Arnold Köpcke-Duttler: Pädagogik und Rechtswissenschaft im Gespräch
Rezensiert von Dipl.-Päd. Dr. Jos Schnurer, 11.10.2005
Arnold Köpcke-Duttler: Pädagogik und Rechtswissenschaft im Gespräch. Interdisziplinäre Brückenschläge. Paulo Freire Verlag (Oldenburg) 2004. 184 Seiten. ISBN 978-3-86585-213-7. 20,90 EUR.
Konrad, sprach die Frau Mama...
Solange Menschen über die "richtige" Erziehung von Kindern nachdenken, Ratschläge im wahrsten Sinne des Wortes erfinden und in den gesellschaftlichen Diskurs um die richtige Gesittung geben, solange geht es um die Frage, wie der richtige Umgang zwischen Erwachsenen und Kindern aussehen soll. Der daumenlutschende Konrad und der widerborstige Struwwelpeter gelten dabei als Merkposten in der Diskussion um die traditionell-bürgerliche Erziehung. Der Streit zwischen den beiden Polen "Erziehen oder Wachsen lassen", oder der Theodor Littschen Maxime "Führen und Wachsen lassen", ist eröffnet. Wir haben es mit den Grenzziehungen von Lob und Tadel, von Lohn und Strafe (Andreas Flitner) zu tun. Wir kämen in der schulischen Erziehung - und sicher auch der familialen und Erwachsenenerziehung - nicht ohne Lob und Tadel aus, so Heinrich Roth in seiner "Pädagogischen Psychologie des Lehrens und Lernens". Gleichzeitig aber auch: "Lob ist wichtiger als Strafe". Die Kontroversen sind deutlich. Anpassung an die gesellschaftlichen und zivilisatorischen Normen, der "gesellschaftliche Zwang zum Selbstzwang" also, wie Norbert Elias in seinem Entwurf zu einer Theorie der Zivilisation (1969) feststellt, mit der marxistischen Ideologie der "Selbsterziehung", wie dies L.I.Ruwinski (1972) formuliert, oder wie dies etwa in der Auseinandersetzung mit "Jugendkriminalität, Strafjustiz und Sozialpädagogik" (1969) zum Ausdruck kommt, dass sich ein "Mischmasch von Strafe und Erziehung" nur negativ auswirken könne und eine Weiterentwicklung der zivilisatorischen Grundlagen nur möglich sei, "wenn man von dem Prinzip der Strafe ausgeht". Mark Twain gar trifft mit seiner losen Bemerkung, Erziehung sei die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Kinder, ins Mark der bürgerlichen Selbstverständlichkeiten. Die Frage, "Wie viel Strafe muss sein?", ist nicht nur eine historische, überwundene, sondern eine höchst brisante, wie in der aktuellen Diskussion im Deutschen Bundestag deutlich wird. In "Blickpunkt Bundestag online" wird diagnostiziert, dass bei den vielfältigen Strafen in der Jugendkriminalität immer häufiger ein fehlendes Unrechtsbewusstsein festgestellt würde. Auf die Frage an die zuständigen Bundestagsabgeordneten in den jeweiligen Fraktionen, wie jugendlichen Straftätern begegnet werden solle, kommen höchst bemerkenswerte Statements zustande. So empfiehlt etwa der SPD-Abgeordnete Joachim Stünker "Erziehen, nicht strafen", Norbert Röttger von der CDU/CSU-Fraktion hingegen, dass der Staat stark auftreten müsse, Jutta Dümpe-Krüger von Bündnis 90 / Die Grünen will, dass jungen Menschen Perspektiven und Hilfestellungen bei der Bewältigung der vielfältigen Probleme gegeben werden solle und "Politik und Gesellschaft müssen alles daran setzen, die Bedingungen des Aufwachsens zu verbessern, um der jungen Generation Zukunftschancen zu eröffnen". Für Sibylle Laurischk von der FDP ist es entscheidend, dass die Strafe der Straftat "auf dem Fuße" folgen müsse.
Diese lange Vorrede hat den Sinn, auf ein Problem hinzuweisen: Das seit Jahrhunderten entwickelte Neben- und Gegeneinander der Auffassungen von Erziehung in den Erziehungswissenschaften und Rechtswissenschaften, zwischen Pädagogik und Rechtskunde, zwischen Anpassung und Widerstand, zwischen Nachgeben und Bestrafen, zwischen Erweitern und Begrenzen, zwischen Verstehen und Vergelten, zwischen Funktion und Dysfunktion, hat mehr zu Postulaten als zum Dialog geführt. Immer wieder aber gab es auch Versuche, den Dialog zwischen Rechtsphilosophie und Pädagogik anzuregen, wie etwa durch die Ende der 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts gegründete "Aktionsgemeinschaft Sozialisation" (AGS), die sich das Ziel gesetzt hatte, den Hamburger Jugendstrafvollzug zu reformieren. Ihr Motto: "Nicht ducken, biegen, unterdrücken dürfte unsere Aufgabe sein, sondern helfen, aufrichten, abtragen von Schutt und Schlacke, unter der das Gute verborgen liegt". Einer, der durch seine Ausbildung als Diplompädagoge und Jurist heute für eine Gesprächsinitiative geeignet zu sein scheint, ist Arnold Köpcke-Duttler, Rechtsanwalt im Unterfränkischen und apl. Professor am erziehungs- und humanwissenschaftlichen Fachbereich der Universität Kassel und Lehrbeauftragter für Jugendstrafrecht und Schulrecht an der Universität Würzburg. In der Pädagogischen Reihe des Paulo Freire Verlags, Oldenburg, legt er eine Sammlung von Beiträgen aus seiner Lehrtätigkeit als Jurist und Erziehungswissenschaftler vor.
Inhalt
Die Motive und das Verständnis des Autors wird in Erich Kästners Satz erkennbar: "Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen"; um es pädagogisch auszudrücken, könnte man den zweiten Halbsatz auch ergänzen mit: ... kannst du deine Zukunft bauen! Dabei begibt er sich auf die Suche nach spinnwebenverhangenen und teilweise vergessenen Archiv- und Quellenmaterialien von Befürwortern eines modernen Strafvollzugs unserer Zeit, wie etwa nach Karl Wilker (1885 - 1980), der zum reformpädagogischen Kreis von Wilhelm Blume und Elisabeth Rotten gehörte. Wilken vertrat etwa eine "soziale Kriminalpolitik", bei der nicht die rächende und strafende Erziehungsinstanz im Vordergrund steht, sondern die Förderung von Mitverantwortung, Vertrauen und Zuwendung; oder er erinnert mit einem Beitrag zur "öffentlichen Erziehung" an den Rechtsphilosophen und Strafrechtler Gustav Radbruch, der sich mit seiner optimistischen Auffassung, wie wir sehen, bis heute nicht durchgesetzt hat: "Das Gute in den Menschen zu fördern und zu mehren, müssen sie so behandelt werden, als wären sie schon gut". Er setzt sich mit den christlich-ethischen Vorstellungen und dem Widerspruchsgeist des Gelehrten und Dramatikers Reinhold Schneider (1903 - 1958) auseinander, indem er die Gewissensbildung als einen wichtigen Anker für grundlegende menschliche Entscheidungen, etwa gegen Gewalt und Krieg, heraus stellt. Mit einigen Fragestellungen zu den Möglichkeiten und Aufgaben der Friedenspädagogik im Zusammenhang mit staatlichem, rechtlichem und individuellem Denken, führt er diese Gedanken fort. Fehlen darf in diesem Diskurs natürlich nicht die Frage nach Verantwortung und Schuld, sowohl im Zusammenhang mit der Hanna Ahrendtschen Frage "Nach Auschwitz", als auch in der Auseinandersetzung mit dem "Zeitalter der Massenvernichtung". Eine Pädagogik der Menschenrechte, wie sie erfreulicherweise in den letzten Jahren engagiert in die pädagogische, globale Diskussion gebracht wird (siehe dazu die Rezensionen zu: Thomas Hoppe, Klaus Hüfner u.a., Claudia Mahler / Anja Mihr, Volker Lenhart, Claudia Lohrenscheidt), bedarf, so Arnold Köpcke-Duttler, auch einer rechtsphilosophischen Betrachtungsweise. Impulse für einen notwendigen, weiterführenden Diskurs zwischen Pädagogik und Rechtswissenschaft setzt er mit den Beiträgen: "Ökologische Verantwortung einer Hochschule", "Recht und schulische Integration", "Plädoyer für die Vielfalt im Schulwesen", zur aktuellen Auseinandersetzung um "öffentliche Erziehungsaufgaben an asylsuchenden Menschen", zum "Pluralismus der Religionen", am klassischen Beispiel der Kruzifix-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, u.a.
Fazit
Die Veröffentlichung stellt eine Sammlung von, im Zusammenhang mit dem zögerlichen Gespräch von Pädagogen und Juristen geführten bzw. bisher nicht geführten Auseinandersetzungen um Erziehung unter pädagogischen und rechtsphilosophischen Prämissen dar. Es ist eine Auswahl, bei der Theoretiker und Praktiker freilich wichtige Themen vermissen werden. Deshalb darf man gespannt sein auf den vom Autor angekündigten zweiten Band der Reihe, den er "Rechtswissenschaft und Pädagogik im Gespräch" nennen will. Hier sollten auch die Aspekte berücksichtigt werden, die kürzlich einmal, in Anlehnung an Pestalozzi, als die drei großen "Z" und erweitert durch die aktuelle Diskussion um das große "V" für die gesellschaftliche Diskussion um Erziehung genannt wurden: Zeit, Zuwendung, Zärtlichkeit und Vorbild (der gesellschaftlichen Bildungs- und Erziehungsinstanzen).
Rezension von
Dipl.-Päd. Dr. Jos Schnurer
Ehemaliger Lehrbeauftragter an der Universität Hildesheim
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