Reinhard Joachim Wabnitz: Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit
Rezensiert von Wolfgang Schneider, 02.12.2024
Reinhard Joachim Wabnitz: Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit.
Ernst Reinhardt Verlag
(München) 2023.
6. überarbeitete Auflage.
193 Seiten.
ISBN 978-3-8252-6059-0.
D: 36,00 EUR,
A: 37,00 EUR,
CH: 45,30 sFr.
Reihe: UTB - 2754. Soziale Arbeit.
Thema
Wie sind Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht im deutschen Grundgesetz verankert? Was sollte man über elterliche Sorge und Vormundschaft wissen? Reinhard Wabnitz beantwortet diese und weitere Fragen und vermittelt das relevante Basiswissen des Familienrechts. Systematisch und leicht verständlich werden die wichtigsten Regelungen z.B. zu Eheschließung und nicht ehelichen Lebensgemeinschaften, elterlicher Sorge, Scheidung und Unterhalt, Adoption, Vormundschaft und Pflegschaft dargestellt. Die 6. Auflage wurde auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur gebracht. Fallbeispielen, Prüfungsfragen, Musterlösungen und ein ausführliches Literaturverzeichnis sind auch in der Neuauflage ein wichtiger Bestandteil dieses Buches.
Autor
Prof. Dr. Reinhard J. Wabnitz ist Professor für Rechtswissenschaft, insbesondere Familien- und Kinder- und Jugendhilferecht am Fachbereich Sozialwesen der Hochschule RheinMain.
Aufbau und Inhalt
In insgesamt 14 Themenbereiche gliedert sich dieses Buch in dieser Neuauflage. Sie bilden die wichtigsten Aspekte des Familienrechts ab, mit denen Fachkräfte der Sozialen Arbeit in Kontakt kommen.
Familien und Familienrecht
Neben einem kurzen Blick in die Geschichte stehen die Begriffe Ehe und Familie im Mittelpunkt dieses Grundlagenkapitels. Eingeführt führt auch das Spannungsverhältnis zwischen dem Erziehungsprimat der Eltern nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1GG (Pflege und Erziehung als das natürliche Recht der Eltern) und dem staatlichen Wächteramt nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG. Reinhard Wabnitz definiert Familie als eine Gruppe von Menschen, bei der im Verhältnis zueinander die einen von den anderen abstammen.
Verlöbnis und Ehe
Mit einem Verlöbnis als formloser familienrechtlicher Vertrag gehen einige rechtliche Konsequenzen einher wie zum Beispiel Ersatzpflichten bei Rücktritt oder die Herausgabe von Geschenken). An bestimmte Formen ist dagegen der familienrechtliche Vertrag der Eheschließung gebunden. Dazu gehören Erklärungen eines Mannes und einer Frau vor dem zuständigen Standesbeamten, Mindestalter, Geschäftsfähigkeit, persönliche Anwesenheit, persönliche Ehevoraussetzungen und Eheverbote. Ausführlich beschrieben werden in diesem Kapitel außerdem die Themen eheliche Lebensgemeinschaft, Ehename, Unterhaltspflichten und das eheliche Güterrecht.
Getrenntleben und Ehescheidung
Was im Falle einer Trennung passiert, wird in diesem Kapitel in einer Übersicht beschrieben. Ausführlicher geht es aber um das Thema scheidungen, das weitreichende Konsequenzen hat. So geht es zum Beispiel um das Thema Unterhalt, aber auch Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, mögliche Änderungen beim Sorgerecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Überlassung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände thematisiert werden.
Verwandtschaft und Abstammung
Verwandtschaft und Abstammung werden hier definiert, weil sie bei einer Reihe von rechtlichen Ansprüchen eine Rolle spielen, so zum Beispiel bei Verwandtenunterhalt, beim Sorgerecht- und Umgangsrecht, für die gesetzliche Erbfolge, für zahlreiche Sozialleistungen sowie für Steuervergünstigungen.
Verwandtenunterhalt I
Zunächst geht werden wichtige Begriffe eingeführt, die für den Themenkomplex grundlegende Bedeutung haben. Darunter fallen Verwandtschaft in gerader Linie, die den Unterhaltsanspruch begründet, die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten, die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten und die mögliche Rangfolge beim Verwandtenunterhalt.
Verwandtenunterhalt II
Anhand der Düsseldorfer Tabelle wird das Thema Unterhalt konkretisiert, nachdem im vorherigen Kapitel die Grundlagen gelegt wurden.
Elterliche Sorge I
Zunächst steht das Namensrecht im Fokus. Während das Kind seinen Vornamen von den Eltern erhält, wozu sich im Bürgerlichen Gesetzbuch übrigens keine Regelung findet, hat der Gesetzgeber für den Nachnamen umfangreiche Möglichkeiten eingeräumt, die in den letzten Jahren vielfach geändert worden sind. Eine Übersicht gibt Auskunft über die derzeit geltenden sechs verschiedenen Möglichkeiten wie der Nachname eines Kindes gebildet werden kann. Insgesamt ist die elterliche Sorge ein Sammelbegriff für die Beziehungen zwischen Eltern und Kind. Sie wird entweder als gemeinsame elterliche Sorge oder durch die Alleinsorge eines Elternteils ausgeübt. Sie umfasst die Personensorge und die Vermögenssorge. Für die Soziale Arbeit ist die Personensorge von besonderer Bedeutung. Besondere Erwähnung finden die Bereiche Erziehung und Pflege, Namensgebung, Beaufsichtigung, Aufenthaltsbestimmung, Gesundheit, Umgangsrecht, Ausbildung und Beruf.
Elterliche Sorge II
Das Kapitel widmet sich der Vermögenssorge, der gesetzlichen Vertretung, den Voraussetzungen für das Ruhen der elterlichen Sorge und die verschiedenen Möglichkeiten der Beendigung der elterlichen Sorge.
Elterliche Sorge III
Unter Berücksichtigung der Abgrenzung zwischen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung und Angelegenheiten des täglichen Lebens wird beschrieben, wie das Sorgerecht bei Trennung und Scheidung geregelt ist. Informationen über das familiengerichtliche Verfahren und die Mitwirkung des Jugendamtes in solchen Fällen rundet dies Kapitel ab.
Elterliche Sorge IV
Zum Abschluss des Themenblockes werden die A Eingriffsmöglichkeiten des Staates in das grundgesetzlich geschützte Elternrecht definiert, was im Rahmen von Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG bei Gefährdung des Kindeswohl Thema wird. Dann kann das Familiengericht – und nur dieses, nicht das Jugendamt! – die elterliche Sorge ganz oder teilweise entziehen.
Annahme als Kind
Die Adoption als komplette Ersetzung der rechtlichen Elternschaft wird kurz dargestellt. Ein Großteil der Adoptionen sind sogenannte Stiefkindadoptionen.
Vormundschaft, Pflegschaft, Beistandschaft
Können Eltern das Sorgerecht nicht mehr oder in Teilen nicht mehr ausüben, bestellt das Familiengericht eine Vormund- oder Ergänzungspflegschaft. Das soll im Rahmen der Vormundschaftsreform im besten fall durch Ehrenamtliche erfolgen, doch in den meisten Fällen erfolgt das durch Mitarbeiter:innen der freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe.
Rechtliche Betreuung
Die Betreuung gehört nur im weiteren Sinne zum Familienrecht, passt aber gut in diesem Zusammenhang, da sie aus der Vormundschaft hervorgegangen ist und diese für Erwachsene ersetzt. Diese Personen übernehmen dann die Entscheidungen aus den Sorgerechtsteilen, die auf sie übertragen wurden. Beistandschaften sind in der Regel bei den Jugendämtern angesiedelt und richten sich an Alleinerziehende, um Unterstützung zum Beispiel von Unterhaltsansprüchen gegen den anderen Elternteil durchzusetzen.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften, insbesondere die Eingetragene Lebenspartnerschaft
Es gibt nur wenige gesetzliche Regelungen. Ausführlich wird die Eingetragene Lebenspartnerschaft betrachtet. Dazu werden die Grundlagen der gesetzlichen Regelung erläutert und die Voraussetzungen sowie die Rechtswirkungen und die Aufhebung der Lebenspartnerschaft dargestellt. Die Gemeinsamkeiten so wie die Unterschiede zur Ehe werden übersichtlich aufgelistet.
Diskussion
Ohne Frage: Auch nach all den Jahren seit der Ersterscheinung und mit aktuellen Entwicklungen auf Stand gebracht ist das Buch genau das, was es im Titel verspricht: Ein Grundkurs, mit dem sich im Rahmen des Studiums klar strukturiert und didaktisch aufgearbeitet die Welt des Familienrechts entdecken lässt. Nur Mut, Gesetze beißen nicht!
Fazit
Dieses Büchlein ist und bleibt ein Muss für Studierende – kurz und prägnant werden die wichtigsten Bestandteile des Familienrechts didaktisch sinnvoll vorgestellt.
Rezension von
Wolfgang Schneider
Sozialarbeiter
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Zitiervorschlag
Wolfgang Schneider. Rezension vom 02.12.2024 zu:
Reinhard Joachim Wabnitz: Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit. Ernst Reinhardt Verlag
(München) 2023. 6. überarbeitete Auflage.
ISBN 978-3-8252-6059-0.
Reihe: UTB - 2754. Soziale Arbeit.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/32024.php, Datum des Zugriffs 19.01.2025.
Urheberrecht
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