Walter Röchling: Grundlagen und Schwerpunkte des Betreuungsrechts für die Soziale Arbeit
Rezensiert von Prof. Dr. Annegret Lorenz, 03.05.2023

Walter Röchling: Grundlagen und Schwerpunkte des Betreuungsrechts für die Soziale Arbeit. Die betreuungsrechtliche Praxis nach der Betreuungsrechtsreform. Beltz Juventa (Weinheim und Basel) 2023. 354 Seiten. ISBN 978-3-7799-7254-9. D: 38,00 EUR, A: 39,10 EUR.
Thema
Das Buch stellt das ab dem 1.1.2023 geltende Betreuungsrecht und die damit einhergehenden Rechtsänderungen dar.
Autor
Walter Röchling ist Familien- und Betreuungsrichter a.D. sowie Honorarprofessor an der Hochschule Niederrhein/Fachbereich Sozialwesen.
Aufbau
Das Buch ist in 4 Abschnitte untergliedert, an die sich ein Literatur- und ein Stichwortverzeichnis anschließen. Eingangs findet sich ein Abkürzungsverzeichnis.
I. Rechtliche Betreuung
II. Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)
III. Das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
IV. Betreuungsverfahren und FamFG (Übersicht).
Inhalt
I. Rechtliche Betreuung
In diesem – seitenmäßig dicksten – Abschnitt werden die Neuerungen des materiellen Betreuungsrechts behandelt. In insgesamt 43 Kapiteln geht der Verfasser die verschiedenen Themenbereiche mit ihren jeweiligen Normen durch und stellt die Rechtsänderungen durch die Reform des Betreuungsrechts 2021/2023 dar.
Es finden sich insbesondere:
- Allgemeine Kapitel (z.B. „Überblick über die Rechtsgrundlagen“, „Grundsätzliche Überlegungen zur Betreuung“),
- Kapitel, die sich den Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers und den gesetzlich näher geregelten Aufgabenkreisen widmen (z.B. „Wann kommt eine Betreuung in Betracht“, „Umfang der Betreuung“, „Die Vermögenssorge“, „Die Gesundheitssorge“, „Freiheitsentziehende Unterbringung“, „Ärztliche Zwangsmaßnahmen“),
- Kapitel, die die Person des Betreuers in den Blick nehmen (z.B. „Zur Auswahl des Betreuers“, „Die Bestellung mehrerer Betreuer“, „Die Haftung des Betreuers und des Betreuungsvereins“),
- Kapitel, die die Rechtsstellung des Betreuten behandeln (z.B. „Selbstbestimmungsrecht“, „Wunsch und Wille des Betreuten – Pflichten des Betreuers“, „Rechtswirkungen der Betreuung“, „Einwilligungsvorbehalt“),
- Kapitel, die das Betreuungsgericht fokussieren (z.B. „Beratung des Betreuers durch das Betreuungsgericht“, „Unaufschiebbare dringend erforderliche Maßnahmen des Betreuungsgerichts“),
- Kapitel, die das Ende einer Betreuung thematisieren (z.B. „Aufhebung und Einschränkung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt“, „Pflichten des Betreuers bei Ende der Betreuung“, „Prüfungsmaßnahmen des Betreuungsgerichts bei der Schlussrechnung“) und
- Kapitel, die weitere Besonderheiten aufgreifen (z.B. „Betreuungsrecht und ausländische Staatsangehörigkeit nach der Betreuungsrechtsreform“ und „Relevante Folgeänderungen der Betreuungsrechtsreform [2021/2023] im SGB I, SGB IX und SGB X“).
II. Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)
Der zweite Abschnitt nimmt in insgesamt 12 Kapiteln die Neustrukturierung der Betreuervergütung in den Blick.
- Die ersten 7 Kapitel sind der Vergütung des Berufsbetreuers gewidmet. Sie behandeln seinen Anspruch, gesonderte Pauschalen sowie die gerichtliche Festsetzung der Zahlungsansprüche. Eigens aufgegriffen wird die Problematik eines mittellosen Betreuten.
- Weiter wird vor allem die Vergütung eines anerkannten Betreuungsvereins sowie der Betreuungsbehörde bzw. des Behördenbetreuers dargestellt.
III. Das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
Der Darstellung des durch die Betreuungsrechtsreform neu geschaffenen Betreuungsorganisationsgesetzes sind insgesamt 27 Kapitel gewidmet. Eingehend behandelt werden insbesondere:
- Hintergründe und Struktur des BtOG sowie die Zuständigkeiten der Betreuungsbehörde,
- Aufgaben der Betreuungsbehörde,
- Anerkannte Betreuungsvereine und deren Aufgaben,
- Regelungen betreffend ehrenamtliche, vor allem aber berufliche Betreuer (darunter etwa die Voraussetzungen seiner Registrierung, deren Löschung, Mitteilungs- und Nachweispflichten, Fortbildung und das Verbot der Annahme von Geld und geldwerten Leistungen).
IV. Betreuungsverfahren und FamFG (Übersicht)
Der abschließende – und sehr kurze – Abschnitt enthält eine – größtenteils stichwortartige – Übersicht über die das betreuungsgerichtliche Verfahren bestimmenden Vorschriften des FamFG.
Diskussion
Die Betreuungsrechtsreform 2021/2023 hat das Betreuungsrecht grundlegend reformiert und vor allem neu strukturiert. Neben inhaltlichen Änderungen und grundlegenden Neuerungen, etwa durch das Betreuungsorganisationsgesetz, hat sie vor allem eine Neuausrichtung in der Systematik und damit auch der Nummerierung der Vorschriften mit sich gebracht. Für die Praxis ist das mit nicht unerheblichen Herausforderungen verbunden.
Diese ist Adressatin des vorliegenden Werks: (Ehrenamtliche und berufliche) Betreuer, Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichte, die sich in die neue Materie einzuarbeiten und sie umzusetzen haben.
Röchling geht dazu das komplette Betreuungsrecht und die Annexmaterien durch und stellt -Norm für Norm – eingehend die Änderungen, deren Hintergründe und Implikationen dar. Die jeweiligen Normen werden dafür durchgehend abgedruckt. Gleiches gilt für die erläuternden Materialien: Die Gesetzesbegründungen und die in Bezug genommene Rechtsprechung. Im Anschluss erläutert Röchling die Konsequenzen der Neuregelung: Wo ist sie mit einer Änderung (und mit welcher), wo nur mit einer Akzentverschiebung verbunden und wo bleibt im Grunde alles beim Alten. Immer wieder gibt es Exkurse zu Nebenfragen. Eine Vielzahl von Fällen mit Lösungshinweisen erhöhen den Praxisbezug weiter.
Das Werk ist nicht ganz einfach einzuordnen: Es versteht sich ausdrücklich weder als Lehrbuch noch als Kommentar und ist auch weder das eine noch das andere. Es ist auch keine bloße Darstellung des neuen Rechts. Vielmehr ist es eine fachlich sehr fundierte und kommentierte Synopse des alten und des geltenden Rechts. Dies macht es zu einem unentbehrlichen Begleiter für all diejenigen, die sich in die neue Materie einarbeiten.
Fazit
Die Praxis wird dieses Werk dankbar aufnehmen.
Rezension von
Prof. Dr. Annegret Lorenz
Professorin für Recht mit Schwerpunkt Familien-, Betreuungs- und Ausländerrecht am Fachbereich Gesundheits- und Sozialwesen der Hochschule Ludwigshafen am Rhein
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