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Torsten Schaumberg, Wolfgang Eicher: Die Reha-Träger des SGB IX und ihr Leistungsspektrum

Rezensiert von Wolfgang Schneider, 06.08.2025

Cover Torsten Schaumberg, Wolfgang Eicher: Die Reha-Träger des SGB IX und ihr Leistungsspektrum ISBN 978-3-472-09610-8

Torsten Schaumberg, Wolfgang Eicher: Die Reha-Träger des SGB IX und ihr Leistungsspektrum. Praxishandbuch (eGovPraxisWissen). Luchterhand Fachverlag (Köln) 2024. 400 Seiten. ISBN 978-3-472-09610-8. D: 49,00 EUR, A: 50,40 EUR.

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Thema

Das Sozialgesetzbuch (SGB) mit seinen unterschiedlichen Büchern ist alles andere als übersichtlich, vor allem im Bereich der Rehabilitation, zählt es doch eine Vielzahl von Reha-Trägern auf, deren Legitimation in acht der Bücher des SGB finden lässt. Das Buch versucht, einen Durchblick über die verschiedenen Träger, Aufgaben und Leistungen sowie deren Abgrenzung untereinander zu schaffen.

Autoren

Prof. Dr. Torsten Schaumberg ist an der Hochschule Nordhausen im Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften tätig. Wolfgang Eicher ist Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D.

Aufbau und Inhalt

Alleine ein Blick auf die verschiedenen Rehabilitationsträger, die das SGB benennt, offenbart eine gewisse Vielfalt: Rehabilitationsträger sind die gesetzlichen Krankenkassen, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der Eingliederungshilfe, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der sozialen Entschädigung. Dem nähern sich die Autoren in drei Teilen an, bevor sie am Ende zu einer Analyse des Reha-Rechts und das dazugehörigen Verfahrens wagen. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis rundet den Titel ab.

Das Sozialgesetzbuch 9. Buch – im Allgemeinen SGB IX – normiert das allgemeine Rehabilitationsrecht und bildet daher den ersten Teil des Buches. Dieser allgemeine Teil gilt immer dann, wenn die Spezialgesetze keine davon abweichenden Vorgaben machen. So findet sich hier zum Beispiel die Rechtsgrundlage für das Persönliche Budget nach § 29 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, durch das die Leistungsberechtigten mehr Autonomie bei der Hilfe erhalten sollen, da sie, vereinfacht gesagt, die entsprechende Leistung selbst koordinieren und dementsprechend auch die finanzielle Verantwortung tragen. Der zuständige Kostenträger stellt lediglich das nötige Budget zur Verfügung.

Wer nun nach welchem Spezialgesetz des SGB in welchem Fall zuständig ist, erklären die Autoren im zweiten Teil des Buches. – insbesondere bei Zuständigkeit gleicher Leistungsgruppen und den sich daraus ergebenden Leistungsansprüchen nach den einzelnen Gesetzen. Was sind Anspruchsvoraussetzungen? Ein weiterer Fokus des Kapitels liegt auf den konkreten Leistungsangeboten dieser speziellen Leistungsgesetze unter Einbeziehung von Schnittstellen mit anderen als Rehabilitationsleistungen, etwa der Krankenbehandlung (SGB V), der Pflege (SGB XI und SGB XII), der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben durch die Integrationsämter (§ 185 SGB IX) und der Jugendhilfe (SGB VIII). Hier ergeben sich bisweilen Konstellationen, die für Menschen ohne entsprechendes Fachwissen für Verwunderung sorgen. Gerade bei Minderjährigen ist es nicht auf den ersten Blick klar, wer nun die Zuständigkeit für eine Reha-Leistung innehat. Ein Problem, dass eigentlich durch die Große Lösung – Zuständigkeit für alle Menschen unter 18 bei den kommunalen Jugendämtern – behoben werden sollte, deren Einführung aktuell in der Politik aber keine Priorität zu haben scheint.

Noch komplexer wird es im dritten Teil, der sich mit dem koordinierenden Rehabilitationsverfahren beschäftigt. Hier war die Idee des Gesetzgebers, durch die Vorgabe von entsprechenden Verfahren Leistungen „wie aus einer Hand“ zu ermöglichen, wenn es zu Mehrfach-Bedarfen kommt. Der Grundgedanke dahinter: Die berechtigte Person soll nicht in die Mühlen der verschiedenen Reha-Träger geraten, sondern gesetzlich normiert eine gesamtheitliche Erfassung des individuellen Rehabilitationsbedarfs gewährleistet werden. Ob und inwieweit das in der Praxis wirklich funktionieren kann, wird dann unter anderem im vierten Teil analysiert.

Diskussion

Die Autoren sind ausgewiesene Experten in einem hochkomplexen, selbst für Fachleute kaum durchschaubaren Dschungel von Regelungen, die letztlich das Ziel haben, Menschen mit Einschränkungen das im Einzelfall mögliche Maß an Teilhabe gewährleisten zu können. Das ist ein hehres Ziel, das bisweilen unter oft unverständlichen Regelungen verschwindet. Alleine die schiere Masse an Informationen zu diesem Themengebiet wirkt erschlagend. Und das spiegelt sich rein optisch leider schon in diesem Buch wider: Es ist extrem eng vom Zeilenabstand geschrieben. Vielleicht hätte die eine oder andere visuelle Auflockerung der Wissensvermittlung gutgetan. Insgesamt ist dieses Buch auf einem extrem hohen Niveau, sodass es als Wissensaufbereitung für Fachleute gute Dienste leistet, aber nicht geeignet ist für Menschen, die ein einfaches Nachschlagewerk suchen. Insofern scheint die Bezeichnung „Praxishandbuch“ etwas deplatziert. Unter einem solchen Label würde man eher auf grafische Aufbereitungen vermuten, die zum Beispiel beim Thema Leistungskongruenz gute Dienste leisten könnten. Aber so mutet das – und das muss noch einmal betont werden – inhaltlich auf höchstem Niveau stehende Buch eher wie ein Kommentar an als eben ein Praxishandbuch. Schade eigentlich!

Fazit

Ein hoch anspruchsvolles Buch über eine äußerst komplexe Materie, das leider der Bezeichnung „Praxishandbuch“ nicht gerecht wird, sondern visuell eher an einen juristischen Kommentar erinnert.

Rezension von
Wolfgang Schneider
Sozialarbeiter
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Es gibt 187 Rezensionen von Wolfgang Schneider.

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ISSN 2190-9245