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Michael Städtler, Michael Heidemann (Hrsg.): Herrschaft oder Organisation

Rezensiert von Dr. phil. Kevin-Rick Doß, 20.03.2024

Cover Michael Städtler, Michael Heidemann (Hrsg.): Herrschaft oder Organisation ISBN 978-3-98737-004-5

Michael Städtler, Michael Heidemann (Hrsg.): Herrschaft oder Organisation. Zur politischen Form menschlicher Gesellschaft. zu KLAMPEN! Verlag (Springe) 2024. 172 Seiten. ISBN 978-3-98737-004-5. D: 14,80 EUR, A: 15,30 EUR.
Reihe: Grundlinien kritischen Denkens.

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Thema

Der hier zu besprechende Band umfasst mit „Herrschaft“ einen Begriff, der bereits in eine lange Forschungstradition eingebettet ist und bis heute immer wieder Konjunktur hat innerhalb der kri­ti­schen Theorie sowie im handelsüblichen sozialwissenschaftlichen Diskurs. Herrschaft meint in die­sen Kontexten oftmals unmittelbare politische Herrschaftsmechanismen, ins­tru­men­tel­le, sicht­bare Verfügungen von Gewalt, ihre Ausübungsformen durch Staat, Recht und Gesetz oder auch For­men der Subjektivierung. Die Autoren dieses Werkes begreifen diese Aspekte durchaus mit ein, po­sitionieren sich allerdings anders. Antizipiert wird die Aufgabe, „zur theoretischen Bestimmung und zur grundsätzlichen Kritik der Gründe und Formen gesellschaftlicher Herrschaftsverhältnisse in Gesellschaften mit kapitalistischer Produktionsweise beizutragen“ (S. 7). Das impliziert den Re­kurs auf anonyme Herrschaft und wie diese sich in und durch das Kapitalverhältnis vermittelt. Aber nicht nur. Der Begriff „Organisation“ zeigt an, dass es zudem um die Überwindung dieser his­to­risch begriffenen Herrschaftsform geht. „Organisation“ hier allerdings nicht verstanden als Ana­chronismus gegenüber herrschender Gewalt, sondern als Erinnerung an „grundsätzliche Alter­na­tiven zu der These von der Naturgegebenheit oder Selbstverständlichkeit von Herrschaft“ (S. 44).

Die Beiträge sind im Kontext der 4. Tagung des Peter-Bulthaup-Archivs am 25. Juni 2022 ent­stan­den und gravitieren in der Hauptsache um die Marxsche „Kritik der politischen Ökonomie“, unter Aufnahme der sog. älteren kritischen Theorie.

Aufbau und Inhalt

Der Band fasst insgesamt sieben Beiträge und schließt mit zwei bisher unveröffentlichten Vor­le­sun­gen von Peter Bulthaup aus dem Februar 1994 mit dem Titel „Zur logischen Form des Staats der bürgerlichen Gesellschaft“, wo entlang der Hegelschen Rechtsphilosophie das Verhältnis von Staat und bürgerlicher Gesellschaft ausgelotet wird. Eng entlang des Hegelschen Textes ar­bei­tet Bulthaup den antagonistischen Charakter der Staatsmacht heraus und macht deutlich, dass der Staat und seine Exekutivorgane (Polizei) einerseits als notwendige Machtinstitution angesehen wer­den, um die Folgen kapitalistischen Wirtschaftens einzuhegen. Andererseits sorge der Staat aber zu­gleich dafür, das losgelassene Konkurrenzprinzip zu sichern und mitunter zu befeuern, indem er recht­lich und notfalls mit unmittelbarer Gewalt das Privateigentum an Produktionsmitteln ga­ran­tie­re (vgl. S. 149). Im weiteren Verlauf der Vorlesung macht Bulthaup deutlich, dass sich der bür­ger­li­che Staat nicht allein aus seinen Funktionen ableiten lasse (S. 158). Eine derartige Ableitung er­weist sich darum als problematisch, weil der Staat immer bereits „als Staatsgewalt als Subjekt er­scheint“ (S. 160). Er ist bereits etwas genuin Vermitteltes. Dass sich das so verhält, wird u.a. sicht­bar an den Staatsorganen, denen die „Vermutung der Unschuld als Pflicht“ auferlegt werden müsse, da den Staatsorganen diese Vermutung nicht selbstverständlich sei (S. 165). Mit anderen Worten, Bulthaup deutet in seinen Vorlesungen auf jene in der Staatsmacht reüssierenden Widersprüche hin, die letztlich in kapitalistisch vermittelten Prozessen situieren und dort für etwaige Ohnmachts­ten­denzen sorgen. – Und genau dorthinein zielen die vorhergehenden Beiträge: Herr­schafts­kri­tisch und ohne eine Gesellschaftsform jenseits kapitalistischer Produktionsverhältnisse aus den Augen zu verlieren.

Deutlich gemacht ist dies bereits in der Einleitung der Herausgeber. Michael Städtler und Michael Heidemann skizzieren hier „affirmative(.) Schwundstufen ‚Kritischer Theorie‘“ (S. 7) und machen gleich zu Beginn deutlich, dass Herrschaft nicht auf „Struktur“ reduziert werden könne (vgl. S. 9). Der allgemeine Zweck von Herrschaft sei vielmehr in der Aneignung fremden Mehrprodukts und seinen historisch-konstitutiven Voraussetzungen zu suchen (vgl. S. 9 f.). Das schließt Ei­gen­tums­fra­gen ebenso ein wie die „gesetzmäßige(.) Form kapitalistischer Akkumulation“ (S. 12f). Um Herr­schaft in kapitalistischen Gesellschaften zu begreifen sei es wichtig das damit ver­bun­dene Klas­sen­ver­hältnis systematisch zu erfassen und zwar hinsichtlich der „systematische[n] Dif­ferenz“ von Pri­vat­eigentum an Produktionsmitteln im Verhältnis zur Ware Arbeitskraft (S. 13). Gerade dieser Aspekt spielt allerdings kaum oder gar keine Rolle mehr in Herrschaftstheorien, was an Honneth und Habermas exemplifiziert wird. Kursorisch zwar, aber keineswegs unter Substanzverlust, stel­len die Herausgeber gut nachvollziehbar heraus, wie und warum Marxens Arbeitswerttheorie selbst aus der kritischen Theorie nach und nach exiliert wurde, ja überhaupt die Marxsche „Kritik der po­li­tischen Ökonomie“ unberechtigterweise aus den Erklärungsansätzen einer Theorie über Herr­schaft verschwand. Das hat Folgen für deren Erklärungsreichweite vor allem dort, wo An­tago­nis­men schlichtweg personalisiert wurden und nach wie vor werden (vgl. S. 17). Die Au­toren weisen nach, inwieweit es sich bei Weber, Luhmann, Bour­dieu und insbesondere Foucault (graduelle Unterschiede natürlich eingepreist) um affirmative Herr­­schaftstheorien handelt (S. 18–22). Trotz herrschaftskritischer Anleihen gibt ins­be­son­dere der post­­strukturalistische Machtbegriff eigentlich keine immanent-kritische Pers­pek­tive mehr frei, die auf ein Jen­seitiges kapitalistischer Herrschafts­for­men verweisen könnte. Jeder Kampf ge­gen Macht kön­ne im­mer nur als eine neue Macht auf­ge­fasst werden (S. 22). Ähnliches gilt für Herrschafts­an­sätze in der Politologie (Stichwort: Glo­ba­li­sie­rung) und Rechtswissenschaft, die sich „ihrem Ge­gen­stand übergeben“ (S. 27), während Rechts­ge­setze „die anonyme Herrschaft der Produktions­ver­hält­nisse [prozeduralisieren]“ (S. 26). Im zweiten Teil der Einleitung ist es den Herausgebern zu tun um das Einkreisen einer „bewussten Or­ga­ni­sa­tion des gesellschaftlichen Lebens“, die sie al­lein durchführbar sehen im Sinne „bestimmte[r] Ne­ga­tion der theoretisch verstandenen Mängel besteh­en­der Verhältnisse“ (S. 29). Dies wird stark ge­macht gegenüber anthropologischen Konstanten eines vermeidlichen Naturwesens Mensch (vgl. S. 37) oder in Richtung einer Politischen Theorie, in der sich „Herrschaft und Organisation als Relation“ findet (S. 33) – mit einer z.T. unbewussten An­bie­derung an funktionelle Herrschaft. Dabei festgehalten ist, dass „die humanen gesell­schaft­li­chen Fortschritte (.) historisch mit der bürgerlichen Demokratie verbunden, aber (.) nicht syste­ma­tisch an sie gebunden [sind]“ (S. 34) – ein Affront gegen regressive Theorien (wie diejenige Hei­deg­gers), die sich teils mit heftiger Polemik noch am minimalen Rest rechtlich verbürgter Freiheit ver­gehen wol­len (S. 36). Am Schluss der Einleitung konkretisiert sich die Organisation ge­sell­schaft­licher Frei­heit (Voraussetzungen zur Verkürzung des Arbeitstages etc.), die sich aus­schließ­lich realisieren lie­ße durch die Abschaffung des Kapitalismus „unter Bewahrung seiner polit­ök­o­no­mi­schen Er­run­gen­schaften“ (S. 42).

Andreas Fisahn führt in „Brahamanen und Kshatriya – Mechanismen der Herrschaft“ die Diskus­sion um eine Dechiffrierung „der Mechanismen entpersönlichter politischer Herrschaft“ (S. 49) wei­ter und zeigt mit Marx auf, dass Herrschaft sich im Austausch von Äquivalenten realisiert, Aneignungsrechte „außerhalb des juristischen Begriffs von Herrschaft“ liegen (S. 50). Dennoch schreibe das Recht durch seinen Inhalt Herrschaftsbeziehungen fest (S. 51). Dies geschehe durch unmittelbare Gesetze, aber eben auch durch Garantie der Vertragsfreiheit, was die Ausbeutung innerhalb des Kapitalverhältnisses mystifiziert und stabilisiert. Konstatiert wird u.a. unter Aufnahme von Franz Neumann eine „Ambivalenz von Freiheit und Gleichheit“ (S. 60). Beide Pole, eng miteinander vermittelt, seien „Basisideologie der bürgerlichen Gesellschaft“ (S. 59).

Christian Ibers Beitrag zu „Staatliche Herrschaft, Revolution und Kommunismus bei Karl Marx“ ändert etwas die Perspektive und fokussiert staatliche Herrschaft als politische Gewalt und fragt nach jenen Überwindungsmöglichkeiten und Klassenkampferfahrungen, die historisch aufkeimten. Nachgezeichnet wird Marxens Einschätzung zur Pariser Kommune (S. 66ff) und welche Aufgabe er den Revolutionären zugesprochen hat (S. 69). Iber geht allerdings noch einen Schritt weiter und versucht zu klären, „wie Marx in seiner Kapitalismuskritik Formverhältnisse befreiter Gesell­schaft­lich­keit antizipiert“ (S 70). Allgemein meint dies die „vernünftige Selbstverwaltung einer Gesell­schaft, deren Ausgangspunkt und Ziel das freie gesellschaftliche Individuum ist“ (S. 74), was mitunter konk­retisiert wird entlang der „Ökonomie der Arbeitszeit“ (S. 75) und der „Kritik des Go­thaer Programms“. Zum Schluss angerissen und auf die Gegenwart bezogen wird zudem das Klassenbewusstsein der Lohnarbeiter, das mitnichten einfach ausgestrichen sei. Vielmehr wüssten die Arbeiter weiterhin um den Klassengegensatz, auch wenn ihr Bewusstsein „auf dem Standpunkt der ‚trinitarischen Formel‘“ stünde (S. 79).

Mit dem Beitrag „Rätedemokratie oder das Ende der Politik“ von Alex Demirović sieht sich die Frage nach den Alternativen weitergetrieben und vertieft. Sehr detailliert ist hier eingegangen auf die Bildung und Schwäche einer prospektiven Rätedemokratie. Eine Schwierigkeit liege u.a. darin be­gründet, dass, und darauf zielten Marx sowie andere Rätetheoretiker ab, bei der organisatorischen Kons­tituierung von Räten auf die Verhinderung einer erneuten Bündelung von Macht achtgegeben wer­den müsse (S. 91). Ein Aspekt, den Demirović (und Marx ergänzend) am Volkssouverän ver­deut­licht, der eine „irrationale Kategorie“ sei, die an Irrationalität zunehme, „wenn zur Be­grün­dung des Volks auf vorpolitische Vorstellungen wie dem Volk als Herkunfts- und Schick­sals-, als Sprach- und Kulturgemeinschaft zurückgegriffen wird“ (S. 92). Der Charakter des Volks gerinnt hier zum „Mythos“, was den Verein freier Menschen in weitere Ferne rückt. Die Rä­te­theoretiker nach dem Ersten Weltkrieg begriffen die Räte vor allem als „vorrübergehende Kampf­form“ (S. 97). In den Räten selbst solle sich „eine demokratisch bewusst vollzogene Ab­stim­mung zwi­schen den Arbeiten der einzelnen Produktions-, Dienstleistungs- und Verteilungsstätten und dem gesamtge­sell­schaftlichen Bedarf“ herstellen, was auf den nachfolgenden Seiten weiter ausgeführt wird (98ff).

Ulrich Ruschig trägt mit seinem Text „Zum Begriff der Herrschaft in der kritischen Theorie“ einen darstellungslogisch äußerst stringenten und konzentrierten Vortrag bei. Nachgewiesen wird, in­wie­weit der apersonale und anonyme Charakter von Herrschaft aus einem spezifischen Verhältnis der Ar­beitsbedingungen erwuchs. Kennzeichnend für dieses Verhältnis sei das Eigentum an den Pro­duk­tionsmitteln, seine historisch gewaltsame Durchsetzung. Es bildet sich ein Produktions­ver­hält­nis aus, welches „den Widerstand der lebendigen Arbeit bricht“ (S. 109). Dass der darin liegende Herr­schaftszweck „wesentlich abstrakt und doch objektiv“ sei (S. 110), wird eingehend begründet ent­lang des antagonistischen Charakters kapitalistischer Produktionsverhältnisse. Das meint jene innere Logik des Kapitals, die „die von ihm beherrschte und benutzte Arbeit [at­tackiert]“. Obwohl das Kapital die Arbeitskraft für die Produktion des relativen Mehrwerts zwin­gend benötigt, wird die Arbeit (aber auch die Natur) „aufgezehrt und zugrunde gerichtet“ (S. 112). Grundsätzlich findet dieser „prozessierende Widerspruch“ statt mittels des repressiven Diktums der Integration, das die Einwanderung des Klassenverhältnisses und die Verelendung in die Subjekte or­che­striert (S. 113/119). Vermittelt durch die Aneignung des Mehrwerts wird die Dialektik von Gleich­heit und Ung­leic­h­heit, von Freiheit und Unfreiheit perpetuiert, die Integration ist (objektiv) aber nie­mals so total, dass das „ramponierte“ Bewusstsein nicht doch auf das, „was Klassen­herr­schaft ist“, stoßen könnte (S. 118). Diese Bewusstwerdung selbst wird allerdings vom „fort­schrei­ten­de[n] Angriff des abstrakten Kapitalvermehrungszwecks auf die Subjekte“ (S. 120) unter Feuer genommen, jene „in­corruptile Substanz“ des intelligiblen Charakters (Kant) beschädigt (S. 121).

Mit „Die enteignete Öffentlichkeit – ein Ideal der politischen Philosophie“ von André Kistner wer­den Hannah Arendt und John Rawls einer Kritik unterzogen. Gut begründet, wird Arendt die Un­bestimmtheit ihres Handlungsbegriffs vorgehalten, der sich in die „idealistische Tradition des Ex­is­ten­tialismus“ einreihe (S. 135). Vor allem die Zuordnung zu „moralpsychologische[n] Ka­te­go­rien“ verwässert den Herrschaftsbegriff, das „entpersonalisierte Kapitalverhältnis“ (S. 133) ist so nicht in den Griff zu kriegen. Rawls‘ Idee einer gerechten Gesellschaft versucht sich hingegen „mit den empirischen gesellschaftlichen Verhältnissen zu vermitteln“ (S. 138). Eines der Hauptprobleme des Rawlsschen Verfahrens sei, dass es „schon voraussetzt, was es herleiten will“ (S. 142), was Kistner eingehend und kritisch darzustellen versteht (vgl. S. 138ff).

Diskussion

„So, wie das Menschenfressen vorbei ist, so wird es mit dem Kapitalismus vorbei sein“ (Louise Michel). Politisch pointiert, spricht diese längst vergessene Kommunardin etwas aus, das höchst vertrackt und voraussetzungsvoll ist, aber in dieser Knappheit einen historischen Gehalt aufweist, der nicht so einfach von der Hand zu weisen ist. Hier äußert sich nicht etwa ein naiv-utopischer Ge­danke, der leichtfertig oder dogmatisch die Abschaffung des Kapitalismus kundtut, sondern eine konkrete geschichtliche Erfahrung, die sich fest eingeschrieben hatte in eine klassenkampferprobte Subjektivität. In dieser aufgehoben war das perspektivische Aufkeimen einer anderen Gesell­schafts­ordnung als auch die fürchterliche Brutalität des Mordens seitens der Versailler Truppen. Für viele Rezipienten war die Pariser Kommune daher nicht nur der mutige Versuch, unter schwie­rigen historischen Umständen zu einem höheren Grad politischer und wirtschaftlicher Auto­no­mie zu gelangen, woraus am Ende vielleicht mehr hätte werden können als alter Wein in neuen Schläu­chen (wir wissen es nicht). Worum wir allerdings haargenau in Kenntnis gesetzt sind: Ihr Ab­schlach­ten sen­dete zugleich eine unmissverständliche Warnung aus an all diejenigen, die sich im Ernst um eine andere Organisation jenseits kapitalistischer Herrschaft bemühen wollten. Diese Mah­­nung, unzählige Male sich wiederholend im Kleinscheinenden, das weniger Furore macht, aber da­­durch nicht weniger jenen intelligiblen Charakter „ramponiert“ (Ruschig), hat sich tief in die ka­pi­t­alistisch vermittelte Triebstruktur eingeschliffen. Das zeitigt Konsequenzen. Man möchte mei­nen, die Integrationskraft des Kapitalverhältnisses erhält dadurch zusätzliches Gewicht, das am Ab­bin­den „empirischen Klassenbewusstseins“ (S. 15) unheilvollen Anteil hat. Soviel sich lernen lässt aus dem vergangenen Scheitern freiheitlicher Bestrebungen, um bestenfalls strategische Fehler in künftigen Klassenkämpfen zu vermeiden, so sehr schleifen sich Melancholie, Depressivität sowie Zynismen oder anachronistische Winkelzüge ein angesichts der eigenen Verohnmächtigung und den vielen namenlosen Opfern bisheriger kapitalistischer Geschichtsschreibung. Alfred Seidel wird diese hartnäckige Redundanz mitbedacht haben, wenn er über das „Bewusstsein als Verhängnis“ schrieb.

Wir wollen den geschichtsphilosophischen Bogen nicht überstrapazieren. Aber auch über diese Achse drückt sich Herrschaft aus. Hingewiesen sei darauf, dass mit der repressiven Ordnung mit­un­ter historische Erfahrungszusammenhänge der­an­giert, am Ende zerrissen und vereinzelnd wer­den. Dies findet bisweilen statt in der dann doch unmittelbaren Gewalt einer allzu oft sich mi­li­ta­­ri­sie­ren­den oder autoritären Gesellschaft. Dort zeigt sich der Kapitalismus dann weniger anonym als sonst. Das geht zu Lasten des o. g. empirischen Klas­sen­bewusstseins, emanzipatorischer Solidarität über­haupt. Selbst ein Au­tor wie Max Weber fühlt sich schließ­lich in der Schlussphase des Ersten Welt­kriegs genötigt, auf die „vergängliche Un­ge­bun­denheit“ der Soldaten (durch Kriegslöhne) hin­zu­wei­sen sowie ein ver­­lo­renes „Solidaritäts­ge­fühl“ (durch Militarisierung) anzuprangern. Noch im selben Satz wird jenes Ge­­­fühl der Soli­da­rität dann ama­l­ga­miert mit der Klage darüber, dem Krieger sei „jede Brauch­­­bar­keit und An­­­pas­sungs­­fähigkeit an den geordneten wirtschaftlichen Kampf aber­zo­gen“ (vgl. „Par­la­ment und Regierung im neu­geordneten Deutschland“). Verdächtig klingt der Be­griff „aber­zogen“. Was aberzogen wurde, soll wieder anerzogen werden, Neues, die Klas­senverhältnisse Trans­­­zen­die­rendes darf unter keinen Umständen sich ausbilden. Wie ein be­hä­bi­ger Güterwagon bewegt sich Geschichte bloß noch vor oder zurück. Inmitten kriegsbedingter Des­in­te­gra­tion packt kapitalistische Integration zu, ein herr­schaftsordnendes Nachfassen, wofür We­ber ihr schar­f­­sin­nigster Exponent ist. Noch in den letzten Kriegs­­­mo­na­ten drückt sich in ihm die Angst aus, Ge­werk­­schaf­ten und Sozialdemokratie wären mög­licherweise nicht mehr im­stan­de, die lau­­ern­de Ge­fahr der „ir­ra­tionalen Straßenherrschaft“ wie einst korporativ einzuhegen. Spieß­bür­ger­li­cher Ord­­nungs­filz, der auf Massendisziplin pocht, um der demokratischen Nachkriegsordnung willen? Mehr noch meldet sich an. Es ist sicherlich nicht zu weit hergeholt, wenn man davon ausgeht, dass sich in dieser Weberschen Sorge implizit ein ge­schicht­licher Erfahrungsverlust ankündigt, der, durch die Schreck­­nis­se des Krieges vermittelt, auf ab­getragenes Klassenbewusstsein deutet. Dass mit diesem Re­gress demokratische Institutionen Schaden nehmen könnten, geht ihm nicht auf. Er ver­traute stattdessen auf die „Demokratisierung des Parteibetriebes auf der Linken wie auf der Rechten“ als eine „Tatsache“, die nicht wieder zu beseitigen sei. 

Weber wird in diesem Punkt bekanntlich irren. Und von diesem Irrtum aus ist der Weg nicht mehr weit gewesen zu Ernst Fraenkels Feststellung, dass die klassische Arbeiterbewegung im Jahre 1933 mit Stumpf und Stiel ausgemerzt worden sei. Die sog. Volksgemeinschaft sollte den „Klassen­dünkel“ beseitigen, Theorie und Praxis des Marxismus (und seine Geschichte) diskriminieren und zwar dergestalt, dass die „Politik die Aufgabe übernimmt, den ‚Feind‘ zu liefern, gegen den die Missionswürde des Proletariats abreagiert und das Rüstungsbedürfnis des Kapitalismus ak­ku­mu­liert wird“. Der kapitalistische Staat dürfe nun gegen die zu Feinden Erkorenen rüsten, „Feinde, die er gegen das Zukunftshoffen seiner Arbeiterschaft auszuspielen vermag“ (vgl. „Das Dritte Reich als Doppelstaat“). Politik dekretiert Herrschaft nicht mehr bloß. Indem der ‚Marxismus‘ und seine wie auch immer gearteten historischen Träger brutal zur geschichtlichen ‚Räson‘ gebracht werden (Hit­ler wird sich dessen bekanntlich rühmen), ist ihnen jene Missionswürde amputiert, praktisch wie theo­retisch außer Reichweite geraten. Die Wirkung dieser gewaltsamen Trennung zieht sich bis in un­sere heutige Zeit hinein. Wenn Fraenkel im „Urdoppelstaat“ klagte, dass die Romantisierung der Volks­gemeinschaft nicht nur die „große Lebenslüge unserer Zeit“, sondern ebenso die „Pest un­seres Jahrhunderts“ (des 20ten) sei, dann findet das genau darin seine Bewandtnis.

Man wird dem Rezensenten vielleicht entgegnen, dass er an dieser Stelle über Spinnweben stolpert. Aber es gibt doch gute Gründe anzunehmen, dass die historische Tatsache vom Eliminieren der aus dem 19. Jahrhundert sich konstituierenden Arbeiterbewegung, die natürlich bereits zu Marxens Zeiten einem reformistischen Regress unterlag, nach wie vor eine ungeheuerliche Bürde bleibt. Gerade der Krieg und sein Vorlauf lassen nicht nur prospektives Klassenbewusstsein unter die Räder geraten, sondern beschädigen es womöglich auf Jahrzehnte hinaus, sodass es einzig noch als Ver­drängtes unerkannt in der (von vielen Seiten) bedrängten Triebstruktur der Subjekte fortdauert. Das ist natürlich kein De­ter­mi­nis­mus. Spontane Klassensolidarität bleibt möglich und erfahrbar, wenn­gleich die Wege dorthin heutigentags weiter als je erscheinen mögen. Brecht musste davon noch eine Ahnung gehabt haben als er seiner „Mutter Courage“ ins Stammbuch schrieb, dass für die Bekämpfung des Krie­ges kein Opfer zu groß sei. Auch dies wäre in eine kritische Theorie, welche sich über ka­pita­lis­ti­sche Herrschaft (und ihre Überwindung) zu verständigen hat, mit ein­zu­preisen.

Sich in der Desorganisation neu zu arrangieren kostet Triebenergie und Aufmerksamkeit. Doch was sich noch verweigern könnte, liegt oftmals als Kadaver in einer ausgemergelten Physiologie be­gra­ben. Hier äußert sich ein harter ökonomischer Kern, der in der „Intensifikation der Arbeit“ (Marx) grün­det und auf die Produktion des relativen Mehr­werts weist. Und obwohl die Betroffenen al­le­samt und beruflich übergreifend im Wesent­li­chen die gleichen Entrückungen erleben, bleibt es schwer, sich gemeinsam des Unbestreitbaren der Mehr­wertaneignung und ihrer undurchsichtigen Vermit­telt­heit zu erinnern. Das geht u.a. unter im Ge­töse um Verteilungsfragen, die im Ringen um Mittel für die Beschaffung von Rüstungsgütern (mal wieder) konjunkturelle Resonanz erfahren, aber nie­mals wirklich aus der Debatte ver­schwun­den sind. Es wird u.a. Gustav Schmoller sein, der im Zu­ge der ‚Sozialen Frage‘ das Geraune um Un­g­leich­heit in der Vermögens- und Einkommen­s­ver­tei­lung pro­mi­nent im politischen Diskurs als auch als Gegenstand in die frühe Sozial­wiss­en­schaft pla­tz­ierte. ‚Klas­sen­kampf‘ heißt nun nicht mehr Abschaffung des kapitalistischen Privat­ei­gen­tums an Pro­duk­tions­­­mitteln, sondern schlicht­weg staatliche Regulation. Weit vor Geigers Schicht­theorie finden sich bei Schmoller bereits Äußerungen, die, wenn auch noch an­fangs in meta­pho­rischen Zun­gen, einem ‚Mittelstand‘ das Wort reden, der im Zuge einer Po­la­ri­sie­rung von ‚Ar­mut‘ und ‚Reich­tum‘ unter die Räder gerate. Da geht es dann um die psy­chologische Wirkung der Produk­tions­verhältnisse auf Sitte und Verhalten, woraus Ge­rechtig­keits­gefühle erwachsen, denen sich – im marxistischen Kontext – Kautsky nicht andienen wollte, nur um dann die na­tur­not­wen­dige Entwicklung zum Sozialismus zu beteuern, welchen er, idealistisch, auf einen anderen Ver­teil­ungs­modus des Arbeitsertrags herunterkommen ließ (vgl. „Die Vertheilung des Ar­beits­er­trages im so­zia­listischen Staate“). An Stelle des Staatszwanges werde man eben ver­suchen, die „An­zieh­ungs­kraft der Arbeit zu setzen“. Darin drückte sich die in der Folge (und bis heute) politisch ins­tru­men­ta­­­lisierte Sorge aus, niemand mehr würde im Falle des ‚So­zialismus‘ die dort ebenfalls an­stehende Dreck­­­sarbeit erledigen. Kautsky machte einer Debatte Konzessionen, die sich we­sent­lich von einer bür­gerlichen Gesellschaft nährte, die Angst vor der Chuzpe ihrer eigenen (und nicht konsequent ver­wirklichten) Freiheits­ver­sprechen hatte. Doch wer sollte diese ‚Probleme‘ steuern? Der Staat na­tür­lich. Denn ohne Zwang ging es auch bei Kaut­sky nicht.

Dem schloss sich Hans Kelsen prinzipiell an (vgl. „Sozialismus und Staat. Eine Untersuchung der po­litischen Theorie des Marxismus“). Da sich in der angepeilten ‚sozialistischen‘ Gesellschaft schließ­lich nicht jede zugewiesene Arbeit mit dem individuellen Bedürfnis decken könne, müsse autoritärer Zwang her. Was nicht passt muss passend gemacht, die Arbeitskraft verwertet werden, koste es, was es wolle. Kelsen sah voraus „erhebliche Differenzen“ „zwischen den von jedem einzelnen an­ge­nom­me­nen ‚Fähigkeiten‘ und dem Bedürfnis der genossenschaftlichen Produktion“. Er konnte oder wollte sich eine neue Gesellschaftsform jenseits kapitalistischer Verhältnisse nicht vorstellen, das gab seine positivistische Haltung nicht her. Stattdessen verallgemeinert er den Wider­spruch von individuellem und gesellschaftlichem Bedürfnis, macht ihn zu etwas Naturhaften und projiziert alles in eine Zukunft, die nichts als dröge Gegenwart sein möchte. Die Ökonomie wird einseitig von der politischen Sphäre aus gedacht, und damit um diese verkürzt: Ökonomie bleibt eine Vertei­lungs­an­ge­le­genheit, die notfalls mit Gewalt durchzusetzen ist. Die Frage nach dem Eigentum an Pro­duk­tions­mit­teln wird unscharf und somit entpolitisiert. Dazu gesellt sich pas­send der nim­mer­mü­de Verweis auf den potentiellen Miss­brauch „aller Springquellen des Reich­tums“. Dem „Recht, sich nach seinem Bedürfnis zu befriedigen“, sind Grenzen zu setzen. Der Potenzialität des Menschen, seiner emanzipatorischen Verwirklichung ist im Ernst, und wenn es darauf ankommt, nicht zu trauen. Implizit schlägt ein Kulturpessimismus durch, dessen spröder Konservatismus sich nicht zurückhalten kann. Was Kelsen ideologiekritisch und berechtigterweise dem bürgerlichen Staat in der Sache vorwirft (s.u.), wird auf das Menschsein an sich an­gewandt: der ewige Tenor, wir stünden vor dem Problem einer vermeintlich festgeschriebenen Na­tur des Men­schen. Welche Grenze da eigentlich überschritten würde sowie die gesellschaftlichen Bedingungen, worunter diese sich produziert, kann nicht klar werden, da Kelsens Begriff des Bedürfnisses – für ihn eigentlich untypisch – merkwürdig unscharf bleibt. Un­ver­hohlen stattdessen wird mit drohendem Zeigefinger vor dem Gesicht derjenigen gefuchtelt, die sich als Ausgebeutete und in den Dreck Getretene hinauswinden wollen: man sollte es ja nicht zu bunt treiben mit dem Ruf nach Freiheit.

Freilich war der Staat (bisher) nie ohne „Politische Justiz“ zu denken. Otto Kirchheimer wird im Vor­wort seines Hauptwerks anmerken, dass es dem Staatsgebilde weniger um ‚Gerechtigkeit‘ ginge als um eine „administration of justice“, die „Verwaltung gegebener Rechtsverhältnisse“ also, was Tür und Tor öffnen könne für ‚ungerechte‘ Justizpraxen, während Kelsen den Staat als eine „metarechtliche Natur“ identifiziert hatte; dieser werde zum „Zu­rech­nungs­­end­punkt“, auf den sich letztlich alle Rechts- und Machtordnung vereidigt. Analog zum re­li­giö­sen und fe­tischisierten Gottesglauben griff er bekanntlich damit das Gerechtigkeits­dog­ma an. Es gin­ge im Ge­richtsprozess nicht um die Ergründung und Wahrheitsfindung darüber, wa­rum jemand stiehlt oder mordet, sondern: „Wenn von jemanden in einem bestimmten Verfahren in letzter Ins­tanz an­ge­nommen wird, dass er gestohlen, gemordet usw. hat, dann soll er bestraft wer­den. Und die­sem Rechts­satz gegenüber gibt es keinen Justizirrtum, kein Staatsunrecht“ (vgl. „Gott und Staat“). Die­se Fak­tizität, Fluch und Segen zugleich, macht eine Seite der Positivität des Rechts aus. In ihr kann „mög­li­cher Ir­rtum zur Wahrheit“ werden, schlimmer noch das „theologische Dogma von der In­fallibilität“ lässt sich politisch unterwandern und ideologisch nutzbar machen – der NS-Staat (und nicht nur der) eröffnete darüber einen neuen Danteschen Höl­len­kreis. Aus Kelsens Kritik ging her­vor, dass der NS die Positivität des Rechts nicht einfach nur zerstörte, wie die wichtigen Studien von Franz Neu­mann nahelegen konnten. Er (der NS) bediente sich, so eine zugespitzte Lesart, jenes theo­lo­gi­schen Kerns des Po­si­ti­vismus, um Unrecht als Recht erscheinen zu lassen. In autoritär an­ge­krän­kelten Subjekten man­ifestiert sich hingegen der Wunsch, die Selbstunterwerfung mit einer Selbst­erhöhung zu ver­bin­­den, sich derart selbst zu unterwerfen, sodass die anderen gleichermaßen der Autorität (näm­lich der eigenen) un­ter­wor­fen werden. Indem das Subjekt ‚die anderen‘ nicht über sich, sondern allen­falls (und gleichgemacht) neben sich zu dulden vermag, wird hier eine ‚Ge­rech­tig­keit‘ wie­der­her­ge­stellt, die in der Psychologie des Unterwerfungstriebs situiert. Anonym gerät die Herr­­schaft, da es sich, laut Kelsen, um eine nicht mehr unmittelbare, sondern mittelbare Be­herr­schung handelt. Allein durch meine Anerkennung der politischen Autorität gerate ich für ‚die an­deren‘ selbst zu ei­ner Autorität, sie werden unter Zugzwang gesetzt, sich unter die Fahne der Herr­schaft zu beugen, die zu­gleich die meine ist. Psychologisch mag das eine nicht unwichtige Auf­wer­tung sein. Das reicht aller­­dings nicht an die Frage heran, wie diese Unterwerfung denn nun ob­­jektiv in die Sub­jekte sich hin­einschraubte. Die geschichtlichen wie ökonomischen Bedingungen von Herr­schaft verkapseln sich zu psychologischen, untereinander agierenden Monaden und sind nur noch schwer zu durch­schau­en.

Etwaige ‚Schwundstufen‘ (s.o.) lassen sich vielerorts festmachen, was hinsichtlich identifizierter Affirmationstendenzen bereits in der Vergangenheit ausgiebig diskutiert wurde und weiterhin Auf­ga­be für heute bleiben dürfte. Man denke z.B. daran, wie sich Burkhard Tuschling minutiös an Habermas abarbeitete oder rufe sich Harald Kerber/Arnold Schmieder ins Gedächtnis, die Mitte der 90er in „Duldungs­starre des Denkens“ an den Reformulierungen von Marx durch Habermas und Gorz aufzeigten, wie der Kerngehalt der Marxschen Theorie durch „Uminterpretation“ verfehlt wurde. Wir wollen die Geduld des Lesers aber nicht weiter beanspruchen. Darum abschließend wieder zu­rück zu Ernst Fraenkel, der mit Blick auf ‚Gerechtigkeit‘ an anderer Stelle mit der (gar nicht so) lapidaren Frage aufwartete, was denn eine Vertragsfreiheit nütze, wenn es keine Arbeit mehr gäbe? Das bringt uns zum Gravitationspunkt der meisten Beiträge zurück. So sehr auch Verdrängung und Ohnmacht sich breitmachen, Vernunft (oder das, was sie hätte sein können, aber nicht wurde) nestelt weiterhin am ge­schun­de­nen Be­wusstsein, was durch ‚Gerechtigkeit‘ oder ‚Gleichheit‘ nicht einzufangen ist und auf den Begriff zu brin­­gen wäre. Voll­stän­dige Integration, die sich bruchlos einmengte in das angesengte Triebleben, ist durch ka­pi­ta­lis­ti­sche Herrschaft nicht zu erreichen. Allein Gründe, um in berechtigte Ver­zwei­f­lung über eine Men­schheit zu geraten, die ihre derzeitige Gesellschaftsform (freilich in unter­schied­li­chen Gra­du­ierun­gen) nicht ab­zu­schüt­teln vermag, gibt es derzeit genug. Umso wichtiger wäre es zu einem Denken an­zusetzen, das die Ausbeutung des Menschen (und der Natur) durch den Menschen auf jene Ur­sachen­zusammenhänge zurückführte, die die Autoren die­ses Bandes klug und umsichtig an­ti­zi­pie­ren – und zu denen wir hier lediglich die Andeutung einer Fußnote hin­zu­fü­gen konnten.

Fazit

Ins­ge­samt liegt mit „Herrschaft und Organisation“ ein disziplinübergreifender und in seinen Einzelbeiträgen darstellungslogisch klug durchkomponierter Band vor, der durch seine tief­schich­ti­gen Ana­ly­sen und Nuancierungen besticht. Theoretisch gehaltvoll, sind die Beiträge allesamt sehr gut lesbar, d.h. auch für diejenigen geeignet, die sich in die Materie um Herrschaftskritik im und am Kapitalismus hineinarbeiten, ihre immanenten Voraussetzungen nachdenkend verfolgen wol­len.

Rezension von
Dr. phil. Kevin-Rick Doß
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Es gibt 14 Rezensionen von Kevin-Rick Doß.

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Zitiervorschlag
Kevin-Rick Doß. Rezension vom 20.03.2024 zu: Michael Städtler, Michael Heidemann (Hrsg.): Herrschaft oder Organisation. Zur politischen Form menschlicher Gesellschaft. zu KLAMPEN! Verlag (Springe) 2024. ISBN 978-3-98737-004-5. Reihe: Grundlinien kritischen Denkens. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/31991.php, Datum des Zugriffs 20.09.2024.


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