weiterzubilden.
Diese Eingangsbemerkungen skizzieren den inhaltlichen Rahmen des Buches. Die rechtlich relevanten Regelungen verteilen sich eigentlich auf alle Gebiete der Psychiatrie. Die Autoren sehen sich also als Navigatoren, um den Lesern des Buches – seien diese in der beruflichen Praxis, als Lernende oder Lehrende tätig – den Zugang in die verschiedensten Rechtsbereiche nach aktuellem Wissensstand und unter dem Fokus psychiatrischer Praxis zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Autor:in
Dr. Rolf Marschner arbeitet in München als Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht mit dem Schwerpunkt Behindertenrecht. In seinen zahlreichen Publikationen bearbeitet er vor allem Themenschwerpunkte zum Problemkreis psychisch Kranke im Recht. Nebenamtlich doziert Rolf Marschner als Lehrbeauftragter an der Katholischen Stiftungshochschule München – Campus Benediktbeuern.
Prof. Dagmar Brosey ist Professorin für Zivilrecht an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der Technischen Hochschule Köln. Sie ist Prodekanin für Forschung und Vorstandsmitglied des Betreuungsgerichtstags. Frau Brosey forschte zur Qualität in der rechtlichen Betreuung. Für den Transfer ihrer Forschung in die Gesetzgebung,die internationale Scientific Community und die Lehre erhielt sie den Transferpreis 2021.
Entstehungshintergrund
Für den Bereich der beruflichen Qualifizierung in der Psychiatrie gibt es spezielle Aspekte, um die sich die Autoren des Buches in besondere Weise kümmern, um dem Leser des Buches Hilfestellungen bei sehr schwierigen Entscheidungen zu geben. Fachkräfte, die in diesen Arbeitsfeldern Verantwortung tragen, müssen in der Praxis nicht selten Abwägungen treffen, die darüber entscheiden bzw. Entscheidungen vorbereiten, ob Grundrechte kranker, behinderter und hilfebedürftiger Menschen eingeschränkt oder entzogen werden müssen. Für alle Beteiligten eine nicht nur schwierige, sondern auch persönlich sehr belastende Aufgabe. Nicht erst seit in Kraft treten der UN – Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind deshalb alle psychiatrischen Leistungserbringer, Kostenträger, Gesetzgeber und Gerichte in ständige Abwägungsprozesse eingebunden, um zu prüfen, inwieweit die Auswirkungen und Folgen einer psychischen Krankheit und/oder seelischen Behinderung eines Menschen erforderlich machen könnte, in Grundrechte einzugreifen.182 Staaten haben die sog. „Behindertenrechtskonvention“ ratifiziert und 98 Staaten das Zusatzprotokoll (Stand: April 2021). Deutschland hat die Konvention und das Zusatzprotokoll 2009 bereits ratifiziert. In der Folge geht es also um die Frage, ob und welche Entscheidungen zulässig und welche es eben nicht sind. Es soll künftig immer weniger darum gehen, Stellvertreter-entscheidungen zu treffen, also Entscheidungen eines rechtlichen Vertreters, sondern immer mehr um Entscheidungen, die vom kranken Menschen selbst erfolgen. Ziel und Vorgabe der Behindertenrechtskonvention ist es also, die in der Psychiatrie tätigen Helfer in die Pflicht zu nehmen, kranken und behinderten Menschen so oft wie möglich bei einer eigenen Entscheidungsfindung zu helfen und sie nicht anderen zu überlassen.
Aufbau
Aufbau und Inhalt des Buches ist als ein Lehrbuch mit Nachschlagecharakter konzipiert. Mühelos erschließt sich, mit den Überschriften der 17 Kapitel des Buches, dass von den Autoren erarbeitete inhaltliche Gesamtkonzept. Die Abschnitte werden ergänzt durch Unterabschnitte mit differenzierenden Themenstellungen zu Einzelaspekten. Bereits am Ende der jeweiligen Kapitel werden dem Leser weitere Vertiefungsmöglichkeiten vorgeschlagen oder/und die passenden Literaturempfehlungen vermerkt. Eine sehr leserfreundliche und hilfreiche Einrichtung des Buches.
Inhalt
Themenschwerpunkt I
Die Kapitel des Buches lassen sich in verschiedene inhaltliche Schwerpunkte zusammenfassen. Der erste Schwerpunkt des Buches vertieft in den ersten 6 Kapiteln Themenstellungen, die einen Einblick in das Tätigkeitsfeld Psychiatrie ermöglichen sowie die rechtlichen Grundlagen für Ausbildung, Studium und Berufsausübung erläutern. Themen sind dabei:
- Handlungsfelder und berufsrechtliche Grundlagen
- psychische Erkrankungen und seelische Behinderung
- Teilhabe und Selbstbestimmung
- Teilnahme am Rechtsverkehr sowie Behandlung, Betreuung und Assistenz
- Umgang mit Informationen, Datenschutz und Akteneinsicht
In der Psychiatrie sind eine Vielzahl von Berufsgruppen tätig, die ihr Wirken nach bestimmten berufständischen ( z.B. Bundesärzteordnung, Pflegeberufegesetz u.a.m.) und/oder gesetzlichen Regelungen organisiert haben. Sie beinhalten vor allem fachliche Standards und Angaben zu den beruflichen Sorgfaltspflichten. Die Aufgaben, Pflichten, Regeln und Grundsätze der verschiedenen in der Psychiatrie tätigen Berufsgruppen zu kennen, ermöglicht die professionelle Einordnung zu den entsprechenden Handlungsfeldern der verschiedenen Berufe.
Zur Gesetzesterminologie ist es auch notwendig, bestimmte Begriffe unter juristischen Aspekten zu beschreiben. Ein Beispiel: Ein „Betreuer“ ist umgangssprachlich bekanntermaßen ein sehr vieldeutiger Begriff. Ein „rechtlicher Betreuer“ der vom Betreuungsgericht bestellt wird, hat in der Psychiatrie eine andere Bedeutung und Funktion, als die umgangssprachliche Verwendung des Begriffs „Betreuer“. Die richterliche Bestellung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.Die ärztliche Feststellung einer psychischen Krankheit reicht z.B. nicht aus, um die Bestellung eines rechtlichen Betreuers zu veranlassen. Zur Bestellung gehört entscheidend die Beantwortung der Frage nach dem Erfordernis einer staatlichen Hilfe. Zu fragen ist also, welche Auswirkungen eine Krankheit oder Behinderung im juristischen Sinne auf die Handlungsfähigkeit des betroffenen Menschen hat. Hieraus ergeben sich dann Pflichten und Rechte eines „rechtlichen Betreuers“.
Auch die Begriffe der Behinderung und der Unterschied zwischen Krankheit und Behinderung bedürfen für eine juristischen Einordnung, mehr als nur den medizinischen oder psychiatrischen Befund nach einem Klassifikationsmodell. Krankheit und Behinderung sind juristisch zu trennende Begriffe. Vielfach ist diese juristisch zu definierende Unterscheidung Voraussetzung, um Ansprüche auf bestimmte Geld- oder Sachleistungen nach entsprechenden Gesetzen zu realisieren.
Bei der Teilhabe und Selbstbestimmung geht es in der Psychiatrie um die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Selbstbestimmungsrecht bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung bzw. seelischen Beeinträchtigung eingeschränkt werden darf. Von zentraler Bedeutung für die Praxis ist es in diesem Kontext, die immer detaillierteren Vorgaben und Anforderungen zu kennen und zu verstehen, die das Bundesverfassungsgericht – z.B. bei der Anwendung von Zwangsmaßnahmen – festgelegt hat.
Zur Frage der Teilnahme am Rechtsverkehr wird es immer bedeutsam sein zu klären, inwieweit eine psychische Erkrankung den Menschen beeinträchtigt am Rechtsleben teilzunehmen. Kenntnisse über die inhaltliche Bedeutung von Begriffen wie Geschäftsfähigkeit, Prozess- und Verfahrensfähigkeit, Testierfähigkeit sowie Deliktsfähigkeit sind Schlüsselbegriffe, um Fragen zum Thema der Teilnahme am Rechtsverkehr beantworten zu können.
Zunächst scheinen Begriffe wie Behandlung, Betreuung und Assistenz im Kontext mit einer medizinischen und psychiatrischen Versorgung Selbstverständlichkeiten zu beschreiben. Aber natürlich stellen sich auch hier Fragen z.B. nach dem ärztlichen Behandlungsvertrag dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und seiner Einwilligungsfähigkeit.
Bei der Begrifflichkeit der Assistenz ist die Alltagsunterstützung gemeint, um dem psychisch kranken Menschen zu ermöglichen, seinen Alltag selbstbestimmt zu gestalten.
Die beiden letzten beiden Kapitel der Schwerpunkte I beschäftigen sich mit dem Umgang der behinderten und kranken Menschen bei der Wahrnehmung medizinischer Angebote. In der psychiatrichen Praxis werden eine Vielzahl von persönlichen Daten erhoben,dokumentiert und ausgetauscht. Dieser für die ambulante und stationäre Behandlung selbstverständliche Vorgang, tangiert allerdings in großem Umfang auch allgemeine Persönlichkeitsrechte eines Patienten. Stichworte hierzu: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die berufliche Schweigepflicht, der Schutz persönlicher Daten durch den Datenschutz sowie Fragen zur Akteneinsicht oder auch z.B. zur Fahreignung – um nur einige wichtige Themen zum Bereich der Persönlichkeitsrechte zu nennen – werden in diesen Kapiteln behandelt.
Themenschwerpunkt II
Die zweite Gruppe inhaltlicher Schwerpunkte der nächsten 6 Kapitel des Buches beschäftigt sich mit den Grundzügen unseres Sozialrechts und den Voraussetzungen für die Inanspruchname von Sozialleistungen. Eine Vielzahl von Grundsätzen aus dem Leistungsbereich der sozialrechtlichen Gesetzgebung – so wie sie im Wesentlichen in den 12 Büchern des Sozialgesetzbuches formuliert sind – werden im Bezug auf ihre Bedeutung für den Bereich der psychiatrischen Hilfen dargestellt und erläutert. Die wichtigsten Themenstellungen aus diesen Schwerpunkten sind:
- Grundbegriffe und Grundsätze des Sozialrechts
- Existenzsicherung psychisch erkrankter Menschen
- sozialrechtliche Grundlagen der psychiatrischen Versorgung
- Grundzüge des Rehabilitationsrechts
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und das Schwerbehindertenrecht
Zur Einführung in das Thema Sozialrecht gehört eine Überblicksdarstellung zu den Aufgaben des Sozialgesetzbuches, so wie es das SGB I im Allgemeinen Teil bereits präzise vorgibt. Es bildet die Basis zur Beschreibung der sozialen Rechte, benennt die verschiedenen Sozialleistungsträger und beschreibt die Ausgestaltung von Rechten und Pflichten. Es verpflichtet alle Leistungsträger, den hilfebedürftigen Menschen durch Aufklärung und Beratung den Zugang zu den erforderlichen Hilfen zu ermöglichen.
Im Kapitel zur Existensicherung psychisch erkrankter Menschen werden die wichtigsten Ansprüche auf Leistungen in den unterschiedlichen Lebenslagen, so wie es sich aus dem Recht der Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung ergibt, vorgestellt und anwendungsbezogen erläutert. Sind Ansprüche aus diesen Bereichen erschöpft oder besteht kein Anspruch und kann der Betroffene auch nicht mehr selbst zum Lebensunterhalt beitragen, ist der Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII zu prüfen.
Sozialrechtliche Grundlagen zur ambulanten und stationären psychiatrischen Versorgung sind ein weiterer Themenschwerpunkt. Es geht also um die wichtigsten Leistungen zur Versorgung, die dafür zuständigen Leistungsträger und die sich darauf beziehenden Leistungsgrundsätze. In einer tabellarischen Abbildung wird die Systematik der psychiatrischen Versorgungsfunktionen, deren Leistungsträger und Leistungs-zuständigkeiten anschaulich dargestellt.
Das Kapitel zu den Grundzügen des Rehabilitationsrechts thematisiert die gesetzlichen Leistungsarten, den Umfang der Hilfen und die Zuständigkeiten der verschiedenen Rehabilitationsträger. Man unterscheidet dabei die medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur sozialen Teilhabe. Die Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sind, im Unterschied zu körperlich oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche, bereits eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Hier können also auch qualifizierte Hilfen von Einrichtungen der Jugendhilfe oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Anspruch genommen werden. Das Wissen eines geschulten Fachpersonals um die verschiedenen fachlichen und leistungsrechtlichen Zuständigkeiten – dies wird in diesem Kapitel überzeugend nahe gebracht – sind aus der Sicht der bedürftigen Menschen entscheidend, um möglichst rasch ein konkretes Hilfsangebot vermittelt zu bekommen.
Die Pflegebedürftigkeit und deren Feststellung ist unter den vielen sozialrechtlichen Fragestellungen sicher einer der Themen mit besonderer Brisanz und Aktualität. Nicht nur,dass die Gesetzgebung dies als eine Dauerbaustelle erkannt hat. Es ist auch ein Thema, das viele Familien fast tagtäglich bewegt und beschäftigt. Mit konkreter Hilfe zum besseren Verständnis des Systems wird in überschaubaren Darstellungen das Leistungsrecht zur Pflegeversicherung vorgestellt. Im letzten Abschnitt des Kapitel geht es um die Feststellung einer Schwerbehinderung und die Rechte schwerbehinderter Menschen – vor allem im Arbeitsleben.
Themenschwerpunkt III
Thematisch behandeln die letzten Kapitel des Buches Themen aus den Arbeitsfeldern der Krisenintervention, der Notfallversorgung und dem Notdienst. Neben der psychiatrischen Notfallversorgung wird auch die wichtige Rolle des „Öffentliche Gesundheitsdienstes“ – gemeint ist hier die Arbeit der Gesundheitsämter – beschrieben. Hier hat insbesondere der Sozialpsychiatrische Dienst der Kommunen eine zentrale Bedeutung. Ein wichtiges aber oft eher beiläufig behandeltes Thema sind Fragen zum Umgang mit Straftaten psychisch kranker Menschen. Im Einzelnen:
- Der Umgang mit psychischen Krisen
- Die rechtliche Betreuung von Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen
- Straftaten psychisch kranker Menschen
- Haftung psychiatrisch Tätiger
- Wege zum Recht: Rechtswahrnehmung und Interessenvertretung
Im Themenschwerpunkt beschreiben die Autoren zunächst die wichtigen Aufgaben der psychiatrischen Notfallversorgung und die Krisenintervention. Es gibt in diesem Arbeitsfeld eine Vielzahl von Institutionen und Kostenträger. Die praktische Umsetzung hängt allerdings in hohem Maße von den sehr unterschiedlichen institutionellen Rahmenbedingungen vor Ort ab.
Einer der wichtigen Träger zur Krisenintervention ist sicher der „Öffentlichen Gesundheitsdienst“. Hier sind es besonders die Mitarbeiter in den sozialpsychiatrischen Diensten kommunaler Gesundheitsämter, die in vielen krisenhaften Situationen – wenn andere Stellen oft nicht mehr helfen können – fachliche Unterstützung bieten. Sie spielen auch eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit einer möglichen Unterbringung nach den Bestimmungen der Psychisch-Kranken-(Hilfe-) Gesetze der Bundesländer, also die sog. „PsychKG's“.Die Autoren des Buches erläutern in mehreren Unterabschnitten besonders ausführlich die verschiedenen Aspekte, die eine Unterbringung voraussetzen und erklären das notwendige Verfahren zur Unterbringung.
In einer eher kurzen Darstellung werden im Beitrag zum Thema Betreuungsrecht die Voraussetzungen zur Bestellung eines Betreuers, seine Aufgaben und Pflichten sowie die besonderen Bedingungen bei der Unterbringung und den freiheitsentziehenden Maßnahmen im Betreuungrecht beschrieben. Die Kürze des Kapitel ist sicher gut begründbar: Es gibt von den beiden Autoren des vorliegenden Buches eine Reihe weitergehender und umfänglicher Veröffentlichungen zum Thema Betreuungsrecht.
Die drei letzten Kapitel des Buches behandeln Fragestellungen im Zusammenhang mit Regelungen des Maßregelvollzugs, die rechtlichen Grundlagen der Haftung und Hinweise wie Betroffene deren Rechte verletzt wurden, Rat und Unterstützung erhalten können.
- Ob und wann Menschen mit psychischen Erkrankungen bei der Begehung von Straftaten bestraft werden können und wann eine Unterbringung im Maßregelvollzug in Betracht kommt, berührt Fragen zur Schuldfähigkeit bzw. Schuldunfähigkeit des betroffenen Menschen.
- Die Haftungsfragen psychiatrisch Tätiger beschäftigen sich mit Problemen, welche Folgen z.B. die falsche Erstellung von Gutachten haben kann. Es geht auch um die Garantenstellung der in der Psychiatrie tätigen Fachleute, um deren Sorgfaltspflichten und die erwartbaren beruflichen Standards. Fehlverhalten von in der Psychiatrie tätigen Fachkräfte verletzen u.U. geschützte Rechtsgüter von Menschen, die in hohem Maße auf gute Betreuung und Hilfe angewiesen sind.
- Folgerichtig zum Thema der Haftung und der Verletzung von Sorgfaltspflichten stellt sich für Betroffene dann die Frage, wie sie zu ihrem Recht kommen, und wer Geschädigte beraten und ihnen helfen kann, wenn ihre Rechte verletzt wurden.
Zum Abschluss des Buches werden in einen kurzgefassten Anhang Hinweise auf Internetadressen, Zeitschriften und weiterführender Literatur genannt. Hier sei nochmals auf die sehr nützlichen kapitelbezogenen Lernhilfen mit Wiederholungsfragen und Literaturempfehlungen verwiesen, die sich immer am Ende der einzelnen Buchkapitel befinden.
Diskussion
Insgesamt setzt das Buch zunächst einmal das um, was man von einem Fachbuch über rechtliche Grundlagen in der Psychiatrie erwartet: Eine sorgfältige und präzise Darstellung über eine Vielzahl von juristischen Fragestellungen in Tätigkeitsfeldern der Psychiatrie. Auch viele Hinweise auf weiterführende Literatur sowie die Nennung von Fachgesellschaften, die über das Internet weitere Unterstützung anbieten, sind nützliche Angebote dieses Buches.
Eine inhaltliche Ergänzung – vielleicht auch nur im Anhang – für eine wichtige Thematik wäre allerdings aus der Sicht des Rezensenten sicher sinnvoll: Hinweise auf die Unterstützung für Menschen mit Migrationshintergrund, die erst neu gekommen sind oder schon lange in Deutschland leben. Sie stehen im psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgungssystem vor sprachlichen, kulturellen und administrativen Hürden. Möglichkeiten auf Unterstützungs- und Hilfsmöglichkeiten sind gerade in den rechtlichen Leistungsbereichen besonders wichtig.In Deutschland existieren eine Reihe von Angeboten zur psychosozialen Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlingen, zum Beispiel die Zentren für interkulturelle Psychiatrie oder mehrsprachige Sprechstundenangebote.
Fazit
Im vorgestellten Buch werden alle wesentlichen rechtlichen Aspekte für das psychiatrische Tätigkeitsfeld bezogen auf eine Vielzahl von Berufsgruppen umfänglich, sorgfältig und für Nicht-Juristen gut verständlich dargestellt. Das Buch bietet Navigation für einen Wissensbereich, der oft nur schwer zugänglich erscheint, daher lohnt sich die Anschaffung des Buches zum Gebrauch als zuverlässiges Nachschlagewerk für alle in der Psychiatrie tätigen Fachgruppen. Auch könnten Studenten verschiedener Fachbereiche – nicht nur der Sozialarbeit,der Pflege oder Medizin – die sich für den Arbeitsbereich Psychiatrie im Rahmen Ihres Studiums interessieren, diese Publikation profitabel nutzen und dies im Besonderen deshalb, weil das lehrbuchartige Konzept eine ergiebige Quelle bietet, um für mögliche Vorbereitung auf Prüfungsleistungen hilfreiche Hinweise zu liefern.
Rezension von
Dr. Peter Michael Hoffmann
Dipl. Sozialwissenschaftler, Sozialarbeiter, freier Autor
Mailformular
Es gibt 31 Rezensionen von Peter Michael Hoffmann.




