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Marie-Luisa Loheide: Status privatus und status politicus im Internationalen Migrationsrecht

Rezensiert von Prof. Dr. Annegret Lorenz, 22.12.2022

Cover Marie-Luisa Loheide: Status privatus und status politicus im Internationalen Migrationsrecht ISBN 978-3-7694-1271-0

Marie-Luisa Loheide: Status privatus und status politicus im Internationalen Migrationsrecht. Gieseking Verlag Verlag Ernst und Werner Gieseking GmbH (Bielefeld) 2022. 245 Seiten. ISBN 978-3-7694-1271-0. D: 68,00 EUR, A: 70,00 EUR.
Reihe: Schriften zum deutschen, europäischen und vergleichenden Zivil-, Handels- und Prozeßrecht - Band 270.

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Thema

Die Dissertation untersucht die Auswirkungen der neueren migrationsrechtlichen Entwicklungen im Bereich der Schutzgewährung (status politicus) auf seine Auswirkungen im Internationalen Privatrecht (status privatus). Im Zentrum steht die Frage nach der Interessengerechtheit der kollisionsrechtlichen Behandlung Schutzsuchender.

AutorIn

Marie-Luisa Loheide war bis zum Wintersemester 2021/2022 Promovendin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Aufbau

Das Buch ist in 6 Abschnitte untergliedert. Eingangs findet sich das umfangreiche Literaturverzeichnis.

§ 1 Einführung und Grundlagen

§ 2 Der status politicus und seine Durchführung

§ 3 Objektive Bestimmung des status privatus

§ 4 Subjektive Bestimmung des status privatus

§ 5 Umsetzung

§ 6 Schlussbetrachtung

Inhalt

§ 1 Einführung und Grundlagen

Im einleitenden Teil werden Problematik und Forschungsstand aufgerissen, die Relevanz der Forschungsfrage legitimiert und der Gang der Untersuchung aufgezeigt. Im Zentrum wird das Bemühen stehen, eine Kohärenz herzustellen zwischen der öffentlich-rechtlichen Behandlung Schutzsuchender im Aufenthaltsrecht (status politicus) und der für deren zivilrechtliche Behandlung relevanten (status privatus) kollisionsrechtlichen Anknüpfung zur Bestimmung des einschlägigen materiellen Rechts durch das Internationale Privatrecht. 

Loheide konstatiert diesbezüglich zum einen verschiedene Unklarheiten, nicht zuletzt im Gefolge der neueren migrationsrechtlichen Entwicklungen. So sei insbesondere die Behandlung subsidiär Schutzberechtigter im Internationalen Privatrecht ungeklärt. Weiter wirft Loheide die Frage nach einem Anpassungsbedarf im Internationalen Privatrecht an die migrationsrechtlichen Entwicklungen auf.

Erkenntnisleitendes Interesse ist die Frage nach der Interessengerechtheit einer Erweiterung der Möglichkeiten zur Anknüpfung an das Heimatrecht (lex patriae) der Schutzsuchenden.

§ 2 Der status politicus und seine Durchführung

Der 2. Abschnitt widmet sich schwerpunktmäßig der aufenthaltsrechtlichen Behandlung Schutzsuchender. Loheide stellt die aufenthaltsrechtlichen Schutzkategorien und deren Auswirkungen auf die Rechtsposition der Betroffenen dar: Asyl, Internationaler Schutz, Subsidiärer Internationaler und nationaler Schutz, daneben Staatenlosigkeit sowie das Fehlen eines Schutzstatus.

Zugleich wirft die Verfasserin den Blick auf die aktuellen Hauptherkunftsländer und konstatiert, dass diese aus überwiegend islamisch geprägten Ländern stammen.

§ 3 Objektive Bestimmung des status privatus

Der 3. Abschnitt untersucht die objektive Bestimmung des Personalstatuts durch das Internationale Privatrecht. Dazu bestimmt Loheide zunächst das Verhältnis zwischen den Normen der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bzw. des New Yorker Übereinkommens über die Rechtsstellung von Staatenlosen (StlÜbk) und den allgemeinen Bestimmungen des Internationalen Privatrechts.

Auf dieser Basis spielt sie für die einzelnen Schutzgruppen die kollisionsrechtliche Anknüpfung nach geltendem Recht (de lege lata) durch. Anschließend daran stellt sie – de lege ferenda – Überlegungen zur Interessengerechtigkeit alternativer Anknüpfungen an.

Im Ergebnis sieht sie sowohl für Asylberechtigte als auch für anerkannte Internationale Flüchtlinge und Staatenlose die Anwendbarkeit der lex fori als interessengerecht an. Bei subsidiär Schutzberechtigten hingegen konstatiert sie eine Regelungslücke, die sie – de lege ferenda – durch einen Gleichlauf mit der Behandlung anerkannter Flüchtlinge zu schließen empfiehlt. Als interessengerecht hingegen sieht sie die Verweisung auf das Heimatrecht (lex patriae) für Personen ohne Schutzstatus an.

§ 4 Subjektive Bestimmung des status privatus

In diesem Kapitel werden die Möglichkeiten zur Bestimmung des anwendbaren Rechts durch Rechtswahl für die einzelnen Schutzkategorien – auf der Basis des geltenden Rechts (de lege lata) sowie auf der Basis etwa zu schaffenden Rechts (de lege ferenda) durchdacht.

Loheide plädiert in diesem Bereich – de lege ferenda – zu einer Ausweitung der Rechtswahl, um das Heimatrecht (lex patriae) verstärkt zur Geltung bringen zu können.

§ 5 Umsetzung

Im abschließenden inhaltlichen Kapitel widmet sich Loheide der Umsetzung ihrer Vorschläge de lege ferenda. Ziel ist es, handhabbare, übersichtliche und staatenübergreifend akzeptable Lösungen zu finden.

Zur Gleichbehandlung subsidiär Schutzberechtigter mit Asylberechtigten und International anerkannten Flüchtlingen empfiehlt Loheide eine EU-weite Harmonisierung im Wege einer Ergänzung der Anerkennungsrichtlinie.

Die von ihr vorgeschlagenen erweiterten Rechtswahlmöglichkeiten bedürften demgegenüber einer Überarbeitung der Genfer Flüchtlingskonvention bzw. des Staatenlosenübereinkommens.

Flankierend dazu befürwortet Loheide u.A. eine verstärkte Harmonisierung der Auslegung durch EU-Auslegungsregelungen sowie eine verstärkte Koordinierung von Asyl- und Zivilverfahren, eine EU-weite Harmonisierung der Registrierungsverfahren sowie die Einrichtung einer EU-Stelle für die Ermittlung von ausländischem Recht.

§ 6 Schlussbetrachtung

In der Schlussbetrachtung werden die wesentlichen Ergebnisse noch einmal zusammengefasst und die Wechselwirkung zwischen öffentlich-rechtlichem Schutz (status politicus) und dem auf die privaten Verhältnisse anwendbaren Recht (status privatus) pointiert hervorgehoben.

Diskussion

Während die rechtlichen Entwicklungen des Flüchtlingsschutzes breite Rezeption im fachlichen Diskurs finden, konstatiert Loheide völlig zu Recht eine seltsam anmutende Stille in der Frage nach dem anwendbaren Recht für die Betroffenen. Kann doch häufig das eine nicht ohne das andere gedacht werden: So ist etwa das Bestehen einer Ehe – um nur ein Beispiel zu nennen – zentral für die Gewährung von Familienasyl.

Es ist sehr zu begrüßen, dass mit dieser Dissertation nunmehr eine ebenso aktuelle wie auch sorgfältige wissenschaftliche Arbeit zu diesem Thema vorliegt.

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei in der Analyse der Diskussionen um die objektive und subjektive Anknüpfung des Personalstatus. Hier werden – z.T. länderübergreifend – die möglichen Auslegungen, Vorschläge und Diskussionen ebenso fundiert wie auch akribisch nachgezeichnet. Besonders hervorzuheben ist, dass die Verfasserin in die Interessenabwägung transdisziplinäre und politische Aspekte miteinfließen lässt, dies allerdings – und das ist hervorzuheben – ohne sich in ihren rechtlichen Überlegungen davon leiten zu lassen. So gelangt sie zu einer sehr überzeugenden Bewertung des rechtlichen Status Quo und ebensolchen Vorschlägen de lege ferenda.

Für die Praxis Sozialer Arbeit werden dabei die Überlegungen de lege ferenda weniger relevant sein, als die Überlegungen zur Auslegung der Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention und des Staatenlosenübereinkommens de lege lata.

Fazit

Alles in allem eine sehr empfehlenswerte Dissertation für diejenigen, die sich mit Fragen des Internationalen Privatrechts von Flüchtlingen befassen.

Rezension von
Prof. Dr. Annegret Lorenz
Professorin für Recht mit Schwerpunkt Familien-, Betreuungs- und Ausländerrecht am Fachbereich Gesundheits- und Sozialwesen der Hochschule Ludwigshafen am Rhein

Neuere Lexikonartikel siehe unter Annegret Lorenz-Ruffini.
Neuere Rezensionen siehe unter Annegret Lorenz-Ruffini.
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Es gibt 42 Rezensionen von Annegret Lorenz.

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ISSN 2190-9245