Rupert Graf Strachwitz, Florian Mercker (Hrsg.): Stiftungen in Theorie, Recht und Praxis. Handbuch für ein modernes Stiftungswesen
Rezensiert von Dr. iur. Marcus Kreutz, 21.02.2006
Rupert Graf Strachwitz, Florian Mercker (Hrsg.): Stiftungen in Theorie, Recht und Praxis. Handbuch für ein modernes Stiftungswesen. Duncker & Humblot GmbH (Berlin) 2005. 1156 Seiten. ISBN 978-3-428-11680-5. 98,00 EUR. CH: 165,00 sFr.
Stiftungsboom in Deutschland
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren die juristischen Rahmenbedingungen für Stifter wesentlich verbessert. Dies geschah nicht nur aus reinem Altruismus; vielmehr beabsichtigt die Legislative in Zeiten nahezu leerer öffentlicher Kassen Privatpersonen zu einem verstärktem stifterischen Engagement zu motivieren, um so eigene Ressourcen eher schonen zu können. Durch eine geänderte demographische Lage, die sich dadurch auszeichnet, dass einem immer weiter anwachsenden Volksvermögen eine zahlenmäßig immer geringer werdende Erbengeneration gegenübersteht, hat sich in den letzten Jahren - vor allem seit dem Jahr 2000 - tatsächlich ein Boom von Stiftungsgründungen eingestellt. Da sich jedoch die Körperschaftsform der Stiftung einem engen und ineinandergreifenden Geflecht von Rechtsnormen ausgesetzt sieht, ist der Bedarf an fundierter Rechtsberatung groß. Das Stiftungsrecht als rechtliche Querschnittsmaterie, in der so verschiedene Rechtsgebiete wie das Erb-, Steuer-, Schuld-, Sachen-, Verwaltungs-, Gesellschafts- und nicht zuletzt das Verfassungsrecht eine Rolle spielen, legt die Messlatte für eine profunde Betreuung entsprechend hoch. Aber auch so wichtige Themen wie Fundraising und Mittelvermehrung, die nicht im Mittelpunkt der juristischen Beratung liegen, bedürfen einer sorgfältigen Bearbeitung durch die Stiftungen. Die Klaviatur, auf der Stifter, Stiftungsvorstände, Kuratorien und externe Berater spielen müssen, ist also sehr breit und besitzt ein großes Klangspektrum. Wegen dieser Komplexität, die der Materie "Stiftungsrecht" anhaftet, ist jedes Buch mehr als willkommen, welches die verschiedenen Aspekte ausführlich beleuchtet. Diesem Anspruch hat sich das hier zu besprechende Werk verschrieben. Ausweislich des Vorworts ist es das Ziel, Stiftungen auch unter historischen und kulturellen Aspekten zu betrachten, wobei das juristische Fundament nicht vernachlässigt werden soll. Intention des Sammelbandes ist es nach Aussage der Herausgeber, den interdisziplinären Diskurs voranzutreiben. Um das Fazit bereits jetzt vorwegzunehmen: Diesem Anspruch werden die Herausgeber und Autoren bei der Fülle, Breite und Tiefe der behandelten Themen mehr als gerecht.
Inhalt des Werks
Das Werk ist in zwölf große Abschnitte gegliedert. Dies sind im Einzelnen:
- Stiftungswesen und Stiftungspolitik
- Stiftungsziele und Stiftungszwecke
- Stiftungsrecht
- Besondere Stiftungsformen
- Stiftungssteuerrecht
- Die Finanzen einer Stiftung
- Die Stakeholder einer Stiftung
- Das Management einer Stiftung
- Die Mitarbeiter einer Stiftung
- Stiftungen im internationalen Kontext
- Stiftungen in der Praxis
- Anhang: A - Z für Stiftungen
Eine umfassende Bibliographie auf sage und schreibe insgesamt 57 Seiten macht es den unterschiedlichen Nutzern des Buches, die sich aus einem äußerst breiten Professionsspektrum rekrutieren dürften, möglich, einzelne Themen ausführlich weiter zu verfolgen. Die berufliche Herkunft der Autoren, die für insgesamt 92 Beiträge verantwortlich zeichnen, wird zusammen mit ausgewählten Expertisen auf weiteren 15 Seiten dargestellt. Den Abschluss des Buches bildet ein umfangreiches Stichwortverzeichnis.
Betrachtung ausgesuchter Beiträge
Professor Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, in den Jahren 1995 bis 1998 Bundesminister der Justiz, beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem Titel "Stifterfreiheit - Bedingungen eines Grundrechts auf Stiftung"(S. 55 ff.) unter verfassungsrechtlichen Vorzeichen mit der Frage, ob der individuelle Stiftungsimpuls ein vom Staat zu respektierendes Grundrecht ist oder die Rechtsform der Stiftung eine bloße legislatorische Wohltat ist, die auch jederzeit wieder zurückgenommen oder verändert werden kann. Im Rahmen der Bearbeitung dieser Fragestellung arbeitet Schmidt-Jortzig in beeindruckender gedanklicher Stringenz und sprachlicher Brillanz heraus, dass es sich bei der Entscheidung für eine Stiftung um den Ausdruck der spezifischen Persönlichkeit des Stifters handelt und damit der Stifterimpuls zum engeren grundrechtlichen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG handelt. Dementsprechend lehnt er auch die weitverbreitete Auffassung ab, das Stiftungsgeschäft grundrechtlich dadurch zu verankern, in dem man sich die spezifische Widmung des Vermögens genauer anschaut und z.B. bei der Verfolgung kirchlicher Zwecke Art. 4 Abs. 1 und 2 GG als einschlägiges Grundrecht heranzieht. Die Ausführungen Schmidt-Jortzigs stellen eine die unterschiedlichen Auffassungen knapp und dennoch umfassende Darstellung dar, die in prägnanten und überzeugenden gedanklichen Operationen herausarbeitet, wie der Stiftungsimpuls grundrechtlich untermauert werden kann.
Die Autoren Dr. Florian Mercker und Dr. Fokke Christian Peters widmen sich in ihrem Beitrag "Die Förderung der Kultur als Stiftungszweck" (S. 176 ff.) der Frage, weshalb Stiftungen in der überwiegenden Zahl der Fälle den Bereich der Kultur als Stiftungszweck aufführen und wie die Stiftungen diesem Ziel am besten gerecht werden. Dabei kommen sie zu dem Ergebnis, dass der Stiftungszweck "Förderung der Kultur" häufig deswegen mit in die Satzung aufgenommen wird, weil dieser Terminus eine sehr weite Bedeutung hat und damit die Fähigkeit besitzt, sehr viele Stiftungszwecke abzudecken. Allerdings weisen die beiden Verfasser zu Recht darauf hin, dass sich Stiftungen dafür hüten sollten, den oft flächendeckenden Rückzug der öffentlichen Hand aus der Kulturförderung so zu verstehen, dass sodann sie komplett an die Stelle der öffentlichen Hand zu treten haben. Diese würde eine vollständige finanzielle Überforderung der Stiftungslandschaft bedeuten, da bei weitem nicht die finanziellen Mittel durch Stiftungen für den Bereich der Kulturförderung aufgebracht werden können, wie sie von der öffentlichen Hand abgezogen werden. Eine Kompensation ist durch die Differenz, die zwischen den eingesparten Mitteln und den von Stiftungen zur Verfügung gestellten Mitteln besteht, bei weitem nicht möglich. Daher ist den Verfassern auf jeden Fall in ihrer Aussage zuzustimmen, dass sich Stiftungen bei der Förderung von Kultur ausschließlich auf "besonders pointierte Maßnahmen" (S. 181) zu konzentrieren haben. Ansonsten besteht die Gefahr der Zersplitterung und Verwässerung des Stiftungszwecks. Deshalb plädieren die Autoren auch dafür, dass sich kulturfördernde Stiftungen auf die Förderung innovativer Formen des Kulturschaffens bzw. auf die Unterstützung politisch oder gesellschaftlich brisanter Formen des kulturellen Dialogs konzentrieren sollten (S. 182).
Besonders praxisrelevant sind die Ausführungen von Carolin Ahrendt zum "Krisenmanagement für Stiftungen" (S. 748 ff.). Nach einer kurzen theoretischen Erörterung des Begriffs der Krise stellt die Autorin stiftungsinhärente Krisenursachen und Ansätze zu ihrer Lösung dar. Dabei wird ein Schwerpunkt auf die oft antagonistische Stellung von Haupt- und Ehrenamt gelegt. Das Hautptamt einer Stiftung besitzt oft einen Informationsvorsprung und ist in das unmittelbare Tagesgeschäft involviert. Ehrenamtlich Engagierte besitzen hingegen oft nicht genügend Kenntnisse und Know-how für die professionelle Steuerung und Führung von Non-Profit-Organisationen. Dennoch betrachten sich Ehrenamtlich oft als den eigentlichen Kopf einer Stiftung, was rechtlich oft auch der Fall ist. Wegen dieser gelegentlich gegensätzlichen Sicht- und Arbeitsweisen von Haupt- und Ehrenamt empfiehlt Ahrendt verschiedene Lösungsansätze, die zur Reduzierung der Spannungsfelder führen sollen. So ist eine strikte Aufgabentrennung mit klarer Kompetenzverteilung zu beachten. Ebenso sollte es den Ehrenamtlichen ermöglicht werden, sich zu bestimmten Themen weiterzubilden. Dabei weist die Verfasserin aber zu Recht darauf hin, dass diese Weiterbildungsmöglichkeiten nicht so zu "verkaufen" sind, als ob es sich bei diesen Angeboten um einen Beweis für mangelnde Eignung, sondern im Gegenteil als eine Anerkennung für die geleistete ehrenamtliche Arbeit ist (S. 754).
Unter kulturhistorischen und rechtsvergleichenden Aspekten sehr inspirierend und erhellend ist Kapitel 10 des Buches, welches sich mit dem Phänomen der Stiftung im internationalen Kontext befasst. Neben den unterschiedlichen Erscheinungsformen der Stiftung in Europa und den USA findet sich u.a. auch ein Beitrag des Autorenkollektivs Dr. Franz Kogelmann, Dr. Astrid Meier und Dr. Johannes Pahlitzsch, der sich mit der Stiftung im islamischen Raum beschäftigt. Daran ist ersichtlich, dass diese Körperschaftsform nicht bloß eine historische Errungenschaft des jüdisch-christlich geprägten Okzidents, sondern auch des islamisch geprägten Orients ist. Die Autoren stellen zunächst die historischen Ursprünge der Stiftung im islamischen Raum, beginnend mit dem 7. Jahrhundert, dar. Sodann schildern die Autoren die weitere Entfaltung und verschiedenen Erscheinungsformen der Stiftung bis nach dem Ende des Ersten Weltkriegs. Dabei kommt der Autor Pahlitzsch zu dem leider negativen Befund, dass die geistige und rechtliche Situation in den meisten islamischen Ländern derzeit die Bürger nicht dazu animiert, Stiftungen zu gründen. Umso bemerkenswerter seien die Bemühungen einiger islamischer Staaten, wie z.B. Marokko und Kuwait, die rechtlichen Voraussetzungen so zu ändern, dass wieder wesentlich mehr Stiftungen gegründet werden (S. 1001).
Zielgruppen und Fazit
Insgesamt richtet sich das Buch wegen der unglaublich breiten Facettenhaftigkeit seiner Inhalte an alle Personen, die irgendeiner Weise mit Stiftungen zu tun haben. Sowohl Juristen als auch Kulturhistoriker, Soziologen und Betriebswirte werden höchstinteressante Beiträge für ihre jeweilige Profession finden. Das Buch verwirklicht daher in vorzüglicher Weise das selbst angestrebte und ambitionierte Ziel, einen interdisziplinären Brückenschlag zwischen den unterschiedlichen Wissenschaftszweigen zu erreichen. Die reichhaltigen Beiträge können den unterschiedlichsten Akteuren im Stiftungswesen als Steinbruch dienen, um aus dem so gewonnenen Material weitere Bausteine einer "Wissenschaft über die Stiftung" zu erarbeiten.
Rezension von
Dr. iur. Marcus Kreutz
LL.M., Rechtsanwalt. Justiziar des Bundesverbandes Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. in Köln
Mailformular
Es gibt 266 Rezensionen von Marcus Kreutz.
Zitiervorschlag
Marcus Kreutz. Rezension vom 21.02.2006 zu:
Rupert Graf Strachwitz, Florian Mercker (Hrsg.): Stiftungen in Theorie, Recht und Praxis. Handbuch für ein modernes Stiftungswesen. Duncker & Humblot GmbH
(Berlin) 2005.
ISBN 978-3-428-11680-5.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/3293.php, Datum des Zugriffs 03.10.2024.
Urheberrecht
Diese Rezension ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt.
Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns.
Gerne steht Ihnen die Redaktion der Rezensionen
für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.