Horst Böhm, Reinhold Spanl et al.: Betreuungsrecht-Betreuungspraxis 2025
Rezensiert von Hans-Joachim Dörbandt, 15.08.2025
Horst Böhm, Reinhold Spanl, Johannes Friedrich: Betreuungsrecht-Betreuungspraxis 2025. Systematische Erläuterung des Betreuungsrechts und der Grundzüge des Sozialrechts; Mit kostenlosem Download der Arbeitshilfen. WALHALLA Fachverlag /metropolitan Verlag (Regensburg) 2024. 10. Auflage. 948 Seiten. ISBN 978-3-8029-8433-4. 59,95 EUR.
Thema
Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind, können durch das Betreuungsrecht geschützt und unterstützt werden.
Solche besonderen Situationen können nicht nur zwangsläufig aufgrund einer Krankheit eintreten, sondern zum Beispiel auch durch einen Unfall, in dessen Folge die betroffene Person ganz oder teilweise handlungsunfähig wird. In derartigen Fällen kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers bzw. einer rechtlichen Betreuerin erforderlich sein.
Bereits vor vielen Jahren ist die Betreuung nach dem BGB als Rechtsfürsorge zum Wohl des betroffenen Menschen an die Stelle von Entmündigung, Vormundschaft für Erwachsene und Gebrechlichkeitspflegschaft getreten. Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein Betreuer bestellt wird, der in einem genau festgelegten Umfang für sie handelt. Das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen soll dabei gewahrt bleiben, soweit dies möglich und seinem Wohl zuträglich ist. Seine Wünsche sind in diesem Rahmen zu beachten. Von Betreuung betroffen sind Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Viele der Betroffenen sind ältere Menschen. Für viele kann dies bedeuten, dass sie im letzten Abschnitt ihres Lebens auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Ist eine amtsgerichtliche Betreuung eingerichtet ergeben sich oftmals ungeahnte Probleme und Fragestellungen, mit denen der einzelne ehrenamtliche Betreuer oder auch Berufsbetreuer u.U. völlig überfordert sein kann. Hier ist dann guter Rat notwendig, aber ggf. auch teuer. Das insbesondere dann, wenn dafür juristischer Fachverstand eingeholt wird.
Das vorliegende Buch liefert hier in seiner zehnten Auflage gute Hilfestellungen insbesondere bei aktuellen Rechtsfragen. Selbstverständlich kann der Betreuer sich neben der Betreuungsbehörde auch an die Betreuungsvereine und/oder die zuständigen Rechtspfleger oder die Richter der Betreuungsgerichte direkt wenden. Das Spektrum dieser Institutionen zur Leistung von Hilfestellungen ist aber faktisch und mangels ausreichenden Personals sehr begrenzt und kann oftmals nicht unverzüglich abgefordert werden. Da ist guter Rat gefragt. Und der sollte unbedingt realitätsnah am Recht ausgerichtet und praxisorientiert sein.
Eingefügt in die Systematik des Betreuungsrechts enthält dieser bewährte Praxiskommentar umfassende Erläuterungen aller relevanten materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften aus BGB, FamFG, GNotKG, BtOG, SGB II, SGB IX, SGB XII und dem BtBG sowie dem BTHG. Berücksichtigt sind darüber hinaus zahlreiche im rechtlichen Kontext stehende Vorschriften aus Nebengesetzen (ZPO, GVG, RPflG u.a.).
Die Autoren legen bei ihrer juristisch fundierten Kommentierung besonderen Wert auf eine verständliche und praxisgerechte Art und Weise der Darstellung. Zur weiteren Veranschaulichung der Materie enthält das Werk viele Muster von Verfügungen, Entscheidungen und anderen Dokumenten sowie grafische Übersichten. Diese Arbeitshilfen können mit einem kostenlosen Download auf den PC heruntergeladen werden.
Für diese 10. Auflage wurde der Kommentar in allen Teilen auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur gebracht. Berücksichtigt sind wichtige Rechtsänderungen auf dem Stand vom September 2024.
Autoren
Horst Böhm, Johannes Friedrich und Reinhold Spanl sind erfahrene Fachleute. Sie sind seit vielen Jahren in der Betreuung tätig und mit den damit verbundenen Rechtsfragen befasst. Darüber hinaus sind sie als Referenten in Betreuungsangelegenheiten aktiv, organisieren und koordinieren Veranstaltungen zur Fortbildung von Betreuern, Vereins- und Behördenmitarbeitern.
Horst Böhm hat 1999 das „Handbuch für Betreuer“ mitbegründet und betreut das Werk seitdem als Herausgeber und Mitautor. Daneben ist er Mitautor verschiedener Fachbücher und Verfasser zahlreicher betreuungsrelevanter Aufsätze in Fachzeitschriften. Er war zwölf Jahre als Betreuungsrichter und fünf Jahre als Vorsitzender einer für Betreuungssachen zuständigen Beschwerdekammer tätig und hat das Betreuungsrecht mit all seinen Facetten in der Praxis erlebt. Als Lehrbeauftragter an der Hochschule Wismar und der Technischen Hochschule Deggendorf bildet er seit vielen Jahren Berufsbetreuer aus.
Johannes Friedrich ist Richter am Sozialgericht Regensburg und Lehrbeauftragter der Technischen Hochschule Deggendorf im Studiengang „Zertifizierter Berufsbetreuer“. Vorangegangen sind Tätigkeiten als Gründungspartner einer Kanzlei für Wirtschaftsrecht (unter anderem im Bereich Arbeits- und Sozialrecht) und im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, wo er beim Zentrum Bayern Familie und Soziales in Regensburg für die erste Schwerpunktstelle Bayerns für Opferentschädigung verantwortlich war.
Reinhold Spanl Dipl.Rpfl., Hochschullehrer a.D., lehrte hauptamtlich von 1984 bis zu seiner Pensionierung 2011 an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Rechtspflege. Er ist derzeit Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule Deggendorf für den „Curator de Jure“. Neben Seminartätigkeiten im Betreuungs- und Erbrecht ist er Fachbuchautor in diesen Rechtsgebieten. Zudem referiert er an der DeutscheAnwaltAkademie.
Mitautor:innen
Kristin Bauer ist Richterin am Sozialgericht Regensburg. Zuvor war sie im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales beim Zentrum Bayern Familie und Soziales in Regensburg sowie als Referatsleiterin bei der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd in Landshut tätig.
Antje Beckhove ist Richterin des Sozialgerichts Regensburg. Vor dem Wechsel nach Regensburg war sie Richterin an den Sozialgerichten Heilbronn, Mannheim und Nürnberg.
Malbine Friedrich ist Steueramtfrau beim Finanzamt Regensburg. Zuvor war sie im Zentralfinanzamt Nürnberg tätig.
Ernst Riedel Dipl.Rpfl., ist Hochschullehrer an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Rechtspflege. Er ist Autor/​Mitautor verschiedener Fachliteratur. Als Referent ist er unter anderem für die DeutscheAnwaltAkademie sowie für die Rechtsanwaltskammer im Bezirk des Oberlandesgerichts München tätig.
Evelyn Stadler ist Richterin am Sozialgericht Regensburg. Zuvor war sie im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales beim Zentrum Bayern Familie und Soziales in Landshut tätig.
Astrid Vincenc ist Präsidentin des Sozialgerichts Regensburg. Vorangegangen sind Tätigkeiten als Richterin an den Sozialgerichten Nürnberg, Augsburg und München sowie am Bayerischen Landessozialgericht. Vor dem Wechsel nach Regensburg war sie Vizepräsidentin des Sozialgerichts München.
Aufbau und Inhalt
Das Werk gliedert sich im Wesentlichen ähnlich wie die Vorauflagen in drei große Teile. Dem eigentlichen Betreuungsrecht, dem angrenzenden Sozialrecht und den Praxishilfen und Formblättern als Download. Kommentiert werden im Teil A die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Im Teil B sind Kommentierungen zum Sozialrecht mit den Hilfen zum Lebensunterhalt und den Hilfen in besonderen Not- bzw. Lebenslagen sowie bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit enthalten. Der dritte Teil enthält Praxishilfen und Formblätter und beschreibt den Internetzugang für die Arbeitshilfen.
Die Kommentierung gliedert sich nach dem Vorwort, dem Autorenverzeichnis, der Gesamtübersicht/​Inhaltsverzeichnis und einem Abkürzungsverzeichnis dann wie folgt:
Teil A Betreuungsrecht
A 1 Grundsätze und Geschichte des Betreuungsrechts
A 2 Betreuungsanordnung und Betreuerbestellung
A 3 Führung der Betreuung, Pflichten des Betreuers
A 4 Änderungen und Beendigung der Betreuung
A 5 Vorsorge und Alternativen
A 6 Unterbringungssachen
A 7 Verfahren vor dem Betreuungsgericht
A 8 Rechtsbehelfe
A 9 Wohnraum des Betreuten, Heimangelegenheiten
A 10 Vermögensverwaltung und Vermögenssorge
A 11 Die betreuungsgerichtliche Genehmigung
A 12 Kontoschutz, Verbraucherinsolvenz, Restschuldbefreiung
A 13 Besonderheiten bei Auslandsbezug
A 14 Wichtige Regelungen im BtOG
A 15 Haftung des Betreuers
A 16 Vergütung und Aufwandsentschädigung des Betreuers
A 17 Gerichtliche Kosten
Teil B Sozialrecht
B 1 Übersicht zum Rechtsgebiet des Sozialrechts – mit praktischem Handwerkszeug
B 2 Wichtige sozialrechtliche Systemzuweisungen – Basiswissen und Abgrenzungen
B 3 Hilfen zum Lebensunterhalt
B 4 Wohnen und Unterkunft
B 5 Gesundheit und Behinderung
B 6 Pflege
B 7 Besondere Schädigungstatbestände
B 8 Alltag und soziale Teilhabe
B 9 Familie mit Kindern
B 10 Schule und Bildung
B 11 Arbeit und Beruf
B 12 Steuerliche Aspekte
B 13 Hilfen im Alter
B 14 Rund um den Todesfall
B 15 Rechtsdurchsetzung
Download der Arbeitshilfen – Hinweise und Aktivierungscode
Stichwortverzeichnis
Faktisch erleichtern die vielen Schaubilder, Checklisten, Grafiken und Synopsen dem Leser den Durchblick der doch zum Teil schwierigen und weitgefassten Materie. Insbesondere im Teil B, dem Sozialrecht, sind erhebliche wesentliche unverzichtbare Inhalte und Kommentierungen aufgenommen worden. Hierzu sind nicht zuletzt Kommentierungen zu besonderen Schädigungstatbeständen, zum Alltag und der sozialen Teilhabe, zur Familie mit Kindern, zur Schule, Bildung, Arbeit und Beruf sowie zu steuerlichen Aspekten zu zählen.
Welche Arbeitshilfen und Muster online zur Verfügung stehen, wird dem letzten Teil des Praxishandbuches entnommen werden können:
- Allgemeine Formblätter: Hier sind organisatorische Materialien zu finden, die allgemein genutzt werden können.
- Beginn der Betreuung, Berichte: Zu finden sind hier Hinweischecklisten, die bei der Betreuerbestellung hilfreich sind und die Aufgaben zu Beginn einer Betreuung benennen sowie strukturierte Berichtsvorschläge.
- Vermögensverwaltung: Vorschläge für Schreiben an Gläubiger, Kreditinstitute, Versicherungen werden hier vorgeschlagen. Ferner werden Übersichten über Einnahmen, Ausgaben oder Verbindlichkeiten, Vermögensverzeichnis und Rechnungslegungslisten sowie betreuungsgerichtliche Genehmigungen und Befreiungen vorgegeben.
- Gesundheitsfürsorge: Muster für Schriftsätze an Ärzte, Kliniken oder für eine Patientenverfügung können hier entnommen werden.
- Unterbringung/ärztliche Zwangsmaßnahme: Die Unterbringung oder auch ärztliche Zwangsmaßnahmen betreffende hilfreiche Checklisten können hier weiterhelfen.
- Wohnung, Umzug: Die Wohnung oder einen Umzug betreffende Fragen können hier mit der Nutzung von Checklisten und Schriftvorschlägen beantwortet werden.
- Sozialleistungen, Befreiungen: Viele Betreute benötigen Sozial- oder Pflegeleistungen. Wie diese zu beantragen sind, wird hier schriftsätzlich vorgeschlagen.
- Erweiterung, Veränderung des Aufgabenkreises: Auch für solche Fälle werden Schriftsätze vorgeschlagen.
- Vergütung, Aufwendungsersatz: Hier können vorbereitete Antragsschriftsätze entnommen werden.
- Ende der Betreuung: Bei einem Ende der Betreuung sind u.a. Schlussberichte und Abrechnungen vorzulegen.
Alles in allem sind so online gut zu benutzende Schriftsätze und Checklisten zugänglich, die insbesondere einem neuen ehrenamtlichen Betreuer helfen können. Aber auch für Berufsbetreuer sind so viele Hilfen vorgegeben.
Diskussion
Personen, die im sozialen Bereich ihre Arbeit erfüllen oder eine Betreuung übernommen haben, sind mit zum Teil schwierigen juristischen Zusammenhängen konfrontiert, wie die Herausgeber in ihrem Vorwort erwähnen. Die Anwendung des Rechts ist nicht allein dem Juristen vorbehalten. Vielmehr beeinflusst und verändert auch der soziale Rechtsanwender Lebenssituationen, indem er Sachverhalte einer konkreten Lösung zuführt. Hierzu benötigt er praxisnahe rechtsübergreifende Fachliteratur. Das „Buch Betreuungsrecht – Betreuungspraxis“ erfüllt diese Anforderungen: Für berufliche Betreuer, Angehörige beratender Berufe, interessierte Laien sowie ehrenamtliche Betreuer ist es die zuverlässige Arbeitshilfe in allen Betreuungsfragen. Es dient als
- umfassende Einführung in die Betreuungsarbeit,
- tägliches Arbeitsmittel und
- immer aktuelles Nachschlagewerk für Einzelprobleme.
Das setzt voraus, dass sowohl das Betreuungsrecht als auch das Sozialrecht kompakt und praxisnah dargestellt werden. Denn der Betreuer ist auf beide ineinandergreifenden Rechtsgebiete angewiesen, um seine Aufgabe sorgfältig und vertrauensvoll gegenüber dem Betreuten zu erfüllen. Über das Basiswissen hinaus befasst sich das Handbuch immer auch mit aktuellen Fragestellungen. Änderungen im Gesetz und der Rechtsprechung werden zeitnah verarbeitet.
Arbeitshilfen wie Checklisten, Tabellen, Grafiken, Übersichten und Musterschreiben erleichtern die Arbeit zusätzlich.
Fazit
Der praktische Nutzen steht folglich im Mittelpunkt dieses Handbuchs. Auch deshalb kann empfohlen werden, das Buch zu kaufen.
Rezension von
Hans-Joachim Dörbandt
Fachautor in den Bereichen Pflege, gesetzliche Pflegeversicherung, gesetzliche Krankenversicherung
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