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Peter-Christian Kunkel: Jugendhilferecht

Rezensiert von Wolfgang Schneider, 19.03.2025

Cover Peter-Christian Kunkel: Jugendhilferecht ISBN 978-3-7560-1466-8

Peter-Christian Kunkel: Jugendhilferecht. Systematische Darstellung für Studium und Praxis. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2025. 11. Auflage. 398 Seiten. ISBN 978-3-7560-1466-8. D: 26,90 EUR, A: 27,70 EUR.

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Thema

In der mittlerweile 11. Auflage hat dieses Buch das Ziel, Studierende und Fachkräfte sowie im Feld der Kinder- und Jugendhilfe sowie andere in diesem Bereich Tätige sicher zu machen und einen übersichtlichen Überblick auf das aktuelle Recht zu geben. Zum Buch gehören umfangreiche Online-Materialien. Berücksichtigt sind die neuesten Gesetzesänderungen im Bundeskinderschutzgesetz, im Vormundschaftsreformgesetz, in der EU-Datenschutzgrundverordnung, im Bundesteilhabegesetz sowie in den §§ 42, 42a SGB VIII.

Autor

Prof. Dr. Peter-Christian Kunkel war vor seiner Pensionierung nach einem Studium der Rechtswissenschaften und der Politischen Wissenschaften im Landesjugendamt sowie im Sozialministerium Rheinland-Pfalz tätig. Danach wurde er Hochschullehrer an der Hochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Baden-Württemberg in Kehl. Er ist Autor zahlreicher juristischer Veröffentlichungen zum Recht der Kinder- und Jugendhilfe.

Aufbau und Inhalt

Sechs Oberkapitel bilden die Rahmung dieses Buches, dazu kommen ein Abkürzungs- und ein Stichwortverzeichnis.:

  1. Die Entwicklung des Jugendhilferechts
  2. Grundsätze des Jugendhilferechts
  3. Die Tätigkeitsfelder der Jugendhilfe
  4. Die Organisation der Jugendhilfe
  5. Das Verfahren der Jugendhilfe
  6. Die Kosten der Jugendhilfe

Zunächst wagt Kunkel einen kurzen Blick in die Geschichte und zeigt, wie sich über die Armenpflege im frühen Mittelalter das Konzept der Erziehungshilfe entwickelt hat, erstmals 1922 in einem einheitlichen Gesetz, dem Reichsjugendwohlfahrtgesetz, manifestiert, das auch nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in weiten Teilen Bestand hatte. 1953 wurde das Jugendamt als zweigliedrige Behörde bestehend aus dem Jugendamt als Behörde und dem Jugendhilfeausschuss im Rahmen in einer Novellierung festgeschrieben. Nach langen Jahren der Diskussion und Streitigkeit um Reformen, trat dann 1990 das Kinder- und Jugendhilfegesetz in Kraft, das einen Paradigmenwechsel darstellte. Es ging nun weniger um Kontrolle der Eltern, vielmehr um Hilfe, was bis heute immer weiter ausgeformt wurde.

Im zweiten Kapitel stehen dann die wichtigsten Grundsätze des Jugendhilferechts in seiner aktuellen Ausprägung im Vordergrund. Es soll in erster Linie eine Hilfe darstellen, in der Beratung vor dem staatlichen Eingriff das Maß aller Dinge ist. Grundsätzlich wird es mit der Betrachtung von Vor- und Nachrang der Jugendhilfe. Hier ist unter anderem geregelt, dass Schule – Achtung, wichtig besonders für das Thema Schulbegleitung und Lerntherapie – der Jugendhilfe vorrangig ist, ebenso die Leistungen der Krankenkasse. Die Jugendhilfe dagegen gilt den Leistungen des SGB III und der Sozialhilfe vor. Auch auf Themen wie das in der Praxis oft vernachlässigte Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten, Beteiligungsrechte oder die Selbstbeschaffung geht Kunkel ein.

Entlang des SGB VIII stehen dann die Tätigkeitsfelder der Jugendhilfe und ihre rechtlichen Ausformungen im Mittelpunkt:

Leistungen der Jugendhilfe

  • Förderung der Erziehung in der Familie
  • Förderung von Kindern uin Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
  • Jugendarbeit
  • Jugendsozialarbeit/​Schulsozialarbeit
  • Erzieherischer Kinder- uud Jugendschutz
  • Hilfe zur Erziehung
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • Hilfe für junge Volljährige/​Nachbetreuung

Andere Aufgaben der Jugendhilfe

  • Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
  • Schutz von Kindern und Jugendlichen in Tages- und Familienpflege und in Einrichtungen
  • Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
  • Vormundschaftswesen

Eine Kurzdarstellung von Themen des Kindschaftsrechts wie elterliche Sorge, Kindesunterhalt oder Namensrecht schließen dieses Kapitel ab.

Mit der Unterteilung der Jugendhilfe in öffentliche und freie Träger beschäftigt sich das vierte Oberkapitel. Deutlich wird dabei zum Beispiel, dass das Jugendamt innerhalb der Kommunalverwaltung eine Sonderstellung hat. Es ist nämlich nicht den Weisungen einer übergeordneten Behörde unterstellt. Weiter dargestellt wird unter anderem, wie sich freie Träger durch gesetzliche Regelungen finanzieren. Möglich sind hier die Förderung durch Subventionen oder aber die Leistungs- und Entgeltvereinbarungen, die in den Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe zum Tragen kommen.

Das Jugendhilferecht – und das macht ja schon die Verortung im Sozialgesetzbuch deutlich – ist Teil des Sozialrechts. Insofern gelten die Prinzipien des Sozialverwaltungsrechts bezüglich der Form, der Bekanntgabe der Entscheidung oder des Rechtsschutzes auch dort. Im Rahmen des fünften Kapitels wird neben diesem kurzen Blick ins Sozialverwaltungsrecht auch das Thema Datenschutz behandelt, über das es gerade in der sozialen Arbeit viele Missverständnisse gibt.

In einem kurzen Kapitel zum Ende widmet sich Peter-Christian Kunkel den Kosten der Jugendhilfe: Kostenbeiträge, die Heranziehung zu Kostenbeiträgen, aber auch die Kostenerstattung durch andere Sozialleistungsträger werden hier betrachtet.

Diskussion

Unzählige Schaubilder, klare Strukturen, eine fast unendliche Menge an Online-Material – dieses Kompendium hält, was es verspricht. Mit einem reichen Erfahrungsschatz, klarer Sprache und absoluter Kompetenz gelingt es Peter-Christian Kunkel auch in dieser Auflage – die erste erschien vor mittlerweile fast 30 Jahren – wieder, Wissen zu allen Facetten des Jugendhilferechts und angrenzender Rechtsgebiete auf eine übersichtliche und praxisnahe Art zu vermitteln – und das zu einem schier unschlagbaren Preis. Und so ist es vor allem für Studierende im Bereich der Sozialen Arbeit, aber auch für Praktiker:innen eigentlich ein Muss, diese unverzichtbare Hilfe im Bücherschrank stehen zu haben und als Nachschlagewerk zu nutzen.

Fazit

Mehr Kompetenz und Wissensvermittlung für einen so überschaubaren Preis dürften fast unmöglich sein.

Rezension von
Wolfgang Schneider
Sozialarbeiter
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Es gibt 141 Rezensionen von Wolfgang Schneider.

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ISSN 2190-9245