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Peter Kostorz: Recht in der Pflege

Rezensiert von Prof. Dr. Thomas Klie, 03.03.2025

Cover Peter Kostorz: Recht in der Pflege ISBN 978-3-8252-6323-2

Peter Kostorz: Recht in der Pflege. Ernst Reinhardt Verlag (München) 2024. 287 Seiten. ISBN 978-3-8252-6323-2. D: 39,90 EUR, A: 41,10 EUR, CH: 48,70 sFr.
Reihe: Pflege studieren.

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Thema

Gerade die Pflegestudiengänge sind Ausweis der Professionalisierung der Pflege. Sie sollte in der 20. Legislaturperiode durch das Pflegekompetenz- aber auch das APN-Gesetz unterstützt werden. Eine Profession zeichnet sich dadurch aus, dass ihr eigene Kompetenzbereiche, Verantwortlichkeiten und damit auch Rechte und Pflichten zugewiesen werden. Bei aller Unterschiedlichkeit der Pflegestudiengänge in Deutschland, die die Landschaft aktuell (noch) prägen, spielt die Vermittlung von rechtlichen Grundlagen für Pflegefachpersonen eine wichtige Rolle auf dem Weg zur Professionalisierung. Gerade den hochschulisch qualifizierten Pflegefachpersonen sollen eigenständige und eigenverantwortliche Aufgabenbereiche der Pflege zugeordnet werden. Umso wichtiger ist die Vermittlung von elementaren Rechtskenntnissen in den Pflegestudiengängen.

Autor

Prof. Dr. Peter Kostorz ist ein Fachmann im Bereich der Gesundheitswirtschaft. Kostorz wird oft in Diskussionen über die Weiterentwicklung der Pflegeberufe und Optimierung der Versorgungsstrukturen zitiert. Er ist zudem Studiengangsleiter im Fachbereich Gesundheit der FH Münster.

Inhalt

Anders als andere Lehrbücher des Pflegerechtes wählt Kostorz eine Dreiteilung für die Darstellung der relevanten Rechtsgebiete:

Er beginnt mit dem Pflegerecht aus der Sicht der Pflegekräfte. Hier werden sowohl Ausbildungsfragen als auch berufsrechtliche Fragen aufbereitet und sich aus den Kooperationsbeziehungen mit anderen Gesundheitsfachberufen insbesondere den Ärztinnen und Ärzten ergebenden Fragestellungen bearbeitet, – insbesondere in der Delegation und Substitution. Schließlich werden haftungsrechtliche Fragen aus der Sicht der Pflegefachperson aufgegriffen. Das aktuelle Thema der Vorbehaltsaufgaben gemäß § 4 Pflegeberufegesetz, das durch das vorbereitete Pflegekompetenzgesetz auch im Leistungsrecht seine Berücksichtigung finden soll, wird – hier dem Bearbeitungsstand des Buches geschuldet – vergleichsweise kursorisch behandelt. Es ist die erste Auflage des „Recht in der Pflege“ und das Recht in der Pflege ist ein dynamisches Rechtsgebiet.

In einem zweiten Teil wird das Pflegerecht aus der Sicht der Patientinnen und Patienten entfaltet. Die Grundrechte, die Charta der Rechte auf Pflege angewiesener Menschen werden ebenso beleuchtet wie das Betreuungsrecht sowie rechtliche Regelungen zur Sicherung der Selbstbestimmung und Patient*innenautonomie. In diesem Kapitel Pflegerecht aus Sicht der Patient*innen und Pflegebedürftigen werden auch die den auf Pflege angewiesenen Menschen zustehenden Rechtsansprüche auf Sozialleistungen insbesondere der sozialen Pflege- und Krankenversicherung dargelegt. Wie bereits Büscher in seinem Vorwort formuliert, geschieht dies kompakt, sodass sich die Studierenden einen fundierten, guten Überblick verschaffen können.

Die dritte Perspektive des „Pflegerechts“ ist die der Gesundheitseinrichtungen. Die Langzeitpflege ist ein Markt, die Gesundheitsökonomie steuert in hohem Maße die Landschaft von Einrichtungen und Diensten im Gesundheitswesen. Kostorz konzentriert sich auf das klassische Dreiecksverhältnis im Leistungserbringungsrecht und bezieht in dieses Kapitel auch die zivilrechtliche Dimension der Ausgestaltung von Rechtsbeziehungen ein, indem er auf Behandlungs-, Krankenhausvertrag und auch den Pflege- und Heimvertrag aus der Langzeitpflege eingeht.

Diskussion

Wie im Vorwort von Andreas Büscher zutreffend zusammengefasst, bietet Peter Kostorz einen kompakten Überblick und eine gute Einführung in die verschiedenen Rechtsbereiche, „die für die Pflege von Bedeutung sind“. Das in der Reihe „Pflege studieren“ platzierte Buch beginnt mit Grundlagen des „Pflegerechts“ – und kommt zu dem zutreffenden Ergebnis, dass es in Deutschland, allerdings ähnlich wie im Gesundheits- und Arztrecht, kein qualifiziertes Pflegerecht als eigenständiges Rechtsgebiet gibt. Das erscheint auch nicht sinnvoll: Es geht stets um eine synthetische Betrachtungsweise relevanter Rechtsgebiete und Rechtsregeln, die die berufliche Pflege beeinflussen respektive für sie maßgeblich sind. Eine professionstheoretische Reflektion des Rechts erfolgt hier nicht. Ebenso werden weniger die systematischen Rechtsumsetzungs- und Durchsetzungsprobleme reflektiert, die für die Profession der Pflege in sehr stark außen geleiteten Institutionen prägend sind. Vermittelte Fachkenntnisse sind das eine, deren Umsetzung das andere. Mit dieser Diskrepanz – zwischen vermitteltem Wissen und Praxis, bzw. rechtliche Vorhaben und einer „pragmatischen“ Praxis – sind Pflegefachpersonen konfrontiert.

Bei einigen aus Sicht der Patient*innen dargestellten Fragen eines „Pflegerechts“ bleibt Kostorz recht oberflächlich. Das gilt etwa für das Thema Einwilligungsfähigkeit, aber auch für den Problemkreis Zwangsbehandlung: Hier wäre gerade für Pflegestudierende eine stärkere Problematisierung sinnvoll, da sie es doch häufig sind, die sich alltäglich mit den komplexen Fragen der Einwilligungsfähigkeit und der Zwangsanwendung konfrontiert sehen.

Fazit

Das Buch „Recht in der Pflege“ ist didaktisch überlegt – mit Barcodes, die Zugang zu den einschlägigen Gesetzen. Übersichten und Zusammenfassungen erleichtern die Les- bzw. Studierbarkeit. Auch werden zur Sicherung des „Lernerfolgs“ Verständnisfragen formuliert, die eine Überprüfung des Verständnisses der doch insgesamt komplexen Materie des Pflegerechtes möglich machen: Ein sorgfältig erarbeitetes Studienbuch.

Rezension von
Prof. Dr. Thomas Klie
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Es gibt 7 Rezensionen von Thomas Klie.

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ISSN 2190-9245