Rita Haverkamp, Michael Kilchling et al. (Hrsg.): Unterwegs in Kriminologie und Strafrecht
Rezensiert von Dr. Karsten Lauber, 12.01.2024
Rita Haverkamp, Michael Kilchling, Jörg Kinzig, Dietrich Oberwittler, Gunda Wößner (Hrsg.): Unterwegs in Kriminologie und Strafrecht - exploring the world of crime and criminology. Festschrift für Hans-Jörg Albrecht zum 70. Geburtstag.
Duncker & Humblot GmbH
(Berlin) 2023.
2., unveränderte Auflage.
1278 Seiten.
ISBN 978-3-428-19005-8.
D: 219,90 EUR,
A: 226,10 EUR.
Reihe: Kriminologische und sanktionenrechtliche Forschungen - Band 25.
Thema
Es dürfte nur wenige kriminologisch arbeitende Personen geben, die in ihrem Bestand über keine Arbeit von Hans-Jörg Albrecht verfügen. Anlässlich seines am 24.01.2020 vollendeten 70. Lebensjahres erschien 2020 eine Festschrift zu Ehren von Hans-Jörg Albrecht. Dieser Sammelband ist nun in einer 2., unveränderten Auflage erschienen.
Autor/​-innen
An der Festschrift beteiligten sich 70 Autorinnen und Autoren, u.a. Thomas Feltes, Wolfgang Heinz, Arthur Kreuzer, Karl-Ludwig Kunz, Helmut Kury, Dietrich Oberwittler, Karl-Heinz Reuband und Ulrich Sieber. Es sind etliche der prominentesten Kriminologen Deutschlands vertreten.
Entstehungshintergrund
Die Festschrift erscheint als Band 25 der Reihe „Kriminologische und sanktionsrechtliche Forschungen“, herausgegeben von Kirstin Drenkhahn.
Aufbau
Der Sammelband gliedert sich in sechs Kapitel:
- Sicherheit und Prävention (11 Aufsätze)
- Kriminologie und Kriminalpolitik (15 Aufsätze)
- Strafe und Strafzumessung (8 Aufsätze)
- Strafrechtliche Sozialkontrolle und Sanktionen (14 Aufsätze)
- Jugendkriminalität und Jugendkriminalrecht (7 Aufsätze)
- Folgewirkungen von Strafe und Strafvollzug (9 Aufsätze)
Den Rahmen bilden ein kurzes Vorwort der Herausgeber/​-innen, ein 50-seitiges (!) Publikationsverzeichnis des Jubilars und eine Liste mit den 70 (!) Autorinnen und Autoren. Statt einer Laudatio leitet die Festschrift mit einer kurzen Beschreibung der beruflichen Stationen von Hans-Jörg Albrecht ein, an die ein knapp 18-seitiges Interview mit ihm anschließt. Das Interview ist zunächst in deutscher Sprache und im Anschluss daran in englischer Sprache abgedruckt. Im Übrigen sind auch einige der 64 Aufsätze in englischer Sprache verfasst. Alle Beiträge in diesem Sammelband verfügen über ein eigenes Literaturverzeichnis – jeweils am Ende des Beitrags.
Inhalt
Das einleitende Interview mit Hans-Jörg Albrecht führten Michael Kilchling und Gunda Wössner im August 2020 und beinhaltet die drei Teile „Wissenschaftlicher Werdegang“, „Entwicklung der Kriminologie“ und Ausführungen „Zur Person“.
Über die „Innere Sicherheit in unruhigen Zeiten. Von Ängsten und anderen Unsicherheiten“ schreibt Thomas Feltes (S. 113 - 124). Was macht den Menschen Angst und welche Auswirkungen hat dies für die Innere Sicherheit (S. 114)? Wer mit den Arbeiten von Feltes vertraut ist, weiß, dass dessen Gedanken zur Angst nah an Zygmunt Bauman liegen und in Bezug auf die Kriminalitätsfurcht nicht unwesentlich an die Generalisierungsthese anschlussfähig sind, d.h. dem Einfluss sozialer/ökonomischer (Zukunfts-)Ängste auf das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung. Feltes beschreibt den Begriff, die Genese und die kriminalpolitische Verwertung der Inneren Sicherheit, erklärt Fehlerquellen der polizeilichen Kriminalstatistik und analysiert die Ängste in der Bevölkerung, die maßgeblich von der Ungleichheit innerhalb der Gesellschaft geprägt sind. Den Abschluss bildet ein Plädoyer an die in der Kriminologie und Polizeiwissenschaft tätigen Personen, das Feld nicht unkommentiert der Kriminalpolitik zu überlassen, sondern an der Meinungsbildung mitzuwirken.
„Lokale (Un-)Sicherheiten in der Migrationsgesellschaft“ ist der Titel des Aufsatzes von Thomas Görgen, Eva Sevenig und Jochen Wittenberg (S. 169 - 184). Der Aufsatz ist Teil des BMBF-geförderten Projekts „Sicherheitsanalysen und -vernetzung für Stadtquartiere im Wandel“ (SiQua) – mit Datenerhebungen in Berlin, Dresden und Essen. In diesem Aufsatz werden Daten aus Essen im Hinblick auf den Einfluss der Zuwanderung auf das Sicherheitsempfinden analysiert. Die Untersuchung basiert auf qualitativen und quantitativen Methoden. Hier spielt natürlich die Frage des sozialen Zusammenhalts in den Untersuchungsgebieten, bei denen es sich um Essener Stadtteile mit sozialen Problemlagen handelt, eine bedeutende Rolle. Recht aufschlussreich zeigt sich die dargestellte Regressionsanalyse, bei der zwar die Wahrnehmung von Incivilities den (bekannt) starken Effekt auf das Sicherheitsempfinden ausübt, das Alter jedoch unauffällig bleibt (Stichwort: Kriminalitätsfurchtparadox). Auch gilt es, den Einfluss der Viktimisierung (nicht: Viktimisierungserwartung) zur Kenntnis zu nehmen. Einfluss nehmen zudem der soziale Zusammenhalt (positiv auf das Sicherheitsempfinden) bzw. die Kritik an Zuwanderung (negativ). Die Bildungsvariable ist hingegen nicht Teil der Berechnungsmodelle.
Ferenc Irk führt unter „Risikomanagement und Kriminalitätskontrolle. Lokale Antworten auf globale Herausforderungen“ (S. 125 - 136) eine kapitalistische Gesellschaftsdiagnose durch, in der es der Kriminologie im Wesentlichen nicht gelingt, sich in ausreichendem Maße der dazugehörigen Makrokriminalität zu widmen. Der aus dem Ungarischen übersetzte Text dreht sich dabei um Fragen von Moral, Recht, Devianz und Delinquenz und demzufolge auch um Kriminalisierung und Entkriminalisierung sowie um Bewusstsein und Verantwortung.
Im Anschluss daran formuliert László Kőhalmi „[e]inige evidenz- und nicht evidenzbasierte Gedanken über die Sicherheit“ (S. 137 - 147), die sich um die Balance von Sicherheit und Freiheit drehen. Es ist auch eine Frage der Kosten, wie der Autor anhand der Migration aufzeigt: „Die Erstellung einer einwanderungsbezogenen Bilanz ist eine scheinbar einfache Aufgabe […], da durch eine SWOT-Analyse die potenziellen Vorteile […] und Nachteile […] modelliert werden können“ (S. 144).
Harald Arnold befasst sich in „Un-/Sicherheit: Äußere Realität und innere Welt. Anmerkungen zu einer (nicht nur) kriminologischen Thematik“ (S. 229 - 258) mit Fragen der Inneren Sicherheit und des Sicherheitsempfindens. Anknüpfend an der zum Veröffentlichungszeitpunkt noch jungen Corona-Pandemie beleuchtet Arnold verschiedene alte und neue Bedrohungen, die nicht nur den Begriff der Inneren Sicherheit, sondern auch eine Sicherheitsforschung hervorbrachten. Im Anschluss daran rückt das Sicherheitsempfinden in den Vordergrund. Ein Schwerpunkt liegt dabei in einer recht umfangreichen Kritik an den bundesweiten Viktimisierungssurveys (2012, 2017) und einigen grundlegenden Kritiken an den Begriffen Angst/​Furcht oder beispielsweise dem Standardindikator. Diese Ausführungen münden in der Frage der Beziehung zwischen objektiven und subjektiven Kriminalitätsindikatoren.
„Über unbeabsichtigte Folgen des Strafrechts und der Strafverfolgung“ (S. 279 - 288) ist ein kürzerer Beitrag von Karl-Ludwig Kunz. Die Pönalisierung von Rauschgiftherstellung, -handel und besitz sind anschauliche Beispiele; ebenso wie die Verbesserung der Sicherheitstechnik bei den Banken, die möglicherweise mit der Verlagerung auf Tankstellenüberfälle zu nicht intendierten Effekten geführt haben bzw. führen (S. 280). Konkrete Aussagen über die Pläne, bestimmte Arten der Herstellung und des Konsums von Cannabis zu entkriminalisieren, finden sich allerdings nicht in diesem Beitrag. Auch wenn Kunz nicht explizit darauf eingeht, so wird deutlich, wie wenig analytisch straftaten- bzw. strafverfahrensbezogene Gesetzentwürfe in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden, wobei insbesondere der Stellenwert der Kriminologie gering ist.
Ebenfalls zu den kürzeren Beiträgen zählt „Heiß und Hitzig – Was hat der Klimawandel mit der Kriminologie zu tun?“ von Rita Haverkamp (S. 327 - 339). Ausgangspunkt ist „das weitgehende Schweigen in der deutschen Kriminologie“ (S. 327) zum Klimawandel, wobei auffällig ist, dass die Autorin die Arbeiten von Uwe Füllgrabe unberücksichtigt lässt, die 1974 und 2019 in den Zeitschriften DIE POLIZEI und Kriminalistik erschienen sind. Gleichwohl sind die Auswirkungen des Wetters (einschließlich des Klimawandels), beispielsweise auf die Gewaltkriminalität, ein noch wenig beachtetes Thema in der Kriminologie, das sich für Langzeitbeobachtungen anbieten würde. Haverkamp rekurriert auf die angloamerikanische Green Criminology bzw. die deutsche Umweltkriminalität und erklärt, weshalb in der polizeilichen Kriminalstatistik die umweltbezogenen Straftaten rückläufig sind. An dieser Stelle bleibt allerdings die Wahrnehmung/Störung von bzw. durch Abfall durch die städtische Bevölkerung unberücksichtigt, wobei Bürgerbefragungen wiederkehrend verdeutlichen, dass es sich hierbei um die problematischste aller Ordnungsstörungen handelt. Da es sich bei diesen Ordnungsstörungen in der Regel um Ordnungswidrigkeiten handelt, fließen diese nicht in die polizeiliche Kriminalstatistik ein. Treffend kommt die Autorin zwar zu dem Ergebnis, dass die Umweltkriminologie (wenn es überhaupt eine vitale gibt) „durch das Umweltstrafrecht geprägt“ (S. 334) ist, gleichwohl wäre auf den Stellenwert der Ordnungsstörungen hinzuweisen, die insbesondere Einfluss auf das Sicherheitsempfinden nehmen, wie der o.a. Beitrag von Görgen et al. exemplarisch aufzeigt. In kriminaltheoretischer Hinsicht wird anhand der General Strain Theory von Robert Agnew ein Ansatz zur Erklärung der Green Criminology bzw. der Auswirkungen des Klimawandels aufgezeigt.
Über das Alkoholverbot in Freiburg/​Breisgau berichtet Roland Hefendehl in „Tausendsassa Alkoholverbot … im Dienste von Gesundheit, Kriminalität und Kommerz“ (S. 379 - 396). Das Alkoholverbot hat mit der Polizeiverordnung der Stadt Freiburg (2008), einem dagegen gerichteten Urteil des VGH Mannheim (2009) und dem landesweit gültigen Alkoholverkaufsverbotsgesetz (2010), das einen neuen § 3a in das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg einfügte, einen breit angelegten Rahmen. Intensiv befasst sich Hefendehl mit zwei Evaluationen, die auf Art. 3 Abs. 2 des Alkoholverkaufsverbotsgesetzes Bezug nehmen und übt Methodenkritik (dort ist normiert, dass die Regelungen zum nächtlichen Verkaufsverbot für alkoholische Getränke spätestens drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten zu evaluieren sind). Ende 2017 eröffnete der Gesetzgeber eine neue Möglichkeit für örtliche Alkoholkonsumverbote und zwar mittels einer in das Polizeirecht eingefügten Verordnungsermächtigung (§ 10a PolG BW). Auf dieser Grundlage erließ bislang nur die Stadt Karlsruhe im Jahr 2018 ein Alkoholkonsumverbot.
„Gibt es die ideale Polizei?“, fragt im Anschluss daran László Korinek (S. 397 - 407). Der Aufsatz lässt sich durchaus in den Kontext vergleichbarer Überlegungen in den 1990er-Jahren in Deutschland stellen, als mit der Idee des Community Policing auch die Frage nach guter Polizeiarbeit (kurz an-)diskutiert wurde. Korinek erteilt einer militärisch geprägten Polizei eine Absage; deutlich wird auch, dass Bestrebungen, eine Gesellschaft ohne Polizei zu denken, hübsche, jedoch wenig hilfreiche Gedankenspiele bleiben.
Das Ziel von Detlef Nogala in „Von der Policey zur PolizAI. Vorüberlegungen zur weiteren Aufklärung eines zukunftsfesten Polizeibegriffs“ (S. 409 - 430) ist es, den Polizeibegriff in „einem kriminologisch-soziologischen Sinne neu auszuleuchten“ (S. 410). Es handelt sich um einen Beitrag, der auch als polizeiwissenschaftlich bezeichnet werden könnte. Die These des Autors lautet, „dass sich ein adäquater erweiterter Polizeibegriff am ehesten über die Reflexion der geltenden gesellschaftlichen Entwicklungsstufe erschließt“ (S. 420). Von der (guten) Policey hin zur PolizAI (?), wobei AI für die artificial intelligence, also künstliche Intelligenz steht. Im Fokus der Kritik steht nicht zuletzt auch die mangelnde theoretische Auseinandersetzung mit der Polizei – zugunsten einer oft kleinteiligen Empirie auf dem Gebiet der Polizei.
„Bodycams als Einsatzmittel der Polizei – präventiv oder (doch nur) repressiv. Ergebnisse zur Akzeptanz und Wirksamkeit in Bayern“ (S. 431 - 457) lautet der Titel des Aufsatzes von Peter Sutterer. In einem Projekt der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Polizei wurde die einjährige Erprobung von drei Kameramodellen in sieben Polizeidienststellen in Augsburg, München und Rosenheim untersucht. Der dazugehörige Forschungsbericht, der zwar als Quelle genannt wird, ist unveröffentlicht. Die polizeiinterne Untersuchung gibt ausschließlich deskriptive Ergebnisse wieder, insofern bleibt die Aussagekraft begrenzt.
Dem Werk Albrechts folgend, befasst sich das dritte Kapitel mit Strafe und Strafzumessung. An dieser Stelle ist der Aufsatz von Albin Eser verortet: „Straftheorien – reflektiert aus der Sicht von Hans-Jörg Albrecht“ (S. 543 - 560). Der Autor macht sich im Werk Albrechts auf die Suche nach dessen Grundverständnis von Strafe (vgl. S. 543). Straf- und Strafzwecktheorien zählen zwar zum Grundinventar der Kriminologie, leiden jedoch ähnlich der Kriminalitätstheorien an einer gewissen Krise. Seine Analyse beendet Albin Eser mit einer Erläuterung seines eigenen Strafverständnisses, das angesichts seiner Eingängigkeit jederzeit in ein Lehrbuch aufgenommen werden könnte.
Dem vierten Kapitel (Strafrechtliche Sozialkontrolle und Sanktionen) ist von Wolfgang Heinz der Beitrag „Die Staatsanwaltschaft – ‚der‘ kriminalpolitische Akteur im System strafrechtlicher Sozialkontrolle“ (S. 805 - 826) entnommen. Es handelt sich um eine Analyse der Staatsanwaltschaftsstatistik, der Heinz eine kurze, jedoch wichtige Erläuterung zu deren Herkunft und Entwicklung voranstellt. Deutlich wird, dass es sich um eine nur bedingt aussagekräftige Statistik handelt; die Wiederholung der Forderung nach einer Verlaufsstatistik liegt auf der Hand (S. 824 f.). Im Fazit problematisiert der Autor eine uneinheitliche Erledigungspraxis bei den Staatsanwaltschaften, konkret: einen verfassungsrechtlich problematischen divergierenden Gesetzesvollzug in Deutschland (S. 826). Eine darauf aufbauende dezidierte Beschreibung, inwieweit die Staatsanwaltschaft im Sinne des Aufsatztitels kriminalpolitisch agiert, ist den Ausführungen nicht zu entnehmen. Ein weiteres plakatives Ergebnis ist die Beschreibung der Staatsanwaltschaft als Einstellungsbehörde und weniger als Anklagebehörde.
In „Rechtliche und soziale Folgen von Strafen“ (S. 1109 – 1120) verdeutlicht Axel Dessecker unter anderem bislang wenig berücksichtigte Folgen des Strafvollzugs, wie den Verlust des Arbeitsplatzes. Gerade über die sozialen Folgen von Strafen sind, so der Autor, noch zu wenig systematische Informationen vorhanden und die rechtlichen Auswirkungen können weit über den Regelungsgehalt des Strafgesetzbuches hinausgreifen (S. 1117).
„Die Entwicklung des Strafvollzugs in Deutschland seit der Jahrtausendwende“ (S. 1159 – 1178) des Co-Herausgebers Joachim Obergfell-Fuchs ist ein Beitrag aus dem 5. Kapitel (Folgewirkungen von Strafe und Strafvollzug). Grundlage der Analyse bilden Daten der Rechtspflegestatistiken. Bereits der Blick auf grundlegende Daten veranschaulicht deutliche Veränderungen im Strafvollzug. Obergfell-Fuchs wirft dabei auch einen Blick auf die in den letzten Jahren problematisierten Ersatzfreiheitsstrafen, die in erster Linie Menschen in Armut betreffen.
Diskussion
Das einleitende Interview Hans-Jörg Albrecht bietet einen gelungenen Einstieg in den Sammelband und bestätigt die Entscheidung der Herausgeberschaft, auf eine Laudatio zu verzichten. Besonders hervorzuheben ist die Bestandsaufnahme der Kriminologie in Deutschland (S. 26 f.) sowie das von Albrecht konstatierte Entwicklungspotenzial in Bezug auf die informelle Sozialkontrolle (S. 25 f.). Natürlich erfährt die Leserschaft auch viel über den persönlichen und beruflichen Werdegang des Jubilars, insbesondere dessen Erfahrungen aus der internationalen Lehr- und Forschungstätigkeit.
In einer unaufgeregten Art wird vielerorts die freundschaftlich-kollegiale Verbundenheit etlicher Autorinnen und Autoren mit dem Jubilar deutlich. Gleichwohl: Der Sammelband „funktioniert“ auch ohne den Status als Festschrift hervorragend.
Der Sammelband beinhaltet solide kriminologische Texte in einer respektablen inhaltlichen Bandbreite. Die Kapitel sind sehr gut aufeinander abgestimmt; selbst im ersten Kapitel, das sich den bereits vielfach rezipierten Makrothemen „Sicherheit und Prävention“ widmet, werden unterschiedliche Perspektiven beleuchtet, sodass kaum Redundanzen anzutreffen sind.
Der Biografie des Jubilars folgend beinhaltet der Sammelband auch etliche Beiträge aus dem Ausland; dies begründet einen gewissen Anteil an englischsprachigen Aufsätzen.
Die Länge der Aufsätze bewegt sich zwischen ca. 10 und 30 Seiten, sodass die Beiträge überschaubar bleiben.
Das 1278 Seiten umfassende Werk kostet sowohl als gebundenes Buch als auch als E-Book 219,00 EUR. Diejenigen, die sich für die Druckversion entscheiden, erhalten ein von Duncker & Humblot herausgegebenes prachtvolles Buch.
Fazit
Die Festschrift verdeutlicht das breit angelegte Œuvre von Hans-Jörg Albrecht und dessen Stellenwert in der internationalen Kriminologie. In der Gesamtbetrachtung könnte der Sammelband auch als Lehrbuch Verwendung finden. Doch nicht nur für die Lehre ist das umfangreiche Werk geeignet; die Vielzahl an renommierten Autorinnen und Autoren gewährleisten auch einen hohen Nutzwert für Theorie und Praxis, sodass das sehr schön hergestellte Buch von Duncker & Humblot für unterschiedliche Zielgruppen bestens geeignet ist.
Rezension von
Dr. Karsten Lauber
M.A. (Kriminologie, Kriminalistik, Polizeiwissenschaft), M.A. (Public Administration)
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Es gibt 24 Rezensionen von Karsten Lauber.
Zitiervorschlag
Karsten Lauber. Rezension vom 12.01.2024 zu:
Rita Haverkamp, Michael Kilchling, Jörg Kinzig, Dietrich Oberwittler, Gunda Wößner (Hrsg.): Unterwegs in Kriminologie und Strafrecht - exploring the world of crime and criminology. Festschrift für Hans-Jörg Albrecht zum 70. Geburtstag. Duncker & Humblot GmbH
(Berlin) 2023. 2., unveränderte Auflage.
ISBN 978-3-428-19005-8.
Reihe: Kriminologische und sanktionenrechtliche Forschungen - Band 25.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/31260.php, Datum des Zugriffs 03.11.2024.
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