Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (Hrsg.): Grundlagen des Sozialgesetzbuchs
Rezensiert von Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, 23.12.2024
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (Hrsg.): Grundlagen des Sozialgesetzbuchs. SGB I und X.
Lambertus Verlag GmbH Marketing und Vertrieb
(Freiburg) 2023.
5. Auflage.
164 Seiten.
ISBN 978-3-7841-3643-1.
D: 12,90 EUR,
A: 13,30 EUR.
Reihe: Textausgaben zum Sozialrecht - 1.
Thema
Grundlagen des Sozialgesetzbuches SGB I und X.
Herausgeber
Herausgegeben wird das Buch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge.
Aufbau und Inhalt
Das anzuzeigende Buch druckt den Text von SGB I und SGB X ab. In diesen beiden Büchern sind die Grundlagen des Sozialgesetzbuches geregelt. Die Normen gelten für alle Zweige des Sozialrechts. Namentlich das Verwaltungsverfahren hat den in SGB I und SGB X formulierten Grundsätzen und Regeln zu folgen.
Diskussion
Das anzuzeigende Buch ist wichtig und praktisch und seine Lektüre – besser: sein Studium – ist erhellend. Durch den Abdruck der aktuellen Fassungen von SGB I und SGB X veranschaulicht es nicht nur die „Grundlagen des Sozialgesetzbuches“, sondern macht damit zugleich klar: Das Sozialrecht ist nicht in mehr als dutzend „Sozialgesetzbüchern“ verstreut, sondern eine im „Sozialgesetzbuch“ zusammengefügte und zusammengefasste Einheit.
Das SGB I umschreibt die Grundlagen des Sozialrechts. Es wird in ihm geradewegs erhaben: Von der „Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit“ durch Sozialleistungen ist dort die Rede (§ 1) und von den vielen „sozialen Rechten“ (§§ 2–10), die es ausformt. Diese ersten Passagen machen klar, was das Sozialrecht will und zugleich können muss.
Die Lektüre birgt auch einzelne Überraschungen. Wenn etwa § 34 II SGB I über die Aufteilung der Ansprüche „mehrerer Ehegatten auf Witwenrenten und Witwerrenten“ handelt, scheint es dem Gebot der Gleichbehandlung der Geschlechter Genüge zu tun. Was heißt das Gebot aber konkret? Der Gesetzgeber wollte damit die Aufteilung der Renten für Mehrehen (= Polygamie) normieren, bedachte jedoch nicht, dass nach geltendem islamischem Recht nur Männern diese erlaubt ist, Frauen dagegen nicht – weshalb § 34 II nur für Witwenrenten praktisch wird. Wer hätte das gedacht?
Das SGB X regelt das allgemeine Verwaltungsverfahren allgemein – und damit für alle Sozialverwaltungen! Dies geschieht knapp, aber umfassend. Der Verwaltungsakt ist die zentrale Handlungsform. Die Entscheidung hat nach Anhörung der Betroffenen zu ergehen. Widerruf und Rücknahme von Verwaltungsakten sind ebenso geregelt, wie das Erstattungsrecht, das normiert, wie fehlerhafte Leistungen unter den Sozialleistungsträgern ausgeglichen werden. Es ist auch wichtig für Sozialleistungsberechtigte, über die die gesamte Sozialverwaltung bindenden Regeln gut informiert zu werden: Das SGB X verhilft dazu. Zwei Bücher des SGB veranschaulichen, wofür das Sozialrecht und das SGB insgesamt stehen! Wer es liest oder besser: studiert, macht sich sachkundig und das ist elementar wichtig für die Sozialpolitik!
Fazit
Das Buch stellt Bekanntes in gelungener Auswahl dar.
Rezension von
Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer
Friedrich-Schiller-Universität Jena, im Ruhestand und wohnhaft in Berlin.
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Es gibt 2 Rezensionen von Eberhard Eichenhofer.
Zitiervorschlag
Eberhard Eichenhofer. Rezension vom 23.12.2024 zu:
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (Hrsg.): Grundlagen des Sozialgesetzbuchs. SGB I und X. Lambertus Verlag GmbH Marketing und Vertrieb
(Freiburg) 2023. 5. Auflage.
ISBN 978-3-7841-3643-1.
Reihe: Textausgaben zum Sozialrecht - 1.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/32628.php, Datum des Zugriffs 19.01.2025.
Urheberrecht
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