Jörg Reinhardt: Grundkurs Sozialverwaltungsrecht für die Soziale Arbeit
Rezensiert von Prof. Dr. Judith Dick, 17.10.2023

Jörg Reinhardt: Grundkurs Sozialverwaltungsrecht für die Soziale Arbeit.
Ernst Reinhardt Verlag
(München) 2023.
3. überarbeitete Auflage.
216 Seiten.
ISBN 978-3-8252-6001-9.
D: 22,00 EUR,
A: 22,70 EUR,
CH: 29,50 sFr.
Reihe: UTB - 4216. Soziale Arbeit.
Thema
Der Grundkurs soll den Einstieg in das abstrakte Sozialverwaltungsrecht mit Beispielen aus dem Kinder- und Jugendhilferecht und Schaubildern erleichtern.
Autor
Prof. Dr. Jörg Reinhardt lehrt die rechtlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München. 2014 kam die erste Auflage des vorliegend rezensierten Grundkurses heraus. Er veröffentlicht u.a. zum Adoptionsrecht und zum Sozialdatenschutzrecht.
Aufbau und Inhalt
Reinhardt baut seine Veröffentlichung übersichtlich auf und nennt die wichtigsten Lehrbuchthemen für das Sozialverwaltungsrecht:
- Grundbegriffe
- Träger der Verwaltung
- Formen des Verwaltungshandelns
- Der Verwaltungsakt
- Das Verwaltungsverfahren
- Datenschutz
- Der fehlerhafte Verwaltungsakt
- Rechtsbehelfe
- Die Aufhebung von Verwaltungsakten durch die Verwaltung
- Der öffentlich-rechtliche Vertrag
Der Band besticht durch seinen klaren Zugang zum Thema und 22 Übersichten. Im Anhang ergänzt ein Überblick über die Sozialgesetzbücher und 13 Musterlösungen zu den Fällen, Literatur und Sachregister die praktische Nutzbarkeit. Der Autor empfiehlt die Gesetzestexte parallel zu lesen.
Im Kapitel Grundbegriffe werden Verwaltungsrecht und seine Bereiche allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht erläutert. Daran schließt das Kapitel Träger der Verwaltung die Erläuterung der Behörden an; einschließlich Anstalten, Stiftungen, der Mitglieder habenden Körperschaften öffentlichen Rechtes. Ferner werden Beliehene, Verwaltungshelfer, Freie Träger und das System der Aufsicht dargestellt. Nach einer kurzen Einführung zu den privaten und öffentlichen Formen des Verwaltungshandelns setzt das 4. Kapitel einen Schwerpunkt zum Verwaltungsakt.
Hier werden auch Ermessen und Beurteilungsspielraum in ihrer Bedeutung für die Kinder- und Jugendhilfe geklärt anhand des Gefährdungsrisikos das das Jugendamt beurteilt, § 8a SGB VIII und der Betriebserlaubnis nach § 45 a SGB VIII. Wie ein Bescheid aufgebaut ist, seine Bekanntgabe erfolgt und durchgesetzt wird, schließt sich an. Im folgenden Kapitel zum Verwaltungsverfahren werden nach einer grundrechtlichen Anbindung u.a. zur Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die Verfahrensgrundsätze und die Zuständigkeit der Behörden behandelt. Das Datenschutzkapitel bietet ein Prüfschema und bezieht den Datenschutz freier Träger ein. Mögliche Fehler bei Verwaltungsakten werden mit den Heilungsmöglichkeiten aufgezeigt und das Kapitel zu den Rechtsbehelfen stellt besonders umfangreich das Rechtsmittel Widerspruch einschließlich Prüfschema vor. Aber auch Klage und Gerichtsverfahren werden kurz erläutert. Das besonders komplizierte Thema Aufhebung von Verwaltungsakten wird auf 8 Seiten vorgestellt. Ein kurzer Blick auf öffentlich-rechtliche Verträge schließt den Grundkurs Sozialverwaltungsrecht ab.
Diskussion
Reinhardts Grundkurs ist sehr gut zur Einführung für Studierende pädagogischer Fächer und insbesondere der Sozialen Arbeit geeignet. Für diese Zielgruppe könnte der Trägerbegriff nicht selbsterklärend sein und daher besser nicht als Kapitelüberschrift gewählt werden. Die für von Sozialverwaltungsverfahren Betroffenen wegen der Versagung von Leistungen besonders einschneidenden Mitwirkungspflichten werden zwar auf 2,5 Seiten dargestellt. Einführend mag dies reichen, in der Praxis ist hier eine vertiefte Beschäftigung mit der Verwaltungswirklichkeit und ihren Folgen für einige Problembereiche sehr bedeutend. Hier zeigt sich die Grenze eines Grundkurses. Beim Sozialdatenschutz wird das Verhältnis des SGB X und SGB VIII zur europaweit geltenden DSGVO auf ein einführendes Maß reduziert und damit eine schwierige Materie handhabbar gemacht für die Einführung ins Thema.
Fazit
Der „Grundkurs Sozialverwaltungsrecht für die Soziale Arbeit“ von Jörg Reinhardt erreicht seine Zielgruppe mit 194 kurzen Seiten plus Anhang. Konzise wird der umfangreiche Stoff eingedampft auf einen handhabbaren Umfang. Die Übersichten helfen zu memorisieren für Prüfungen. Die Fälle mit Musterlösungen bieten Beispiele der Rechtsanwendung, die bei dem abstrakten Thema Sozialverwaltungsrecht besonders gut Zugang eröffnen. Reinhardts 3. Auflage des Grundkurses ist daher zur Einführung in das Sozialverwaltungsrecht sehr zu empfehlen vor allem für Studierende der Sozialen Arbeit.
Rezension von
Prof. Dr. Judith Dick
Evangelische Hochschule Berlin, Professur für Sozialrecht
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