Kerstin Held, Ute Kuleisa-Binge et al. (Hrsg.): Handbuch Vormundschaft und Pflegschaft
Rezensiert von Wolfgang Schneider, 04.12.2024
Kerstin Held, Ute Kuleisa-Binge, Franziska von Nordheim, Reinhard Prenzlow, Tobias Fröschle (Hrsg.): Handbuch Vormundschaft und Pflegschaft. Rechtliche Grundlagen – Fälle und Lösungen – Psychologische und pädagogische Aspekte. Reguvis Fachmedien GmbH (Köln) 2023. 3., vollständig aktualisierte Auflage. 360 Seiten. ISBN 978-3-8462-1390-2. D: 42,00 EUR, A: 43,20 EUR.
Thema
Im Vormundschaftsrecht hat sich viel geändert. In diesem Buch finden die Leser:innen Neben den Grundlagen zu Bestellung, Amtsführung, Vergütung, Haftung und Abwicklung, dem einschlägigen Verfahrensrecht, erforderliche Genehmigungen und Rechtsmitteln finden sich 20 Praxisfälle mit 70 Einzelfragen und Lösungsvorschlägen sowie eine ausführliche Betrachtung von sozialpädagogischen Aspekten im Fokus.
Herausgeber:innen
Herausgegeben und bearbeitet wurde das Buch von Prof. Dr. Tobias Fröschle, Professor für Familienrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit an der Universität Siegen sowie Diplom-Sozialarbeiter Björn Heinz von der, Universität Siegen. Weitere Autor:innen sind Reinhard Prenzlow, Mitglied im Vorstand des BVEB e.V., Verfahrensbeistand, Berufsvormund und Ergänzungspfleger; Ute Kuleisa-Binge, Verfahrensbeistand, Ergänzungspflegerin, Vormundin und Mediatorin; Helen Sundermeyer, Referentin beim BumF; Kerstin Held, Vorsitzende des Bundesverbands behinderter Pflegekinder e.V.
Aufbau und Inhalt
Im ersten Teil werden die wichtigsten Grundlagen zu den Bereichen Bestellung, Amtsführung, Vergütung, Haftung und Abwicklung vorgestellt, während der zweite Teil sich voll und ganz der Praxis widmet. Hier werden 20 reale Fälle vorgestellt, zu denen eine große Zahl an Einzelfragen gestellt und Lösungsvorschläge gegeben werden. lesen Sie im ersten Teil dieses praxisorientieren Nachschlagewerks. Auch das einschlägige Verfahrensrecht, erforderliche Genehmigungen und Rechtsmittel finden Berücksichtigung. Im dritten Teil stehen vor allem sozialpädagogische Aspekte der Vormundschaft und Pflegschaft im Mittelpunkt. Auch hier finden Sie ausführliche Fallbeschreibungen. Außerdem werden diverse relevante Sonderthemen wie Behinderungen, Migrationshintergrund und Bindungsstörungen sowie die Problematik der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten aufgegriffen.
Dass Vormundschaft nicht gleich Vormundschaft ist wird im ersten Teil Juristisches Kurzlehrbuch zu den Rechtsgrundlagen deutlich. So können Gründe für eine Vormundschaft zum Beispiel im Tod und der Todeserklärung eines oder beider Elternteile liegen, ebenso in einem familiengerichtlichen Entzug der elterlichen Sorge. Ein in der Praxis wenig beleuchteter Aspekt ist die Vormundschaft bei Geschäftsunfähigkeit eines oder beider Elternteile. Ist diese festgestellt, ruht die elterliche Sorge qua Gesetz, es bedarf also keines gerichtlichen Verfahrens. § 104 Nr. 2 BGB besagt, dass geschäftsunfähig ist, „wer durch eine psychische Krankheit oder eine geistige oder seelische Behinderung dauerhaft außerstande ist, einen freien Willen zu bilden“. Ist die Mutter oder sind die Eltern minderjährig, ruht die elterliche Sorge in Teilen bis zur Volljährigkeit, ebenso ist es bei tatsächlicher Verhinderung der Eltern zum Beispiel wegen unbekannten Aufenthaltes. Dann wird das Ruhen der elterlichen Sorge festgestellt und Vormundschaft angeordnet.
Systemsprenger und Delinquenz ist ein Kapitel im dritten Teil dieses Buch überschrieben, in dem deutlich wird, dass es weder eine allgemeingültige Definition des Begriffes Systemsprenger gibt noch eine quantitative Erfassung von wie vielen jungen Menschen die Rede ist. Grundsätzlich stellen diese jungen Menschen den Sozialstaat vor ein Problem: Wie soll ihr Schutz sichergestellt werden, wenn sie in klassischen Jugendhilfemaßnahmen nicht oder kaum haltbar sind. Hier lässt sich häufig ein Kreislauf beobachten, der die ohnehin schwierige Lebenssituation dieser jungen Menschen noch verstärkt, weil sie immer wieder in Angeboten der Jugendhilfe ein Scheitern und Abbrüche erleben. Was helfen kann, wird ebenfalls dargestellt, wobei deutlich wird, dass die ‚Erfolgsquoten‘ dieser Hilfeformen sehr unterschiedlich sind. Vorgestellt werden dazu freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1631b BGB, therapeutische Wohngruppen, individualpädagogische Maßnahmen aber auch niedrigschwellige Hilfen. Eine ausführliche Fallgeschichte rundet das Kapitel ab und macht deutlich, wo die Probleme bei solchen Fallgeschichten liegen. Hier die richtige Entscheidung bei der Ausübung (von Teilbereichen) der elterlichen Sorge zu treffen, ist nicht einfach. Ein Restrisiko und eine große Ungewissheit werden immer bleiben.
Diskussion
Neben einer guten grafischen Gestaltung, die es einfach macht, wesentliche Informationen schnell zu erfassen, punktet das Handbuch mit einem großen Praxisbezug und einem breiten Feld an Informationen aus den Bereichen Recht, (Sozial)-Pädagogik und Psychologie. Das Konzept, eigenes Handeln an den Beispielfällen zu erproben, generiert einen großen erkenntnisgewinn, ebenso die Reflexion und Nachbereitung der realen Fallkonstellationen, die vorgestellt werden. Dass auch Spezialthemen wie Behinderungen, Migration und Systemsprenger ihren Platz finden, macht deutlich, dass auch komplexere Bereiche in diesem Handbuch berücksichtigt wurden. Etwas unsauber ist dabei aber die Vermischung von Personenkreisen: Die zitierte Studie von Mögling et al. Im Systemsprenger-Kapitel widmet sich dem Phänomen der Straßenjugendlichen, die nicht zwangsläufig unbedingt Systemsprenger sein müssen. Hier wäre eine bessere Abgrenzung besser gewesen: Denn Schätzungen zu Systemsprengern gibt es durchaus, während es zu den „entkoppelten Jugendlichen“, die ohne jede Hilfe leben tatsächlich nur grobe, kaum aussagekräftige Schätzungen gibt. Trotz dieser Vermischung bietet das Kapitel aber interessante Fakten, die für die Praxis eine große Relevanz haben können.
Ein weiterer Pluspunkt: Das letzte Kapitel widmet sich auch dem, was nach der Beendigung der Vormundschaft noch passiert. So ist ein Handbuch auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung entstanden, das sich sowohl zum Lesen, Durcharbeiten als auch Nachschlagen sehr gut eignet.
Fazit
In der Kinder- und Jugendhilfe treffen Fachkräfte – sofern sie nicht sogar selbst in diesem Bereich tätig sind – was zwangsläufig auf die Themenbereiche Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft. Daher ist dieses Buch ein wichtiger Baustein – und das sowohl für Menschen, die beruflich damit zu tun haben, als auch für alle diejenigen Fachkräfte, die auf der anderen Seite in Berührung mit dem Themenfeld kommen.
Rezension von
Wolfgang Schneider
Sozialarbeiter
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