Frank Sowa (Hrsg.): Figurationen der Wohnungsnot
Rezensiert von Prof. Dr. Karl-Heinz Braun, 02.12.2022

Frank Sowa (Hrsg.): Figurationen der Wohnungsnot. Kontinuität und Wandel sozialer Praktiken, Sinnzusammenhänge und Strukturen. Beltz Juventa (Weinheim und Basel) 2022. 858 Seiten. ISBN 978-3-7799-3919-1. D: 29,95 EUR, A: 30,80 EUR, CH: 33,75 sFr.
Sozialpädagogische und -politische Relevanz des Themas
Das Buch kommt genau zum richtigen Zeitpunkt – leider! Die auch schon vor 2–3 Jahren zu konstatierende soziale, politische und kulturelle Krise der Demokratie (vgl. S. 9 u. 486) hat sich seitdem in nicht geahntem Masse verschärft. Das betrifft nicht nur die von Deklassierung bedrohten und schon betroffenen Milieus, sondern zunehmend auch die sog. „Mittelschichten“. Auch sie müssen zunehmend ihre bisherigen Konsumgewohnheiten (i.w.S.d.W.) in ungewohnt drastischer Weise einschränken, was besonders mit den rasant gestiegenen Wohnkosten (speziell den Nebenkosten) und Lebensmittelpreisen zu tun hat (ihre Steigerung liegt mit ca. 20 % doppelt so hoch wie die allgemeine Inflationsrate). Zutreffend stellt Lessenich (2022, S. 122) fest: „Finanz- und Klima-, Migrations- und Identitäts-, zuletzt Corona- und Ukraine-Krise: Jede für sich und alle zusammen erschüttern sie die gesellschaftlichen Vorstellungen von Stabilität und Einheit, die von jener Zeit künden, als ‚die Welt noch in Ordnung‘ war.“ Man kommt zugleich „nicht umhin festzustellen, dass die gesellschaftlich dominanten Reaktionsweisen auf eine fast schon permanent gewordene Krisenerfahrung regressiven Charakter trugen und tragen.“ Das gilt auch für die gegenwärtige Bundesregierung, die allenfalls halbherzige Versuche unternimmt, die Folgen in bestimmten Teilbereichen zu dämpfen. Dies hat zu einer tiefen, keineswegs irrationalen (!) Vertrauenskrise in die staatlichen Institutionen geführt, die sich – wenn nicht relevant gegengesteuert wird – Anfang 2023 wohl nochmals verschärfen und vertiefen wird. Hier ist kritische Sozialwissenschaft und -pädagogik herausgefordert – und dieses Buch nimmt diese Inanspruchnahme an.
Herausgeber
Frank Sowa ist Professor für Soziologie in der Sozialen Arbeit an der Fakultät für Sozialwissenschaften der Technischen Hochschule Georg Simon Ohm in Nürnberg und seit vielen Jahren im Rahmen von praxisbezogenen Lehrprojekten und eingreifenden Sozialforschungen, welche Bildungsprozesse mit sozialem Engagement verbinden, in diesem Themenfeld aktiv. Das kommt auch im vorliegenden Sammelband zum Ausdruck, der auf eine Nürnberger Tagung unter dem Buchtitel am 29./30.9.2018, die den Abschluss des Lehrforschungsprojektes „Wohnungslosigkeit in der Metropolregion Nürnberg“ zurückgeht (ergänzt um eine Reihe weiterer Beiträge).
Aufbau
Der Band gliedert sich in vier Themenkomplexe: Teil I untersucht die vielschichtigen Facetten des (prekären) Wohnens (11 Beiträge); Teil II die Lebenswelten und relationalen Beziehungsgeflechte der Wohnungsnot (14 Beiträge); Teil III die unterschiedlichen Bearbeitungsweisen von Wohnungslosigkeit (11 Beiträge); und Teil IV die Zukunftsaussichten des Wohnens (4 Beiträge). Der Schwerpunkt liegt somit bei der kritischen Analyse; konstruktive Lösungsperspektiven werden nur begrenzt thematisiert.
Inhalte
Es ist eine besondere Qualität dieses Sammelbandes, dass den meisten der exemplarischen Analysen eine überzeugende Balance zwischen empirischer Darstellung und theoretischer Reflexion gelingt. Um die Vielfalt der Theorien, Verfahren und Befunde in ihren wechselseitigen Verweisungen darstellen und würdigen zu können, bedarf es allerdings einer metatheoretischen Perspektive. Diese soll hier durch eine expansive Interpretation von Haupt- und Untertitel skizziert werden: Das Konzept der Figuration wurde von Norbert Elias (1897-1990) in die Sozial- und Kulturwissenschaften eingeführt (vgl. Elias 1986, S. 132ff u. 139ff) und bezeichnet die intersubjektiven Relationen, die als diadische „Fürworterserien“ (das Ich in den Beziehungen zum und als Du, Sie, Es, Wir, Ihr) verstanden werden können, mit denen der Individuum-Gesellschaft-Dualismus überwunden werden soll. Die jeweiligen komplexen Figurationen (besonders zwischen verschiedenen sozialen Gruppen; ebd., S. 107) sind allerdings in historische Wandlungsprozesse der sozialen Dynamik von asymmetrischen Machtverteilungsprozessen eingebunden (Kontinuität und Wandel), die sich in spezifischen habitualisierten Alltagspraktiken und Mentalitäten niederschlagen (vgl. Elias 1992, S. 156 ff.). Allerdings hatte schon Georg Simmel (1858-1918) darauf aufmerksam gemacht, dass in dem Masse, wie „ein Drittes“ in die Analyse einbezogen wird, die Unmittelbarkeit der Intersubjektivitätsbeziehungen überschritten wird (vgl. Simmel 1992, S. 124ff). Damit kommen – in unserer heutigen Terminologie – die Systemstrukturen (hier: die vermittelnden Bedingungen des Wohnens) in den Blick (ebd., S. 145ff u. 6. Kap.). Daraus ergibt sich eine triadische Beziehung zwischen den objektiven Bedingungen der alltäglichen Lebensführung und Biografie (sprich den Sozialräumen), den intersubjektiven Beziehungsmustern (Lebenswelten) und den übergreifenden systemischen Bedingungen. Letztere werden dann in den meisten Beiträgen ausgeweitet zu einer historisch veränderbaren Relation zwischen Ökonomie und Politik, insbesondere Markt und Sozialstaat. Alle vier Säulen beanspruchen eine Gleichursprünglichkeit, also Eigenlogik, können somit nicht aufeinander reduziert oder voneinander abgeleitet werden. Damit steht die Wohnforschung vor der Herausforderung, eine vierpolige Vermittllungsanalyse zu leisten.
Die Gegenstandsbestimmungen von Wohnungsnot
Die Bestimmung des Gegenstandes der Wohnungsnotforschung steht nicht am Anfang, sondern am Ende der entsprechenden Untersuchungen; es handelt sich somit jeweils um eine begründete und keine willkürliche Definition. Das wird auch an den unterschiedlichen Begriffsbestimmungen und -facetten deutlich, die sich in dem Buch finden:
- Die „Europäische Typologie für Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekäre Wohnversorgung“ (ETHOS) unterscheidet: Obdachlosigkeit=unbehaustes Leben auf der Straße/Übernachten in Notschlafstellen und niedrigschwelligen Einrichtungen; Wohnungslosigkeit=temporäre oder dauerhafte Unterbringung in Frauenhäusern bzw. Heimen und Herbergen der unterschiedlichsten Art; ungesicherte Wohnbedingungen=temporäre Unterkunft bei Freud_innen, Bekannten/​Verwandten, also ohne festen Hauptwohnsitz und Rechtsanspruch; ungenügende, deprivierte Wohnversorgung=Überbelegung/​mangelnde bauliche Qualität/Umfeldbedingungen/​Mietbelastung/​Konzentration von deklassierten Lebenslagen (S. 48, 50 u. 61).
- In Anlehnung an Art. 31 der Europäischen Sozialcharta können unterschieden werden Wohnverhältnisse, die entweder ungesichert (Wohnen bei Eltern, Verwandten, Unbekannten u.Ä) oder ungenügend (Überbelegung, zu kleine Zimmer, ohne Zugang zu Küche/Bad, mit Substandcharakter [z.B. ohne Heizung], gesundheitsgefährdend) oder prekär (überhöhte Mietbelastung, trotz Transferleistungen und Zweitjobs) oder depriviert (laute Wohnumgebung, sozialräumliche Randlage, bedrohliches Umfeld [Diskriminierung, Gewalt]) oder bedroht (Gefahr des Verlusts der Wohnung durch Klage, Kündigung, Zwangsräumung) sind (S. 63–65).
- Differenziert werden kann auch zwischen akuter (Obdachlosigkeit), bevorstehender (Zwangsräumung), potenzieller (Gefahr von Überschuldung durch hohe Mieten) und versteckter Wohnungslosigkeit (vorübergehende Unterbringung bei Freund_innen, Bekannten u.Ä.) und unzumutbarer Wohnsituation (z.B. feucht, ohne Heizung, zu klein) (S. 75).
- Besonders anspruchsvoll und weitreichend ist die Differenzierung des Wohnens (housing) der Weltgesundheitsorganisation WHO in Behausung (dwelling), Daheimsein (home) mit Betonung der existentiellen, emotionalen und moralischen Bedeutung des Schutzes der Privatsphäre, Wohnumfeld (immediate environment) und Nachbarschaft, verstanden als Gemeinschaft und soziales Umfeld (community) (S. 128 u.139).
Schon hier wird die Multidimensionalität des Themas deutlich, die auch eine Vielfalt der theoretischen Zugänge nahelegt bzw. zwingend macht.
Theoriekonzepte
Betrachtet man aus der o.a. metatheoretischen Perspektive die im Band verwendeten Theorieansätze, die sich in den empirischen Untersuchungen als produktiv erwiesen haben, so können folgende hervorgehoben werden:
- Vielfältig, wenn auch nicht durchgängig wird – im Anschluss an die Arbeiten von Pierre Bourdieu (1930-2002) – das Konzept der Kapitalsorten verwendet (z.B. S. 180ff), welches eine multidimensionale Analyse ermöglicht: Wird Kapital ganz allgemein als von Knappheit bestimmtes verfügen über Güter und Personen verstanden, so bestimmt das ökonomische Kapital in wichtigen Aspekten die soziale Lage (z.B. die Qualität des Wohnraumes), die dann selber auch die Möglichkeiten und Grenzen der sozialen Kapitalentwicklung mitbestimmt (z.B. sozialräumliche Lage und Wohnnachbarschaften), die nichtzufällige, aber auch nichtlineare Relationen zu den kulturellen Kapitalverhältnissen (besonders Zugang zu Bildungsgütern und -wegen) implizieren (auch desbezüglich kommt es auf die Wohnadresse an). Angesichts der strukturellen Ungleichheiten entstehen so symbolische Kapitalrelationen als Abgrenzungsbeziehungen und -verhältnisse.
- Für die Kaptalentwicklung von besonderer Relevanz sind die Beziehungen zwischen den ökonomischen und politischen Strukturen. Zwar wird die Regulationstheorie an keiner Stelle ausgeführt, dennoch ist sie die Hintergrundfolie für wichtige zeitdiagnostische Befunde: u.a. neoliberale Stadterneuerung, entsicherter Mietsektor, hyperkommodifizierter Immobilienmarkt (S. 112f), neue Landnahme-Prekarisierung-Finanzialisierung (S. 154f), Privatisierung und De-Regulierung (S. 120), Re-Kommodifizierung der Sozialpolitik (S. 588). Diesen Trends stehen entgegen die Instrumente der sozialstaatlichen Regulierung, besonders durch Neubau, Mietrecht und staatliche Transferleistungen (S. 79).
- Eine zentrale Funktion bei der Vermittlung zwischen Markt und Staat einerseits und zwischen diesen Systemfunktionen und den konkreten Sozialräumen und Lebenswelten hat das Recht inne. Es ist eine bedeutsame Schleuse bei der Verwirklichung von Ansprüchen (z.B. auf eine hinreichende Qualität der Wohnung), der Verteilung von Geld- und Sachleistungen (z.B. Wohngeld) und der Zugänge zu Hilfseinrichtungen (z.B. Frauenhäusern) (S. 118). Diesbezüglich sind von zentraler Bedeutung die übergreifende Anerkennung des Wohnens als allgemeines Menschrecht (u.a. UN-Charta, Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Europäische Sozialcharta, Grundgesetz [Art 1 u. 20]) sowie die Bestimmungen der deutschen Sozialgesetzbücher (bes. §§ 11ff SGB I; §§ 1, 14 u. 16a SGB II; § 41 SGB VIII; §§ 53 u. 67ff SGB XII).
- Eine weitere Schlüsselstellung bei der Vermittlung zwischen System und Sozialräumen bzw. Lebenswelten nehmen die gesellschaftlichen Institutionen als normative geregelte, mit gesellschaftlichem Geltungsanspruch ausgestatte Mesoebene zwischen den Makro- und Mikroprozessen ein. Sie reduzieren die Beliebigkeit des administrativen und sozialen Handelns, vermitteln relevantes kommunikatives und technisch-strategisches Wissen, bringen eine Kultur der kollektiven Sinnkonstruktion der gesellschaftlichen Wirklichkeit und Werte hervor, machen verpflichtende Angebote zur Routinisierung der Lebenspraxis der verschiedenen Gruppen und reproduzieren so politische Herrschaftsformen und Ordnungen (S. 695). Besonders als sozialstaatliche Verwaltungen bestimmen sie wie die fallübergreifend verbindlichen Regeln (sie liegen als gesetzliche und Verwaltungsvorschriften oberhalb der Interaktionsprozesse) fallspezifisch angewendet werden, welche Instanzen für welche Aufgaben jeweils zuständig sind (Bezirke, Landkreise bzw. kreisfreie Städte, Kommunen) und in welchen Interaktionsmustern das geschieht: im Spannungsfeld von Hilfe, Beratung und Kontrolle (S. 635ff), von Partizipation als Recht vs. als Pflicht (S. 759ff) oder im Medium solidarischer vs. repressiver Empathie (S. 410ff u. 439ff).
- Im engen Zusammenhang mit dem Recht steht das Konzept der vollständigen bürgerlichen, politischen und sozialen (Staats-)Bürgerschaft mit seinen Schlüsselelemente Gerechtigkeit, Anerkennung, Selbstbestimmung und Solidarität. Diese wird eingeschränkt, wenn es zu einer Abstufung und Fragmentierung der universellen Rechte kommt und so Räume entstehen, die sich den (Wohn-)Subjekten zur Aneignung öffnen oder sich verschließen oder diese Teilhabechancen umkämpft sind (S. 194ff). Das zeigt sich u.a. in der Differenzierung zwischen den Rechten der Migrant_innen aus der EU-Bürgerschaft, der deutschen Staatsangehörigkeit und von Nicht-EU-Bürger_innen bezogen auf die aktive Präsenz in lokalen, regionalen sowie nationalstaatlichen und postnationalen Räumen. Darauf verweist auch die Unterscheidung von „Citizens“ einerseits und Denizens und Margizens andererseits, also Personen(gruppen) mit bzw. ohne dauerhafte (oder zumindest längerfristige) Aufenthaltstitel und bezogen auf die Freiheiten der Wohnortwahl (S. 708ff). Das gilt besonders für Asylsuchende, wo unterschieden wird in solche mit Aufenthaltsgestattung, anerkannte Asylberechtigte, solche mit subsidiärem Schutz und die, die geduldet werden, wozu auch solche aus gesetzlich definierten sicheren Herkunftsstaaten gehören (S. 717f).
- Die erwähnten strukturellen Ungleichheiten schlagen sich seit Durchsetzung des Neoliberalismus in massiven sozialräumlichen Ungleichheiten nieder; dazu sind als Prozesskategorien die Konzepte der Gentrifizierung (Aufwertung) und Segregation entwickelt worden, die auf die topologische Seite der sozialen Entmischungsprozesse verweisen, welche in besonderer Weise Wohnungsnot erzeugen und zu deren sozialräumlicher Konzentration mit einer speziellen Wohnarchitektur, entsprechenden Raumarrangements und Nachbarschaften beitragen. Dabei überlagern sich drei Raumarten, nämlich der materille Raum (Firstplace), der mentale (Secondplace) und der gelebte (Thirdplace), welcher zwischen den ersten beiden vermittelt (S. 387).
- Mit diesen sozialräumlichen Polarisierungen sind als spezielle Seite der Habitusentwicklung Stigmatisierungen verbunden. Sie können – im Anschluss an die Theorien von Erving Goffmann (1922-1982) – verstanden werden als Ausgrenzungsprozesse der benachteiligten Personen(gruppen), die in besonders krasser Form festgemacht werden an Abscheulichkeiten des Körpers, phylogenetischen Absonderheiten und/oder individuellen Charakterfehlern (S. 405ff). Dabei können unterschieden werden manifeste Formen, die die Betroffenen (etwa als Wohnungssuchende) unmittelbar erleben und auch als solche deuten (z.B. Verhalten von Vermieter_innen oder Mitarbeiter_innen in Behörden) und latente, die z.B. in einer sublimen Nichtbeachtung, Unsichtbarmachung (z.B. von Obdachlosen in der Öffentlichkeit) besteht. Diese Erlebnisse verdichten sich dann biografisch zu negativen sozialen Erfahrungen und beschädigen so die individuelle und soziale Identität. Und sie erzeugen auf der intrapsychischen Seite Schamgefühle, sei es als Anpassungs-Scham, als Gruppen-Scham, als Intimitätsscham und/oder auch als empathische bzw. traumatische bzw. Gewissens-Scham (S. 434ff).
- Damit ist als weiteres Konzept schon indirekt das der Leiblichkeit angesprochen, verstanden als Vermittlungsmedium von Körperlichkeit und Gesellschaftlichkeit der je individuellen, intersubjektiv eingebundenen Alltagspraxis und Biografie (S. 267ff u. 327ff). Bei dieser Vermittlungsanalyse steht das reflexiv mehr oder weniger zugängliche affektive Spüren des Selbst in räumlichen Kontexten im Vorderrund (so ist die schiere physische Existenz im Raum für die illegalisierten Migrant_innen ein wichtiges Faktum, an dem die repressiven Ordnungsmaßnahmen nicht ohne weiteres vorbeikommen – weshalb sie in vielen Fällen defensiv geduldet werden). Die Leiblichkeit ist aber in Krisensituationen nicht nur ein Rückzugsraum, sondern sie ist auch eine zentrale Quelle der Angst, verstanden als negative emotionale Bewertung einer Bedrohungssituation. Diese kann real sein (wenn man z.B. in bestimmten Straßen und Plätzen bedroht und verfolgt worden ist; S. 452ff); sie kann aber auch verlagert worden und so scheinbar irreal sein. Das ist gerade aktuell der Fall, wo sich die Menschen völlig zu Recht von den ökonomisch-politischen Strukturen und Entscheidungen in ihren elementaren Lebensinteressen bedroht fühlen, das aber kognitiv nicht wirklich einholen können bzw. keine Möglichkeiten einer realistischen Gegenwehr sehen, und dann „Ersatzwege“ suchen und sich dann in einer Stadt ganz diffus von Kriminalität bedroht fühlen, die in keiner Relation zu den polizeilich festgestellten Gefährdungen stehen (das sehr zutreffend herausgearbeitet auf S. 460f). Wohnungslose, besonders obdachlose Menschen werden dann häufig zu Sündenböcken und deshalb von den die Repressionsorganen bedroht, wovor sie begründete Angst haben.
- Die meisten Beiträge verwenden die binäre Konstellation Inklusion-Exklusion recht unkritisch (z.B. S. 167, 275 u. 295f). Zwei Beträge setzen hier einen überzeugenden Gegenakzent (S. 539ff u. 683ff) indem sie – im Anschluss an Simmel (1992, S. 547ff) – darauf verweisen, dass es innerhalb einer Gesellschaft gar kein Außerhalb geben kann (wie es z.B. die Raummetapher „am Rande“ suggeriert), dass es sich hier also um innergesellschaftliche simultane Ein- und Ausschließungsverhältnisse, also Abhängigkeits- und Entfremdungskonstellation handelt. Insofern ist also auch die Vorstellung der Inklusion zwingend auf ihr Gegenüber, die Exklusion, verwiesen, somit beide auf einer Grenzziehung beruhen. Deshalb taugt Inklusion auch nicht als (normativ gemeinte) Positivbestimmung zur Bewältigung von Wohnungsnot, weil hier Integration wie ein Container betrachtet wird, in den man alles „hineinpacken“ kann und in dem die Subjekte (seien es z.B. Jugendliche oder erwachsene Obdachlose) in einer exkludierenden Konstellation „normalisiert“ werden sollen (z.B. zur „Wohnfähigkeit“ und „eigenverantwortlichen Lebensführung“ in einem Heim). So werden die problemerzeugenden gesellschaftlichen Strukturen (aktuell des Neoliberalismus), die die gesellschaftliche Teilhabe der Subjekte (z.T. drastisch) einschränken, nicht angetastet. Hier bestehen dann auch die Gefahr und Tendenz, dass eine so verstandene Inklusion eigentlich kritisch eingestellten Sozialarbeiter_innen als „Beruhigung“ dient und so ihre radikal-reformistischen Impulse angesichts des tagtäglichen Elends stillgelegt (eingefangen) und folgenos werden (S. 689).
Typische individuell-kollektive und institutionelle Bewältigungsversuche der Wohnungsnot – ausgewählte exemplarische Analysen
Es gehört zu den besonderen Qualitäten dieses Sammelwerkes, dass die einzelnen Theorien anhand von konkreten Problemstellungen und einem ausdifferenzierten Methodenarsenal (letztes kann hier leider nicht gewürdigt werden) entwickelt werden. Das soll anhand einiger Projektbefunde, gruppiert in fünf Problemkreise, erläutert bzw. demonstriert werden.
- Zunächst machen auch die quantitativen Befunde zur Wohnungsnot in Wien (S. 78ff) und der Metropolregion Nürnberg (S. 525ff) die multifaktoriellen objektiven Ursachen und subjektiven Gründe deutlich; d.h. es gibt überzeugende sozialstatistische Korrelationen zwischen Wohnungsnot und: Beschäftigtenstatus (Arbeitslosigkeit, Pension, Ausbildung, Statusalternativen); materieller Deprivation (Armut), Staatsbürgerschaft und körperlichem und psychosozialem Gesundheitszustand; wenn Menschen alleine leben bzw. allein Erziehende sind, wenn sie im sozialen Wohnungsbau leben und wenn sie einen formal niedrigeren Bildungsstand haben.
- Das bestätigen auch die qualitativen Untersuchungen. Allerdings sind die individuell-kollektiven Umgangsweisen damit keineswegs eindeutig, ja sie sind sogar widersprüchlich bis gegensätztlich. Das zeigt sich (a) z.B. an der Zusammensetzung der Menschen, die in den Strawberry Fields (einem westlichen Teil des Central Parks in New York) leben; es können übergreifend unterschieden werden (S. 371ff) Anwohner mit festem Wohnsitz, zeitweise Obdachlose (davon gibt es hier eine ganze Reihe) und Obdachlose; bei letzteren die Hobos (Wanderarbeiter; sie werden z.B. in dem Film „Nomadland“ [2020] von Chloé Zhao porträtiert) bzw. die Homeards (ortstreue Wanderarbeiter), die Trumps (Umherreisende, die meist nicht arbeiten) und die Bums (ortstreue, nicht arbeitende Obdachlose). – Wie wenig man von „den“ Wohnungslosen sprechen kann, zeigt auch (b) eine Typologie von betroffenen Jugendlichen (S. 294ff): Der eine Idealtypus ist charakterisiert durch sukzessive „Exklusion“ (Familie, Schule, Ersatzerziehung, Arbeitsplatz) und einem daraus resultierenden dekonstruierten Lebenslauf; der andere sieht die Straße als Möglichkeitsraum, dem er Momente eines abenteuerlichen und „freien“ Lebens jenseits der Konventionen abgewinnen kann. – Statt sich (c) „Hochzuwohnen“ (sozialer Aufstieg, ggf. auch „von ganz unten“=immer bessere Wohnbedingungen) „machen sie Straße“, sie betrachten sie als ihren zunächst nicht zeitlich begrenzten Lebensraum, im dem sie sich entsprechend einrichten, soziale Beziehungen aufbauen, Existenzsicherungsmöglichkeiten erkunden usw. (S. 156ff).
- Es dominieren – was angesichts der o.a. Zeitdiagnose nicht überrascht – defensive Umgangsweisen. Hier ist (a) auf die Praxis des entsicherten Wohnens (in Berlin) zu verweisen, also eine permanente Liminalität: Wo immer man gerade wohnt, wo man sich versucht daheim zu fühlen, einen gesicherten Privatraum zu haben, ist man immer latent und dann auch manifest davon bedroht, die Wohnung wieder verlassen zu müssen (z.B. als Folge von Gentrifizierungsprozessen), es ist immer nur eine raum-zeitliche Überhangsphase, die sich emotional in Angst, Wut, Traurigkeit und Resignation niederschlägt (S. 126ff) – Eine extreme Form ist dabei (b) das „Wohnbewachen“ (Property Guardens) im Londoner Stadtteil Thamesmead (es erinnert an das dreimonatige „Trockenwohnen“ in Berlin um 1900). Es handelt sich um eine Form der Zwischennutzung, wo Personengruppen, die über wenig ökonomisches, aber ansehnliches kulturelles und soziales Kapital verfügen, in einem deprivierten Sozialraum zeitlich begrenzt wohnen können und so zu seiner begrenzten Aufwertung beitragen und durch das „Artwashing“ seine anschließende Gentrifizierung ermöglichen. Dabei erhalten sie sehr ungünstige, stark repressive und jederzeit kündbare Mietverträge, dürfen sich über die Wohnsituation nicht öffentlich äußern und sollen auch die deklassierten Gruppen zugleich „nachsozialisieren“. Irritierend ist natürlich, dass ein Teil dieser „Zwangsbewohner_innen“ ihre Situation umdeuten als eine kreativitätsfördernde Lebensphase mit ganz neuen Sozial- und Lebenserfahrungen und so den Strategien der flexiblen, neoliberalen Subjektformierung in der unternehmerischen Stadtentwicklung in die Hände spielen (S. 99ff).- Wohnungslose Frauen sind dabei (c) besonderen materiellen Belastungen und psychosozialen Gefährdungen ausgeliefert, die auch sie recht unterschiedlich be- und verarbeiten, ausgehend davon, dass sie die unterschiedlichsten Abhängigkeiten immer wieder verhandeln müssen (S. 506ff): Die einen ergreifen nach Übergriffen sexualisierter Gewalt die Flucht und versuchen dann neue Bündnisse aufzubauen; die anderen verteidigen auf wehrhafte Weise ihr Autonomie in der jeweiligen Community; und einige treibt die Situation in die Verzweiflung und Einsamkeit (dabei gibt es zwischen diesen Typen fließende Übergänge).
- Hinsichtlich der institutionellen Problembearbeitung, die auch stark defensive Züge trägt, ist zunächst (a) auf das kommunalpolitische Projekt der Stadt Karlsruhe hinzuweisen. Dem auch dort immer massiver werdenden Mangel an leistbarem Wohnraum versucht man dadurch zu begegnen, dass man im Rahmen einer neuen lokalen Governance (soziale Durchmischung durch Wohnraumnothilfe, Sozialpässe, sozialen Arbeitsmarkt und sozialregionale Steuerung) auch auf private Vermieter zugeht und ihnen bei Abschluss eines Mietvertrages eine sechsjährige Mietausfallgarantie anbietet. Das soll den Wohnungssuchenden einerseits ein sicheres Zuhause ermöglichen; zugleich wird – im Sinne des Empowerments – erwartet, dass die Mieter_innen sich „sozialverträglich“ verhalten, also ggf. entsprechende Anpassungsleistungen vollbringen (S. 806ff). – Eine andere Form gerade zur Wohnraumversorgung von Migrant_innen hat sich (b) als Folge ihrer eingeschränkten, abgestuften Staatsbürgerschaftlichkeit „unter der Hand“ in Berlin durchgesetzt, nämlich ihre Unterbringung in Hostels (daraus ist ein regelrechter Wirtschaftszweig entstanden). Dabei handeln die Behörden zum großen Teil in einer Grauzone und auf der Basis organisierten Nicht-Wissens bezüglich der konkreten Wohnbedingungen, weil eigentlich das „Unsichtbarmachen“ dieser Personengruppe (als besondere Form der Stigmatisierung) im Vordergrund steht. Ein relevanter Teil der Migrant_innen benutzt die jeweilige Wohnung, die sie zumeist häufig wechseln müssen, fast nur als Schlafgelegenheit und orientiert sich auch nicht in der unmittelbaren Umgebung, sondern sucht permanent Treffpunkte von Gleichbetroffenen und -gesinnten in der Stadt auf und verbringt dort einen relevanten Teil der Tages- und Wochenzeit. Das erweitert auch das Verständnis von Nachbarschaft, denn sie ist dann nicht mehr an einen Ort gebunden, sondern ist multilokal zu verstehen (S. 252ff). – Das verweist auch schon (c) auf die Bedeutung der virtuellen Vernetzung nicht nur von Migrant_innen, sondern auch generell von (gerade jungen) Obdachlosen, also die extensive Nutzung von Handys, Smartphones u.ä., um untereinander in Kontakt zu bleiben, sich über die neuesten Schlaf- und Einkommensgelegenheiten, aktuelle Repressionsmaßnahmen usw. zu informieren, also ihr Obdachlosenwissen einzubringen und geltend zu machen (S. 275ff u.318ff) – was auch in den Strawberry Fields beobachtet wurde.
- Nicht zuletzt sollen – als Hoffnungsschimmer – noch Beispiele zivilgesellschaftlichen Engagements genannt werden, die zwischen institutionell-staatlicher und alltagsbezogener sozialräumlicher und lebensweltlicher Problembearbeitung zu verorten sind. Hier seien zunächst (a) kollektive Aktionen in Sao Paulo und Istanbul erwähnt, wo die Betroffenen und Interessierten in Verhandlungen mit verschiedenen Instanzen und Akteuren (einschließlich Hausbesitzern) sich bemühen eine „feste Bleibe“ mit angemessener Qualität zu finden. Bei den angewendeten Strategien lässt sich beobachten, dass sie nach den jeweils dominierenden Kapitalformen ausgewählt werden: Hat eine Gruppe mehr ökonomisches, wird dieses eingebracht; dominiert das soziale, wird dies in die Waagschale geworfen; ist es das kulturelle, wird daraus versucht Vorteile zu gewinnen. Dabei kommt es durchaus zu Konflikten zwischen den Gruppen, weil die jeweilige ihre speziellen Chancen hortet und in die Konkurrenzkämpfe einbringt (S. 181ff u.189f). – Etwas anders gelegen ist (b) die Herangehensweise in der Städten Sacramento und Seattle (USA), wo besonders die Kirchen – in Rezeption des Ansatzes „Housing First“ und nach dem weitgehenden Scheitern des sozialstaatlichen „End-Homeless-Programms“- sich zunächst primär um sichere Wohnmöglichkeiten bemühen, an deren Nutzung kein besonders „Wohlverhalten“ geknüpft wird. Aus teils vorrangig karitativ-spirituellen, teils auch explizit sozialreformerischen Intentionen werden deshalb in semi-professioneller Weise die tent-cities unterstützt und deren staatlich-rechtliche Anerkennung und finanzielle Unterstützung (z.T. erfolgreich) gefordert. Auf diese Weise wird der hegemonialen Pathologisierung der Wohnungssuchenden und -losen sowie den lokalstaatlichen Aufwertungsstrategien praktisch entgegengearbeitet und damit das Recht auf Wohnen mit dem Recht auf Stadt verknüpft. – Ähnlich gelagert sind (c) die Bemühungen der „Initiative Bauen Wohnen Arbeiten (IBWA)“ in Köln, wo eine ganzheitliche Problembearbeitung und -lösung im Vorderrund steht, die ebenfalls an das Housing First Konzept (es wird gegenwärtig weltweit in ca. 300 Städten praktiziert; S. 776) anschließt und z.T. auch darüber hinausgeht, weil es neben der Erschaffung/​Bereitstellung von Wohngebäuden und der Unterstützung durch ein professionelles Team auch Arbeitsmöglichkeiten bietet und gerade der Gemeinschaftsbildung einen hohen Stellenwert beimisst. Es ist als solches für alle Interessierten offen, wendet sich also nicht ausschließlich an die von Wohnungsnot Betroffenen, wodurch der Akzent auf der demokratischen Teilhabe via Zivilgesellschaft liegt.
Diskussion
Es wäre nun angesichts dieses fast schon enzyklopädischen Werkes völlig unangemessen, hier auf dieses oder jenes Defizit zu verweisen. Vielmehr sollen hier nur zwei Anregungen gegeben werden, wie dieses Projekt „Wohnungsnot als Figuration“ weitergeführt werden kann:
- An einer ganzen Reihe von Stellen (z.B. S. 14, 299, 449, 533, 683) wird ungenau von „bürgerlichen“ Vorstellungen, Normen, Lebenskonzepten bzw. von der Mehrheitsgesellschaft (S. 310, 389) ausgegangen, von denen einzelne Gruppen ausgeschlossen werden oder sich abgrenzen. Hier wäre eine weitergehende Differenzierung im Sinne der gesellschaftskritischen, klassentheoretischen Milieuforschung sehr produktiv (vgl. Imbusch 2012, Kap.6). Sie geht von einer Dreiteilung des sozialen Raumes aus und unterscheidet in: ökonomische, politische und kulturelle Elitemilieus, die sich vermittels der Distinktion abgrenzen von den respektablen Volksmilieus der Facharbeiter, Kleinbürger und Alternativen, die sich wiederum vermittels der Respektabilität abgrenzen von den deklassierten Milieus. Es ist besonders wichtig darauf zu verweisen (was schon Simmel [1992, S. 548ff] untersucht hatte), dass die innergesellschaftlichen Integrations- und Exklusionsprozesse sich auch innerhalb und zwischen allen Milieus finden lassen, dass es also jeweils vielschichtige Vereinnahmungs- und Ausgrenzungsprozesse gibt, gerade in und zwischen den Milieus, die sich vertikal und horizontal ziemlich nahestehen (das zeigen bezogen auf die Wohnmilieus auch die Untersuchungen von Böttcher u.a. 2021). Aus diesem Grunde können die o.a. Theoriekonzepte auch auf die Analyse der gesamtgesellschaftlichen Wohnverhältnisse angewendet werden.
- Die wohnungsbezogene Milieuforschung öffnet dann auch systematisch den Blick für die Bedeutung einer radikal-reformistischen Wohnungspolitik und daran ausgerichteten sozialen Bewegungen (die es in Städten wie Berlin, Frankfurt/M. und Leipzig durchaus gibt!), weil nämlich die Wohnungsnot nur in diesem Kontext überwunden werden kann. Wichtige Forderungen und Aktionsschwerpunkte sind: durchgesetzter Mietendeckel; Wiederbelebung und Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus, Wiedereinführung der Gemeinnützigkeit für kommunale und genossenschaftliche Bauherren, die selber allerdings systematisch demokratisch zu kontrollieren sind (die großen beteiligen sich zumeist an Gentrifizierung [besonders via Modernisierung] und Segregation); Offenlegung der und konsequente Eingriffe in die Besitz- und Eigentumsverhältnisse der großen, zumeist börsennotierten Wohnungskonzerne (wie Vonovia). Wie dringlich solche Projekte, Initiativen und Politiken sind, hat aus übergreifender Perspektive indirekt auch Habermas (2022, S. 71) deutlich gemacht, wenn er mit Blick auf die Bedrohungen der Demokratie feststellt: „Demokratische Wahlen funktionieren nicht mehr, wenn sich beispielsweise ein vitiöser Zirkel zwischen den unterprivilegierten Nichtwählern und der Nichtberücksichtigung ihrer Interessen einspielt oder wenn die Infrastrukturen der öffentlichen Kommunikation zerfallen, sodass dumpfe Ressentiments statt wohlinformierter öffentlicher Meinungen das Feld beherrschen.“ Insofern „gehören Demokratietheorie und Kapitalismuskritik zusammen. Ich habe den Begriff ‚Postdemokratie‘ nicht erfunden. Aber darunter lassen sich gut die politischen Auswirkungen der sozialen Folgen einer global durchgesetzten neoliberalen Politik bündeln.“ (S. 87)
Fazit
Frank Sowa und seinem Forschungskollektiv ist eine beeindruckende Leistung gelungen, indem sie eine umfassendes, auch international-vergleichende Einsicht in die vielschichtigen und komplexen Figurationen der Wohnungsnot präsentieren. Eben weil dabei immer wieder auch die gesamtgesellschaftlichen Verursachungszusammenhänge thematisiert werden, wird einer Psychologisierung dieser sozialen Problemlagen entschiedener Widerstand entgegengebracht. Zugleich werden schon zahlreiche Ansatzpunkte deutlich, wie in mehr oder weniger kleinen oder großen Schritten konstruktive Lösungsperspektiven erarbeitet und realisiert werden können, die über den engen Rahmen der Wohnungsnot hinausweisen. Für die Gemeinwesenarbeit kann das nur bedeuten, dass sie sich in dieser umfassenden Weise auch der Wohnungsfrage insgesamt annehmen sollte, ja muss (vgl. Braun 2022).
Literatur
Böttcher, Herrmann u.a. (2021): Milieuwissen für die Stadtentwicklung und Stadtplanung, Berlin: vhw.
Braun, Karl-Heinz (2022): Wohnarchitektur und Rationalisierung der Lebenswelt. Vorüberlegungen zur wohnungsbezogenen Gemeinwesenarbeit. In: Zeitschrift für Sozialpädagogik (20.Jg.), H.3, S. 290–309.
Elias, Norbert (1986): Was ist Soziologie? Weinheim und München: Juventa.
Elias, Norbert (1992): Studien über die Deutschen. Machtkämpfe und Habitusentwicklung im 19. Und 20. Jahrhundert, Frankfurt/M.: Suhrkamp.
Habermas, Jürgen (2022): Ein neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit und die deliberative Politik, Berlin: Suhrkamp.
Imbusch, Peter (2012): Machtfigurationen und Herrschaftsprozesse bei Norbert Elias. In: ders. (Hrsg.): Macht und Herrschaft. Sozialwissenschaftliche Theorien und Konzeptionen, Wiesbaden: Springer VS.
Lessenich, Stephan (2022): Nicht mehr normal. Gesellschaft am Rande des Nervenzusammenbruchs, Berlin: Hanser.
Simmel, Georg (1992): Soziologie. Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung. Gesamtausgabe Bd.11, Frankfurt/M.: Suhrkamp.
Rezension von
Prof. Dr. Karl-Heinz Braun
Dr. phil.habil. Karl-Heinz Braun, Prof.em. für Sozialpädagogik/Erziehungswissenschaft und Leiter des „Magdeburger Archivs für Sozialfotografie“ am Fachbereich Soziale Arbeit, Gesundheit und Medien der Hochschule Magdeburg-Stendal
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Zitiervorschlag
Karl-Heinz Braun. Rezension vom 02.12.2022 zu:
Frank Sowa (Hrsg.): Figurationen der Wohnungsnot. Kontinuität und Wandel sozialer Praktiken, Sinnzusammenhänge und Strukturen. Beltz Juventa
(Weinheim und Basel) 2022.
ISBN 978-3-7799-3919-1.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/30172.php, Datum des Zugriffs 25.03.2023.
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