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Irene Sommer, Frederik von Harbou: Lehrbuch Sozialverwaltungsrecht

Rezensiert von Wolfgang Schneider, 04.04.2025

Cover Irene Sommer, Frederik von Harbou: Lehrbuch Sozialverwaltungsrecht ISBN 978-3-7799-7906-7

Irene Sommer, Frederik von Harbou: Lehrbuch Sozialverwaltungsrecht. Grundlagen der Sozialverwaltung, des Verwaltungshandelns und des Rechtsschutzsystems. Mit Online-Materialien. Beltz Juventa (Weinheim und Basel) 2025. 3. Auflage. 346 Seiten. ISBN 978-3-7799-7906-7. D: 28,00 EUR, A: 28,80 EUR.
Reihe: Studienmodule Soziale Arbeit.

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Thema

Was ist eigentlich Sozialverwaltungsrecht genau? Und was hat das mit der Sozialen Arbeit zu tun? Diese Fragen will dieses Lehrbuch beantworten, in dem ein an sich oft sehr abstraktes Thema mit vielen für die Soziale Arbeit wichtigen Beispielen betrachtet wird. Ergänzt werden diese Erklärungen mit einer großen Zahl an Übungen und dazugehörigen online verfügbaren Lösungshinweisen.

Autor

Irene Sommer arbeitet als Fachanwältin für Sozialrecht in Berlin und ist Lehrbeauftragte an der Alice-Salomon-Hochschule sowie Referentin in der Weiterbildung.

Prof. Dr. Frederik von Harbou hat eine Professur für Rechtswissenschaft an der Ernst-Abbe-Hochschule im thüringischen Jena. Seine Schwerpunkte sind das Öffentliche Recht, dabei insbesondere das Migrationsrecht, der Menschenrechtsschutz und die Rechtstheorie.

Aufbau und Inhalt

Das Lehrbuch umreißt die Grundzüge des Sozialverwaltungsrechts und des sozialgerichtlichen Verfahrens und betrachtet dazu in 14 Kapitel in folgende Themenbereiche:

  • Grundlagen der Staatsorganisation
  • Organisation der Sozialverwaltung
  • Verortung des Sozialverwaltungsrechts im Rechtssystem
  • Formen des Verwaltungshandelns
  • rechtsstaatliche Anforderungen an Verwaltungshandeln
  • Methoden der Rechtsanwendung
  • außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsschutz
  • Beratungs- und Prozesskostenhilfe
  • Möglichkeiten und Grenzen sozialer Rechtsberatung.

Zunächst wird das Sozialverwaltungsrecht innerhalb der deutschen Rechtsstruktur verortet, womit die Grundlagen gelegt werden. So stehen die Unterscheidung von Bürgerlichem und Öffentlichem Recht im Fokus sowie Artikel 20 Grundgesetz, der regelt, dass in Deutschland das Sozialstaatprinzip gilt. Dieses Prinzip legt den Grundstein dafür, soziale Sicherheit und Gerechtigkeit zu ermöglichen. Aufgabe der Sozialverwaltung ist es demnach, den Menschen genau das zu ermöglichen. Zu den Grundlagen gehört auch eine kurze Abhandlung, wie Deutschland als Staat und seine Verwaltung überhaupt organisiert sind. Dazu geht es natürlich um die klassische Gewaltenteilung aber auch um den Föderalismus. Dieser Begriff bedeutet, dass der Staat als Ganzes sich aus dem Gesamtstaat und staatlichen Gebilden – den Bundesländern und Stadtstaaten – zusammensetzt. Deshalb gibt es Verwaltungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, wozu dann auch die Sozialverwaltung gehört.

Wie genau arbeitet aber nun die Verwaltung? Welchen Handlungsleitlinien ist sie unterworfen? Eine zentrale Bedeutung kommt an dieser Stelle dem Verwaltungsakt zu, bei dem es sich – Fachkräfte aus der Verwaltung können das Folgende quasi im Schlaf aufsagen – um eine Maßnahme einer auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalls. Das können Verkehrsschilder sein aber auch Bescheide über die Bewilligung von Bafög. Und da Sozialarbeiter:innen bisweilen eben auch Teil von Behörden, zum Beispiel im ASD eines Jugendamtes, sind, sollten sie wissen, dass auch dort Verwaltungsakte erlassen werden – wie bei der Bewilligung einer Hilfe zur Erziehung. All das unterliegt dem Rechtsstaatprinzip, was nichts anderes bedeutet, dass eine Verwaltung ohne gesetzliche Grundlage keine Handlung ausführen darf. Das Verwaltungsverfahren ist dabei klar geregelt. Wie genau der Weg vom Antrag über den Amtsermittlungsgrundsatz bis hin zum Bescheid, der im besten Fall dem/der Antragsteller:in zu seinem/​ihrem Recht verhilft, genau aussieht, wird ebenfalls dargestellt. Dass dabei Fehler passieren, ist menschlich. Doch welche Auswirkungen hat das, wenn ein:e Sachbearbeiter:in zum Beispiel einen Vorgang falsch beurteilt oder trotz erwiesener Unzuständigkeit einen Bescheid erlässt? Und wer haftet eigentlich, wenn daraus ein Schaden für die Bürger:in entsteht? Abschließend steht dann ein ganz wichtiger Bestandteil – nicht nur – des Sozialverwaltungsrechts im Mittelpunkt: Damit die Bürger:innen keiner staatlichen Willkür wie im Nationalsozialismus ausgesetzt sind, haben sie die Möglichkeit, sowohl bei der Behörde selbst durch Widerspruch oder beim jeweils zuständigen Gericht Rechtsmittel gegen eine Behördenentscheidung einzulegen. Damit alle Menschen die Möglichkeit haben, dies zu tun, gibt es sogar staatliche Unterstützung durch Beratungsangebote.

Diskussion

Der Rezensent erahnt es förmlich schon, dieses Aufstöhnen: „Der schon wieder mit seinen Rechtsthemen!“ Was brauchen Sozialarbeiter:innen schon sowas, das Bauchgefühl reicht doch völlig aus? Dass das gerade in der behördlichen Sozialarbeit eben gerade nicht der Fall ist, wird regelmäßig deutlich, wenn zum Beispiel Minderjährige mit der Drohung, dass ihre Hilfe sonst eingestellt wird, zur Teilnahme an einem Hilfeplangespräch förmlich erpresst werden oder Anträge zum Beispiel auf Eingliederungshilfe einfach ohne Anhörung der Antragsteller:innen abgelehnt werden. Polizist:innen würde es auch nicht einfallen, ohne genaue Kenntnis des Polizeigesetzes ihres Bundeslandes in den Dienst zu gehen. Und so sollte es sich auch in der Sozialen Arbeit mit dem Sozialverwaltungsrecht verhalten. Irene Sommer und Frederik von Harbou ist ein Lehrbuch im besten Sinne gelungen, das eine an vielen Stellen trockene Materien mit konkreten Beispielen zum Leben erweckt. Die unzähligen grafischen Elemente und Darstellungen machen diese so wichtige Buch zu einem wirklichen Lehr- und Lernbuch, das nicht nur Studierenden, sondern auch Fachkräfte wichtiges Wissen vermittelt. Die Übungsfragen tun ihr Übriges dazu. Einen kleinen Kritikpunkt gibt es aber doch: Leider ist nicht ersichtlich, an welchen Stellen diese dritte Auflage aktualisiert oder anderweitig verändert wurde.

Fazit

Trocken aber wichtig, das ist das Sozialverwaltungsrecht, das in diesem Buch mit viel Leben gefüllt wird. Klare Kaufempfehlung – nicht für Studierende, sondern wirklich auch für Fachkräfte, die schon in der behördlichen Sozialarbeit aktiv sind.

Rezension von
Wolfgang Schneider
Sozialarbeiter
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Es gibt 141 Rezensionen von Wolfgang Schneider.

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ISSN 2190-9245