Sabine Knickrehm (Hrsg.): Kommentar zum Sozialrecht
Rezensiert von Prof. Dr. Gerhard Igl, 16.08.2023

Sabine Knickrehm (Hrsg.): Kommentar zum Sozialrecht. VO (EG) 883. Verlag C.H. Beck (München) 2023. 8. Auflage. 3200 Seiten. ISBN 978-3-406-79456-8. 249,00 EUR.
Thema
Der Kommentar zum Sozialrecht enthält Erläuterungen nicht nur zu den wichtigsten sozialrechtlichen Gesetzen, sondern auch zu den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zum Familienlastenausgleich und zum Unionsrecht der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Die 8. Auflage ist auf dem Stand vom 1.1.2023.
Autor:innen/​Herausgeber:innen
Herausgeber:innen sind Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Gundula Roßbach, Präsidentin Deutsche Rentenversicherung Bund (anstelle des bisherigen Mitherausgebers Dr. Ralf Kreikebohm), und Dr. Raimund Waltermann, Professor an der Universität Bonn und Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit.
Den Herausgeber:innen ist es gelungen, ein Team namhafter Autor:innen aus Wissenschaft und Praxis zusammenzustellen. Neben den auch als Autor:innen tätigen Heraus:geber:innen sind weitere 21 Autor:innen zu verzeichnen.
Entstehungshintergrund
Der Kommentar zum Sozialrecht als einbändiges Werk stellt das Pendant zu dem unter Jurist:innen geläufigen einschlägigen Kommentierungswerk für das BGB, den Grüneberg (vormals Palandt), dar. Angesichts der Breite des sozialrechtlichen Stoffes bedeutet die Zusammenfassung einer Kommentierung aller wichtiger sozialrechtlicher Vorschriften eine hohe Konzentration auf das Wesentliche. Daher werden die Vorschriften nicht, wie sonst bei juristischen Kommentierung üblich, Paragraf für Paragraf, sondern überwiegend in einem größeren Sachzusammenhang erläutert. Diese Vorgehensweise ist gerade für Jurist:innen, die nicht tagtäglich mit dem Sozialrecht zu tun haben, besonders hilfreich, als damit ein breiteres Verständnis der Vorschriften geliefert wird.
Aufbau und Inhalt
Der Kommentar enthält alle zwölf Bücher des Sozialgesetzbuchs (SGB) und zwei zum Sozialgesetzbuch gehörige Gesetze, die noch nicht in das SGB inkorporiert worden sind, so das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und das Unterhaltsvorschussgesetz. Darüber hinaus werden das Sozialgerichtsgesetz (SGG), die familienlastenausgleichsrechtlichen Vorschriften des Einkommensteuerrechts (EStG) und die unionsrechtliche Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit erläutert. Das soziale Entschädigungsrecht ist nicht in den Kommentar aufgenommen worden.
Die Kommentierung der Bücher des SGB umfasst alle zwölf Bücher:
- SGB I: Allgemeiner Teil
- SGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SGB III: Arbeitsförderung
- SGB IV: Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
- SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung
- SGB VI: Gesetzliche Rentenversicherung
- SGB VII: Gesetzliche Unfallversicherung
- SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
- SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- SGB X: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
- SGB XI: Soziale Pflegeversicherung
- SGB XII: Sozialhilfe.
Es werden nicht alle, sondern nur die für die juristische Praxis relevanten Vorschriften kommentiert, wobei der Gesetzestext – bis auf das Einkommensteuergesetz – immer vollständig abgedruckt ist. Bei den einzelnen Sozialleistungszweigen werden vor allem die leistungsrechtlichen Vorschriften zur Erläuterung ausgewählt. Ebenso werden Vorschriften kommentiert, die insbesondere für die anwaltliche Praxis von Bedeutung sind, z.B. die beschränkte Unternehmerhaftung in §§ 104 ff. SGB VII (von Koppenfels-Spies) und die Erstattungs- und Haftungsansprüche gegen Dritte in §§ 115 ff. SGB X (Waltermann). Beispielhaft sollen hier weiter die Kommentierungen zum Beschäftigungsverhältnis (Berchtold), zur Krankenbehandlung und zum Krankheitsbegriff (Waltermann) sowie zum Begriff des Arbeitsunfalls (Holtstraeter) erwähnt werden.
Besonders wichtig für die sozialrechtliche und sozialgerichtliche Praxis ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Aus gutem Grund wird deshalb das SGB II, dass auch die Änderungen durch das Bürgergeld-Gesetz enthält, umfassend und ausführlich auf 400 Seiten kommentiert. Leider ist darauf verzichtet worden, auch diejenigen durch das Bürgergeld-Gesetz neu geschaffenen Vorschriften des SGB II mit aufzunehmen, die zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten sind (s. Art. 13 Abs. 2 Bürgergeld-Gesetz). Dies mag zwar dem Anliegen geschuldet sein, über ein einheitliches Datum für den Gesetzes- und Bearbeitungsstand für das gesamte Werk zu verfügen (hier der 1. Januar 2023). Wenn aber absehbar ist, dass bis zum Erscheinen des Werkes bestimmte Vorschriften in Kraft getreten sein werden, wäre ein Abdruck auch solcher Gesetzestexte für die Nutzer:innen hilfreich.
Hervorzuheben ist auch die kompakte Sammelkommentierung der VO (EG) 883/2004 (Fuchs), die alles Wesentliche zum Verständnis des Rechtsgebietes der unionalen Koordinierung der sozialen Sicherheit enthält.
Diskussion
Wie schon für die Vorauflagen ist zu sagen, dass es die Autor:innen dieses Werkes verstehen, die komplizierten Materien des Sozialrechts auf hohem Niveau und trotzdem mit Blick insbesondere auf die anwaltliche Praxis darzustellen. Das heißt nicht, dass mögliche Nutzer:innen des Kommentars sich auf diesen Personenkreis beschränken. Die Auswahl der Vorschriften, aber auch die jeweilige Dichte der Kommentierung folgt dieser Zielsetzung. So werden die für das Leistungsrecht zentralen Vorschriften zum jeweiligen leistungsauslösenden Tatbestand (z.B. Krankheit, Arbeitsunfall) eingehend behandelt.
Fazit
Der von Knickrehm/Roßbach/Waltermann in 8. Auflage herausgegebene Kommentar zum Sozialrecht stellt für die anwaltliche Praxis, aber auch für andere mit Sozialrecht befasste Personen und Stellen ein hilfreiches Werkzeug für den schnellen Zugriff auf die komplizierten sozialrechtlichen Vorschriften und deren Verständnis dar. Ein hervorragendes Team von Autor:innen steht für die Wertigkeit dieses Kommentars. Wer sich im Sozialrecht verlässlich und kompetent kundig machen will, ist mit diesem Kommentar vortrefflich bedient.
Rezension von
Prof. Dr. Gerhard Igl
(Universitätsprofessor a.D., Universität Kiel)
Mailformular
Es gibt 50 Rezensionen von Gerhard Igl.
Zitiervorschlag
Gerhard Igl. Rezension vom 16.08.2023 zu:
Sabine Knickrehm (Hrsg.): Kommentar zum Sozialrecht. VO (EG) 883. Verlag C.H. Beck
(München) 2023. 8. Auflage.
ISBN 978-3-406-79456-8.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/30442.php, Datum des Zugriffs 30.09.2023.
Urheberrecht
Diese Rezension ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt.
Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns.
Gerne steht Ihnen die Redaktion der Rezensionen
für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.