Ursula Wollasch: Ethik in Beziehung
Rezensiert von Prof. Dr. Hartmut Kreß, 14.05.2024

Ursula Wollasch: Ethik in Beziehung. Profilbildung für soziale Organisationen. Lambertus Verlag GmbH Marketing und Vertrieb (Freiburg) 2023. 496 Seiten. ISBN 978-3-7841-3366-9. D: 25,00 EUR, A: 25,70 EUR.
Thema
Dem Buch liegt daran, für Einrichtungen der Caritas Kriterien zu benennen, die den Besonderheiten dieses konfessionellen Trägers Genüge leisten und die zugleich zeitgemäß sind. Der katholische Verband Caritas gehört in der Bundesrepublik Deutschland zu den großen Wohlfahrtsverbänden. Seinem Anspruch zufolge richtet sich das Buch an die Personen, die in der Verbandsspitze tätig sind, an Führungskräfte sowie generell an die Mitarbeiter*innen (S. 16).
Autorin
Die Verfasserin ist promovierte Theologin und war laut Klappentext mehr als 20 Jahre auf Bundes- und Landesebene bei der katholischen Caritas tätig, u.a. in der Behindertenhilfe und der Kindertagesbetreuung.
Entstehungshintergrund
Am 22.11.2022 haben die katholischen Bischöfe für die Einrichtungen des Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesens, die von der katholischen Kirche getragen werden, die rechtlichen Vorgaben verändert. Aufgrund ihrer aktualisierten „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ ist zu den Strukturen und zum Selbstverständnis der Caritas neuer Diskussionsbedarf entstanden. Das hier vorliegende Buch nimmt an der Debatte teil und möchte Impulse beisteuern.
Aufbau
Das sehr umfangreiche, fast 500 Seiten umfassende Buch ist aus vier Teilen zusammengefügt. Durchgängig ist das Leitmotiv tragend, das bereits der Buchtitel nennt: „Ethik in Beziehung“.
- Der erste Teil beschäftigt sich auf der Grundsatzebene mit einem Ethikverständnis, das sich am Phänomen und an den Strukturen menschlicher Beziehungen orientiert.
- Der zweite Teil führt Anwendungsbeispiele vor Augen. Als historisches Beispiel für eine Beziehungsethik dient das neutestamentliche Gleichnis vom barmherzigen Samariter.
- Äußerst umfangreich fällt der dritte Teil aus: „Auswertung: Ethik in Beziehung – theologisch, ethisch und fachlich“ (S. 151–437). Er erörtert kirchliche Dokumente und vermittelt Anregungen bzw. gibt Ratschläge für praktisches Handeln in kirchlichen Institutionen.
- Der vierte Teil, der unter die Überschrift „Eine Ethik für Menschen und Organisationen“ gestellt ist, zieht eine grundsätzliche Bilanz zur christlichen Profilbildung katholisch getragener Wohlfahrtseinrichtungen.
Inhalt
Teil 1 des Buches ist mit der Überschrift versehen worden: „Ethik in Beziehung: Der methodische Ansatz“. Konzeptionell geht es um einen Ethikansatz, der auf die Kultivierung und Stabilisierung menschlicher Beziehungen abzielt. Der Verfasserin zufolge lässt sich eine solche Ethik aus der katholischen Soziallehre ableiten. Sie zitiert die Sozialenzyklika Octogesima adveniens von Papst Paul VI. aus dem Jahr 1971. Tragend für eine Ethik, die gelingende Beziehungen zwischen den Menschen unterstützt, sei der Dreischritt Sehen – Urteilen – Handeln, d.h. erstens die Wahrnehmung der Realität, zweitens eine normative Reflexion auf der Basis katholischer Sozialprinzipien – nämlich Personwohl, Gemeinwohl, Solidarität, Subsidiarität, Partizipation und Nachhaltigkeit – sowie drittens ein Handeln, das in komplexen Organisationen gut geplant und gesteuert werden müsse (S. 30 f.). Anders gesagt geht es der Verfasserin um „Praxisorientierung, Personorientierung, perspektivisches Denken und Partizipation“. Dies alles sei „im Lichte des Evangeliums“ zu betrachten (S. 43).
Der nachfolgende Buchteil 2 ist unter die Überschrift „Anwendung: Ethik in Beziehung – drei Beispiele“ gestellt. Als erstes Beispiel für eine Ethik, die die Beziehungsdimension und -qualität des Menschseins ernstnimmt, nennt er einen Text, der für die neuere katholische Kirche ein Schlüsseldokument darstellt, nämlich die Erklärung „Gaudium et spes“ des Zweiten Vatikanischen Konzils. Die Verfasserin betont, dass diese Konzilserklärung die persönliche Freiheit der Menschen anerkannt und die moderne Idee der Menschenwürde rezipiert habe (S. 66 f.). Andererseits erwähnt sie zumindest beiläufig, vor allem in den Fußnoten, auch die Grenzen des Konzilstextes. Er drang nicht dazu vor, das Recht der Menschen auf sexuelle Selbstbestimmung zu achten oder die traditionelle katholische Ehemoral zu überwinden (S. 69 Fußn. 32, S. 79 Fußn. 47). Hieraus erkläre es sich, dass die Kirche in der Gegenwart zu diesen Themen den Anschluss verloren habe. In dieser Hinsicht sei inzwischen eine „zunehmende moralische Irrelevanz“ der Kirche festzustellen (S. 81).
Zusätzlich dazu, dass der zweite Buchteil das Anliegen der Beziehungsethik mithilfe amtlicher Dokumente der katholischen Kirche illustriert, erläutert er es noch anderweitig. Religionsgeschichtlich macht er auf das Gleichnis vom barmherzigen Samariter aufmerksam (S. 112 ff.). Für das heutige Sozial- und Gesundheitswesen veranschaulicht er die Bedeutung beziehungsorientierten ethischen Denkens anhand eines Fallbeispiels, das einer ethischen Fallbesprechung in einer sozialen Einrichtung entnommen worden ist (S. 128 ff.).
Der dritte Buchteil ist mit nahezu 300 Druckseiten voluminös. Er erörtert den „Dreischritt Sehen – Urteilen – Handeln“, an dem der Verfasserin konzeptionell sehr viel liegt, in vielfältiger Weise. Obwohl der Dreischritt eigentlich durch Papst Paul VI. in kirchlichen Dokumenten verankert worden sei, habe die kirchliche Lehrautorität ihn danach in den Hintergrund gerückt oder sogar abgewiesen. Dies zeige sich daran, wie schroff und unnachgiebig der Vatikan in den 1980er Jahren die auf Sehen – Urteilen – Handeln gestützte lateinamerikanische Befreiungstheologie verurteilt habe (S. 184 ff.). Der derzeit amtierende Papst Franziskus bleibe distanziert, weil er einen anderen Schwerpunkt gesetzt habe, nämlich die sogenannte Neu-Evangelisierung Europas (S. 199). Die Reaktion der römischen Lehrautorität auf die Ideen des Dreischritts sei „eine Geschichte mit Höhen und Tiefen“ (S. 212).
Umfassend widmet sich der dritte Buchteil sodann weiteren normativen Leitbegriffen, die mit einer „Ethik der Beziehung“ zusammenhängen, insbesondere der „Personorientierung“ (S. 264) oder der „Partizipation“ (S. 374). Dies erfolgt jeweils mit ausführlichem Rückgriff auf kirchliche Grundlagentexte oder auf biblische Texte, manchmal mit kurzen Seitenblicken auf philosophische Reflexionen (etwa zur Epikie, zur Einzelfallgerechtigkeit bei Aristoteles, S. 343) und mit Anregungen für die Alltagspraxis in Organisationen des Sozial- und Gesundheitswesens. Zum Leitbild der Partizipation arbeitet die Verfasserin heraus, dass die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 den Subjektstatus und das Recht von Behinderten auf aktive gesellschaftliche Teilhabe in ganz neuer Weise ins Licht gerückt hat (S. 407). Ihrerseits entfaltet sie Praxishinweise für die Umsetzung von Partizipation in Kitas (S. 411 ff.) oder für die institutionelle Stärkung von Partizipation in Sozialeinrichtungen durch die Einführung eines Beschwerdemanagements (S. 434), u.a.
Der letzte, vierte Buchteil widmet sich nochmals grundsätzlich den Strukturen der katholisch verantworteten Einrichtungen des Sozial-, Gesundheits- und Erziehungssektors. Er greift die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ auf, die die deutschen katholischen Bischöfe 2022 neu beschlossen haben. Ein Leitmotiv der neuen Grundordnung lautet, dass die Identität katholischer Einrichtungen von ihrem institutionellen christlichen Selbstverständnis abhänge. Genau hierauf, auf die „institutionelle Profilbildung“ (S. 460) solcher Einrichtungen, zielt die Verfasserin ab. Sie beabsichtigt, mit ihrem Buch die „Lücke zu schließen“, dass das institutionelle Ethos kirchlich getragener sozialer Organisationen bislang noch nicht hinreichend durchdacht worden sei (S. 438). Ihrerseits plädiert sie für eine „menschenfreundliche Grundhaltung“ (S. 444) in den Einrichtungen und trägt im Schlusskapitel – wie schon in den vorausgehenden Buchteilen – erneut Anregungen für die Alltagspraxis vor (z.B. S. 450: „Die Leitungsrolle verantwortlich wahrnehmen“, oder S. 452: „Mit einem Kodex seelische Gewalt verhindern“). Letztlich lege eine von der Kirche getragene Organisation – etwa eine Klinik, eine Kindertagesstätte oder eine Pflegeeinrichtung – „Zeugnis“ vom christlichen Glauben ab. Im Sinn einer „Ethik in Beziehung“ sei „die Arbeit in der kirchlichen Einrichtung als Einladung und Chance“ zu begreifen, „den christlichen Glauben kennenzulernen“. Es gehe um „die Durchdringung der ganzen Organisation mit dem heilschaffenden Geist der Verkündigung Jesu“ (S. 468).
Dabei sei mit zu beachten, dass in katholischen Einrichtungen viele Mitarbeiter*innen kein Mitglied der katholischen Kirche sind. Daher könne man in ihnen faktisch „eine Vielzahl von moralischen und religiösen Überzeugungen“ antreffen (S. 467). Nichtchristliche Lebens- und Weltanschauungen seien zur Kenntnis zu nehmen. Der von der Verfasserin vorgelegte Denkansatz verschließe sich „auch nicht einer religiös neutralen, humanistischen Ethik“ und behindere „nicht die Zusammenarbeit mit Menschen, die eine andere ethische Orientierung haben“ (S. 449).
Diskussion
Das Buch lässt sich den Reformdebatten zuordnen, die – vom römisch-katholischen Lehramt in Rom kritisch beäugt und von Rom wiederholt in Schranken verwiesen – in den letzten Jahren in der deutschen katholischen Kirche stattgefunden haben.
Man kann geteilter Meinung sein, wie überzeugungskräftig die theologischen Formeln sind, auf die das vorliegende Buch eine Organisationsethik für katholisch getragene Einrichtungen gründen möchte – etwa das Postulat: „die Organisation als Ganze legt Zeugnis für die anbrechende Gottesherrschaft ab“ (S. 468). Dies wäre gesondert kritisch zu diskutieren. In moralischer Hinsicht liegt dem Buch daran, dass Organisationsstrukturen humanverträglich gestaltet werden. Zur Fundierung beruft sich die Verfasserin auf amtliche Texte der katholischen Kirche.
Auf die geistesgeschichtliche Verankerung einer humanen dialogorientierten Ethik in der modernen Sozial-, Existenz- und Dialogphilosophie geht das Buch nicht weiter ein. Stattdessen rekurriert es auf kirchliche Dokumente, um diese dahingehend zu interpretieren, dass sie für die Gegenwart anschlussfähig werden. Vor allem stützt es sich auf Texte im Kontext des Zweiten Vatikanischen Konzils, die die Menschenwürde und die persönlichen Freiheitsrechte grundsätzlich anerkannt haben. Zuvor hatte die katholische Kirche den neuzeitlich-modernen Vorstellungen von Menschenwürde, individuellen Menschen- und Freiheitsrechten und insbesondere der persönlichen Gewissens- und Religionsfreiheit ausdrücklich widersprochen und sie verurteilt. [1] Diese düstere Seite der katholischen Kirchengeschichte lässt das Buch beiseite. Aber es lässt durchaus anklingen, dass die katholische Kirche die Menschenrechte bis heute noch nicht umfassend übernommen hat. Dies zeige sich etwa an ihrer Abwehrhaltung gegenüber den Rechten von Frauen (S. 104 f.).
Insgesamt übt das Buch Zurückhaltung, was kritische Anmerkungen zur katholischen Kirche anbelangt. Zu den Problemen kirchlicher Aussagen gehört ihre Doppelzüngigkeit. Ein Beispiel hierfür lässt sich dem Buch immerhin entnehmen. Es erinnert daran, wie nachdrücklich die Konzilserklärung „Gaudium et spes“ die aktive Teilhabe, die Partizipation aller Menschen am gesellschaftlichen Leben befürwortet habe (S. 95 ff.), und merkt dann an, dass sich das Plädoyer für Partizipation nur auf den außerkirchlichen Bereich, nicht aber auf den Binnenbereich der Kirche bezog (S. 108). Bis heute schränkt die katholische Kirche Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte von Laien und von Frauen binnenkirchlich bekanntlich sehr stark ein. Die Doppelmoral der katholischen Kirche lässt sich genauso an anderen Themen verdeutlichen, z.B. an ihrem Umgang mit Arbeitnehmer*innenrechten. So sehr sie in ihren lehramtlichen Texten das Recht von Beschäftigten auf Arbeitsstreik anerkannt hat (hierzu ein Hinweis auf S. 85), so wenig ist sie bereit, einen Streik ihrer eigenen Beschäftigten hinzunehmen. Das in Deutschland geltende kirchliche Arbeitsrecht schließt für Arbeitnehmer*innen, die in kirchlich getragenen Einrichtungen angestellt sind, das Grundrecht auf Arbeitsstreik aus. [2]
Darüber hinaus hadert die Kirche als Arbeitgeberin bis heute mit dem individuellen Grundrecht auf negative Religionsfreiheit. Die Ablehnung der negativen Religionsfreiheit kehrt noch in der Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts wieder, die die katholischen Bischöfe 2022 beschlossen haben. Einerseits ist die Caritas zwingend auf Mitarbeiter*innen angewiesen, die der Kirche nicht angehören. Ohne sie müsste sie zahlreiche Einrichtungen aufgeben. Andererseits verbietet die bischöfliche Grundordnung den katholischen Beschäftigten bis heute, aus der Kirche auszutreten. Für diesen Fall droht sie die Kündigung an – und zwar sogar dann, wenn die konkrete Arbeitstätigkeit gar keinen religiösen Bezug hat. Außerdem dürfen Menschen, die früher einmal aus der Kirche ausgetreten sind, in einer kirchlich getragenen Einrichtung von vornherein nicht angestellt werden. Von sich aus ist die Kirche nicht bereit, von ihrem intoleranten Standpunkt abzurücken. Zu diesem Problem ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu erwarten. [3] Voraussichtlich wird er entscheiden, dass die katholische Kirche das Recht von Beschäftigten und von Stellenbewerber*innen auf negative Religionsfreiheit in Zukunft respektieren muss.
Es wäre nicht das erste Mal, dass der Europäische Gerichtshof menschenrechtswidrige Vorgaben der deutschen katholischen Kirche außer Kraft setzt. Im Jahr 2018 untersagte er ihr, sich in das Privatleben ihrer Beschäftigten einzumischen. Der Europäische Gerichtshof nahm es nicht hin, dass eine katholisch getragene Klinik einem Chefarzt gekündigt hatte, weil er ein zweites Mal geheiratet hatte („Chefarztfall“). [4] Diesem Urteil des höchsten europäischen Gerichts musste sich die deutsche katholische Kirche beugen. Es wirkte sich auch auf die „Grundordnung“ aus, die die Bischöfe im Jahr 2022 zum kirchlichen Arbeitsrecht verabschiedet haben. Der Neufassung zufolge haben katholisch getragene Einrichtungen das Privatleben ihrer Beschäftigten, z.B. eine Wiederverheiratung oder eine gleichgeschlechtliche Beziehung, zu tolerieren. Ohne die breite öffentliche Kritik und ohne den juristischen Druck wäre die Kirche zu einem solchen Zugeständnis zweifellos nicht bereit gewesen. [5]
Das von Ursula Wollasch geschriebene Buch klammert solche Sachverhalte aus. Stattdessen bemüht es sich, für eine behutsame Modernisierung der Arbeitsbedingungen und der Organisationsstruktur kirchlich getragener Einrichtungen innerkirchlich Akzeptanz zu schaffen, indem es sich auf geeignete Anknüpfungspunkte in der katholischen Soziallehre beruft. Es wäre wünschenswert, dass es hiermit Resonanz findet. Um in katholisch getragenen Einrichtungen eine human- und sozialverträgliche Unternehmenskultur aufzubauen, sind auch die Fallbeispiele und Praxisempfehlungen des Buches nützlich.
Fazit
Das Buch beteiligt sich an den Reformdebatten, die zurzeit in der deutschen katholischen Kirche geführt werden. Es verfolgt das Anliegen, für katholisch getragene Einrichtungen des Sozial-, Gesundheits- und Erziehungswesens ein christliches Profil aufzuzeigen, das gesellschaftlich anschlussfähig sein soll, und plädiert für eine humane Unternehmenskultur.
[1] Vgl. z.B. Ernst-Wolfgang Böckenförde, Kirche und christlicher Glaube in den Herausforderungen der Zeit, Berlin 2. erw. Aufl. 2007, S. 198 ff., S. 232 ff.
[2] Grundordnung des kirchlichen Dienstes, 22.11.2022, Art. 9 Abs. 3 S. 2.
[3] Bundesarbeitsgericht, Beschl. v. 1.2.2024, 2 AZR 196/22 (A), mit Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof.
[4] Europäischer Gerichtshof, Urt.v. 11.9.2018, C-68/17.
[5] Eine kritische Kommentierung der Grundordnung durch den Verfasser dieser Rezension: H. Kreß, Die neue „Grundordnung“ des katholischen kirchlichen Arbeitsrechts – zwiespältig und am kirchlichen Eigeninteresse orientiert, in: Weltanschauungsrecht Aktuell, Nr. 6, 20.12.2022, online https://weltanschauungsrecht.de/sites/​default/​files/​download/​weltanschauungsrecht_aktuell_6_1.pdf (Abruf 4.5.2024).
Rezension von
Prof. Dr. Hartmut Kreß
Professor für Sozialethik an der Universität Bonn
Website
Mailformular
Es gibt 20 Rezensionen von Hartmut Kreß.