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Werner Feldes, Wolfhard Kohte et al. (Hrsg.): SGB IX

Rezensiert von Prof. Dr. jur. Claudia Paul, 07.07.2023

Cover Werner Feldes, Wolfhard Kohte et al. (Hrsg.): SGB IX ISBN 978-3-7663-7202-4

Werner Feldes, Wolfhard Kohte, Eckart Stevens-Bartol (Hrsg.): SGB IX. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Bund-Verlag (Frankfurt am Main) 2023. 5. Auflage. 2091 Seiten. ISBN 978-3-7663-7202-4. D: 169,00 EUR, A: 173,80 EUR.
Reihe: Kommentar für die Praxis.

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Thema

Der SGB IX-Kommentar von Feldes, Kohte und Stevens-Bartol (Hrsg.) ist im März 2023 in der 5., aktualisierten und erweiterten Auflage erschienen. Im Zentrum der Neuauflage steht Teil 2 des SGB IX mit dem Recht der Eingliederungshilfe (§§ 90–150 SGB IX). Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur sind bis Dezember 2022 berücksichtigt.

Der SGB IX-Kommentar wendet sich laut Selbstauskunft (vgl. FKS-SGB IX-Kohte, Einleitung Rn. 4) vor allem in seinen sozialrechtlichen Passagen an die Mitglieder der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung und den Integrationsämter und der Integrationsfachdienste. Er legt einen Schwerpunkt auf die Stärkung der individuellen Rechte der Menschen mit Behinderungen, z.B. beim Gewaltschutz nach § 37a SGB IX und den Beratungsrechten in der personenzentrierten Eingliederungshilfe, sodass sich der Kommentar auch an die Selbsthilfegruppen und die Beratungskräfte der EUTB richtet.

Aufgrund seiner Ausrichtung und Schwerpunktsetzung ist der SGB IX-Kommentar auch für Leistungsträger und Leistungserbringer in der Sozialwirtschaft interessant. Am Beispiel der Kommentierung der Leistungen zur Teilhabe an Bildung (§§ 75, 112 SGB IX) durch Claudia Beetz soll im Folgenden die Neuauflage vorgestellt und bewertet werden.

Autor:in und Herausgeber:in

Herausgegeben wird der SGB IX-Kommentar von Werner Feldes (Organisationsberater und Supervisor, Frankfurt a.M.), Wolfhard Kohte (pensionierter Professor für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht, Universität Halle-Wittenberg; Senior Researcher am Zentrum für Sozialforschung Halle, ZSH) und Eckart Stevens-Bartol (Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter, a.D.).

Neben den drei Herausgebern sind weitere Autorinnen und Autoren aus Rechtswissenschaft, Rechtsprechung, Verwaltung, Rechts- und Politikberatung und Gewerkschaften beteiligt. Im Vergleich zur 4. Auflage aus dem Jahr 2018 hat sich die Anzahl der Autorinnen und Autoren deutlich erhöht (2018: 26; 2023: 36).

Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung (§§ 75, 112 SGB IX) werden von Claudia Beetz (Professorin für Rechtswissenschaften, Ernst-Abbe-Hochschule Jena) kommentiert.

Aufbau und Inhalt

Nach einer Einleitung, die u.a. das inhaltliche Profil des Kommentars und die inhaltlichen Schwerpunkte des aktuellen SGB IX enthält, werden auf rund 2.000 Seiten die Vorschriften des SGB IX erläutert. Vor der Einleitung finden sich die üblichen Verzeichnisse, u.a. ein umfangreiches Literaturverzeichnis. Am Ende findet sich ein hilfreiches Stichwortverzeichnis.

Der Kommentierung von §§ 75, 112 SGB IX vorangestellt ist jeweils der Wortlaut der Norm und eine Inhaltsübersicht. Die Kommentierung enthält jeweils Ausführungen zu Normzweck, Entstehungsgeschichte, Normzusammenhang, Regelungsgehalt und Rechtsschutz. Beim Regelungsgehalt werden die einzelnen Bildungsbereiche gesondert behandelt. Aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur sind in Fußnoten eingearbeitet. Den Abschluss bilden einschlägige Literaturangaben.

Diskussion

Auf den ersten Blick mag es überraschen, dass der SGB IX-Kommentar von Feldes, Kohte und Stevens-Bartol erst in seiner 5. Auflage das Recht der Eingliederungshilfe (§§ 90–150 SGB IX) behandelt. Eine Kommentierung wäre schon in der 4. Auflage, die im Jahr 2018 erschien, mit der Überführung der Eingliederungshilfe in das SGB IX möglich gewesen. Allerdings waren zu dem Zeitpunkt noch die Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe durch die Länder (vgl. § 94 SGB IX) zu regeln. Da der Kommentar den Anspruch erhebt, ein Kommentar für Praxis zu sein, ist es nachvollziehbar, dass diese Regelungen abgewartet wurden.

Der Anspruch, ein Kommentar für die Praxis zu sein, zeigt sich auch bei der Kommentierung der Leistungen zur Teilhabe an Bildung (§§ 75, 112 SGB IX) durch Claudia Beetz. Die Inhaltsübersichten helfen bei der ersten Orientierung in dieser neuen Leistungsgruppe. Ausführlich und gründlich werden Normzweck, Entstehungsgeschichte, Normzusammenhang und Regelungsgehalt unter Darstellung der aktuellen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur behandelt. Beim Rechtsschutz verweist § 112 SGB IX auf die Ausführungen bei § 75 SGB IX und vermeidet dadurch Wiederholungen. Von der Verweistechnik hätte noch mehr Gebrauch gemacht werden können, da sich die Ausführungen zu beiden Vorschriften häufiger decken. Bei der Kommentierung wird sich maßgeblich auf Gesetzesmaterialien und Entscheidungen des Bundessozialgerichts gestützt. Die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention als Auslegungshilfe wird herausgestellt. Die Kommentierung bezieht eigene Positionen und setzt sich mit der aktuellen Literatur auseinander. Z.B. wird bei § 75 SGB IX dargelegt, dass die Vorschrift entgegen der Meinung von Ernst-Wilhelm Luthe (juris-PK SGB IX, § 112 Rn. 11.1) bei der Auslegung von § 112 SGB IX heranzuziehen ist. Ausführlich und wiederholend geht die Kommentierung auf die Problematik ein, dass den sozialrechtlichen Unterstützungsleistungen eine besondere Bedeutung zur Verwirklichung der inklusiven Bildung zukommt. Rehabilitationsträger haben als Ausfallbürgen dann einzutreten, wenn zwar das Landesrecht die inklusive Beschulung vorschreibt, aber ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung fehlen, sodass behinderungsbedingte Unterstützungsleistungen nicht erbracht bzw. sonderpädagogische Förderungsbedarfe nicht gedeckt werden. Wie eine aktuelle Entscheidung des LSG Baden-Württemberg (Beschluss v. 01.03.2023 - L 2 SO 304/23) zeigt, kommen Rehabilitationsträger dieser Aufgabe noch nicht hinreichend nach. Insofern ist es zu begrüßen, dass die Kommentierung auch Informationen über den Rechtsschutz enthält. Insbesondere Beratungskräfte der EUTB, denen es laut Gesetzesbegründung verwehrt ist, Rechtsdienstleistungen zu erbringen (vgl. BT-Drs. 18/9522, S. 246), können dadurch schnell und unkompliziert auf die Möglichkeiten des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit den Leistungen zur Teilhabe an Bildung hinweisen.

Fazit

Die Stärke des SGB IX-Kommentars von Feldes, Kohte und Stevens-Bartol (Hrsg.) liegt in seiner Praxisausrichtung. Diese zeigt sich bei der Kommentierung der Leistungen zur Teilhabe an Bildung (§§ 75, 112 SGB IX) durch Claudia Beetz. Gründlich, fundiert und verständlich werden hier die Vorschriften anhand der aktuellen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur erläutert. Damit ist die 5. Auflage des SGB IX-Kommentars für Leistungsträger und Leistungserbringer in der Sozialwirtschaft zu empfehlen.

Rezension von
Prof. Dr. jur. Claudia Paul
M.A., Professorin für Recht in der Sozialen Arbeit, TH Nürnberg.
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Es gibt 2 Rezensionen von Claudia Paul.

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Zitiervorschlag
Claudia Paul. Rezension vom 07.07.2023 zu: Werner Feldes, Wolfhard Kohte, Eckart Stevens-Bartol (Hrsg.): SGB IX. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Bund-Verlag (Frankfurt am Main) 2023. 5. Auflage. ISBN 978-3-7663-7202-4. Reihe: Kommentar für die Praxis. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/30265.php, Datum des Zugriffs 09.11.2024.


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