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Ludwig Salgo, Natalie Ivantits (Hrsg.): Verfahrensbeistandschaft

Rezensiert von Wolfgang Schneider, 05.11.2025

Cover Ludwig Salgo, Natalie Ivantits (Hrsg.): Verfahrensbeistandschaft ISBN 978-3-8462-1322-3

Ludwig Salgo, Natalie Ivantits (Hrsg.): Verfahrensbeistandschaft. Ein Handbuch für die Praxis. Reguvis Fachmedien GmbH (Köln) 2023. 5., überarbeitete und erweiterte Auflage. 980 Seiten. ISBN 978-3-8462-1322-3. D: 54,00 EUR, A: 55,60 EUR.

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Thema

Als ‚Anwalt des Kindes‘, wie Verfahrensbeiständ:innen bezeichnet werden, ist ein umfassendes rechtliches Grundlagenwissen von großer Bedeutung: Wann wird die Verfahrensbeistandschaft eingerichtet? Was sind Rechte und Pflichten der Verfahrensbeiständ:innen? Wie erfolgt die Verfahrensbeteiligung? Vor dem Hintergrund einer qualifizierten Interessenvertretung des Kindes müssen Verfahrensbeiständ:innen weiterhin über pädagogische, psychologische sowie medizinische Kenntnisse verfügen. Auch organisatorische und vergütungsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der beruflichen oder nebenberuflichen Führung der Verfahrensbeistandschaft spielen in diesem Aufgabenfeld eine Rolle.

Herausgeber:in

Prof. Dr. jur Ludwig Salgo ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen zum Kindschaftsrecht und außerplanmäßiger Professor an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Dr. jur. Natalie Ivantis ist als Rechtsanwältin in Berlin tätig. Zahlreiche Autor:innen mit hoher Expertise im jeweiligen Bereich haben mit Beiträgen aus dem Themenkreisen Recht, Psychologie, Medizin und Soziale Arbeit unterstützt.

Aufbau und Inhalt

Die Struktur des Buches lässt sich in sieben Kategorien zusammenfassen: Entstehung und Entwicklung, gesetzliche Grundlagen, Wille und Wohl des Kindes, die rechtliche Stellung des Kindes in familiengerichtlichen und jugendhilferechtlichen Verfahren, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Verfahrensbeistands, beteiligte Personen und Institutionen sowie Organisation und Vergütung. Diese Themenfelder sind der rote Faden des Buches und finden sich entweder in eigenen Teilen mit verschiedenen Unterkapiteln oder werden an verschiedenen Stellen aus unterschiedlichen Perspektiven erläutert. Die zwei umfangreichsten Teile sind zum einen die Gesetzlichen Grundlagen mit rund 350 Seiten und Beiträge aus Pädagogik, Psychologie und Psychiatrie (rund 150 Seiten), wo es vor allem um Kindeswohl und Kindeswillen geht. Das Buch ist im klassischen Sinne von juristischen Fachbüchern durchweg mit Randnummern versehen, wichtige Begriffe sind gefettet.

Der Teil Gesetzliche Grundlagen beschreibt, welche Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen müssen, damit das Familiengericht überhaupt eine Verfahrensbeistandschaft installiert. Das ist zunächst in § 158 FamFG geregelt. Eine solche soll eingerichtet werden, wenn die Erforderlichkeit für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes vorliegt. Das klingt zunächst recht allgemein, wurde aber durch eine Novellierung 2021 konkretisiert: Zwingend notwendig ist die Verfahrensbeistandschaft, wenn es um Verfahren im Sinne von §§ 1666, 1666a BGB um den teilweisen oder vollständigen Entzug der elterlichen Sorge wegen einer möglichen Kindeswohlgefährdung geht. Zwei weitere Fälle, in denen eine Bestellung verpflichtend ist: Eventuelle Umgangsausschlüsse von Eltern(teilen) oder Verbleibensanordnungen, wenn also etwa eine Pflegefamilie erreichen möchte, dass ein Kind bei ihr bleibt. Das Gesetz benennt außerdem Regelbeispiele, wo Verfahrensbeiständ:innen also im Regelfalle bestellt werden sollen. Hierbei geht es dann um Verfahren, bei denen das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter:innen in erheblichem Gegensatz steht, eine Trennung des Kindes von der Person erfolgen soll, in deren Obhut es sich befindet, Verfahren, in denen es um die Herausgabe eines Kindes geht, sowie solche, die eine wesentliche Beschränkung des elterlichen Umgangsrechtes zum Gegenstand haben. Gesondert geregelt (§ 167 FamFG) ist ein ganz besonders sensibler Grund, der grundsätzlich die Bestellung eines Verfahrensbeistands erfordert: Verfahren, die im Sinne des § 1631b BGB eine freiheitsentziehende Maßnahme zum Ziel haben. Hier stehen gegen den Willen eines jungen Menschen massive Eingriffe in Grundrechte an, dass gesetzlich klar geregelt ist: Hier muss eine unabhängige Person die Interessen des Kindes vertreten.

Dieser Bereich zeigt eine besonders wichtige Schnittmenge mit den Texten zu Kindeswohl und Kindeswille im Teil Beiträge aus Pädagogik, Psychologie und Psychiatrie. Denn gerade im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen zum Schutz eines jungen Menschen stehen sich Kindeswohl und Kindeswille offensichtlich diametral gegenüber. Umso wichtiger ist es, dass der:die Verfahrensbeiständ:innen dem:der Minderjährigen verständliche Informationen des Kindes über Anlass, Verlauf und auch Ausgang des Verfahrens leistet. Im weiteren Verlauf dieses Teils wird unter anderem deutlich, dass es durchaus einen selbstgefährdenden Kindeswillen gehen kann, der dann dem Schutzauftrag der staatlichen Gemeinschaft im Sinne von Art. 6 GG entgegensteht. Denn ein Kind bleibt das Kind seiner Eltern, auch wenn diese es schädigen: „In der unrealistischen Hoffnung, deren dringend benötigte Wertschätzung doch noch zu erhalten, klammern sich schwer vernachlässigte, misshandelte und sexuell missbrauchte Kinder oft gerade an jene Personen, die ihre Bedürfnisse nicht zu befriedigen vermögen oder ihnen Gewalt antun“ (Rn. 11, S. 468). Und an dieser Stelle geht Kindeswohl und Kindeswille weder rechtlich noch sozialpädagogisch oder medizinisch übereinander: „Die Identifikation mit allmächtig und rücksichtslos erlebten Eltern führt zur Übernahme ihrer Sichtweisen und Moralvorstellungen. Dies verhindert zugleich die Entwicklung von Selbstwert, Integrität und Autonomie und geschieht zum Preis der Schuldübernahme durch das Kind“ (Rn.11, S. 468). Wer diese Situationen in Kinderschutzverfahren schon erlebt hat, weiß, wie wichtig hier neben einer persönlichen Haltung auch das notwendige fachliche und rechtliche Wissen ist. Denn: „Gefährdete Kinder sind häufig einer weitergehenden Verleugnung, Rationalisierung, Manipulation und Schweigegeboten, mitunter auch Erpressungen und Drohungen ausgesetzt“ (Rn. 13, S. 468 f.)

Diskussion

Bei einem Buch von über 1000 Seiten Umfang von einem ‚Handbuch‘ zu sprechen, wirkt auf den ersten Moment verwirrend. Denn dieses Werk nimmt man nicht mal so eben in die Hand, dafür ist es viel zu schwer. Aber wer diese fünfte Auflage, die umfassend überarbeitet wurde, zu Rate zieht, der wird auf fundiertes Wissen aus allen die Verfahrensbeistandschaft betreffenden Fachgebieten treffen. Wer hier etwas sucht, der dürfte es bei der schier unglaublichen Menge an Informationen auch finden. Allerdings – und das ist bei solch einem Umfang nicht verwunderlich – müssen die Nutzer:innen schon wissen, wonach sie eigentlich suchen. Denn so einfach lesen, das geht mit diesem Buch sicherlich schon aufgrund des Gewichts nicht. Wer aber etwas sucht, wird auch finden, denn das interdisziplinäre und praxiserfahrene Team vermittelt umfassend das notwendige Fach- und Praxiswissen für Verfahrensbeiständ:innen – inklusive zahlreicher Beispielfälle mit Problemanalysen und Lösungsansätzen. Ein Gewinn für Verfahrensbeiständ:innen ist es aber trotzdem definitiv: Jedes Thema wird von Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis aufbereitet und speziell auf die Verfahrensbeistandschaft zugeschnitten. Vom Kindschafts- und Verfahrensrecht über pädagogisches und psychologisches Grundlagenwissen hin zur Zusammenstellung möglicher Fallkonstellationen und Konfliktpotenziale. Kleiner Haken: Diesen Titel scheint es tatsächlich nur als Buch und nicht in digitaler Form zu geben.

Fazit

Fundiert und praxisrelevant: Dieses Buch sollte für alle Verfahrensbeiständ:innen ein absolutes Muss auf dem Schreibtisch sein.

Rezension von
Wolfgang Schneider
Sozialarbeiter
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Es gibt 217 Rezensionen von Wolfgang Schneider.

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ISSN 2190-9245