Göntje Rosenzweig: Familienrecht in Bildern - elterliche Sorge und Umgang
Rezensiert von Wolfgang Schneider, 23.10.2023

Göntje Rosenzweig: Familienrecht in Bildern - elterliche Sorge und Umgang. Visualisierte Darstellung des Sorge- und Umgangsrechts in der anwaltlichen und sozialen Praxis. Reguvis Fachmedien GmbH (Köln) 2022. 2., aktualisierte Auflage. 251 Seiten. ISBN 978-3-8462-1260-8. D: 36,00 EUR, A: 37,10 EUR.
Thema
Das Arbeitsbuch bietet in seiner vollständig überarbeiteten Auflage einen schnellen und fundierten Zugang zum gesamten Sorge- und Umgangsrecht. In der zweiten Auflage bereitet die Autorin die aktuelle Rechtsprechung und die Entwicklungen im Bereich der elterlichen Sorge sowie des Umgangsrechts auf und vermittelt diese teilweise doch recht komplexen Themenfelder in anschaulicher Weise mittels zahlreicher Visualisierungen, Übersichten und Praxisbeispielen. Dabei finden sich in der Neuauflage auch Ergänzungen gegenüber der ursprünglichen Version: So werden hier die Maßnahmen der Jugendhilfe im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Inobhutnahmen inklusive ihrer Bedeutung für das Familienrecht beleuchtet. Die Zielgruppe ist breit gefächert: Praktiker*innen der Sozialen Arbeit und im Familienrecht erfahren hier ebenso Wissenswertes wie Rechtsanwält*innen mit Schwerpunkt Familienrecht, Verfahrensbeistände im familiengerichtlichen Verfahren, Sachverständige und Fachkräften von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe.
AutorIn
Dr. Göntje Rosenzweig ist Fachanwältin für Familienrecht und in der Fortbildung von Anwält*innen tätig. Zuvor war sie viele Jahre lang Lehrbeauftragte für Familien- sowie Kinder- und Jugendhilferecht an der Alice-Solomon-Hochschule in Berlin. Als Mitautorin liegt von ihr bei Reguvis auch der Titel „Familienrecht in Bildern: Kindesunterhalt“ vor.
Aufbau und Inhalt
16 klar gegliederte Kapitel mit deutlich formulierten Unterkapiteln sorgen für eine übersichtliche inhaltliche Gliederung. Grafiken, Ablaufschemata und Texte wechseln sich durchgehend ab.
Zunächst steht die elterliche Sorge mit all ihren Facetten über fast die Hälfte des Titels im Fokus und wie sie entsteht bzw. begründet wird. Betrachtet werden dabei ebenso die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Trennung der Eltern – zum Beispiel durch das Wechsel- bzw. Residenzmodell – wie das Verbot entwürdigender Erziehungsmaßnahmen betrachtet oder die gemeinsame Sorge bzw. Alleinsorge von unverheirateten Eltern erläutert. Im weiteren Verlauf stehen die Teilbereiche der Personensorge im Blickpunkt, wobei die zentralen Bereiche Pflege, Erziehung und Aufenthaltsbestimmung sowie Beaufsichtigung besonders betrachtet werden. Im Folgenden wird dann erläutert, wie eine gerichtliche Zuweisung von Entscheidungsbefugnissen abläuft, wenn Eltern sich zum Beispiel nicht über bestimmte Aspekte der Erziehung einigen können. Im Falle getrennt lebender Eltern besonders interessant: Welche Entscheidungen erfordern eigentlich einvernehmliches Handeln (z.B. Anmeldung in einer bestimmten Kita, Beantragung von Hilfen zur Erziehung, besonders belastende oder gefährliche Reisen) und welche können vom hauptversorgenden Elternteil alleine (z.B. Besuch von Freund*innen, Nachhilfe, Entschuldigungen für Schule oder Kita im Krankheitsfall) getroffen werden?
Im weiteren Verlauf stehen dann die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und ihre Voraussetzungen, die Übertragung der Alleinsorge auf den Vater sowie das Ruhen der elterlichen Sorge (zum Beispiel bei aktueller Nicht-Erreichbarkeit, wenn dringende einvernehmliche Entscheidungen zu treffen sind). Es folgt ein großer Abschnitt über gerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdungen:
- Wann können Maßnahmen gegen Dritte getroffen werden?
- Welche Schutzgüter sind betroffen bei Prüfungen auf Kindeswohlgefährdung?
- Wann ist eine Trennung von Eltern und Kind juristisch statthaft und erforderlich?
Den Abschluss des Bereichs zur elterlichen Sorge bildet dann die Darstellung von Rechtsfolgen bei Einschränkung und Beendigung derselben.
Es folgt das Thema Umgang. Welche Rechte haben Kinder diesbezüglich? Kann der Umgang gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich erzwungen werden? Wie sieht das Verhalten von Sorge- und Umgangsrecht zueinander aus (Umgangsrecht besteht bei rechtlich anerkannter Elternschaft unabhängig vom Sorgerecht)? Wann kann der Umgang mit einem Elternteil ausgeschlossen werden? Und wie sieht es eigentlich mit dem Umgangsrecht von Großeltern und Geschwistern, anderen engen Bezugspersonen sowie dem leiblichen, aber nicht rechtlichen (spannender Unterschied!) Vater aus?
Der Abschnitt Kindeswohl und Kindeswohlprüfung beschäftigt sich überwiegend mit den juristisch wichtigen Kriterien des Kindeswohls: der Erziehungseignung, dem Förderprinzip, dem Kontinuitätsgrundsatz, den Bindungen des Kindes und dem Kindeswillen.
Daran anschließend widmet sich die Autorin dem Verfahrensrecht im familiengerichtlichen Verfahren. Die einzelnen Arten, Zuständigkeiten und Beteiligten werden ebenso benannt wie die Rolle anderer Beteiligten wie zum Beispiel die des Jugendamtes. An dieser Stelle Achtung: Das Jugendamt hat in Verfahren die elterliche Sorge betreffend keinerlei Antragsrecht, es kann nur Verfahren anregen.
Anschließend folgt der in der zweiten Auflage neu aufgenommene Teil über Kinderschutzmaßnahmen und Unterstützungsleistungen der Jugendhilfe. Zunächst werden Formalitäten wie die Anspruchsberechtigung geprüft, bevor die einzelnen Hilfsangebote nach § 27 ff. SGB VIII beschrieben werden. Auch Angebote der Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen nach den §§ 19–21 SGB VIII werden erläutert, bevor der Prozess der Inobhutnahme wie im Buch üblich mittels Text und visualisierenden Elementen näher in Augenschein genommen wird.
Den inhaltlichen Abschluss bildet eine überblicksartige Darstellung der Grundrechte von Eltern und Kindern, bevor ein ausführliches Stichwortverzeichnis das letzte Kapitel markiert.
Diskussion
Fachkräfte der Sozialen Arbeit und Recht – das sind zumindest in der Erfahrung des Rezensenten bisweilen zwei weit voneinander entfernte Welten, die in der Praxis aufeinanderprallen. Aus Sicht der Sozialen Arbeit sind Gesetze so ziemlich alles, was einem die Arbeit bisweilen schwer machen kann: starr und unflexibel, aber trotzdem auslegbar und nicht eindeutig (zum Beispiel bei der nicht vorhandenen Definition des Begriffs Kindeswohl). Und so herrscht oft ein gefährliches Halbwissen oder auch grobes Desinteresse. Dabei ist das Familienrecht mit all seinen Facetten die Grundlage für die tägliche Arbeit in vielen Bereichen der Jugendhilfe. Und genau hier setzt dieses Buch an.
Wer keine Lust hat, trockene und verschlungen formulierte Gesetzestexte zu lesen, der bekommt hier optisch klar und strukturiert aufgearbeitet alle wichtigen Bereiche des Familienrechts präsentiert. Wer will, kann die erklärenden Texte dazu lesen, aber mit ein bisschen Verständnis für die Sache dürfte dies sogar gar nicht nötig sein. Denn die Grafiken und Ablaufschemata sind trotz ihrer Übersichtlichkeit selbsterklärend und lassen keine Fragen offen. Wer hier nicht versteht, wo unter anderem der Unterschied zwischen dem Ruhen der elterlichen Sorge und dem Entzug derselben ist, der will es einfach nicht verstehen.
Insofern gehört dieses Buch nach Auffassung des Rezensenten in jedes Bücherregal von Fachkräften, die mit Familienrecht und dem SGB VIII zu tun haben. Durch die einprägsame Form der Wissensvermittlung in Bildern kann es zu einer Erhöhung der Professionalisierung von Fachkräften kommen, die im Idealfall dann nicht mehr von Jurist*innen belächelt werden, weil sie nicht genug vom materiellen Recht oder Verfahrensrecht wissen.
Besonders positiv anzumerken ist, dass in der Neuauflage auch die Hilfen zur Erziehung und die Inobhutnahme als ureigenste Aufgabe des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe einen breiten Raum einnehmen. Das hatte in der ersten Auflage gefehlt. Klasse, dass die Autorin diese Ergänzungen vorgenommen hat, da so der Titel noch runder und umfassender geworden ist.
Fazit
Das Buch kann durch seine klaren Visualisierungen komplexer Themenfelder einen guten Beitrag zur Professionalisierung von Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit leisten. Es kann zum Durcharbeiten ebenso genutzt werden wie als Nachschlagewerk bei in akuten Fällen aufkommenden Fragen. Familien- und Jugendhilferecht müssen keine „Feinde“ der Sozialen Arbeit sein, wie dieses Buch beweist. Vielleicht kann es dazu beitragen, bei der einen oder anderen Fachkraft Hemmschwellen abzubauen. Dann wäre für alle Beteiligten viel erreicht.
Rezension von
Wolfgang Schneider
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Zitiervorschlag
Wolfgang Schneider. Rezension vom 23.10.2023 zu:
Göntje Rosenzweig: Familienrecht in Bildern - elterliche Sorge und Umgang. Visualisierte Darstellung des Sorge- und Umgangsrechts in der anwaltlichen und sozialen Praxis. Reguvis Fachmedien GmbH
(Köln) 2022. 2., aktualisierte Auflage.
ISBN 978-3-8462-1260-8.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/30765.php, Datum des Zugriffs 11.12.2023.
Urheberrecht
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