Michael Cirullies, Birgit Cirullies: Schutz bei Gewalt und Nachstellung
Rezensiert von Prof. Dr. Annegret Lorenz-Ruffini, 07.04.2025

Michael Cirullies, Birgit Cirullies: Schutz bei Gewalt und Nachstellung. Familienrecht - Zivilrecht - Strafrecht - Polizeirecht.
Gieseking Verlag Verlag Ernst und Werner Gieseking GmbH
(Bielefeld) 2024.
3. völlig neu bearb. Auflage.
461 Seiten.
ISBN 978-3-7694-1314-4.
D: 69,00 EUR,
A: 71,00 EUR.
Reihe: FamRZ-Buch - 38.
Thema
Das Buch behandelt den Schutz bei Gewalt und Stalking, mit einem besonderen Fokus auf häusliche Gewalt in den verschiedenen Rechtsbereichen.
AutorIn
Michael Cirullies ist Aufsicht führender Richter am Amtsgericht a.D., Dortmund. Birgit Cirullies ist leitende Oberstaatsanwältin a.D. Dortmund.
Aufbau und Inhalt
Das Buch ist in 8 Kapitel untergliedert. Eingangs finden sich ein Literatur- und ein Abkürzungsverzeichnis. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis beendet das Buch.
- 1. Kapitel: Einführung
- 2. Kapitel: Zivilrechtlicher Schutz
- 3. Kapitel: Schutz der Kinder
- 4. Kapitel: Schutz nach Polizei- und Ordnungsrecht
- 5. Kapitel: Strafrechtlicher Schutz
- 6. Kapitel: Besondere Rechtsfolgen bei Gewalt und Stalking
- 7. Kapitel: Hilfsangebote
- 8. Kapitel: Kooperation und Datenschutz
Anhang: Ausgewählte Gesetzestexte
Inhalt
1. Kapitel: Einführung
Anhand eines Praxisfalls umreißt das einführende Kapitel die Problematik eines effektiven Schutzes bei häuslicher Gewalt und dessen rechtliche Dimensionen. Es enthält eine Begriffsklärung und gibt zuletzt einen Überblick über die verschiedenen gesetzlichen Regelungen.
2. Kapitel: Zivilrechtlicher Schutz
Im Fokus dieses zentralen umfangreichen Kapitels stehen die zivilrechtlichen Schutzmechanismen bei häuslicher Gewalt, zuvörderst das Gewaltschutzgesetz. Die einschlägigen Schutzmöglichkeiten (Schutzanordnung und Wohnungsüberlassung) werden eingehend dargestellt.
Vor allem aber behandelt das Kapitel eingehend die für einen effektiven Schutz entscheidenden verfahrensrechtlichen Aspekte, insbesondere das Schutzverfahren und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen. Vor allem in letzterem verbergen sich eine Reihe von Fallstricken, etwa, was die Anforderungen an die Substantiierung angeht, die Problematik der Geheimhaltung des Aufenthaltsorts des Opfers im Verfahren ebenso wie der effektive Schutz des Opfers im Schutzverfahren. Nicht zuletzt werden grenzüberschreitende Gewaltschutzkonstellationen in den Blick genommen.
3. Kapitel: Schutz der Kinder
Dieses zweite zentrale Kapitel nimmt die materiellen und verfahrensrechtlichen Regelungen zum Schutz gewaltbetroffener Kinder in den Blick.
Im Bereich des materiellen Rechts liegt ein erster Fokus auf den klassischen Konstellationen der Kindeswohlgefährdung – häufig durch die Eltern: Die Voraussetzungen eines Eingriffs werden hier ebenso sorgfältig dargestellt wie das Spektrum möglicher gerichtlicher Maßnahmen und nicht zuletzt wird der familiengerichtliche Kindesschutz abgegrenzt von dem Schutzauftrag des Jugendamts. Ein zweiter Schwerpunkt wird auf die Auswirkungen des Gewaltschutz bei häuslicher Gewalt auf das Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern gelegt.
Im verfahrensrechtlichen Teil wird das Verfahren in Kindschaftssachen nebst gerichtlicher Entscheidung und Vollstreckung behandelt. Zuletzt werden Sachverhalte mit Auslandsbezug, insbesondere internationale Kindesentführungen, in den Blick genommen.
4. Kapitel: Schutz nach Polizei- und Ordnungsrecht
Anhand der Handlungsaufträge der Polizei – Gefahrenabwehr einerseits, strafrechtliche Ermittlungstätigkeit andererseits – wird deren Handlungsrahmen dargestellt. Die polizeiliche Tätigkeit wird vom Gewaltschutzgesetz abgegrenzt. Sodann werden die vielfältigen Praxisprobleme und Herausforderungen für den polizeilichen Opferschutz behandelt, etwa die Problematik einer hinreichenden Gefahrenprognose, der Einschätzung der Situation oder aber die Auswirkungen einer Versöhnung zwischen Täter und Opfer auf das polizeiliche Handeln.
5. Kapitel: Strafrechtlicher Schutz
Dieses Kapitel erörtert die im Rahmen häuslicher Gewalt und Stalking einschlägigen Straftatbestände. In den Blick genommen werden dabei – neben den Straftaten mutmaßlicher Täter – auch mögliche Straftaten durch das mutmaßliche Opfer sowie Dritter, insbesondere – darunter Ärzt:innen oder Sozialarbeiter:innen. Weiter finden sich Ausführungen zum Strafverfahren, dem Opfer- und Datenschutz.
6. Kapitel: Besondere Rechtsfolgen bei Gewalt und Stalking
Das 6. Kapitel vereint einen Überblick über weitere rechtliche Implikationen und Schutzmechanismen von und bei Gewalttaten, darunter etwa Schadensersatzansprüche, aber auch sozialrechtliche Entschädigungsansprüche sowie arbeits-, miet- oder auch melderechtliche Optionen.
7. Kapitel: Hilfsangebote
Hier finden sich – geordnet nach den Bedürfnissen Erwachsener und Kinder – eine Synopse von Hilfsangeboten.
8. Kapitel: Kooperation und Datenschutz
Das letzte Kapitel nimmt schließlich das durch die verschiedenen Netzwerke geschaffene Schutz- und Unterstützungssystem in den Fokus. Neben einem Überblick über die verschiedenen Netzwerke werden datenschutzrechtliche Fragestellungen aufgegriffen.
Anhang: Ausgewählte Gesetzestexte
Diskussion
Das vorliegende Buch ist ein ausgesprochenes Praxisbuch – aus der Praxis für die Praxis. Die hier besprochene 3. Auflage ist topaktuell und arbeitet die komplette Rechtsentwicklung bis 2024 auf. Die akribische Darstellung, die keine Fragen ausspart, ist gespickt mit Praxistipps, Hinweisen auf Praxisprobleme (und Lösungen), Beispielen und zusammenfassenden Übersichten. Sie gibt allen in Gewaltschutzsachen involvierten Professionen – das sind nicht zuletzt Beratungsstellen und Jugendämter – nicht nur das notwendige Wissen, sondern auch das erforderliche Rüstzeug zum Umgang mit konkreten Schwierigkeiten an die Hand.
Fazit
Dieses Buch ist der Praxis wirklich ans Herz zu legen.
Rezension von
Prof. Dr. Annegret Lorenz-Ruffini
Professorin für Recht mit Schwerpunkt Familien- und Ausländerrecht am Fachbereich Gesundheits- und Sozialwesen der Hochschule Ludwigshafen am Rhein
Ältere Lexikonartikel siehe unter Annegret Lorenz.
Ältere Rezensionen siehe unter Annegret Lorenz
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