Dorothee Schmitz-Köster: Unbrauchbare Väter
Rezensiert von Prof. Dr. jur. Susanne Benöhr-Laqueur, 12.04.2023
Dorothee Schmitz-Köster: Unbrauchbare Väter. über Muster-Männer, Seitenspringer und flüchtende Erzeuger im Lebensborn. Wallstein Verlag (Göttingen) 2022. 160 Seiten. ISBN 978-3-8353-5325-1. D: 22,00 EUR, A: 22,70 EUR.
Thema
Mannigfaltig sind die Gerüchte, die um den SS-Verein „Lebensborn e.V.“ kreisen. Einerseits ist die Rede von „Kopulationsheimen“ [1] und „Himmlers Zuchtstationen“ [2], andererseits aber auch von „Entbindungsheimen“ [3] und „Karikativen Vormundschaftsreinrichtung“ [4]. Fakt ist, dass der Verein „Lebensborn e.V.“ im Jahre 1935 als Unterorganisation der SS gegründet wurde [5]. Im darauffolgenden Jahr öffnete das erste Heim (Hochland) im bayerischen Steinhöring. Jeder SS-Angehörige war (zahlendes) Pflichtmitglied.
Der „Lebensborn e.V.“ unterhielt in den folgenden Jahren zahlreiche Residenzen in Deutschland und diversen eroberten Ländern. Dort wurden Kinder geboren bzw. versorgt, die der Rasseideologie des NS-Regimes entsprachen. Ein Großteil der Aktenbestände ist gegen Kriegsende vernichtet worden. Folglich ist nach wie vor unklar, wieviele Kinder im „Lebensborn e.V.“ zur Welt kamen. Für das Deutsche Reich inklusive Österreich belaufen sich die Schätzungen auf wenigstens 7089 Geburten [6]. Angesichts der Tatsache, dass im Zeitraum von 1936 bis 1945 mindestens 12 Millionen Kinder alleine im Reichsgebiet zur Welt kamen, ist dies zunächst eine verschwindend kleine Zahl [7]. Indes lassen sich am Beispiel des „Lebensborn e.V.“ die rechtlichen, ideologischen aber auch (tradierten) gesellschaftlichen Strukturen des NS-Staates analysieren. Dass ein Großteil der sichergestellten Akten, deren Inhalt die Vita von Lebensborn-Kindern peinlichst genau sezierte, mittlerweile in den Arolsen Archives (Internationales Zentrum über NS-Verfolgung mit dem weltweit umfassendsten Archiv zu den Opfern und Überlebenden des Nationalsozialismus) lagert, erscheint nur sachgerecht.
Autor:in
Dorothee Schmitz-Köster, Jahrgang 1950, promovierte Literaturwissenschaftlerin, langjährige Hörfunkjournalistin u.a. bei Radio Bremen, publizierte zahlreiche Sachbücher zum „Lebensborn e.V.“. In diesem Zusammenhang führte sie in einem Zeitraum von über 25 Jahren u.a. zahlreiche Interviews mit Zeitzeugen. Ihre umfassende Materialsammlung übergab sie im Jahre 2021 dem Arolsen Archives. [8]
Entstehungshintergrund
„Jahrelang haben sie mich nicht interessiert, die Lebensborn-Väter …und mit dieser Ignoranz war ich in guter Gesellschaft“ (S. 7). Angesichts dieser Forschungslücke erschien Dorothee Schmitz-Köster eine nochmalige Analyse des „Lebensborn e.V.“ angezeigt. Nunmehr hinterfragt sie die Rolle von 79 Lebensborn-Väter (S. 153) in einem 160 Seiten umfassenden Werk. Das Buch ist in sechs Abschnitte aufgeteilt, enthält 204 Fußnoten, zwei Tabellen und 47 Abbildungen, die jedoch aus Datenschutzgründen z.T. geschwärzt wurden. Die Deutsche Nationalbibliothek bietet einen Zugriff auf das Inhaltsverzeichnis (https://d-nb.info/1256449334/04).
Inhalt
Annäherungen
Das erste Kapitel umfasst mit seinen zwei Unterabschnitten neun Seiten (S. 7–16). Es fungiert als Einleitung und referiert die folgende Fragestellung:
„Sind die Lebensborn-Väter Ausnahmerscheinungen?
Wie weit ist ihr Denken, ihr Handeln, ihre Gefühlswelt vom Vaterbild der Zeit geprägt?
Welche Vorstellung von >Vaterschaft< herrscht überhaupt in 1930er, 1940er Jahren?
Spielen Männer im Geschehen um Mutter und Kind damals eine Rolle?“ (S. 15).
Kontexte
Im zweiten Abschnitt (S. 17–36) widmet sich die Verfasserin den Väterbildern in der NS-Gesellschaft, in der SS und im „Lebensborn e.V.“. Diesbezüglich erkennt sie zwei männliche Vorgehensweisen:
Methode Nr. 1 tituliert sie als „Forcierte Männlichkeit“ (S. 18): „Der Mann der NS-Zeit ist ein Mann in Uniform“ (S. 18). Glorifiziert wird der Typus des verheirateten Kriegers, Kämpfers und Helden (S. 18), der in der Ehe vollumfänglich versorgt aber somit auch zugleich in seinem Reproduktionsverhalten staatlicherseits besser kontrolliert wurde (S. 20). Das galt insbesondere für SS-Angehörige. Das „kontrollierte Paar“ unterwarf sich dem „Verlobungs-Heiratbefehl“ des „Reichsführer SS“ (S. 21), es ließ sich von einem „SS Arzt“ bezüglich der Erbgesundheit, Zeugungs- sowie Gebärfähigkeit (S. 21) umfänglich untersuchen. Die Vorstellungen der NS-Machthaber, wonach der virile (erbgesunde) Mann hinfort ein ungezügeltes Sexualleben führen sollte bzw. konnte, während die Frauen zur Treue verpflichtet werden (S. 22), entsprach letzten Endes jedoch weder dem Anstands- und Würdegefühl eines Heinrich Himmler (S. 22) noch der NS-Gesellschaft (S. 23). Kinder außerhalb der Ehe galten nach wie vor als Schande (S. 23) und die Kinderzahl von SS-Ehepaaren lag mit 1,1 Kind noch unterhalb des Bevölkerungsschnitts (S. 23). In dieser Situation erließ Himmler 1939 den „Zeugungsbefehl“, der an die gesamte SS und die Polizei gerichtet war (S. 23). Demzufolge werde hinfort für alle in Not und Bedrängnis geratenen Mütter nebst ihren Kindern guten Blutes die SS sorgen. Verantwortlich für die Erfüllung dieser Pflicht sei der „Lebenborn e.V.“ (S. 24). Dies wurde in weiten Teilen der Bevölkerung als verklausulierte Aufforderung zum freien Geschlechtsverkehr und zur unehelichen Mutterschaft verstanden (S. 25). Zahlreiche gegenteilige Beteuerungen, dass der „Lebensborn e.V.“ nämlich weder „Freudenhäuser“ betreibe noch gezielt „SS-Männer“ zur Verfügung stelle, waren notwendig, um die Gemüter zu beruhigen (S. 26).
Methode Nr. 2 umfasst gemäß der Autorin die „Erorberung des weiblichen Raums“ (S. 28): Nach der Machtergreifung werden Frauen aus ihren Berufen gedrängt (S. 28) und der autoritäre „Alleinverdiener“ (S. 28) propagiert. SS-Angehörige haben diesem Leitbild zu folgen, wobei jedoch selbst die SS-Wochenzeitung „Das schwarze Korps“ zuweilen zaghaft das Vaterbild eines Kameraden und Erziehers anpries. Der „Lebensborn e.V.“ wiederum war daran interessiert, den Umgang mit ehrlichen, zuverlässigen, pflicht- und verantwortungsbewussten Vätern (S. 32) zu pflegen. Dass diese (männlichen) Attribute Wunschdenken waren, belegt Dorothee Schmitz-Köster im Kapitel 4 „Typologie“, nachdem sie im 3. Abschnitt auf sechs Seiten „Zahlen“ ( S. 37–42) referiert hat.
Typologie
Hierbei handelt es sich um den umfangreichsten Abschnitt (S. 43–148). Die Autorin benennt zum einen die „Symbolischen Väter“ (S. 43–54). Zu diesen zählt sie Himmler aber auch Dr. med. Gregor Ebner (S. 49 ff). Letzterer war Arzt, Leiter des Heimes „Hochland“ im bayerischen Steinhöring, „Lebensborn-Vorstandsmitglied“ sowie ranghöchster männlicher SS-Angehöriger aller Lebensborn-Angestellten. Himmlers allgegenwärtige Macht wird deutlich, wenn er den Müttern zum Frühstück Haferbrei verordnete – mit Wasser aufgekocht und nicht etwa mit Milch (S. 44).
Die „Realen Väter“ (S. 55–148) bestehen für die Autorin zunächst aus fünf Typen, nämlich:
- Ehemänner mit ehelichen Kindern (S. 56 - 75)
- Ehemännern mit außerehelichen Kindern (S. 76 - 103)
- Ledige Männer (S. 104 - 137)
- Falsche Väter (S. 138 - 143)
- Ersatz-Väter (S. 144 - 148)
Diesen fünf Typologien werden wiederum Untergruppen zugewiesen, mithin ergibt sich das folgende Gesamtbild:
Ehemänner mit ehelichen Kindern
Typ 1: Sicher und bequem oder: Wir sind schließlich die Elite (S. 56 - 68)
Typ 2: Bloß kein Gerede oder: schnell noch geheiratet (S. 68 - 76)
Ehemännern mit außerehelichen Kindern
Typ 3: Solange es gut geht oder: Zweigleisig mit der Geliebten (S. 76 – 85)
Typ 4: Ein Mann braucht ein Kind: Ansehen und Erbe (S. 85 – 93)
Typ 5: Wilde Erzeuger oder: So viele Kinder wie möglich? (S. 93 - 100)
Typ 6: Mach es weg oder: Radikale Ablehnung (S. 100 – 104)
Ledige Männer
Typ 7: Zögerer und Zauderer (S. 104 - 110)
Typ 8: Flüchtende Erzeuger (S. 110 - 134)
Typ 9: Ein Kind zur Vergrößerung der „arischen Rasse“ (S. 134 - 138)
Falsche Väter (S. 138 - 144)
Ersatz-Väter (S. 144 - 150)
Primäres Unterscheidungsmerkmal ist zunächst der Familienstand des Mannes. In diesem Kontext kamen de facto zwei Konstellationen in Betracht: Verheiratete Männer mit ehelichen Kindern nutzten die Dienste des „Lebensborn e.V.“ aufgrund der Bequemlichkeit, der friedlichen und ländlichen Abgeschiedenheit, der ausgesprochen guten Versorgungslage sowie aus „SS-Standesdünkel“ (S. 56–68). Denkbar war aber auch, dass es sich um eine sogenannte „Muss-Ehe“ handelte. Der „Lebensborn e.V.“ fungierte in solchen Fällen als Rückzugsort für die Frauen in einer ohnehin prekären familiären Situation (S. 68–76).
Komplizierter wurde die Situation bei außerehelichen Kindern. Der „Lebensborn e.V.“ ermöglichte eine diskrete Entbindung, fungierte aber auch als „Verwahrungsstelle“ bis das Erscheinen des männlichen Nachkommens und Erben (sic!) adäquat erschien (S. 85 – 93, 107). Darüber hinaus bot es sich auch als Heimstatt für Frauen an, die vehement die Schwangerschaft austragen (S. 100 - 104) bzw. sich unbedingt von einem SS-Angehörigen schwängern lassen wollten (S. 93 - 100). Letzteres war im „Lebensborn e.V.“ allerdings verpönt. Nötigungen zur Abtreibung wurden vom „Lebensborn e.V.“ vehement strafrechtlich verfolgt – Dorothee Schmitz-Köster schildert einen Fall, indem der (verheiratete) Mann vom Landgericht Dresden im Jahre 1939 zu sechs Jahren Zuchthaus und drei Jahren Ehrverlust verurteilt wurde (S. 101).
Hingegen nutzten unverheiratete Männer den „Lebensborn e.V.“ vor der Eheschließung gerne für eine „Abwägungs- und Überlegungsphase“ (S. 104). Wesentlich heikler gestaltete sich die Sachlage bei einem „flüchtenden Erzeuger“ (S. 110). Waren die Angaben der Frauen glaubhaft – was Dr. Ebner in einem strikten Verhör herauszufinden versuchte (S. 115) – konnten auch sie im „Lebensborn e.V.“ entbinden. Selbstredend musste die Mutter und ihre Vorfahren den Ansprüchen der NS-Ideologen genügen. Zeugungen aus rassischen Gesichtspunkten, gegebenenfalls im Fronturlaub (S. 136), sind gleichfalls zu verzeichnen – scheinen aber wesentlich seltener vorgekommen zu sein, als gemeinhin angenommen.
Interessanterweise existieren auch „Falsche Väter“, mithin SS-Angehörige, die als Väter von den Müttern benannt wurden, dergleichen aber gar nicht sind. In diesen Fällen reagierte der „Lebensborn e.V.“ sofort. Der „Lebensborn e.V.“ gab die Vormundschaft zurück, das Kind wurde aus dem Heim entlassen (S. 138). Schlussendlich vermittelte der „Lebensborn e.V.“ auch Pflege- und Adoptiveltern (S. 144). Dies war jedoch die letzte erdenkliche Möglichkeit. Gemäß der SS-Ideologie, gehörte das Kind zur Mutter bzw. zumindest in deren Sippe (S. 145). Wenn dergleichen nicht möglich war, wurde es fremden Pflege- bzw. Adoptiveltern übergeben – mit allen Vor- und Nachteilen (S. 150).
Schlussendlich wird im 5. Kapitel die Vita von Lebensborn-Väter nach dem Kriegsende beleuchtet (S. 151–152) und im 6. Kapitel ein Fazit gezogen (S. 153–154). Demzufolge blieben in der Tat eine Vielzahl der „geheimen“ Väter ein Mysterium (S. 154). Diejenigen, deren Identität bekannt war, erwiesen sich zumeist in den Folgejahren als „völlig unbrauchbar“ (S. 154).
Diskussion
Dorothee Schmitz-Köster präsentiert die Vita von 79 Männern (S. 153) – angesichts von wenigstens 7089 Geburten im „Lebensborn e.V.“ – sind dies knapp über 1 %. Anders formuliert: 79 Fallbeispiele sollen die gesamte typologische Bandbreite – noch dazu über fast ein Jahrzehnt – an „Lebensborn-Vätern“ darstellen?! Diese These ist gewagt und harrt der Überprüfung. Dergleichen soll an einem aktuellen Fallbeispiel geschehen.
Dr. Ernst Chlan, alias Dr. Franz Langer, Leiter des SD Wien und Eichmann-Intimus in Buenos Aires, zeugte Anfang 1939 mit einer soeben erst geschiedenen Zahnarztgattin und Professorentochter in Innsbruck ein Kind [9]. Eine Eheschließung fand nicht statt [10]. Die Geburt des Kindes erfolgte im November 1939 in Steinhöring/Bayern. Die Mutter kehrte alleine nach Österreich zurück. Chlan erkannte die Vaterschaft an, gleichwohl wurde sein Name in den Geburtsunterlagen falsch geschrieben, das Geschlecht und das Geburtsdatum in seiner SS-Stammakte unrichtig eingetragen und das Kind schließlich unter zwei Namen registriert, nämlich einmal dem Namen des geschiedenen Ehemannes und sodann aber auch unter dem „Mädchennamen“ der Mutter [11]. Das Kind entwickelte sich prächtig unter der Fürsorge einer „SS-Pflegemutter“, die einen weiteren unehelichen Professorenenkel in ihrer Obhut hatte und fortwährend Dr. Ebner persönlich handschriftlich Bericht erstattete [12]. Diese Abhandlungen, obwohl in einer klar leserlichen weiblichen Handschrift verfasst, wurde noch einmal säuberlich „abgetippt“ [13].
Der „Lebensborn e.V.“ betrieb mithin einerseits einen sehr großen Dokumentationsaufwand, um andererseits zusammen mit der SS durch eine fahrlässige wenn nicht zumindest bedingt vorsätzliche Nachlässigkeit, die wahre Identität des Vaters zu verschleiern. Chlan verschwieg bis zu seinem Tode im Jahre 1992 gegenüber seinem sozialen Umfeld die Existenz des Kindes [14]. Damit lässt er sich mühelos als Typ des „ledigen Erzeugers“, der sich fortan nicht mehr kümmerte, charakterisieren.
Fazit
Dorothee Schmitz-Köster entwickelt anhand weniger ausgewählter Fälle eine hochkomplexe Typologie von „Lebensborn-Vätern“, die einer konkreten Fallüberprüfung zugänglich ist. Das Buch erweist sich mithin als ein wertvolles Nachschlagewerk.
[1] https://www.mdr.de/geschichte/ns-zeit/politik-gesellschaft/lebensborn-heime-sex-fuer-fuehrer-volk-und-vaterland-100.html (letzter Zugriff am 11.4.2023).
[2] https://www.welt.de/geschichte/zweiter-weltkrieg/article149873036/Zuchtstationen-Bordelle-Himmlers-Gebaer-Verein.html (letzter Zugriff am 11.4.2023).
[3] https://www.hsozkult.de/conferencereport/id/fdkn-127926 (letzter Zugriff am 11.4.2023).
[4] https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/innenpolitik/der-lebensborn-ev-der-ss.html (letzter Zugriff am 11.4.2023).
[5] Koop, Volker: Dem Führer ein Kind schenken. Die SS-Organisation Lebensborn e.V., Köln/Weimar/Wien 2007, S. 255.
[6] Hullmeine, Clara: Das Lebensborn-Projekt als Teil der nationalsozialistischen Geburtenförderung – eine Auswertung der geburtshilflichen Ergebnisdaten der deutschen Lebensbornheime im „III. Reich“, Dissertation, FU Berlin/​Charité Berlin, 2019, Berlin, S. 5, https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/26135 (letzter Zugriff am 11.4.2023).
[7] Die Geburten lassen sich bis 1944 problemlos ermitteln, vgl. in diesem Zusammenhang die jeweiligen Jahrgänge der Zeitschrift Wirtschaft und Statistik (Hrsg.: Statistischen Reichsamt Berlin).
[8] Die 47 Aktenordner umfassende Sammlung ist das Ergebnis einer 25-jährigen Recherchearbeit, https://arolsen-archives.org/news/lebensborn/(letzter Zugriff am 11.4.2023).
[9] Benöhr-Laqueur, Susanne/​Matthias Gafke: Eichmanns geheimnisvoller Gesprächspartner in den „Sassen-Interviews“ – Dr. Ernst Chlan, alias Dr. Franz Langer, in: hagalil.com, 15.9.2022, [68] (letzter Zugriff am 11.4.023).
[10] Chlan beantragte die Eheschließung am 22.2.1939. Am 31.7.1939 teilte er dem RuSHA mit, dass beidseitig keine Heiratsabsichten mehr bestünden, vgl. Bundesarchiv,BArch/R 9361 – III/26436.
[11] Arolsen, Lebensborndatei, Standort Steinhöring, Akte Nr. V, 817 – Geburten (Steinhöring): 21.11.1939-30.11.1939 sowie: Bundesarchiv, Akte Dr. Ernst Chlan, AZ: R 9361 – III – 520116, Stammakte.
[12] Arolsen, Lebensborndatei, Standort Steinhöring. Das Kind wurde an eine österreichische Pflegemutter in Tirol übergeben. Es hat dort seine ersten Lebensjahre mit einem „Ziehbruder“ verbracht, er stammte gleichfalls aus einer außerehelichen Beziehung einer Professorentochter. Ob Chlan oder die leibliche Mutter das Kind besucht haben, kann aus den Akten nicht entnommen werden.
[13] Arolsen, Lebensborndatei, Standort Steinhöring, Akte Nr. V, 391.
[14] Gemäß den Akten, hat es offenbar zu Lebzeiten von Chlan nie einen Kontaktversuch seinerseits gegeben.
Rezension von
Prof. Dr. jur. Susanne Benöhr-Laqueur
Ass. jur., Hochschullehrerin, Professorin für Staatsrecht und Eingriffsrecht an der HSPV NRW (Stand-ort Münster)
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Zitiervorschlag
Susanne Benöhr-Laqueur. Rezension vom 12.04.2023 zu:
Dorothee Schmitz-Köster: Unbrauchbare Väter. über Muster-Männer, Seitenspringer und flüchtende Erzeuger im Lebensborn. Wallstein Verlag
(Göttingen) 2022.
ISBN 978-3-8353-5325-1.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/30492.php, Datum des Zugriffs 13.01.2025.
Urheberrecht
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