Dieter Seifert: Forensische Psychiatrie
Rezensiert von Wolfgang Schneider, 04.08.2025
Dieter Seifert: Forensische Psychiatrie. Psychische Störungen, Sachverständigengutachten, Maßregelvollzug, Legalprognose. Verlag C.H. Beck (München) 2024. 377 Seiten. ISBN 978-3-406-79762-0. 39,80 EUR.
Thema
Das Buch bietet eine Einführung in die Forensische Psychiatrie. Es beschreibt die einzelnen psychischen Störungen und zum Teil angereichert mit Fallbeispielen aus eigenen Begutachtungen des Autors sowie Behandlungsverläufen. Dabei geht es je nach Störungsbild – geordnet nach den vier Eingangsmerkmalen des § 20 StGB – differenziert auf die Einschätzung von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit aus psychiatrischer Sicht ein. Verweise auf bekannte Spielfilme und Romane, in denen psychische Störungsbilder einprägsam dargestellt werden, verschaffen einen leichteren Zugang zu der komplexen Thematik. Darüber hinaus liefert das Werk hilfreiche Hinweise zum Umgang mit psychisch Kranken für die Praxis, etwa für Vernehmungen bzw. Befragungen im Gerichtssaal.
Autor
Prof. Dr. med. Dieter Seifert war Ärztlicher Direktor der Alexianer Christophorus Fachklinik für Forensische Psychiatrie in Münster und neben der stationären und ambulanten Behandlung forensischer Patient:innen auch mit Begutachtungen zu Fragen der Schuldfähigkeit und Gefährlichkeitsprognose beschäftigt. Als Dozent für Forensische Psychiatrie lehrt er u.a. an der Juristischen Fakultät in Münster, an der Deutschen Richterakademie und an der Medizinischen Fakultät in Essen.
Aufbau und Inhalt
Neben den üblichen formalen Rahmungen besteht das Buch aus fünf inhaltlichen Hauptkapiteln.
Psychiatrische Krankheitslehre
Zunächst macht der Autor die Leser:innen mit wichtigen Grundlagen vertraut: Wer ist überhaupt psychisch krank? Wie wird eine solche Krankheit festgestellt? Eingeführt werden danach die gerade für die Begutachtung durch forensische Psychiater:innen wichtigen Grundbegriffe Schuld, Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sowie die Häufigkeit von verminderter und aufgehobener Schuldfähigkeit im Sinne der §§ 20, 21 Strafgesetzbuch (StGB).
Krankheitsbilder – geordnet nach den 4 Eingangsmerkmalen des § 20 StGB
Ein Kriterium des § 20 StGB sind „krankhafte seelische Störungen“ wie zum Beispiel solche aus dem schizophrenen Formenkreis oder auch affektive Störungen wie Depressionserkrankungen und Manie. Aber auch organische Störungen wie akute Alkoholisierung oder der sogenannte pathologische Rausch können eine Rolle spielen. Hilfreich in diesem Zusammenhang ist auch der Blick auf den Umgang mit dementen und hirnorganisch veränderten Menschen. Außerdem verlangt der § 20 StGB eine „tiefgreifende Bewusstseinsstörung“, handelt es sich dabei „um eine vorübergehende, lediglich Sekunden bis wenige Minuten andauernde Störung“ (S. 89, Rn. 124), in deren Verlauf eine Tat im sogenannten Affekt begangen wird. Im weiteren Verlauf führt der Autor in den im § 20 StGB verwendeten Begriff der „Intelligenzminderung“ ein, betrachtet der Ursachen, den Zusammenhang mit Delinquent aber auch die forensische Begutachtung dieser Patient:innen. Das vierte Kriterium, das § 20 StGB nennt, ist die „schwere andere seelische Störung“., worunter zum Beispiel die Persönlichkeitsstörungen fallen. Hier seien die Dissoziale, Paranoide oder auch die Dissoziale Persönlichkeitsstörung als Beispiele genannt, die wie alle anderen kurz erläutert werden und in den Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Beurteilung gesetzt werden. Unter dieses Kriterium fallen im Übrigen auch das abweichende Sexualverhalten (bemerkenswert in diesem Zusammenhang, dass auch Sexualstraftäterinnen und sexuell übergriffigen Kindern ein Abschnitt gewidmet ist) sowie Suchtstörungen durch Alkohol und illegale Substanzen. Ebenfalls beschrieben werden für die forensische Psychiatrie relevante Aspekte zu Zum Beispiel der Pyromanie, der PTBS aber auch zum Autismus und – selten, aber enorm wichtig – Münchhausen-by-Proxy-Syndrom.
Das psychiatrische Sachverständigengutachten
Dieter Seifert betrachtet hier zum Beispiele, bei welchen Indikationen überhaupt ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben wird und wie die Begutachtung und das Gutachten strukturiert sind. Im Abschnitt über Problembereiche in der gutachterlichen Praxis geht es zum Beispiel um die Begutachtung ablehnende Angeklagte oder die Begutachtung von Proband:innen, die kein Deutsch sprechen.
Die Maßregeln der Besserung und Sicherheit
Maßregelvollzug kann auf Grundlage der §§ 53, 64, 65 angeordnet werden. Außerdem ist unter engen Voraussetzungen auch die Sicherheitsverwahrung nach § 66 StGB möglich. Seifert erklärt, wie die Behandlungsmaßnahmen im Maßregelvollzug organisiert sind, gibt einen Überblick über die Effektivität der Maßnahmen und richtet auch einen kurzen Blick auf die Kinder- und Jugendforensik. Offizielle Statistiken über die Zahl der Minderjährigen in der Forensik gibt es tatsächlich nicht. Schätzungen lassen aber vermuten, dass es sich um eine sehr geringe Zahl handelt.
Die Beurteilung der Legalprognose
Es ist wohl eine der komplexesten Fragestellungen, die ein:e Gutachter:in zu treffen hat: Wird der:die Betroffene im realen Leben eine Gefahr für sich oder Dritte? Deutlich wird in diesem Kapitel, dass Prognosen umso verlässlicher sind, je kürzer der Zeitraum ist, den sie betreffen. Ein weiterer Faktor für die Verlässlichkeit sind übrigens konstante Lebensbedingungen des:der Proband:in. Fest steht aber auch, hellsehen kann niemand, ein Restrisiko bleibt trotz aller Erfahrung und Kompetenz von Gutachter:innen immer.
Diskussion
Spannend, praxisnah, fachlich: Dieses Buch hat alles, was ein Titel braucht, um Wissen zu vermitteln und gleichzeitig Neugier auf einen Arbeits- und Fachbereich zu machen. Dieter Seifert gelingt es, mit seinen vielen Fallbeispielen sowohl aus seinem Arbeitswelt als auch aus Film und Literatur ein Verständnis für Störungsbilder und deren (Un)-Gefährlichkeit bei den Leser:innen zu entwickeln. Dass es neben der theoretischen Fundierung auch noch praktische Tipps für den konkreten Umgang mit psychisch Erkrankten für zum Beispiel Befragungen in Gerichtsverfahren liefert, ist ein weiterer Bonuspunkt. Dass die Beiträge mit Randnummern und optischen Hervorhebungen versehen sind, vereinfacht die praxisnahe Nutzung und auch bei Bedarf den Lerneffekt. Alles in allem ein facettenreiches Buch, bei dem man auf jeder Seite die Kompetenz des Autors spürt, ohne dass es jedoch abgehoben und entrückt von der Praxis wirkt. Das Buch ist primär für Jurastudierende mit dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften, für Studierende benachbarter Fachbereiche (Psychologie, Medizin und Sozialwissenschaften) und für interessierte Laien gedacht, setzt aber gewisse Grundkenntnisse in die Thematik voraus.
Fazit
Wer sein Wissen über die forensische Psychiatrie erweitern möchte und anhand anschaulicher Beispiele ein Verständnis für dieses Fachgebiet entwickeln möchte, kann mit diesem anschaulichen und alltagsnahen Buch nur alles richtigmachen.
Rezension von
Wolfgang Schneider
Sozialarbeiter
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