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Harry Dettenborn, Eginhard Walter: Familienrechtspsychologie

Rezensiert von Dr. Herwig Grote, 23.12.2022

Cover Harry Dettenborn, Eginhard Walter: Familienrechtspsychologie ISBN 978-3-8252-8811-2

Harry Dettenborn, Eginhard Walter: Familienrechtspsychologie. UTB (Stuttgart) 2022. 4. vollst. überarbeitete u. erweiterte Auflage. 515 Seiten. ISBN 978-3-8252-8811-2. D: 60,00 EUR, A: 61,70 EUR, CH: 76,00 sFr.

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Thema

Anliegen der Autoren ist die Begründung einer Familienrechtspsychologie. Sie wollen rechtliche und psychologische Kompetenzen miteinander verknüpfen und für die Praxis von Psychologen, insbesondere also der Sachverständigentätigkeit im Kindschaftsrecht, nutzbar machen.

Autoren und Herausgeberschaft

Prof. Dr. Harry Dettenborn (*1939) und Dr. Eginhard Walter sind zusammen mit Dr. Rainer Balloff Gründungsgesellschafter des seit 1995 bestehenden Instituts für Gericht und Familie Service GbR (IGF). Sie haben in den letzten ca. 20 Jahren die Entwicklung des familienrechtspsychologischen Diskurses durch zahlreiche Beiträge, die Mitwirkung als Schriftleiter für diverse Fachzeitschriften sowie auch durch praktische Angebote wie die Ausbildung und Vermittlung von familiengerichtlich tätigen Sachverständigen erheblich befördert. Sie waren bzw. sind umfänglich praktisch tätig als Sachverständige, insbesondere für Familiengerichte.

Mit dem Werk „Familienrechtspsychologie“ ist Dettenborn und Walter bereits mit der Erstausgabe im Jahr 2002 ein grundlegender Entwurf einer Familienrechtspsychologie als Teildisziplin der forensischen Psychologie (Anwendung der Psychologie im Rahmen von Gerichtsverfahren) bzw. der Rechtspsychologie gelungen, der auch 20 Jahre später in der jetzt erschienenen 4. Auflage trägt und im Wesentlichen unverändert geblieben ist. Ich nehme an, dass der grundlegende Entwurf wesentlich von Harry Dettenborn geleistet wurde, der bereits in der DDR rechtspsychologisch tätig war und gelehrt hat. Von 1987 bis 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Psychologie an der Humboldt-Universität in Berlin inne.

Zur Würdigung der familienrechtspsychologischen Grundlegung vergleiche die Rezension zur Erstauflage von Angelika Gregor und Johanna Hartung vom 30.6.2003.

Veränderungen zur zweiten bzw. der kaum bzw. nicht veränderten 3. Auflage werden in der Rezension von Christoph Hiendl und Carl Heese (14.02.2019) diskutiert. Der Umfang der Publikation stieg von 350 auf 500 Seiten. Themen wie die Entfremdung von Kindern und geeignete Betreuungsmodelle sowie Konfliktmanagement wurden erweitert, das Kapitel zur Kindeswohlgefährdung grundlegend überarbeitet. Altersspezifische Aspekte von Kindern und Jugendlichen bei Trennung und Scheidung seien herausgearbeitet worden. Kritik erfährt insbesondere das Layout, dass dem Standard moderner Lehrbücher nicht mehr entsprechen würde (Stichwort: Bleiwüste).

Die nun erschienene 4. Auflage hat nur gering im Umfang zugelegt. Es finden sich insbesondere Aktualisierungen zur Empirie bzw. Statistik und geänderten gesetzlichen Grundlagen.

Aufbau und Inhalt

Der Aufbau des Buches ist gegenüber der 3. Auflage unverändert und gliedert sich in 9 Kapitel.

  1. Familienrechtspsychologie als Spezialfach
  2. Psychologische Beurteilung familienrechtlicher Probleme – Theoriebausteine
  3. Konfliktbehandlung im familienrechtlichen Bereich
  4. Die elterliche Sorge
  5. Der Umgang mit dem Kind
  6. Kindeswohlgefährdung – Gebote, Verbote und Eingriffe ins Sorgerecht
  7. Die Herausgabe des Kindes
  8. Die Adoption Minderjähriger
  9. Nichtjuristische Fachkräfte im familiengerichtlichen Verfahren.

Die ersten drei Kapitel können als grundlegende Einführung verstanden werden. Die Kapitel 4 bis 8 behandeln wesentliche Aufgaben der Familiengerichtsbarkeit mit psychologischer Relevanz (nicht jedoch vielfältige im Zusammenhang mit Scheidungen auftretende juristische Fragen wie finanzielle Ausgleiche oder Nutzungsrechte). Kapitel 9 skizziert wesentliche Funktionen von Institutionen bzw. Fachkräften.

Das 2. Kapitel fokussiert auf die „Theoriebausteine“ Beziehung und Bindung, Stresserleben und Coping, das Kindeswohl, den Kindeswillen und den Begriff der Erziehungsfähigkeit.

Das 3. Kapitel zu Konfliktbehandlungen im familienrechtlichen Bereich wurde bei der 2. Auflage überarbeitet und erweitert. Mediation und Konfliktdynamik werden behandelt sowie, auffallend feingegliedert, die sogenannte „Querulanz als spezifische Konfliktquelle“.

Eingriffe in die elterliche Sorge, die Regelung des Umgangs sowie die Kindeswohlgefährdung stellen die zentralen Aufgaben in familiengerichtlichen Verfahren nach Trennung und Scheidung dar (Kap. 4 bis 6). Insbesondere zu Ursachen der Kindeswohlgefährdung finden sich ausführliche, wenn auch additive Ausführungen. Unter dem Gliederungspunkt „Herausgabe des Kindes“ (Kap. 7) wird insbesondere die gewichtige Frage der Rückführung von Kindern aus Familienpflege diskutiert. Eher selten dürfte sich die Adoption von Minderjährigen (Kap. 8) als familiengerichtliche Frage bzw. gutachterliche Aufgabe stellen.

Mir aufgefallene Neuerungen sind insbesondere:

  • Der Abschnitt 4.5 zu Formen und Häufigkeiten von Betreuungsmodellen inkl. paritätischen Modellen wurde überarbeitet.
  • Häufigkeiten von Kindeswohlgefährdung (Abschnitt 6.3.2.) wurden mit aktuellen Daten unterlegt.
  • Ein Unterabschnitt zur Diagnostik von Partnerschaftsgewalt wurde ergänzt (Kap. 6.5.5.5).
  • Neue gesetzliche Regelungen des SGB VIII und für Verfahrensbeistände und Sachverständige wurden in Kapitel 9 (nichtjuristische Fachkräfte) eingearbeitet.

Diskussion

Mit rund 1,5 Millionen Schriftzeichen auf ca. 500 Buchseiten wird dem interessierten Leser die Einarbeitung und Nutzung dieser rechtspsychologischen Grundlegung nicht eben leichtfallen. Das Buch schwankt zwischen dem Anspruch einer fachpsychologischen bzw. forensischen Grundlegung und einer praktischen Handlungsanleitung bei der Bearbeitung von gerichtsanhängigen Familienkonflikten.

Themen, die die Familiengerichtsbarkeit in den vergangenen zwanzig Jahren bewegten, werden eher verhalten aufgegriffen. Sei es die Eltern-Kind-Entfremdung inkl. des Parental Alienation Syndroms (PAS), die Theorie der Hochstrittigkeit von Trennungseltern und die international sehr viel offensiver behandelte Frage der Gleichstellung von Eltern (z.B. paritätischer Betreuungsmodelle). Das Cochemer Modell und seine häufige modifizierte Weiterführung scheint nicht berücksichtigt zu sein – etwa bezüglich von Anforderungen an Sachverständige.

Das Werk erscheint konservativ ausgelegt – fokussiert auf eine Wahrung und Rechtfertigung bestehender Zustände. Schon die Vorbemerkungen zu den jeweiligen Ausgaben sind sehr knapp und lassen kaum Intentionen der Autoren erkennen. Das Bemühen, eine quasi Alleinzuständigkeit psychologischer Profession für familienrechtliche Gutachten zu behaupten, steht im Zentrum und verkennt die Vielfalt möglicher Beiträge anderer Berufsgruppen.

Die schon lange währende Debatte zu einem systemisch-lösungsorientiertem Vorgehen bei der Sachverständigentätigkeit wird eher am Rande gestreift. Nur wenige Vertreter einer systemisch-lösungsorientierten Arbeitsweise werden überhaupt im Literaturverzeichnis erwähnt – leider mit überholten Artikeln, so beispielsweise Uwe Jopt (2000) und Günter Rexilius (1999). Konfliktbearbeitung (vgl. Kap. 3) erscheint jedoch als eine zentrale Kompetenz systemischer Beratungspraxis – ausgeführt wird von den Autoren lediglich zur Mediation, bei deutlichen methodischen Unterschieden dieser Ansätze. Es ist aber festzustellen, dass die Autoren sich mit dem Verhältnis von Diagnostik und Intervention beschäftigten und diskussionswürdige Thesen erarbeitet haben. Auch werden Kenntnisse der Familienberatung und -mediation wie auch eine familientherapeutische Qualifikation explizit empfohlen.

Probleme der Prognostik und damit einer möglichen Bewährung gutachterlicher Empfehlungen und familiengerichtlicher Beschlüsse erscheinen unzureichend eingearbeitet. Faktisch ist es wohl so, dass ein erheblicher Anteil der Empfehlungen und Entscheidungen in familiengerichtlichen Verfahren eine kurze Halbwertszeit hat. Angesichts eines eklatanten Mangels an Outcome-Studien über mittel- und langfristige Wirkungen familiengerichtlicher Entscheidungen und einer geringen Aussagekraft vorliegender empirischer Ergebnisse für den Einzelfall wäre der Familienrechtspsychologie etwas Bescheidenheit anzuraten.

Die sogenannten allgemeinen Kindeswohlkriterien (Erziehungs- und Förderfähigkeit der Eltern, Beziehungen und Bindungen der Kinder, Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft der Eltern, Kindeswille, Kontinuitätsprinzip) stellen bei Dettenborn und Walter das Grundhandwerkszeug bei elterlicher Trennung dar – und sind tendenziell dazu angelegt, die Eltern als den (etwas) besseren oder (etwas) schlechteren Elternteil zu bewerten. Sicherlich könnten wir über diese Kriterien öfter mal hinwegsehen und beispielsweise fragen, welcher Elternteil welche Beiträge leisten kann bzw. zu leisten bereit ist, um eine kooperative Erziehung zu ermöglichen.

Entsprechend scheinen mir Probleme des § 1671 BGB (Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern) nicht ansatzweise diskutiert zu sein. Nicht selten habe ich erlebt, dass ein Beschluss zum Aufenthaltsbestimmungsrecht unmittelbar dazu führte, dass ein Umzug erfolgte. Daneben finden sich in der Praxis der Familiengerichtsbarkeit zahlreiche andere Unstimmigkeiten – also nicht intendierte Wirkungen der verschiedensten Art, welche einer Diagnostik als Momentaufnahme nicht zugänglich sind.

Sachverständige und andere Praktiker werden wohl nur gelegentlich auf dieses Werk zurückgreifen, eher im Sinne eines Nachschlagewerks bei der Definition genutzter Begriffe oder um spezielle Sachverhalte wie spezifische Kindeswohlrisiken aufzufrischen. Gleichwohl ist mir nicht vorstellbar, dass ein professioneller Praktiker keinen unmittelbaren Zugriff auf diese Publikation hat, da in der vielschichtigen Tätigkeit doch immer wieder wichtige Anregungen entnommen werden können.

Das Sachregister erscheint mit nur 3 Seiten sehr knapp, wodurch die Suche nach auch einschlägigen Stichworten häufig erschwert wird. Eine ergänzende Herausgabe als eBook, um die Nutzung von Suchfunktionen zu ermöglichen, könnte hilfreich sein.

Der Hinweis in der o.g. Rezension von Hiendl und Heese, dass die allgemeine Darstellung wenig gut nachvollziehbar und didaktisch unzureichend ist, kann ich nur unterstreichen. Es macht schon Mühe, die sehr umfänglichen Texte zu durchdringen und im Detail auch kritisch würdigen zu können. Insofern wird es dem Nutzer auch schwerfallen, problematische Passagen (z.B. den eher kognitiv, bildungsorientiert angelegten Begriff der Erziehungsfähigkeit) hinterfragen zu können.

Als normative Grundlage für familiengerichtliche Verfahren erscheint es allzu konservativ. Es fehlt an Esprit und einer wohl notwendigen Freude, sich mit alternativen Standpunkten und Perspektiven, möglichen Entwicklungen und kreativen Lösungen auseinanderzusetzen. Der individuelle Faktor, der jeglichem Handeln von Verfahrensbeteiligten, Richtern und Sachverständigen selbstverständlich zugrunde liegt, tritt im Bemühen um Objektivierung leider zurück.

Als Schwäche dieser familienrechtspsychologischen Grundlegung erscheint weiterhin, dass qualitative bzw. hermeneutische Methoden nicht als Handwerkszeug definiert werden. Wie soll ein Gespräch mit Eltern oder Kinder etc. eigentlich „funktionieren“ und wie können verlässliche Informationen daraus abgeleitet werden? Standardisierte Leitfäden und Fragebögen vermitteln eine trügerische Sicherheit und lassen vorliegende komplexe Beziehungen und Dynamiken kaum erfassen. Die Versuchung erscheint bei Rechtspsychologen hoch, sich in der klinischen Diagnostik einen sicheren Boden zu suchen.

Fazit

Bei allen Einschränkungen finden sich diskussionswürdige Positionierungen, etwa zum eingeschränkten Nutzen standardisierter Testverfahren. In der „Bleiwüste“ verbergen sich vielfältige Anregungen und Orientierungshilfen, deren Bergung und Nutzbarmachung wohl nur Professionellen möglich sein wird. Das Werk von Dettenborn und Walter erscheint in der gutachterlichen Praxis kaum verzichtbar, aber auch renovierungsbedürftig.

Rezension von
Dr. Herwig Grote
Dipl.-Soziologe, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF). Langjährige Lehrtätigkeit an Hochschulen der Sozialen Arbeit. Sachverständiger in kindschaftsrechtlichen Verfahren.
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Es gibt 6 Rezensionen von Herwig Grote.

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Zitiervorschlag
Herwig Grote. Rezension vom 23.12.2022 zu: Harry Dettenborn, Eginhard Walter: Familienrechtspsychologie. UTB (Stuttgart) 2022. 4. vollst. überarbeitete u. erweiterte Auflage. ISBN 978-3-8252-8811-2. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/30043.php, Datum des Zugriffs 03.11.2024.


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