Ralf Kammerer: Bewährungs- und Gerichtshilfe – ein Handlungskonzept
Rezensiert von Dr. phil. Gernot Hahn, 25.08.2023

Ralf Kammerer: Bewährungs- und Gerichtshilfe – ein Handlungskonzept. Ernst Reinhardt Verlag (München) 2023. 176 Seiten. ISBN 978-3-497-03191-7. D: 33,00 EUR, A: 34,00 EUR.
Thema
Laut Verlagsangaben „fehlte in der Bewährungshilfe im deutschsprachigen Raum ein in sich konsistentes Vorgehen bei der Rehabilitation von Straftätern“. Diese Lücke will das Buch des Bewährungshelfers Ralf Kammerer schließen, psychologisch und kriminologisch fundierte Theorien kriminellen Handelns erschließen und für die Praxis nutzbar machen. Als Praxisbuch will der Band Leser:innen anleiten, „strukturiert die individuellen Bedingungen der Kriminalität einer Person in Beratung zu ermitteln und darauf Prognosen und die Planung von Interventionen“ aufbauen. Für diesen Ansatz vermittelt das Werk die notwendigen rechtlichen Grundlagen, psychologische und kriminologische Theorieansätze, verschiedene Ansätze der Gesprächsführung und Berichterstattung und auf verschiedene Problemlagen hin abgestimmte Interventionsformen.
Autor
Ralf Kammerer, Dipl. in Sozialer Arbeit und Forensischen Wissenschaften, arbeitet seit über 20 Jahren als Bewährungs- und Gerichtshelfer in Baden-Württemberg.
Aufbau und Inhalt
Nach einem Geleitwort von Prof. Dr. Wolfgang Klug (Universität Eichstätt) und einer Einleitung vermittelt das Werk in elf Kapiteln auf 185 Seiten in
- Teil 1: juristische, psychologische und kriminologische Grundlagen und gibt eine Einführung in den Bereich der Kriminalprognostik,
- Teil 2: Handlungsschritte für die Praxis, von der Datenerhebung über die Interventionsplanung, Beziehungsaufbau und -gestaltung, verschiedene Formen der Gesprächsführung, die Arbeit an unterschiedlichen Funktionsbereichen (Arbeit, Wohnen, Finanzen), Aspekte des Berichtswesens und die besonderen Anforderungen der Gerichtshilfe erschlossen werden.
Es folgen Ausblick und Nachwort, sowie das Literatur- und ein Sachverzeichnis. Zusätzlich zur Printausgabe erhalten Käufer:innen des Buchs auf der Homepage des Verlags weiteres Online-Material.
Juristische, psychologische und kriminologische Grundlagen
Aufgabe der Bewährungshilfe ist es, „Rückfallkriminalität insgesamt zu vermeiden“ (17). Durch welche Maßnahmen dieses anspruchsvolle Ziel erreicht werden soll, bleibt in den Vorgaben des Gesetzgebers unerwähnt, bzw. unkonkret. Ralf Kammerer sieht diese unklare Definitionslage als Ursache für die uneinheitliche Praxis der Bewährungshilfe in Deutschland, die sich bis heute nicht auf ein gemeinsames Handlungskonzept einigen konnte. Handlungsleitlinien sind neben dem aus dem Rückfallvermeidungsansatz abgeleitete Fokus der Risikoorientierung (also die Benennung und Bearbeitung potenziell deliktnaher, rückfallbegünstigender Aspekte) und die später stärker fokussierten ressourcenorientierten Ansätze (18/19). Bewährungshilfe ist allerdings, so der Autor, „per se risikoorientiert, weil sie das Risiko eines Rückfalls senken will (bestenfalls auf null)“ (19), benötigt aber eine „gute Arbeitsbeziehung und Vertrauen“ (ebd.), um Hilfe sein zu können, „keine weiteren Straftaten zu begehen“ (ebd.). Der Zusammenhang zwischen allgemeiner Lebensführung, Teilhabechancen (der Begriff wird nicht explizit benutzt) und sozialer Reintegration, also Resozialisierung und Straffreiheit bzw. Kriminalität wird kurz angerissen, allerdings ohne die dazu bestehende Forschungslage näher zu skizzieren.
Ausgangspunkt für fachliches Handeln in der Bewährungshilfe ist ein differenziertes Verständnis, warum Menschen überhaupt kriminelles Verhalten entwickeln. Dazu referiert Kammerer einige psychologische und kriminologische Theorie- und Erklärungsansätze, z.B. die Theorie motivierten Handelns nach Heckhausen, die Rational Choice Theory von Becker, die Anomietheorie von Merton, die Kognitionstheorie (Matza), die General Theory of Crime von Hirschi, die voluntaristische Kriminalitätstheorie (Hermann) und die Theorie der sozialen Kontrolle/​Bindungstheorie (Hirschi). Kriminalität wird durch Rückgriff auf diese Theorieansätze als psycho-soziales Geschehen konzeptioniert, was ausführlich im Folgekapitel durch ein vom Autor entwickeltes „Bedürfnis-Wahl-Handlungs-Modell (BWH)“ zusammengeführt wird. In diesem Modell stehen Bedürfnisse einer Person an erster Stelle, deren Befriedigung abhängig von Zielorientierung, individuellen Handlungsmöglichkeiten, individuellen Bewertungsprozessen und konkreten Handlungspraxen gestaltet werden. Kammerer setzt das auf viereinhalb Seiten skizzierte Erklärungsmodell BWH im Folgenden in Bezug zu den Ansätzen des Risk-Need-Responsivity-Modells (RNR), des Good Lives Model (GLM) und zum Paradigma des Desistance-Ansatzes, bzw. wird vom Autor als „Beitrag [dieser] Modelle“ (38) verstanden. Bezugspunkte des BWH sind dabei die zuvor referierten psychologischen und kriminologischen Theorieansätze, die abschließend in einer Synopse dem RNR und GLM gegenübergestellt werden (44/45).
Abschließend führt Kammerer im ersten Abschnitt zu den Grundlagen in den Bereich der Prognosewissenschaften ein. Hier findet sich ein Überblick zu verschiedenen Verfahren, deren Konzeption und Anwendung im Bereich der Bewährungshilfe. Das zuvor formulierte BWH-Modell dient dazu als Grundlage, „jene Parameter“ zu identifizieren und „günstig zu beeinflussen, die“ eine Person „dazu prädisponieren, weitere Straftaten zu begehen“ (50). In einem „prognostischen Dreischritt“ (ebd.) benennt der Autor die Deliktfokussierung, die Identifikation mit der Tatbegehung verbundener Motive und Zielsetzungen, Aspekte der Normakzeptanz und moralische Werte, soziale Kontextfaktoren, die Frage der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit und die auf dieser Basis abgeleitete Delikthypothese. Weitere prognostisch wirksame Faktoren (postdeliktische Entwicklung, psychopathologische Auffälligkeiten) werden im Überblick kurz erwähnt und münden in einer „Idee“ einer individuellen Rückfall- und Interventionsprognose, einem dreistufigen Ratingsystem, das die Ebenen Zielsetzung (des Delikts), Schuldfähigkeit, Ressourcen, moralische Werte/​soziale Beziehungen, negative Generalprävention und einen Gesamtsummenscore enthält. Das vorgeschlagene Modell bedarf hinsichtlich Validität, so der Autor, „der weiteren Überprüfung“ (68).
Handlungsschritte für die Praxis
Abschnitt zwei beschreibt Handlungsschritte in der Praxis der Bewährungshilfe. Einleitend wird unter dem Begriff „Erhebung“ (71) der diagnostische Prozess, der hier vorwiegend auf den Beginn der Maßnahme bezogen wird, dargestellt. Der Schwerpunkt liegt auf der Aktenanalyse, insbesondere die Erkenntnisquelle des Bewährungsbeschlusses und des Bundeszentralregisterauszugs, des Urteils und ggf. vorhandener Gutachten (zur Kriminalprognose). Teilweise finden sich Hinweise zur Erkenntnisqualität der einzelnen Quellen, ansonsten „sollte klar sein, dass das Urteil akribisch durchgearbeitet werden muss“ (ebd.). Auf die Problematik der Beeinflussung fachlicher Urteilsbildung durch eine frühzeitige Aktenanalyse wird kurz hingewiesen, ebenso ein Raster zu relevanten „Items der Erhebung“ (74) angeboten. Im zweiten Schritt wird auf das Erstgespräch, bzw. die Zugangsphase verwiesen, wobei hier weniger Beziehungs- und Kommunikationsaspekte beschrieben werden, sondern eher auf Rollenaspekte (Die genaue Kenntnis von Urteil, Beschluss … signalisiert möglicherweise manipulativen Klientinnen, dass der Bewährungshelfer sich nicht so leicht beirren lässt“; „Neben guter Fallkenntnis sollten Sie auch Ihre Expertise zu erkennen geben“; „Nicht zuletzt sollte bereits im Erstgespräch mit der Vermittlung prosozialer Werte begonnen werden) (76) abgehoben wird.
Anschließend an die Erhebungsphase werden Überlegungen zur Betreuungsintensität (orientiert am RNR-Modell: intensive Betreuung bei stark rückfallgefährdeten Proband:innen und das in der Bewährungshilfe weit verbreitete Kategorienmodell nach Schmitt) diskutiert und Kontaktfrequenzen von vier bis zwölf Wochen vorgeschlagen, dies in Anlehnung an die verbindlichen Vorgaben der Bewährungshilfen in den einzelnen Bundesländern (84). Es folgen Hinweise zum Umgang mit Terminversäumnissen der Proband:innen und dann der Einstieg in die Interventionsplanung. Neben allgemeinen Hinweisen (Eine in Ruhe und an bewährten Prinzipien orientierte Interventionsplanung soll helfen, trotz all dieser Ablenkungen den Fokus auf eigentlich relevante Themen zu halten) (89) findet sich hier eine an kriminalprognostischen Prinzipien orientierte Planung, bei der individuell bedeutsame Fallebenen (z.B. Substanzkonsum, Impulsivität, Wohnsituation) fokussiert und in einen Bearbeitungsplan übertragen werden. Auffallend ist in diesem Abschnitt, dass die typischen, häufig auftretenden Problemlagen von Proband:innen der Bewährungshilfe (Arbeitslosigkeit, Bildungsprobleme, Beziehungs- und Partnerschaftsprobleme, Konflikte mit Behörden, ausländerrechtliche Probleme, Überschuldung etc.) nicht thematisiert werden.
In einem eigenen Unterkapitel geht Kammerer kurz auf das bifokale Behandlungsmodell (Rauchfleisch) zur Beratung dissozialer Personen ein, die Notwendigkeit im Beratungsprozess äußere Faktoren zu bearbeiten (Schulden, Ausbildungsdefizite) und gleichzeitig psychische Probleme adressieren zu müssen. Als Grundlage für eine solche psychosoziale Beratung nennt der Autor ein konsistentes Beziehungsangebot, die Arbeit mit Übertragung-Gegenübertragung und eine langfristige Interventionsplanung.
Weiter finden sich im Interventionsabschnitt ausführliche Erläuterungen zur Motivationsförderung mittels Motivational Interviewing, zum Trans-Theoretischen Modell (Prochaska & DiClemente), zum Beziehungsaufbau, zum Prosocial Modelling (Andrews), zum Problemlösetraining und zu einzelnen Techniken der kognitiven Verhaltenstherapie (128f), deren Grundlagen dargestellt und für das Arbeitsgebiet Bewährungshilfe erschlossen werden.
Der Abschnitt zu „Kernkompetenzen in der Straffälligenhilfe“ geht dann weiter auf spezifische Interventionsziele (Wohnen, Arbeit, Finanzen, soziale Kontakte), die Reflektion von und Arbeit mit/an Werten, die Verbesserung der Selbststeuerungsfähigkeit, psychische Erkrankungen, sowie Anforderungen im Rahmen der Berichterstattung und die Besonderheiten der Gerichtshilfe ein, wobei Zielsetzungen und einzelne Verfahrensweisen erläutert werden.
Ausblick und Nachwort
In seinem Ausblick lenkt Ralf Kammerer den Blick auf den gesellschaftlichen Wandel und dessen Auswirkungen auf eine sich ebenfalls ändernde Praxis der Straffälligenhilfe, insbesondere der Bewährungshilfe. Für diese fordert er eine stärker wissenschaftsorientierte Vorgehensweise und die Rückkoppelung an (Praxis)Forschung, um den fachlichen Wandel auch gezielt steuern zu können – dies im Sinn einer Handlungswissenschaft. Sein Handlungskonzept sieht Kammerer dabei als Diskussionsbeitrag für eine an Theorien rückgebundene Praxis. Dazu bemerkt der Autor im Schlusssatz: „Ich würde mich über jede Reaktion freuen, die eine wie auch immer geartete wissenschaftliche Diskussion über die justizielle Straffälligenhilfe im deutschsprachigen Raum auslöst“ (174).
Zielgruppe des Buches
Studierende und Lehrende der Sozialen Arbeit, besonders in Schwerpunktvertiefungen der Resozialisierung und Straffälligenhilfe/​Forensische Soziale Arbeit, Praktiker:innen in den Arbeitsfeldern justiznaher Sozialer Arbeit, sowie Verantwortliche für die Gestaltung und Ausstattung der Bewährungs- und Gerichtshilfe in Ministerien und Landgerichten.
Diskussion
Nach dem vor zwei Jahren publizierten Grundlagenwerk zur Theorie und Praxis der Bewährungshilfe (Cornel & Kawamura-Reindl 2021, Rezension: www.socialnet.de/rezensionen/​28479.php) erscheint mit dem Handlungskonzept Ralf Kammerers nun ein weiterer Band, der eine wissenschaftlich-theoretische Grundlage für das Arbeitsfeld der Bewährungs- und Gerichtshilfe anbietet.
Bei der Theorieauswahl fällt die ausschließliche Fokussierung auf psychologische und kriminologische Theoriebestände auf. Bewährungs- und Gerichtshilfe sind zunächst Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit, so dass ein (mehr oder weniger enger) Bezug zu irgendeiner sozialarbeitswissenschaftlichen Theorie nahe liegt – oder nahe gelegen hätte. Es findet sich allerdings keine Bezugnahme auf den z.B. Lebensbewältigungsansatz (der die Soziale Arbeit anschlussfähig an das RNR und GLM machen würde, ohne diese Ansätze einfach zu übernehmen, sondern als sozialarbeiterische Praxis definieren würde), kein Hinweis auf die Sozialraumorientierung, wodurch Aspekte wie Netzwerkarbeit, Kooperation, Gestaltung Sozialer Räume etc. erschlossen werden könnten, die in Kammerers Handlungskonzept weitgehend fehlen (wodurch Bewährungs- und Gerichtshilfe letztlich fast ausschließlich auf das kriminelle Individuum fokussieren, ohne die soziale Realität, in der Proband:innen leben, weiter in den Blick zu nehmen). Damit vergibt der Autor die Chance einer sozialarbeiterisch-handlungswissenschaftlich fundierten Grundlegung der Bewährungshilfe und hebt ausschließlich auf psychologische und kriminologische Grundlagen ab. Das ist nicht verkehrt, aber unvollständig und fachliche eben nicht angemessen.
Kammerer sagt selbst, dass sein Theoriebezug auf einer Auswahl beruht, also unvollständig ist und natürlich auch sein muss. Aber: wenn psychologischen Theorien ein so großer Raum gegeben wird, dann wäre die Beschäftigung z.B. mit dem Modell psychischer Grundbedürfnisse nach Grawe und dessen Konsistenzmodell mehr als hilfreich gewesen. Auch fehlt ein theoretisch begründetes (gegründetes) Menschenbild, das jenseits von der Erklärung kriminellen Verhaltens darlegt, wie sich Persönlichkeiten entwickeln und wie sie strukturiert sind, etwa durch das Big-Five-Modell (Costa & McCrae 1992). Der Autor präsentiert eine in sich stimmige, und die in der Praxis der Bewährungshilfe mehrheitlich anzutreffende Theorieauswahl. Warum allerdings diese Bausteine für ein Handlungskonzept herangezogen werden, andere aber nicht, bedürfte einer Begründung. Das GLM – beispielsweise – verfügt bis heute über keinerlei empirische Bestätigung hinsichtlich Validität oder Wirksamkeit, was – zumindest auf Grawes Theorie und das Big-Five-Modell bezogen – für andere mögliche Bezugstheorien so nicht gilt. Ein kritischer Satz dazu hätte dem Handlungskonzept entsprechend gutgetan.
Entsprechend dem Verzicht auf sozialarbeitswissenschaftliche Theoriebezüge finden sich auch keine Hinweise auf (Psycho)Soziale Diagnostik, der Bereich der Erfolgskontrolle und Evaluation ist an dieser Stelle ebenfalls defizitär. Gleiches gilt für die Diskussion des der Bewährungshilfe inhärenten Rollenkonflikts: Kammerer geht hier zwar angemessen auf den Widerspruch von Hilfe und Kontrolle i. S. des doppelten Mandats (und dessen Bedeutung für Beziehungsaufbau und -gestaltung) ein, eine aus der Disziplin Soziale Arbeit ableitbare dritte Anforderungsebene (Triple-Mandat) wird dagegen nicht thematisiert – was bei fehlendem Bezug auf die Sozialarbeitswissenschaft dann in sich wieder konsistent erscheint.
Auffallend ist auch, dass die klassische Grundlagenliteratur zur Straffälligenhilfe (z.B. Cornel et al. 2023) kaum Bezugspunkt für Kammerer zu sein scheint, zumindest in seinem Handlungskonzept. Damit fehlt ein weiterer – für die Soziale Arbeit – wesentlicher Bezugspunkt, der Rückfallfreiheit (bezogen auf das Deliktverhalten) mit einer gelingenden Integration, Einbettung und Lebensführung (damit ein weiterer wichtiger theoretischer Bezugspunkt der Sozialen Arbeit; Sommerfeld et al. 2011) zusammendenkt. Schade!
Zuletzt noch eine Anmerkung aus Sicht der Klinische Sozialen Arbeit: Mit Bezug auf Udo Rauchfleisch und das bifokale Behandlungsmodell benennt Kammerer die psycho-soziale Handlungsebene Sozialer Arbeit. Klinische Sozialarbeit als Fachsozialarbeit hat in den letzten Jahren erhebliche Beiträge zu Theorie und Praxis psychosozialer Interventionen formuliert, insbesondere in Bezug auf hard-to-reach-Klientel (z.B. Gahleitner et al. 2014). Auch dieser theoretische Hintergrund fehlt in der vorgelegten Konzeption. Entsprechend finden sich im Handlungskonzept keine Hinweise zu sozialer oder sozialtherapeutischer Gruppenarbeit, koordinierender Prozessbegleitung, Arbeit mit Angehörigen, traumasensibler Beratung oder psychosozialem Casemanagement. Auch an dieser Stelle: schade!
Fazit
Bewährungs- und Gerichtshilfe benötigen theoretisch begründete Handlungskonzepte. Wer sich dabei auf Beiträge aus Psychologie und Kriminologie konzentrieren möchte, findet in Ralf Kammerers Konzept die aktuell gängigen Theoriebezüge, die hier zu einem eigenen Handlungskonzept verarbeitet wurden. Für die Disziplin Sozialer Arbeit bietet das Buch einige Orientierungs- und Reibungspunkte und lädt damit ein zum weiteren Dialog in diesem Arbeitsfeld.
Literatur
Böhnisch, L. (2023³). Lebensbewältigung. Ein Konzept für die Soziale Arbeit. Weinheim und Basel: Beltz Juventa.
Cornel, H., Ghanem, Ch., Kawamura-Reindl, G. & Pruin, I. R. (2023) (Hrsg.). Resozialisierung. Handbuch für Studium, Wissenschaft und Praxis. Baden-Baden: Nomos.
Costa, P. T. & McCrae, R. R. (1992). Revised Neo Personality Inventory (NEO-PI-R) and Neo Five-Five-Factor Inventory (NEO-FFI) manual. Odessa/​Florida: Psychological Assessment Ressources
Gahleitner, S. B., Hahn, G., & Glemser, R. (2014). Psychosoziale Interventionen. Klinische Sozialarbeit Bd. 6. Köln: Psychiatrie Verlag.
Grawe, K. (2004). Neuropsychotherapie. Göttingen: Hogrefe.
Kessl, F. & Reutlinger, Ch. (2018). Handbuch Sozialraum. Grundlagen für den Bildungs- und Sozialbereich. Wiesbaden: Springer.
Sommerfeld, P., Hollenstein, L., & Calzaferri, R. (2011). Integration und Lebensführung. Ein forschungsgestützter Beitrag zur Theoriebildung der Sozialen Arbeit. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaft.
Thiersch, H. (2014). Lebensweltorientierte Soziale Arbeit. Aufgaben der Praxis im sozialen Wandel. Weinheim und Basel: Beltz Juventa. Handbuch Sozialraum
Rezension von
Dr. phil. Gernot Hahn
Diplom Sozialpädagoge (Univ.), Diplom Sozialtherapeut
Leiter der Forensischen Ambulanz der Klinik für Forensische Psychiatrie Erlangen
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